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Homeoffice – Definition und Regelungen im Arbeitsrecht






Laptop, Handy, Mann arbeitet
Laptop, Handy, Mann arbeitet
Neue Arbeitsformen

Digitalisierung und Homeoffice: IGA-Barometer gibt Einblicke ins Stimmungsbild

Der IGA-Barometer 2022 hat die Auswirkungen der Digitalisierung und den Wandel hin zu mobilen Arbeitsformen beleuchtet. In einer repräsentativen Umfrage wurden 2.000 Beschäftigte zu ihrer Einschätzung der Arbeit, Handlungsspielräumen, Work-Life-Balance und arbeitsbezogenen Belastungen befragt. Die Ergebnisse bieten einen detaillierten Überblick und unterstützen die Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen.



Hybrides Arbeiten Arbeitswelt hybrid
Hybrides Arbeiten Arbeitswelt hybrid
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit veröffentlicht

Hybride Arbeit beschreibt die Mischung aus Präsenzarbeit und mobiler Arbeit. Sie kann die Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern, insbesondere für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen oder nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu Empfehlungen für eine sichere und gesunde hybride Bildschirmarbeit veröffentlicht.
















Team Hände Tisch
Team Hände Tisch

Transformation der Arbeitswelt

Die Arbeitswelt ist im Umbruch - neue Optionen für das Handeln in der Zukunft sind gefragt. Beim Thema Arbeitsplatzkultur geht es nicht um simple Wohlfühlfaktoren, sondern darum, dass die notwendige Transformation in Unternehmen nur gemeinsam mit den Mitarbeitenden gelingen kann. Die Entwicklung einer sinnstiftenden Arbeitsplatzkultur ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Erfolges in der Zukunft.












Frau in Video-Meeting
Frau in Video-Meeting
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten im Homeoffice erstellen

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß dem Arbeitsschutzgesetz gilt auch für mobile Beschäftigte. Die Arbeit aus dem Homeoffice muss deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss technische, organisatorische und arbeitszeitliche Faktoren berücksichtigen. Doch wie gestaltet sich diese Pflicht, wenn der Arbeitgeber weniger Einfluss auf die Arbeitsumgebung hat?