Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen.
Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden heute mehr Aufgaben zu bewältigen als früher. Das wird vergütet: Die Verwalterhonorare, die neu abgeschlossen werden, übersteigen die Sätze der Bestandsverträge aus den Vorjahren. Viele Verwalter decken ihren finanziellen Mehraufwand auch durch ein gesondertes Entgelt für Zusatzleistungen ab.
Das geht aus der aktuellen Verwalterentgeltstudie des Center for Real Estate Studies (CRES) hervor. Im Auftrag des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI), des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) wurden mehrere Hundert führende Unternehmen der Wohnungswirtschaft befragt und die Daten wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet. Die Basissätze für Neuverträge wurden erstmals ermittelt.
Entgelt für Immobilienverwalter: Höhere Basissätze
Laut Studie zahlen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts bei Neuabschlüssen derzeit zwischen 27,37 EUR und 41,65 EUR brutto pro Einheit und Monat. Damit sind die Basissätze in der WEG-Verwaltung bei Neuabschlüssen im Vergleich zu 2023 bei Bestandsverträgen um durchschnittlich rund 4 EUR gestiegen. Etwas stärker fällt die Erhöhung in der Mietverwaltung mit durchschnittlich rund 5,50 EUR aus.
"Diese moderaten Kostensteigerungen stehen jedoch angesichts der Inflation und der deutlich gestiegenen Personalkosten aufgrund des Fachkräftem...