Bei Erhöhung der Billigkeitsleistung

Verlängerte Frist für Änderungsanträge bei Überbrückungshilfe II


Verlängerte Frist für Änderungsanträge bei Überbrückungshilfe II

Die Frist zum Stellen von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II wurde bis zum 30.6.2021 verlängert.

Dies meldet das gemeinsame Portal von BMF und BMWi. Eigentlich wäre die Frist am 31.5.2021 abgelaufen.

Nachträgliche Erhöhung des Förderbetrags

Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag ein begründeter Änderungsantrag gestellt werden. Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag.

Korrektur der Kontoverbindung

Eine Korrektur der Kontoverbindung im Änderungsantrag wird nicht für den ursprünglichen Antrag berücksichtigt. Wenn die Kontoverbindung bei einer gescheiterten Zahlung berichtigt werden soll, muss dies über eine separate Funktion geschehen.



Schlagworte zum Thema:  Coronavirus , Frist
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