Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ff) Latente Ertragsteuer

Rz. 84 Bei der Unternehmensbewertung wird der Vermögenswert um die latente Ertragsteuer als Kosten der fiktiven Veräußerung bereinigt. In einem Urteil, dessen Bedeutung für die Familienrechtspraxis erst nach und nach erkannt wurde, hat der BGH zum einen den Anwendungsbereich für den Abzug der latenten Ertragsteuer erheblich dahingehend ausgedehnt, dass auch bei der Bewertung...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / B. Besteuerung der einzelnen Gesellschaften und Rechtsformvergleich (Ertragsteuern)

I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betä...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / II. Rechtsformwahl

1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rec...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Organschaft

a) Entwicklung der Voraussetzungen Rz. 460 Die steuerliche Organschaft ist die einzige Gestaltungsvariante, das für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip teilweise zu durchbrechen. Insbesondere kann damit eine Ergebnisverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften mit steuerlicher Wirkung herbeigeführt werden, die ansonsten nicht möglich ist. Dem Organträger (Muttergese...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung ab 2024

Rz. 262 Beispiel: Beispielrechnung zur Belastung von 100,00 EUR Gewinn in Abhängigkeit von der Rechtsform und unter Berücksichtigung der Möglichkeit für Personenunternehmen, den reduzierten Steuersatz für einbehaltene Gewinne nach § 34a EStG in Anspruch nehmen zu können (jeweils mit natürlichen Personen als Gesellschafter, Gewerbesteuerhebesatz: 400 %):mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Rechtsformunterschiede im Steuerrecht

a) Ertragsteuern aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 5. Besteuerung von Mischformen

a) Besteuerung der GmbH & Still aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlust...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Zweistufigen Gewinnermittlung von Mitunternehmereinkünften

aa) Verfahrensweise Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Auswirkungen auf Gesellschaftsverträge

aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschafts...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Besteuerung der Kapitalgesellschaft und deren Anteilseigner

a) Trennungsprinzip Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft

(1) Sacheinlage von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen oder einem anderen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG) (a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertra...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Auswirkung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge

Rz. 299 Verlustvorträge nach § 10a GewStG führen im Erhebungszeitraum zu einem verminderten Gewerbesteuermessbetrag und zu einem verminderten Anrechnungsvolumen. Einkommensteuerlich kann ein Ermäßigungsüberhang entstehen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Körperschaftsteuer

Rz. 258 Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie ebenfalls der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren. Im Vergleich zur Einkommensteuer ist die Darstellung der Belastungswirkung deutlich einfacher. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Körperschaftsteuersatz erhöht sich um 5,5 % Solidaritätszu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Gewerbesteuerliche Besonderheiten

aa) Ermittlung des Gewerbeertrags (1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Vermögensverwaltende und freiberufliche Personengesellschaften

(1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 N...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Einkommensteuerliche Besonderheiten

aa) Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 15a EStG und § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG Rz. 371 Die Möglichkeit des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit positiven anderen Einkünften im Verlustentstehungsjahr wird durch besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen eingeschränkt:[665]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Teileinkünfteverfahren

aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen im Einzelnen

1. Einzelunternehmer a) Einkommensteuer aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ergänzungs- und Sonderbilanzen

(1) Ergänzungsbilanzen Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Einkommensteuer

aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussre...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Umstrukturierungen

Rz. 475 Gegenstand der folgenden Erläuterung sind die Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften und umgekehrt.[840] Zu den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen s. ausführlich § 14 Rdn 1 ff. 1. Formwechsel und Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen a) Formwechsel aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Freibetrag und Staffeltarif

Rz. 318 Natürlichen Personen steht gem. § 11 GewStG ein Freibetrag i.H.v. 24.500,00 EUR zu. Die Steuermesszahl wurde durch das UntStRefG 2008 auf 3,5 % abgesenkt (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der frühere Staffeltarif für kleine Gesellschaften wurde abgeschafft.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Mitunternehmerschaften

a) Gesellschaft als Subjekt der Einkünfteerzielung aa) Transparenzprinzip Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstan...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Sonderbilanzen

(a) Grundlagen Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Sacheinlage von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen oder einem anderen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG)

(a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber bestimmte Möglichkeiten für steuerneutrale Übertragungen vor. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG regelt die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne nach § 34a EStG

(1) Anknüpfungspunkt einbehaltener Gewinn Rz. 283 § 34a EStG soll mit einer Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ein Beitrag zur Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften im Vergleich zu der Besteuerung von Kapitalgesellschaften leisten.[510] Ausgangspunkt für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns ist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Formwechsel

aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Mitunternehmerstellung von Nichtgesellschaftern

(a) Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil Rz. 339 Der Anteil eines Gesellschafters ist unter bestimmten Umständen einem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Diese Problematik stellt sich u.a. bei Ehegattenanteilen in Familienpersonengesellschaften (vgl. Rdn 336). (b) Verdeckte Mitunternehmer Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zurechnung der Einkünfte an Mitunternehmer

(1) Bedeutung der Mitunternehmerstellung Rz. 326 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielen nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 18 Abs. 3 oder § 13 EStG die Gesellschafter, die als Mitunternehmer anzusehen sind. Nur unter dieser Voraussetzung sind sie in die steuerliche Gewinnverteilung einzubeziehen. Erzielt eine Gesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Besteuerung der GmbH & Still

aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Ebene des Anteilseigners der formwechselnden GmbH

(1) Einlagefiktion und Ermittlung des Übernahmeergebnisses zum steuerlichen Übertragungsstichtag Rz. 482 Weitere Fiktionen zur steuerrechtlichen Abbildung des Formwechsels erhält § 5 UmwStG. Hier wird im Regelfall[846] fingiert, dass die Anteile an der formgewechselten/umgewandelten GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag Bestandteil des Betriebsvermögens der aufnehmenden G...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Anwendung von § 6b EStG (Übertrag stille Reserven für begünstigte Veräußerungen) bei Mitunternehmerschaften

(1) personenbezogene Betrachtungsweise Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerermäßigung gem. § 35 EStG

(1) Steuerwirkung der Gewerbesteueranrechnung Rz. 290 Die pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb annähernd gleich belastet werden wie nicht gewerbliche Unternehmer. Zum anderen soll ein typisierender Beitrag zur Rechtsformneutralität geleistet werde...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften

a) Überblick zu §§ 20 UmwStG 2006 Rz. 495 Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen. Dies sind einerseits die außerhalb des UmwG liegenden Einbringungen eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ode...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anwendungsfragen

aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Einbringungen gem. § 24 UmwStG und Realteilungen

(1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Behandlung der Veräußerungs- und Liquidationsverluste bei privaten Anteilseignern

(1) Rechtsgrundlagen Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Ermittlung des einkommensteuerlichen Ermäßigungshöchstbetrages

(a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte" Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ii) Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

(1) Systematik Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besonderheiten der Gewinnermittlungsstufen

(1) Erste Gewinnermittlungsstufe Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Wirkungsweise der Tarifbegünstigung

(a) Begünstigung und Nachversteuerung Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachverste...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Handelsbilanzielle Abbildung / Verbuchung

Rz. 506 Werden Mitunternehmeranteile oder Betriebsvermögen in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht, wird die Einbringung als laufender Geschäftsvorfall behandelt. Die GmbH weist in diesem Fall die Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter erstmals in der Jahresabschlussbilanz aus, die auf die Einbringung folgt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Ermittlung des Gewerbeertrags

(1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetr...mehr