Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / Einführung

Im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zugewinnausgleich hat der BGH jüngst seine ständige Rechtsprechung zum Abzug latenter Steuerlasten bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt.[1] Das gibt Anlass, die diesbezüglichen Thesen zu hinterfragen, zumal sie im Schrifttum durchaus nicht unumstritten sind.[2]mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VI. Exkurs: Parallelbetrachtung Pflichtteilsberechnung

1. Gleiches Bewertungsproblem im Erbrecht Im Erbrecht stellt sich die Aufgabe der Bewertung von Vermögensgegenständen, wenn es um die Bestimmung des Nachlasswertes geht, der wiederum die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist. Auch im Erbrecht ist der "volle wirkliche Wert" des Nachlasses zu erfassen,[93] und zwar bezogen auf den Erbfall, § 2311 Abs. 1 S....mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 5. Unterschiedliche Behandlung der Fälle mit und ohne Veräußerung

a) Problem: Vergleich mit der Veräußerung vor dem Stichtag Ein weiteres Problem beim Abzug der latenten Steuer liegt darin, dass es damit zur Ungleichbehandlung von im Grunde gleichen Fällen kommen kann. Für die Annahme des BGH, dass es irrelevant sei, ob der betreffende Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert werden soll oder nicht, könnte auf den ersten Blick zwar spreche...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / c) Lösung über die Anwendung von § 1381 BGB

Zur Auflösung des beschriebenen Wertungswiderspruchs könnte man ansonsten auf die Härteklausel des § 1381 BGB zurückgreifen.[72] Danach kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. Der BGH wendet § 1381 BGB zwar – meines Erachtens zu Unrecht – extrem restriktiv an und...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Die Gegenmeinung im Schrifttum

Allerdings gibt es im Erbrecht auch eine Gegenmeinung, welche für eine Gleichbehandlung der familien- und der erbrechtlichen Fälle plädiert und insoweit für die Erstreckung der (neueren) familienrechtlichen Grundsätze auf das Erbrecht, also dafür, dass auch dort ein Abzug der latenten Steuer in allen Fallvarianten erfolgen soll.[110] Die Problematik wird in der erbrechtliche...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Gleiches Bewertungsproblem im Erbrecht

Im Erbrecht stellt sich die Aufgabe der Bewertung von Vermögensgegenständen, wenn es um die Bestimmung des Nachlasswertes geht, der wiederum die Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist. Auch im Erbrecht ist der "volle wirkliche Wert" des Nachlasses zu erfassen,[93] und zwar bezogen auf den Erbfall, § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB. Zu ermitteln ist der objektive We...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Parallele Wertungen im Familien- und Erbrecht

Meines Erachtens spricht viel dafür, in beiden Fallgruppen – Zugewinnberechnung und Pflichtteilsberechnung – dieselben Bewertungsmaßstäbe anzuwenden,[112] allerdings dahingehend, dass ein Steuerabzug in beiden Bereichen nur erfolgen sollte, wenn die Steuer tatsächlich anfällt. Die Parallelen zwischen Familien- und Erbrecht sind jedenfalls offensichtlich: Es besteht jeweils ei...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / IV. Analyse der Konsequenzen der BGH-Rechtsprechung

Ob der BGH mit dem Abzug der latenten Steuern den richtigen Weg eingeschlagen hat, ist umstritten.[34] Zur näheren Analyse des Problems soll zunächst überlegt werden, was es genau bedeutet, wenn man auf den hypothetischen Veräußerungsfall abstellt. 1. Erstreckung auch auf das Anfangsvermögen Der erste Punkt wäre, dass man den Abzug der latenten Steuern beim Zugewinnausgleich n...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 6. Zwischenergebnis

Als Zwischenergebnis kann somit festgehalten werden, dass der Abzug der latenten Steuerlast mit erheblichem Aufwand (beim Anfangs- wie Endvermögen) verbunden ist,[75] dass dabei auch der Tax Amortisation Benefit einzukalkulieren wäre und dass es folglich viel Streitpotenzial sowie Spielräume für taktische Erwägungen gibt. Überdies käme man zur Vermeidung von Unstimmigkeiten ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Aspekt der Vermeidbarkeit der Spekulationssteuer

Erst recht kritisch zu sehen sind die BGH-Thesen in Bezug auf den Abzug einer fiktiven Spekulationssteuer; denn damit wird die Besonderheit übersehen, dass Spekulationssteuern durch Abwarten der gesetzlichen Spekulationsfristen von einem bzw. zehn Jahren (§ 23 EStG) vermieden werden können[91] und regelmäßig auch durch Abwarten mit der Veräußerung vermieden werden. Folglich ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / I. Einführung

Der Zugewinnausgleich beruht auf dem Gedanken der gleichberechtigten Teilhabe beider Ehegatten an dem während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.[3] Das Konzept ist primär auf die Alleinverdiener- oder Zuverdienerehe zugeschnitten, in der ein Ehegatte seine berufliche Karriere zugunsten von Haushaltsführung und Kinderbetreuung zurückstellt und damit zugleich dem anderen Eheg...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Unzulässige Vermischung von objektiver Wertermittlung und subjektiven Faktoren

