Grenzüberschreitendes virtuelles Arbeiten

Grenzüberschreitendes virtuelles Arbeiten hat sich während der Lockdowns als neue Arbeitsform bewährt. Doch nach der Pandemie gelten viele rechtliche Ausnahmen nicht mehr. Eine genaue Prüfung der Compliance-Anforderungen und der Überblick über sämtliche Vor­schriften, die die konkreten Tätigkeiten beeinflussen, ist unabdingbar. 

"Don't call it work from home – we work from anywhere now" – Beschäftigte fordern nach den Erfahrungen der vergangenen Zeit weiterhin Flexibilität und Mobilität bei der Arbeit, auch aus dem Ausland heraus. Doch virtuelle Einsätze im Ausland sollten sowohl strategisch als auch für den Einzelfall vorausschauend geplant und geprüft werden, um rechtliche Risiken zu minimieren. Auch das regelmäßige Monitoring der Tätigkeiten und Zeiten ist wichtig, damit nicht aus sich verändernden Umständen neue Risiken entstehen. Wichtig ist eine Gesamtbetrachtung, da die einzelnen Themen- und Rechtsgebiete sich gegenseitig beeinflussen. 

Unternehmenssteuer: Die Bedeutung der Betriebsstätte 

In der Praxis, das belegt eine Studie von WTS, zeigen sich meist folgende Konstellationen für #workfromany­where:

Konstellation 1: Arbeit aus dem Ausland, etwa am ausländischen Urlaubsort oder am Wohnort der (entfernt lebenden) Familie für einige Tage. 
Konstellation 2: Arbeit im eigenen Ferienhaus oder am Zweitwohnsitz i...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 08 2021

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Schlagworte zum Thema:  Entsendung, Homeoffice, Ausland