Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.8 Schweiz

Die Schweiz galt lange als die Steueroase schlechthin. Dies hat aber weniger mit den geringen Steuersätzen zu tun, als mit dem legendären Bankgeheimnis. Das Besteuerungsniveau für Normalbürger und teilweise auch für Gesellschaften – hier kommt es sehr auf die Steuersätze im jeweiligen Kanton an – liegt auf deutschem Niveau.[1] Ein Steuerparadies ist die Schweiz regelmäßig nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung im StÄndG 1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] wurde § 7 a.F. um einen Abs. 6 erweitert. Die Erweiterung betraf Zwischengesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Beteiligung an solchen Zwischengesellschaften bewusst breit gestreut wird. Entsprechend sol...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Aufbau und Einführung eines Steuer-IKS

Rz. 26 Für den Aufbau und die Einführung eines dokumentierten Steuer-IKS sind zunächst folgende Schritte vorzunehmen: Rz. 27 Bestandsaufnahme: Bei den Vorüberlegungen zum Aufbau eines dokumentierten Steuer-IKS ist zu bedenken, dass im Unternehmen üblicherweise bereits verschiedene Maßnahmen implementiert sind, um z. B. Belege zu erfassen, zu bearbeiten und aufzubewahren und F...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / Modul zur Umsatzsteuer 5, 6

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Über 140 mal findet sich das Wort "Gewinn" im EStG. Daneben hat der "Gewinn" auch für andere Steuergesetze Relevanz, z.B. für die Buchführungspflicht nach § 141 AO. Dass Gewinn nicht gleich Gewinn ist, lernt jeder, der mit dem Thema Ertragsteuern in Berührung kommt, sehr früh. Darüber hinaus muss man aber auch wissen, wann welcher Gewinn (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.3 Wandel der Rechtsprechung

Von den vorstehenden Grundsätzen zur Angemessenheit von Gewinntantiemen, insbesondere zum maximal 25 %igen Anteil der Tantieme an den Gesamtbezügen, ist der BFH[1] zwischenzeitlich wieder abgerückt, das BMF[2] hält bislang weitgehend daran fest, lässt aber eine Prüfung im Einzelfall zu.[3] Einigkeit zwischen BMF und BFH besteht dahingehend, dass eine Gewinntantieme nicht mehr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / 1 Bedeutung des Erbrechts in der Steuerberatung

Steuerberater/innen sind, vor allem wenn sie mit den laufenden Steuererklärungen und der Buchhaltung beauftragt sind, auch oft die ersten Ansprechpersonen bei einem Todesfall. Und zwar nicht nur, um die steuerlichen Folgen des Erbfalls im Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht zu klären, sondern auch wegen Fragen rund um das Erbrecht. Oftmals ist es auch erforderlich, im Erbrecht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Wird im Inland eine Lieferung oder eine sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt, muss festgelegt werden, wer von den Vertragsparteien die USt schuldet und wann die geschuldete USt gegenüber dem FA angemeldet und abgeführt werden muss. Grundsätzlich kennt das UStG zwei verschiedene Methoden der Entstehung der USt. Durch in den letzten Jahren immer wei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Abgrenzung... / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung und umsatzsteuerliche Istversteuerung

Wer seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, darf seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern. Er kann seine Umsätze erst dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden, wenn er die Gegenleistung erhalten hat. Die im jeweiligen Betrachtungszeitraum zugeflossenen Einnahmen führen sowohl zu einer ertragsteuerlichen als auch zu einer umsatzsteue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Ausweis von Ertragsteuern und ergebnisabhängigen Aufwendungen und Erträgen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Nicht eindeutig ist, wie im Zwischenabschluss auszuweisende ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge zu errechnen sind, da sich die Höhe nicht nach dem Ergebnis aus dem Zwischenabschluss richtet. In die Zwischen-GuV fließen grds. ergebnisabhängige Aufwendungen und Erträge aus der letzten Teilperiode des abgeschlossenen Einzelgeschäftsjahres (= erste ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanz und GuV

Rz. 223 [Autor/Zitation] Der Wertansatz der Beteiligung ist in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten auszuweisen (ausführlich § 311 Rz. 77 ff.). Rz. 224 [Autor/Zitation] Die Änderungen des Wertansatzes der Beteiligung aufgrund dessen Fortschreibung sind gem. § 312 Abs. 4 Satz 2 in der Konzern-GuV in einem gesonderten Posten auszuweisen (DRS 26.78). Der Ausweis übernomme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 234 [Autor/Zitation] Neben den nach § 313 erforderlichen allgemeinen Angaben über assoziierte Unternehmen sind auch aus der Anwendung des § 312 Angaben im Konzernanhang erforderlich. So ist in jeder Berichtsperiode eine Angabe über die Höhe des (in der Nebenrechnung fortgeführten) Unterschiedsbetrags zwischen dem Wertansatz der Beteiligung und dem anteiligen bilanziellen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kein Abzug, keine Pauschalierung