Ein weiteres Problem ist, dass der BGH objektive und subjektive Faktoren der Wertermittlung miteinander vermischt, womit letztlich auch das Stichtagsprinzip umgangen wird. Nach einhelliger Meinung ist bei der Wertermittlung auf den vollen, wirklichen Wert bzw. den objektiven Verkehrswert der Vermögensgegenstände abzustellen.[81] Für diesen Wert ist es jedoch irrelevant, ob e...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die etwa für die Anlage 39 zu § 254 BewG oder die Anlage 42 zu § 259 BewG erfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.2 Nachweispflichten

Rz. 136 Den Stpfl. trifft die volle Nachweispflicht, dass der ausl. Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die Steuer festgesetzt und entrichtet wurde. Er muss die Tatsachen nachweisen, aus denen sich ergibt, dass die Ausschlussgründe für die Steuerfreistellung nach Abs. 8 nicht vorliegen. Glaubhaftmachung genügt regelmäßig nicht. Soweit dieser Nachweis ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Sanierungsplan

Rn 14 Die Insolvenzordnung verfolgt auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens soll durch wirtschaftliche Gesundung ein konkurrenzfähiger Betrieb entstehen. Dieses Ziel ist durch das ESUG noch weiter in den Vordergrund getreten.[24] Hierzu sind häufig einschneidende Veränderungen in der Organisation erforderlich. Daher spricht man anste...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021 (estb 2021, Heft 11, S. 473)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / II. Wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung

1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStGmehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Spannende Entscheidungen erwarten Sie auch in Ausgabe 12/2021 des ES...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / I. Gesetzgebung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 9. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 6. Vermietung und Verpachtung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 8. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 10. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 3. Gewerbesteuer

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ertragsteuern ("income taxes")

Rn. 224 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 85 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In diesen Bilanzpositionen sollen sämtliche Ansprüche gegen die genannten UN, soweit sie dem UV zuzuordnen sind, prinzipiell als Forderung ausgewiesen werden. Wird ausnahmsweise der Ausweis unter einer anderen Position vorgenommen, so ist die Mitzugehörigkeit zu dieser Position immer dann zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn ein solche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Die wichtigsten Aussagen des zweiten Teils des Beitrags werden wie folgt zusammengefasst: 1.) Gewinne der optierenden Gesellschaft gelten als Gewinnausschüttung, wenn diese entnommen werden oder als entnommen gelten. 2.) Die Entnahmerechte aus dem Gesellschaftsvertrag sollten geprüft und ggf. vorab angepasst werden, um eine "automatische" Gewinnzurechnung an die Gesellschafter...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / IV. Fazit und Ausblick

Steuerlich aktuelles Know-how ist für den Berater unerlässlich, um richtig und lösungsorientiert Transaktionen und Share Deals beraten zu können. Hierzu zählt unabdingbar das Wissen um die steuerliche Erfassung von Earn-Out-Klauseln. Daneben sollten dem Berater auch die gefahrengeneigten Fälle einer Doppel-Option bekannt sein. Andernfalls bestehen Haftungsgefahren im Zusamme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Gesamtergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. Im Einzelnen sind derzeit insbesondere folgende auf die Gesamtergebnisrechnung bezogene Ausweiswahlrechte in der IFRS-Rechnungslegung relevant: Aufglied...mehr

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Liechtenstein / I. Anmerkungen zum Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein umfassendes Gesetzeswerk, welches das gesamte Gesellschaftsrecht umfasst.[1] Die zentralen wirtschaftsrechtlichen Vorschriften werden mittlerweile mehrfach pro Jahr, auch aufgrund des europäischen Einflusses, geändert. 529 Landesgesetzblätter wurden im Jahr 2020 ausgegeben, im Jahr 2014 waren es noch 366. Das Personen- und ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gewerbesteuer

Rz. 373 Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) ist eine Gemeindesteuer, die im Gegensatz zu ihrem deutschen Pendant nicht an den tatsächlich erzielten Gewinn, sondern an einen mit verschiedenen objektiven Faktoren ermittelten branchenbezogenen Mindestgewinn geknüpft ist. Sie gehört deshalb nicht zu den Ertragssteuern. Die IAE regelt das Königliche Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Aktivierungspflichtige Kosten

Tz. 43 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Vorschriften des IAS 2 gewähren dem Bilanzierenden grundsätzlich keine Spielräume bei der Bestimmung des Umfangs der Herstellungskosten. Es bestehen dabei lediglich einige Auslegungsspielräume. Nach IAS 2.10 und IAS 2.12ff. ist der Bilanzierende verpflichtet, die produktionsbezogenen Vollkosten (vgl. Tz. 57) anzusetzen. Dazu zählen alle E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Bewegungsbilanz des Nettovermögens

Tz. 69 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Abschluss eines Altersversorgungsplans enthält des Weiteren eine Bewegungsbilanz des für Versorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens (statement of changes in net assets available for benefits), die folgende Elemente enthält (IAS 26.34 (a); IAS 26.35 (b)): Arbeitgeberbeiträge; Arbeitnehmerbeiträge; Anlageerträge wie Zinsen un...mehr