Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Abschlussposten der Finanzierungskategorie

Rz. 100 In der Finanzierungskategorie sind zum einen die Aufwendungen und Erträge aus Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, und zum anderen die Schulden, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, welche nicht ausschließlich Finanzierungszwecken dienen, auszuweisen. Sofern die berichterstattende Einheit die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden als eine an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Das GuV-Gliederungsschema sieht für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen einen gesonderten Ausweis gemäß IFRS 18.75 a) (v) vor und verweist in Bezug auf den Inhalt auf IFRS 5; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte bzw. Kategorien zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.4 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sein können. Im Einzelfall hat die berichterstattende Einheit stets zu prüfen, ob die Offenlegung der nachstehend aufgelisteten Angaben zu einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge führt.[1] Zu diesen o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.5 Kein Verstoß gegen ErbSt-Behaltensregelung/Ertragsteuern bei Veräußerung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ErbStG regelt unter engen Voraussetzungen eine partielle Befreiung (u. a.) der von § 224a AO erfassten Gegenstände von der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Diese Befreiung entfällt nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit u. a. bei Veräußerung der Gegenstände innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb. Nach § 224a Abs. 1 S. 2 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IFRS 18.75 a( (iv)) bezogenen Angaben zu beachten und – Wesentlichkeit vorausgesetzt – zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Niedrige Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG

Eine Niedrigbesteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer Belastung von Ertragsteuern von weniger als 25 % (bis einschließlich 2023) bzw. 15 % (ab 2024) unterliegen, ohne dass dies auf einen Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. Maßgebend ist die tatsächlich im Ausland erhobene Steuer. Die praktischen Anwendungsprobleme sollen anhand des Beispiels Schweiz erl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 4.2.1 GuV-Rechnung

Rz. 128 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 – branchenübergreifend – eine Mindeststruktur der GuV nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: der betrieblichen Kategorie, der investiven Kategorie, der Finanzierungskategorie, der Kategorie der Ertrag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 4.2.2 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 148 Als Mindestausweis für den zwingend in 2 Unterabschnitte zu untergliedernden Abschnitt sonstiges Gesamtergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung (sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten und sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten)[1] sieht IFRS 18.94 folgende Möglichkeiten vor: Ausweis d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Bedeutung in der Praxis

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Personengesellschaft (in Form einer ausländischen Betriebsstätte) passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragsteuern

Rn. 363 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Ertragsteuern werden jene Steuerarten gezählt, die als Bemessungsgrundlage den Gewinn bzw. Ertrag einer Besteuerungsperiode haben. Es handelt sich hierbei um die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Die Ertragsteuern knüpfen an eine Größe an, die das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung darstellt. Die Ertragsteuern stellen somit pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Steuerarten

Rn. 367 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben den Substanz- und Ertragsteuern fallen in einem UN darüber hinaus Verbrauch- und Verkehrsteuern an. Verbrauch- und Verkehrsteuern, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von VG gezahlt werden müssen, stellen AK dieser VG dar. Soweit diese VG im Zuge des betrieblichen Herstellungsprozesses verbraucht werden, sind die Verbrauch- und Verkehrs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / IV. Problemfeld unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Wer USt in einer Rechnung ausgewiesen hat, ohne hierzu berechtigt zu sein, weil er entweder kein Unternehmer ist oder als Unternehmer keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, schuldet in Form einer Art Gefährdungshaftung die USt gleichwohl in voller Höhe. Außerdem muss er nach § 18 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 4 UStG die nach § 14c UStG geschuldeten Steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 3.1 Die Einkünfte aus diesen Fotovoltaikanlagen sind ab 1.1.2022 ertragssteuerfrei

Begünstigte Gebäude Die Einnahmen und Entnahmen von Fotovoltaikanlagen werden auf folgende Gebäude rückwirkend ab dem 1.1.2022 von der Ertragsteuer befreit:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.3 Wie wirkt sich eine vor dem 1.1.2022 gebildete Investitionsrücklage aus?

Auflösung steuerfrei Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage von der Ertragsteuer freigestellt, sofern sie die Voraussetzungen unter Punkt 3 des Beitrags aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Was passiert aber nun mit einem Investitionsabzugsbetrag, der zuvor rechtmäßig gebildet wurde und den Gewinn außerbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mit einer Fotovoltaikanlage werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG erzielt.[1] Bei der Energieerzeugung von Energien durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft handelt es sich zwar um keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte, aber der Absatz der erzeugten Energien ist nachhaltig. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber hier gewerbliche Einkünfte nach § 15 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Ertragsteuern