Rn. 470 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ein antragsgebundener Abzug ausländischer Steuern von der Bemessungsgrundlage, wie er in § 34c Abs 2 EStG vorgesehen ist, ist nicht möglich (OFD Ffm, Rundverfügung vom 12.04.2012, S 2400 A – 91 – St 513, IStR 2012, 440). Auch ein von Amts wegen vorzunehmender Abzug nach § 34c Abs 3 EStG, etwa bei fehlender Gleichartigkeit der ausländischen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Anhangangaben

Rz. 213 [Autor/Zitation] In sinngemäßer Anwendung von § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sind im Konzernanhang die zur Ermittlung der Steuerabgrenzungsposten nach § 306 verwandten Methoden anzugeben. Die Angaben betreffen die GuV-wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen, die Anwendung und Beschreibung der Verbindlichkeitsmethode, unterschiedliche Steuerbelastungen für Thesaurierung und Auss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Latente Steuerabgrenzungen bei der Equity-Methode

Rz. 141 [Autor/Zitation] Ob die Steuerabgrenzung bei der Bewertung at-equity im HGB-Konzernabschluss aus § 274 iVm. § 298 Abs. 1 oder aufgrund von § 306 folgt, wurde in der Kommentierung bis zum BilRUG unterschiedlich gesehen. Da in § 306 explizit auf den Vierten Titel des Zweiten Unterabschnitts im Dritten Buch verwiesen wird und die Regelungen der Equity-Methode im Siebente...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982; Hille, Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, 1982; Becker, Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konzernrechnungslegung, DB 1991, 1737; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anteiliges Jahresergebnis

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei Anwendung der Equity-Methode werden die anteiligen Jahresüberschüsse der assoziierten Unternehmen in der Periode ihrer Entstehung unabhängig von ihrer Ausschüttung im gesonderten Posten "Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (Rz. 224 ff.) in das Konzernergebnis übernommen, so dass im Konzernabschluss die vom assoziierten Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. 9. 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965 (zitiert "Aktiengesetz"); Kohlstruck, Ertragsteuern im Konzernabschluß nach dem AktG 1965, DB 1966, 949; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe im Konzernanhang

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zum Wahlrecht, Vorgänge von besonderer Bedeutung entweder in Konzernbilanz und Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben, vgl. Rz. 93. Rz. 122 [Autor/Zitation] Entscheidet sich das MU für eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung im Konzernanhang, so muss die Angabe inhaltlich einer Berücksichtigung dieser Vorgänge in Konzer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einfluss der globalen Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach HGB (Satz 5)

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Konzept der latenten Steuern ist essenziell für die Berechnung des effektiven Mindeststeuersatzes im Rahmen der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (sog. Pillar II der OECD-Regelungen), weil an den handelsrechtlichen Gewinn und den effektiven Steueraufwand aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung angeknüpft werden soll. Zur Berechnung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tätigkeitsbereich der Zweckbetriebe

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei einem Zweckbetrieb handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), der steuerbefreit ist. Ein Zweckbetrieb kann nur von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung betrieben werden kann. Während die Einzelsteuergesetze schließen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zunächst die Steuerbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Latente Steuern (§ 274)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Neben der Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern nach § 306 erfolgt zusätzlich eine latente Steuerabgrenzung nach § 274, wenn sich temporäre Ergebnisdifferenzen aus der Handelsbilanz I und aus der Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aus der Handelsbilanz II ergeben (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 524). Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 42. § 10 AStG

Rn. 68 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Einkünfte aus KapVerm können auch über vermögensverwaltende PersGes in gesamthänderischer Verbundenheit (s seit 01.01.2024 § 39 Abs 2 Nr 2 S 2 AO mit einer Fiktion ua der Gesamthand für Zwecke der Ertragsteuern) mit anderen Gesellschaftern erzielt werden (s dazu etwa die gesetzliche Regelung in § 20 Abs 2 S 3 EStG; Koss in Korn, § 32d EStG R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Überleitung zum Gesamtergebnis ("statement of comprehensive income")

Rn. 169 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hat sich ein UN für die zweite Alternative, nämlich die getrennte Aufstellung von gesonderter GuV und einer Überleitung (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 159ff.), entschieden, dann ist neben der GuV (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 160ff.) zusätzlich eine Überleitung zum Gesamtergebnis vorzunehmen. Ausgangspunkt dieser Überleitung ist das Periodenergeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts (Abs. 3b)

