Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Niedrige Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG

Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer Belastung von Ertragsteuern von weniger als 25 % (bis einschließlich 2023) bzw. 15 % (ab 2024) unterliegen, ohne dass dies auf einen Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. Maßgebend ist die tatsächlich im Ausland erhobene Steuer. Die praktischen Anwendungsprobleme sollen anhand des Beispiels Schweiz erl...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1 GuV-Rechnung

Rz. 128 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 – branchenübergreifend – eine Mindeststruktur der GuV nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: der betrieblichen Kategorie, der investiven Kategorie, der Finanzierungskategorie, der Kategorie der Ertrag...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.2 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 148 Als Mindestausweis für den zwingend in 2 Unterabschnitte zu untergliedernden Abschnitt sonstiges Gesamtergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung (sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten)[1] sieht IFRS 18.94 folgende Möglichkeiten vor: Ausweis d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Bedeutung in der Praxis

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Personengesellschaft (in Form einer ausländischen Betriebsstätte) passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragsteuern

Rn. 363 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Ertragsteuern werden jene Steuerarten gezählt, die als Bemessungsgrundlage den Gewinn bzw. Ertrag einer Besteuerungsperiode haben. Es handelt sich hierbei um die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Die Ertragsteuern knüpfen an eine Größe an, die das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung darstellt. Die Ertragsteuern stellen somit pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Steuerarten

Rn. 367 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben den Substanz- und Ertragsteuern fallen in einem UN darüber hinaus Verbrauch- und Verkehrsteuern an. Verbrauch- und Verkehrsteuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von VG gezahlt werden müssen, stellen AK dieser VG dar. Soweit diese VG im Zuge des betrieblichen Herstellungsprozesses verbraucht werden, sind die Verbrauch- und Verkehrs...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / IV. Problemfeld unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Wer USt in einer Rechnung ausgewiesen hat, ohne hierzu berechtigt zu sein, weil er entweder kein Unternehmer ist oder als Unternehmer keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, schuldet in Form einer Art Gefährdungshaftung die USt gleichwohl in voller Höhe. Außerdem muss er nach § 18 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 4 UStG die nach § 14c UStG geschuldeten Steuerb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 3.1 Die Einkünfte aus diesen Fotovoltaikanlagen sind ab 1.1.2022 ertragssteuerfrei

Begünstigte Gebäude Die Einnahmen und Entnahmen von Fotovoltaikanlagen werden auf folgende Gebäude rückwirkend ab dem 1.1.2022 von der Ertragsteuer befreit:mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.3 Wie wirkt sich eine vor dem 1.1.2022 gebildete Investitionsrücklage aus?

Auflösung steuerfrei Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage von der Ertragsteuer freigestellt, sofern sie die Voraussetzungen unter Punkt 3 des Beitrags aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Was passiert aber nun mit einem Investitionsabzugsbetrag, der zuvor rechtmäßig gebildet wurde und den Gewinn außerbi...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mit einer Fotovoltaikanlage werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG erzielt.[1] Bei der Energieerzeugung von Energien durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft handelt es sich zwar um keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte, aber der Absatz der erzeugten Energien ist nachhaltig. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber hier gewerbliche Einkünfte nach § 15 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Ertragsteuern

Tz. 15 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Als Verein unterliegt die Anbauvereinigung grundsätzlich der Körperschaft-, S. "Körperschaftsteuer" sowie der Gewerbesteuer S. "Gewerbesteuer". Werden durch die Weitergabe von Cannabis gegen Entgelte an die Mitglieder steuerpflichtige Einkünfte erzielt, unterliegen diese der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Wird Cannabis nur zum Selbstkosten...mehr

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Finnland / VII. Bewertung des Nachlasses

Rz. 128 Für den Wert des Nachlasses wird auf den Todeszeitpunkt abgestellt, § 9 FinErbStG. Maßgeblich ist dabei der sogenannte käypä arvo, der wahrscheinlich erzielbare Marktpreis, der sogenannte Verkehrswert. Da sich der tatsächliche Preis erst dann feststellen lässt, wenn das Objekt verkauft wird, wird üblicherweise nicht der tatsächliche Verkehrswert angesetzt, sondern le...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / I. Ertragsteuerliche Fallstricke

Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensnachfolge mit einer gemeinnützigen Organisation setzte der US-amerikanische Unternehmer Yvon Chouinard, der sein Unternehmen "Patagonia" im Jahr 2022 auf eine gemeinnützige Stiftungskonstruktion übertrug. Ziel dieser Stiftung ist, dem Umweltschutz zu dienen und den Klimawandel einzudämmen.[3] In Deutschland zeigt auch die Diskuss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.6 Handels- und Steuerbilanz

