Frist


Euro
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BFH-Kommentierung

Wohnriester zur Darlehenstilgung – Auf die Fristen kommt es an

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, hat so z. B. im Alter die Möglichkeit, sich eine (lebenslange) Rente auszahlen zu lassen. Anderenfalls kann die Förderung genutzt werden, um ein Darlehen bzw. einen Kredit schneller abzubezahlen. Soll Kapital aus einem Riester-Vertrag zur Darlehenstilgung genutzt werden, gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Sonst erfolgt die Nachversteuerung.









Drucker
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So gelingt eine Wiedereinsetzung

Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz: Risiken und Sicherungsmaßnahmen

Wer fristwahrende Schriftsätze, etwa die Berufungsbegründung, erst kurz vor Fristablauf faxt, geht Risiken ein. Im schlimmsten Fall kostet ein Faxfehler oder -defekt das Rechtsmittel. Trotz Arbeitsüberlastung, Krankheit oder einem Mandanten, der erst kurz vor „Toresschluss“ in die Kanzlei kommt: Wenn der Anspruch wegen drohendem Fristende "auf Messer's Schneide" steht, sollte nichts schief gehen.



Mann schaut auf Uhr
Mann schaut auf Uhr
Betriebsratswahl

Ein Tag ist um 24 Uhr zu Ende – das gilt auch für Wahlvorschläge

Ist im Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist Wahlvorschläge eingereicht werden können, ist davon auszugehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingeworfener Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.





























E-Mail-Symbol mit Computer-Netzwerk
E-Mail-Symbol mit Computer-Netzwerk
Frist versäumt

Auch BGH bestätigt Unzulässigkeit der qualifizierten Containersignatur

Der Gesetzgeber hat per Verordnung auf den 1.1.2018 entschieden, dass mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen (§ 4 Abs. 2 ERVV). Das hat fatale Folgen, wenn ein wichtiger Schriftsatz auf diesem Wege zum Gericht gelangt, hat sich aber nur langsam rumgesprochen. Nach BSG, BVerwG und BAG bestätigte nun auch der BGH diese geänderte Rechtslage.