Rn. 185 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem am 22.06.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen werden UN mit UE von in zwei aufeinander folgenden Stichtagen über 750 Mio. EUR verpflichtet, einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und im UN-Register offenzulegen. Gesetzeszie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Ergebnis nach Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 15)

Rn. 97a Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Vor Geltung des BilRUG wurden in der GuV sowohl das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" als auch das "a.o. Ergebnis" (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 14, 17 (a. F.)) als Zwischensumme vor dem "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen. Im Zuge des BilRUG wurden diese beiden Zwischensummen gestrichen und durch das "Ergebnis nach Steuern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rn. 101 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 277 Abs. 3 Satz 2 genannten Ergebnisse aus UN-Verträgen sind nach dieser Vorschrift "jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen." Aus dieser Formulierung folgt, dass bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten vier Fälle jeweils zusätzliche (und entsprechend bezeichnete) Posten in das gesetzliche Gliederungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erträge aus dem Abgang von (bzw. Zuschreibungen zu) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erträge aus dem Abgang entstehen durch das Ausscheiden (i. d. R. den Verkauf) von VG des AV, wenn und soweit der Veräußerungserlös über dem Buchwert liegt (bei Verlusten erfolgt ein Ausweis unter Posten Nr. 8 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Aktivierte Anlagegegenstände (Sachanlagen, Finanzanlagen, immaterielle VG) müssen also aus d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.2 Verzicht des ausländischen Staates auf sein Besteuerungsrecht

Rz. 68 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn der ausländische Staat auf das ihm zugewiesene Besteuerungsrecht verzichtet, hat der Steuerpflichtige Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Verzicht ergibt. Es kann sich hierbei um einen Verzicht gegenüber Einzelpersonen, bestimmten Personengruppen oder um einen generellen Verzicht handeln (z. B. Erlass, Steuerbefreiung, genereller ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Onlinehandel: Steuerliche B... / 5 Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen über Onlineplattformen

Kommt es zu einer Meldung der Einnahmen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, bedeutet das aber noch nicht, dass die Umsätze aus den Transaktionen auch zwingend einkommen- und umsatzsteuerpflichtig sind. Nur die wenigsten Onlinehändler wissen, dass die Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerpflicht und die Einkommensteuerpflicht voneinander abweichen. Demnach ist e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung latenter Ertragsteuern bei der Güterstandsschaukel durch ehevertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

1 Die Güterstandsschaukel ist ein häufig eingesetztes Instrument, um Vermögen schenkungsteuerfrei auf den ausgleichberechtigten Ehegatten zu transferieren. Der durch die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft ausgelöste Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1378 Abs. 1 BGB ist dabei grundsätzlich auf eine Geldleistung gerichtet. Überträgt der ausgleichspflichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / II. Ertragsteuer

In der Literatur wird vorgeschlagen, die Problematik dadurch zu lösen, dass die Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung durch einen Vermögensgegenstand nicht erst in dem Ehevertrag vereinbart wird, mit dem die Zugewinngemeinschaft beendet wird, sondern bereits bevor ein Ehevertrag geschlossen wird, mit dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unter Ausnutzun...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 1

Die Güterstandsschaukel ist ein häufig eingesetztes Instrument, um Vermögen schenkungsteuerfrei auf den ausgleichberechtigten Ehegatten zu transferieren. Der durch die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft ausgelöste Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1378 Abs. 1 BGB ist dabei grundsätzlich auf eine Geldleistung gerichtet. Überträgt der ausgleichspflichtige ...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 6

Auf einen Blick Die Güterstandsschaukel eröffnet die Möglichkeit, durch Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung Vermögen nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfei zu überragen. Werden statt Finanzmitteln Gegenstände übertragen, so stellt dies eine Leistung an Erfüllung statt dar, die Ertragsteuer auslösen kann. Dies kann dadurch vermieden...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / IV. Grunderwerbsteuer

Wird der Anspruch auf Zugewinnausgleich an Erfüllungs statt durch die Übertragung von Anteilen an einer über Grundvermögen verfügenden Gesellschaft erfüllt, dann stellt sich dieser Vorgang als Grundstücksübertragung aufgrund eines nachfolgenden Rechtsgeschäfts dar.[43] Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG greift daher nicht ein, da die Finanzverwaltung die Gr...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / III. Erbschaftsteuer

Leben die Eheleute allerdings im Güterstand der Gütertrennung, ist eine Güterstandsschaukel nur möglich, wenn die Eheleute zuvor vom Güterstand der Gütertrennung in den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft wechseln. Wird in diesem Fall der Güterstand der Gütertrennung für die Zukunft aufgehoben, ist im Hinblick auf die mit der Güterstandsschaukel verfolgten Zwec...mehr