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Wie aus dem Schema zur GuV in Kap. 1.3.2.3 ersichtlich, stellt der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag das von der Genossenschaft erwirtschaftete Ergebnis "nach Steuern", also nach Berücksichtigung des Steueraufwands dar. Da die Bilanzierungs- un...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.1 IDW ES 1 n. F.: Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Stand: 7.11.2024)

Im Gegensatz zur bisherigen Fassung des IDW S 1 aus dem Jahr 2008 enthält der Entwurf eine grundlegende Neugliederung sowie begriffliche Modernisierungen. Darüber hinaus werden u. a. folgende inhaltliche Änderungen vorgeschlagen: Die Eigenverantwortlichkeit des Gutachters wird ausdrücklich herausgestellt. Es ist zukünftig zu unterscheiden zwischen der vorhandenen Planung des M...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.6 Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden.[1] Aus Sicht der Rechnungslegung zerfä...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.3 Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie

Mit der Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523[1] mit dem MinBestRL-UmsG[2] ist eine 2. Ebene latenter Steuern im Abschluss von Unternehmen aufgetaucht. Während die latenten Steuern nach § 274 bzw. § 306 HGB bislang auf die Unterschiede der handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu den steuerliche...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.6 Unternehmensvermögen

Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage Unternehmer ist, kann er die Anlage seinem Unternehmen zuordnen. Die Voraussetzung, dass die Anlage mindestens zu 10 % unternehmerischen Zwecken dienen muss, dürfte kein Problem darstellen, da i. d. R. der überwiegende Teil des erzeugten Stroms in das Netz eingespeist wird. Damit kann eine Photovoltaikanlage in vollem Umfang Unterneh...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.1 Ehevertrag oder Erbvertrag

Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll. Praxis-Tipp Ehevertrag optimal gestalten Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / B. Ertragsteuern

I. Einkommensteuer Rz. 13 Soweit der Erblasser am Erwerbsleben teilgenommen hatte, stellt sich die Frage, wie sich unter einkommensteuerlicher Sicht die Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB auswirkt. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung. Die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Positionen ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Ertragsteuer

Rz. 28 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[59] Wird der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[60] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Vgl. im Übrigen ausführlich hierzu § 23 Rdn 22 ff.mehr

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§ 23 Steuerrecht / 5. Besonderheiten

a) Vermächtnis Rz. 65 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 66 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet, einen Gegenstand des Betri...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Abweichende Zurechnung der Einkünfte

(1) Durch Vereinbarung der Miterben Rz. 18 Erfolgt eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, müssen die Einkünfte nicht einheitlich und gesondert festgestellt werden, sondern können direkt einem Miterben zugeordnet werden, wenn die Einkunftsquelle von diesem Miterben übernommen wird und die Miterben bei der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / V. Verfahrensrecht

1. Bestimmtheit von Steuerbescheiden an die Erbengemeinschaft Rz. 94 Gemäß § 119 Abs. 1 AO muss ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Ein nicht ausreichend bestimmter Steuerbescheid ist unwirksam. Probleme im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften ergeben sich insbesondere bei der Angabe des Bescheidadressaten. Ein Bescheid an die Erben ist nur dann inhaltlich...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 74 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft (siehe § 18 Rdn 5), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[89]mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Unentgeltliche Übertragung eines Erbteils

(1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen Rz. 22 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch Schenkung, löst keine Veräußerung aus und führt beim Erwerber auch nicht zu Anschaffungskosten. Vielmehr muss der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Betriebsvermögens fortführen.[34] (2) Nachlass besteht aus Privatvermögen Rz. 23 Da für Wirtschaftsgüter im Pri...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) Nachlass mit Mischvermögen

Rz. 29 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Mischnachlass enthaltenden Erbteils liegt die Schwierigkeit in der Aufteilung des Entgelts. Der Verkaufserlös ist in diesem Fall nach dem Verhältnis der Verkehrswerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, allerdings folgt die Finanzverwaltung auch einer von den Parteien vorgenommenen Aufteilung, soweit keine unangemessene ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 2. Nach der Erbauseinandersetzung

Rz. 33 Sobald der Nachlass geteilt ist, besteht keine Notwendigkeit mehr, die Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen, denn die Vermögensgegenstände und die daraus resultierenden Einkünfte werden den Erben direkt zugeordnet.mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Nachlass enthält nur Betriebsvermögen

Rz. 59 Die Veräußerung des Betriebes stellt eine Veräußerung gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt ist.mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Nachlass enthält Mischvermögen

Rz. 61 Soweit der Nachlass sowohl Betriebsvermögen als auch Privatvermögen enthält, sind für jede Vermögensart gesondert die Voraussetzungen von aa) (vgl. Rdn 59) oder bb) (vgl. Rdn 60) zu prüfen.mehr

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§ 23 Steuerrecht / 1. Vor der Erbauseinandersetzung

a) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich nicht Rz. 14 Bis zur Erbauseinandersetzung des Nachlasses steht dieser der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu. Eine Ausnahmen gilt lediglich bei der Zugehörigkeit von Anteilen an Personengesellschaften zum Nachlass. Gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO sind aus diesem Vermögen resultierende Einkünfte einheitli...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (2) Bei Teilungsanordnung

