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Homeoffice – Definition und Regelungen im Arbeitsrecht










Frau arbeitet im Homeoffice
Frau arbeitet im Homeoffice
Digital Work Index 2021

Dauerpräsenz ade: Hybrides Arbeiten steht bei Beschäftigten hoch im Kurs

Welchen Arbeitsmodus wünschen sich Beschäftigte im digitalen Zeitalter? Welche Erfahrungen machen Mitarbeitende und Führungskräfte mit hybriden Modellen? Der aktuelle Digital Work Index gibt Antworten und zeigt, in welchem Maß sich Mitarbeitende hybrides Arbeiten für die Zukunft wünschen und dass die Rückkehr zu einer täglichen Präsenzpflicht im Unternehmen für viele ein Kündigungsgrund wäre.













 picture alliance/SvenSimon
 picture alliance/SvenSimon
Kommunikation

Vom Manager zum Botschafter des Unternehmens

Virtuelle Zusammenarbeit, Home­office, New Work – wohl noch nie waren verständliche Erklärungen und gute Kommunikation seitens der Personalabteilung so gefragt wie in den vergangenen Monaten. Dass gerade auch die Personal­leite­rinnen und Personal­leiter in ihrer Führungs­rolle persönlich vermehrt kommuni­kative Aufgaben über­nehmen und ihre Organisation nach außen vertreten sollten, zeigt eine aktuelle Studie.

Vom Manager zum Botschafter des Unternehmens






Arbeiten im Grünen – das kann man bei Coconat in Bad Belzig
Arbeiten im Grünen – das kann man bei Coconat in Bad Belzig
Praxisbeispiele

Die neue Freiheit bei der Wahl des Arbeitsorts

Immer mehr Arbeitgeber machen sich daran, die durch Corona ent­standene Ausnahme­situation bei der Homeoffice-­Nutzung in neue lang­fristige Regelungen zum mobilen Arbeiten zu überführen. Typischerweise läuft dies über Betriebs­­vereinbarungen, die mit dem Betriebs­rat ausgehandelt werden. Ein Blick auf die Ent­wick­lung in verschiedenen Unter­­nehmen zeigt, dass künftig viel­fach große Freiheiten bei der Wahl des Arbeitsorts herr­schen werden. Doch die Risiken und potenziellen Nachteile dezentral organisierter Zusammen­­arbeit sind durchaus auch ein Thema.

Die neue Freiheit bei der Wahl des Arbeitsorts

Mann am Bildschirm
Mann am Bildschirm
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Das LAG München hat mit Urteil vom 26.8.2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.






















Videokonferenz im Homeoffice
Videokonferenz im Homeoffice
Ausländische Arbeitnehmer im Homeoffice

Homeoffice-Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers

Neben der fortschreitenden Digitalisierung hat insbesondere die COVID-19 Pandemie dazu geführt, dass zunehmend Tätigkeiten im Homeoffice ausgeübt werden. Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland anzubieten. Dies kann zu einer Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen Homeoffice-Betriebsstätte führen.

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