Interview Manteltarifvertrag der Wohnungswirtschaft

Der die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft regelnde Manteltarifvertrag war in die Jahre gekommen. Im März einigten sich die Tarifparteien auf erste Vereinbarungen, die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft traten. Bei anderen Themen laufen die Verhandlungen noch.

Bei den Verhandlungen der Tarifparteien zur Modernisierung des Manteltarifvertrags verhinderten unvorhersehbare Meinungsverschiedenheiten bislang eine Einigung. Die Verhandlungsführer auf Seiten der Arbeitgeber – Olaf Rabsilber, Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. und Vorstandsvorsitzender der Sterkrader Wohnungsgenossenschaft eG, sowie Christoph Beck, Verbandsausschussvorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V. und Vorstand der Berliner Degewo AG in Berlin, – bringen ein wenig Licht in die noch laufenden Verhandlungen und die Inhalte der neuen Tarifverträge.

Herr Beck, den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gibt es in dieser Fassung nun seit mehr als 25 Jahren. Warum ist bisher noch keine Modernisierung erfolgt?

Beck: Der Manteltarifvertrag gilt in der Tat unverändert seit 1997. In den 25 Jahren seit Inkrafttreten hat sich die Arbeitswelt stark verändert. A...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW 08 2023

DW Die Wohnungswirtschaft steht für Informationen rund ums Wohnen aus Politik, Verbänden und Unternehmen. Marketing, EDV und Managementstrategien werden ebenso behandelt wie Rechtsprechung in der Wohnungswirtschaft.

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