Rz. 19 Bei Vorliegen einer Teilungsanordnung kann die Auseinandersetzung auch später erfolgen, wenn die Miterben sich bereits vor der Erbauseinandersetzung entsprechend verhalten, d.h. dem begünstigten Miterben die Einkunftsquelle aus dem Nachlass intern zuordnen.[30]mehr

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§ 23 Steuerrecht / (1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen

Rz. 22 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch Schenkung, löst keine Veräußerung aus und führt beim Erwerber auch nicht zu Anschaffungskosten. Vielmehr muss der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Betriebsvermögens fortführen.[34]mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Übertragung eines Erbteils

Rz. 21 Ohne Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft können Miterben die Erbengemeinschaft verlassen, indem sie ihren Erbteil gem. § 2033 Abs. 1 BGB auf einen Dritten übertragen. Der Dritte kann auch ein anderer Miterbe sein. aa) Unentgeltliche Übertragung eines Erbteils (1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen Rz. 22 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch S...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Entgeltliche Übertragung eines Erbteils

Rz. 24 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils kommt es grundsätzlich zu Anschaffungskosten beim Erwerber und zu Veräußerungserlösen beim Veräußerer. Da die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, hat der Erwerber seine Anschaffungskosten im Rahmen der durch die Erbengemeinschaft fortzuführenden Einkunftsquelle anzusetzen (vgl. nachfolgendes Beispiel 19...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 3. Erbauseinandersetzung selbst

Rz. 34 Treten die Erben als Erbengemeinschaft gem. § 1922 BGB noch direkt in die Rechtsposition des Erblassers ein, sodass lediglich die weitere Zurechnung der Einkünfte ertragsteuerlich interessant ist, führt die Auseinandersetzung zu einer Veränderung der Einkunftsquellen, die unterschiedlichste steuerliche Folgen auslösen kann. a) Auseinandersetzung ohne Abfindung Rz. 35 Da...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses

Rz. 58 Durch die Veräußerung des gesamten Nachlasses reduzieren die Miterben das aufzuteilende Vermögen auf jederzeit teilbare liquide Mittel. Hinsichtlich der Berichtigung der Nachlassschulden wird die Liquidation des Nachlasses durch § 2046 Abs. 3 BGB vorgesehen. aa) Nachlass enthält nur Betriebsvermögen Rz. 59 Die Veräußerung des Betriebes stellt eine Veräußerung gem. § 16 ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Nachlass enthält nur Privatvermögen

Rz. 60 Gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, ist dessen Veräußerung einkommensteuerrechtlich nur dann relevant, wenn die besonderen Sachverhalte der §§ 17, 23 EStG oder § 21 UmwStG vorliegen. Diese sind oben näher erläutert (siehe Rdn 52).mehr

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§ 23 Steuerrecht / 4. Teilerbauseinandersetzung

Rz. 62 Grundsätzlich ist die teilweise Erbauseinandersetzung bei Fortbestehen der Erbengemeinschaft entsprechend der Regeln zur vollständigen Erbauseinandersetzung zu behandeln.[73] a) Entnahmen Rz. 63 Zusätzlich kann es aber zu Entnahmegewinnen kommen, wenn Wirtschaftsgüter aus einem zum Nachlass gehörenden und von der Erbengemeinschaft weiter betriebenen Betriebsvermögen an ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Beteiligung des Erblassers an einer Personengesellschaft

aa) Fortsetzungsklausel Rz. 73 Wie im Kapitel zum Gesellschaftsrecht beschrieben, wird die Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (siehe § 18 Rdn 64) oder im Falle der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft aufgelöst (siehe § 18 Rdn 5). Soweit die Fortsetzung sich nicht bereits aus der gesetzlichen Rege...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Von Organschaft spricht man bei steuerrechtlicher Eingliederung einer rechtlich selbständigen > Juristische Person in ein anderes Unternehmen. Für die Ertragsteuer bestimmen §§ 14ff KStG, ob eine Organschaft besteht; zur USt vgl § 2 Abs 2 Nr 2 UStG; zur GewSt vgl § 2 Abs 2 Satz 2 GewStG. Zur Haftung der Organgesellschaft vgl § 73 AO. Rz. 2 Sta...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (1) Durch Vereinbarung der Miterben

Rz. 18 Erfolgt eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, müssen die Einkünfte nicht einheitlich und gesondert festgestellt werden, sondern können direkt einem Miterben zugeordnet werden, wenn die Einkunftsquelle von diesem Miterben übernommen wird und die Miterben bei der Auseinandersetzung vereinbaren, dass die Einkünfte aus...mehr

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§ 23 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 77 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 18 Rdn 147). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr