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Kosten für TV-Grundversorgung: "Nebenkostenprivileg" für Vermieter vor dem Aus

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
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Überblick

Die Kosten für die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze können Wohnungsvermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Diese Option will die Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Der Bundestag hat dem Entwurf am 22.4.2021 abschließend zugestimmt und den Weg frei gemacht für die Pläne der Koalition. Das heißt: Vermieter sollen die Kosten für TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Jetzt ist der Bundesrat am Zug. Der hielt bislang am Nebenkostenprivileg fest.

Heute erhalten ca. 12,5 Mio. Bürger in Deutschland eine TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil ihrer Wohnungsmiete. Die monatlichen Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze und die erforderlichen Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter bisher über die Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Das soll sich nun ändern.

Nebenkostenprivileg des Vermieters soll abgeschafft werden

Die Pläne, dieses sog. "Nebenkostenprivileg" mit einer Übergangsfrist abzuschaffen, stammen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wurden im Juli 2020 in die Ressortabstimmung gegeben. Ursprünglich sollten Vermieter ihre Betriebskostenabrechnung noch 5 Jahre nach altem Recht erstellen dürfen wie bisher, nun wurde diese Frist auf 2 Jahre gekürzt. In Gebäuden, in denen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Hausverteilanlage – also Technik samt Kabel – in Betrieb genommen wird, gibt es gar keine Übergangszeit.

Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – TKModG) zugestimmt. Dafür wurde das geltende Telekommunikationsgesetz (TKG) nach Angaben des BMWi vollständig über...

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