Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Strukturelle Unterschiede der Umwandlungen nach dem UmwStG zum UmwG

Rz. 49 Die Anknüpfung des UmwStG an das UmwG hat ein wesentliches Problem zu berücksichtigen. Während das Unternehmensrecht Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich gleich behandeln kann, weil beide zivilrechtlich Rechtsträger sind, ist dies steuerrechtlich nicht möglich. Steuerrechtlich sind Körperschaften für alle Steuerarten Steuersubjekte; Personengesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Andere Steuern, insbesondere Umsatzsteuer

Tz. 76 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für Ertragsteuern. Bei anderen Steuern erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Teilbereichen entsprechend dem Geschäftsvorfall, der die Steuerpflicht ausgelöst hat (vgl. ADS Int 2002, Abschn. 23, Tz. 75). Beispielsweise ordnet ein Immobilienhändler die Cashflows aus der Grunderwerbsteuer dem Bereich der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Angabe von Zins-, Dividenden- und Ertragsteuerzahlungen

Tz. 185 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 verlangt weiterhin die Angabe von Zinszahlungen sowie die Angabe von Zahlungen für Erfolgsausschüttungen (jeweils Einzahlungen und/oder Auszahlungen). Dieser Angabepflicht kann nur durch Ausweis in der Kapitalflussrechnung selbst, nicht hingegen durch Angabe im Anhang Genüge getan werden. Eine nach der hier vertretenen Auffassung für m...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Besonderheiten der Zuordnung von Ertragsteuerzahlungen

Tz. 74 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ertragsteuerzahlungen sollen nach IAS 7.35f. grundsätzlich dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, es sei denn, sie können spezifischen Investitions- oder Finanzierungsvorgängen zugerechnet werden. Da eine Zuordnung der Ertragsteuerzahlungen (nicht der Ertragsteueraufwendungen!) auf einzelne Investitions- oder Finanzierungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Direkte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 118 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zur Ermittlung der Daten für die Anwendung der direkten Darstellungsmethode wird in IAS 7.19 (a) u. (b) festgestellt, dass die auf die Hauptposten bezogenen Bruttoeinzahlungen und -auszahlungen entweder originär aus den Zahlungskonten des Unternehmens abgeleitet oder aber vereinfachend durch Korrekturen der Umsatzerlöse und der Umsatzaufwend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Grundsätze und Gliederung der Zahlungsströme

Tz. 121 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die indirekte Darstellung des Zahlungssaldos aus der betrieblichen Tätigkeit geht vom Periodenergebnis oder vom Ergebnis vor Steuern aus. Das Periodenergebnis bzw. das Ergebnis vor Steuern wird durch Rückrechnung auf den Zahlungssaldo aus der betrieblichen Tätigkeit korrigiert. Diese Rückrechnung umfasst die folgenden Komponentengruppen (IAS...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rn. 41 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschrift verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Insbesondere können die Voraussetzungen für die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 1 EStG dem Grunde und der Höhe nach hinreichend bestimmt aus dem Gesetz abgeleitet werden (aA Wübbelsmann, IStR 2003, 802). Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Im Bereich des Steuerabzugs f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Von VZ 2013 bis VZ 2021: Entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F.

„(5) [1] § 12 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. [2] Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten Zuwendungen gilt § 12 Absatz 3 entsprechend.” Rz. 241 [Autor/Stand] Steueranrechnung. Die entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F. besagt, dass der unbeschränkt (bzw. bis zum VZ 2012 einschließlich auch: erweitert beschränkt) steuerpflichtige Stifter, Bezugs- o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausländische Einkünfte – AB... / 3 Praxisfragen

Fraglich ist, ob die Nichtberücksichtigung ausl. Steuern infolge des Nichtvorliegens von ausl. Einkünften i. S. v. § 34d EStG mit den Grundfreiheiten des AEUV vereinbar ist, wenn in einem anderen Mitgliedstaat gleichwohl eine Besteuerung erfolgt. Der EuGH[1] musste diese Frage für einen Fall im Verhältnis zwischen Deutschland und Spanien für Zwecke der ErbSt entscheiden: Spa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzschranke – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Regelungen erfassen die Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. Das Gesetz listete nicht abschließend einige Beispiele für diese Zahlungen auf. Hiervon erfasst werden Zahlungen an solche Gesellschaften, die im Ausland einer sog. Präferenzregelung unterliegen und es sich hierbei um eine nahe stehende Person i. S. v. § 1 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 23 Schenkung eines Gesellschaftsanteils mit überhöhter Gewinnbeteiligung (§ 7 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 520 § 7 Abs. 6 ErbStG knüpft an eine Beteiligung an einer Personengesellschaft an. Dabei kann es sich auch um eine Innengesellschaft, z. B. eine stille Gesellschaft, handeln. Die Norm will Schenkungen eines entsprechenden Gesellschaftsanteils mit "überhöhter" Gewinnbeteiligung schenkungsteuerrechtlich erfassen. In erster Linie zielt die Regelung auf Familienpersonengesel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Umfang der auf das gewöhnliche und außerordentliche Ergebnis entfallenden Ertragsteuern (§ 285 Nr. 6 (a. F.))

