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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)






Rechtsformen

Grundbuchberichtigung bei identitätswahrendem Formwechsel einer GbR in GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist grundbuchfähig. Nimmt eine solche Gesellschaft eine GmbH als neue Gesellschafterin auf, um in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG zu wechseln, so hat dieser identitätswahrende Formwechsel nur eine Berichtigung des Grundbuchs zur Folge. Die Aufnahme der GmbH als Gesellschafterin muss grundbuchrechtlich nicht separat nachvollzogen werden.




Einlagepflicht

Anforderungen an die Kapitalaufbringung bei der GmbH

Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass ein Gesellschafter als Einlage auf seinen Anteil eine Sache mit einem unter dem Nennbetrag liegenden Wert zu übereignen hat, hat der Gesellschafter dadurch seine Einlageleistung noch nicht vollständig erbracht. Der Gesellschafter ist dann zu einer zusätzlichen Bareinlage verpflichtet und diese ist zu mindestens ¼ auch bereits vor Anmeldung der Gesellschaft zu leisten.
















FG Kommentierung

Berücksichtigung finaler Verluste einer niederländischen Betriebsstätte

Verluste einer EU Betriebsstätte können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Verluste im Betriebsstättenstaat definitiv nicht mehr genutzt werden können. Derartige finale Verluste liegen vor, wenn das wirtschaftliche Engagement des Stammhauses im Betriebsstättenstaat eingestellt wird und de facto keine Anhaltspunkte für eine Wiedereröffnung der Betriebsstätte vorliegen.



Rückforderung von Zinsen

Neue Anforderungen an Rangrücktrittsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof hat über die Rückforderung von Zinsen aus einem Darlehen entschieden, für das ein qualifizierter Rangrücktritt nach altem Recht vereinbart war. Aus der Entscheidung ergeben sich - erstmals seit den umfangreichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (sog. „MoMiG“) - auch Anforderungen, an Rangrücktrittsvereinbarungen nach neuem Recht.