Rn. 360 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Folge der Überführung der Darstellung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge aus der GuV (vgl. § 277 Abs. 4 (a. F.)) in den Anhang (vgl. § 285 Nr. 31; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) wurde § 285 Nr. 6 für GJ, die am oder nach dem 01.01.2016 begonnen haben, im Zuge des BilRUG aufgehoben (vgl. BT-Drs. 18/4050, S. 65).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerumlageverträge

Rn. 340 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit JA von Gesellschaften außerhalb der Organschaft kann es sinnvoll sein, vom Organträger geschuldete und gezahlte Ertragsteuern auf die rechtlich selbständigen Gesellschaften des Organkreises verursachungsgerecht zu allozieren. Die Umlage von laufender GewSt ist üblich, aber auch für die laufende KSt zuläss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 ist im JA von KapG und bestimmten, in § 264a Abs. 1 definierten PersG, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (sog. haftungsbeschränkte PersG), anzuwenden. Weitere UN, welche unter das PublG fallen, haben § 274 sinngemäß anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Kleine KapG ebenso wie haftungsbeschrän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://www.­bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.10.2 Gewinnorientierung nicht an erster Stelle

Ich möchte mit diesem Kapitel nicht bestehende Unternehmen davon überzeugen, ihre Gesellschaftsform zu ändern. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, dass es Rechtsformen gibt, die – automatisch – Nachhaltigkeit besser unterstützen als andere. Und ich möchte explizit darauf hinweisen, dass diese Unternehmen nicht zur (finanziellen) Erfolglosigkeit verdammt sind, sond...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Solaranlagen: Kabinett beschließt Abbau von Steuerhürden

Die Bundesregierung will mehr Solardächer, auch auf vermieteten Wohnhäusern. Bislang waren Installation und Betrieb zu kompliziert. Nun hat das Kabinett am 14. September einen Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschlossen: Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Befreiung von der Ertragssteuer Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 229 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG regelt die Verbundvermögensaufstellung: Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG mittelbar oder unmittelbar gehaltene Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. entsprechende Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, sind für Zwecke der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 278 [Autor/Stand] Wird der Wert des Betriebsgrundstücks für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer benötigt (vgl. dazu oben, Rz. 246 ff.), ist der Grundstückswert für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG (vgl. oben, Rz. 125 ff.) nach § 157 Abs. 1 und 3 i.V.m. den §§ 159 und 176 bis 198 sowie für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG (v...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 50 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und Steuerermäßigung für ausländische Steuern

1 § 50 Abs. 3 EStG ist auch im Verhältnis zu Staaten anzuwenden, mit denen ein DBA besteht. 2Es ist in diesem Fall grundsätzlich davon auszugehen, dass Ertragsteuern, für die das DBA gilt, der deutschen Einkommensteuer entsprechen. 3Bei der Ermittlung des Höchstbetrags für Zwecke der Steueranrechnung (> R 34c) sind in die Summe der Einkünfte nur die Einkünfte einzubeziehen, d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend ist der sich aus dem jeweiligen DBA ergebende Betriebsstätt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.7 Kosten der allgemeinen Verwaltung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 221 Kosten der allgemeinen Verwaltung sind handelsrechtlich nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG aktivierbar, aber nicht aktivierungspflichtig. Hierzu gehören nach R 6.3 Abs. 3 S. 1 EStR 2012 u. a. Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichten- und Ausbildungswesen, Rechnungswesen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierungsverbot (DBA... / 1 Systematische Einordnung

Das abkommensrechtliche Diskriminierungsverbot ist in Art. 24 OECD-MA geregelt und lässt sich unterteilen in ein Verbot der Diskriminierung nach der Nationalität[1], ein direktes Diskriminierungsverbot nach der Ansässigkeit[2] und ein Verbot indirekter Diskriminierung nach der Ansässigkeit des Stpfl.[3] Die Regelung gilt für sämtliche Steuerarten und nicht nur für die im DBA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung einer Anschlussprüfung

Leitsatz 1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. 2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich. Normenkette § 5, § 193 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.2 Gesamtkapitalrentabilität

Rz. 111 Da Unternehmen u. U. Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzen, um die Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen (Leverage-Effekt), sollte neben der Eigenkapitalrentabilität unbedingt die Gesamtkapitalrentabilität (GKR) herangezogen werden. Sie wird wie folgt ermittelt: Als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.5.1 Cashflow-Rentabilitäten

Rz. 172 Mit Rentabilitätsanalysen kann die Profitabilität des untersuchten Unternehmens beurteilt werden, d. h., ob und inwieweit die unternehmerische Betätigung als Erfolg oder Misserfolg zu werten ist. Bei der Analyse von Kapitalflussrechnungen wird dazu eine Cashflow-Größe ins Verhältnis zu ihrer Verursachungsgröße gesetzt. In Anlehnung an die Erfolgsanalyse lässt sich en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.1 Eigenkapitalrentabilität

Rz. 109 Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) setzt das Jahresergebnis ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ihre Grundform lautet: Die Eigenkapitalrentabilität, auch Unternehmerrentabilität genannt, gibt an, wie effizient das Unternehmen mit dem von den Unternehmenseignern zur Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzusehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als auch die latenten Ertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Wesentliche Änderungen in der GuV-Struktur

Rz. 156 Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kate...mehr