Tz. 15 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Als Verein unterliegt die Anbauvereinigung grundsätzlich der Körperschaft-, S. "Körperschaftsteuer" sowie der Gewerbesteuer S. "Gewerbesteuer". Werden durch die Weitergabe von Cannabis gegen Entgelte an die Mitglieder steuerpflichtige Einkünfte erzielt, unterliegen diese der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Wird Cannabis nur zum Selbstkosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / VII. Bewertung des Nachlasses

Rz. 128 Für den Wert des Nachlasses wird auf den Todeszeitpunkt abgestellt, § 9 FinErbStG. Maßgeblich ist dabei der sogenannte käypä arvo, der wahrscheinlich erzielbare Marktpreis, der sogenannte Verkehrswert. Da sich der tatsächliche Preis erst dann feststellen lässt, wenn das Objekt verkauft wird, wird üblicherweise nicht der tatsächliche Verkehrswert angesetzt, sondern le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / I. Ertragsteuerliche Fallstricke

Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensnachfolge mit einer gemeinnützigen Organisation setzte der US-amerikanische Unternehmer Yvon Chouinard, der sein Unternehmen "Patagonia" im Jahr 2022 auf eine gemeinnützige Stiftungskonstruktion übertrug. Ziel dieser Stiftung ist, dem Umweltschutz zu dienen und den Klimawandel einzudämmen.[3] In Deutschland zeigt auch die Diskuss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.6 Handels- und Steuerbilanz

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Wie aus dem Schema zur GuV in Kap. 1.3.2.3 ersichtlich, stellt der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag das von der Genossenschaft erwirtschaftete Ergebnis "nach Steuern", also nach Berücksichtigung des Steueraufwands dar. Da die Bilanzierungs- un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.6 Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden.[1] Aus Sicht der Rechnungslegung zerfä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.1 IDW ES 1 n. F.: Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Stand: 7.11.2024)

Im Gegensatz zur bisherigen Fassung des IDW S 1 aus dem Jahr 2008 enthält der Entwurf eine grundlegende Neugliederung sowie begriffliche Modernisierungen. Darüber hinaus werden u. a. folgende inhaltliche Änderungen vorgeschlagen: Die Eigenverantwortlichkeit des Gutachters wird ausdrücklich herausgestellt. Es ist zukünftig zu unterscheiden zwischen der vorhandenen Planung des M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.3 Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie

Mit der Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523[1] mit dem MinBestRL-UmsG[2] ist eine 2. Ebene latenter Steuern im Abschluss von Unternehmen aufgetaucht. Während die latenten Steuern nach § 274 bzw. § 306 HGB bislang auf die Unterschiede der handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu den steuerliche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 9.6 Unternehmensvermögen

Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage Unternehmer ist, kann er die Anlage seinem Unternehmen zuordnen. Die Voraussetzung, dass die Anlage mindestens zu 10 % unternehmerischen Zwecken dienen muss, dürfte kein Problem darstellen, da i. d. R. der überwiegende Teil des erzeugten Stroms in das Netz eingespeist wird. Damit kann eine Photovoltaikanlage in vollem Umfang Unterneh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 10.1 Ehevertrag oder Erbvertrag

Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll. Praxis-Tipp Ehevertrag optimal gestalten Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 1 Das bedeutet Fusion

Die Fusion (Verschmelzung) steht im Mittelpunkt des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Das Umwandlungsgesetz regelt neben der Fusion weitere Fälle von Umstrukturierungen, wie den Formwechsel und die Spaltung. Charakteristisch für eine Umwandlung und damit auch für eine Verschmelzung ist der Übergang von allen Rechten und Pflichten auf die Zielgesellschaft, wobei bei der Fusion der ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / aa) Ertragsteuer

Rz. 28 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[59] Wird der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[60] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Vgl. im Übrigen ausführlich hierzu § 23 Rdn 22 ff.mehr

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§ 23 Steuerrecht / B. Ertragsteuern

I. Einkommensteuer Rz. 13 Soweit der Erblasser am Erwerbsleben teilgenommen hatte, stellt sich die Frage, wie sich unter einkommensteuerlicher Sicht die Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB auswirkt. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung. Die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Positionen ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 5. Besonderheiten

a) Vermächtnis Rz. 65 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 66 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet, einen Gegenstand des Betri...mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Abweichende Zurechnung der Einkünfte

(1) Durch Vereinbarung der Miterben Rz. 18 Erfolgt eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, müssen die Einkünfte nicht einheitlich und gesondert festgestellt werden, sondern können direkt einem Miterben zugeordnet werden, wenn die Einkunftsquelle von diesem Miterben übernommen wird und die Miterben bei der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Beteiligung des Erblassers an einer Personengesellschaft

aa) Fortsetzungsklausel Rz. 73 Wie im Kapitel zum Gesellschaftsrecht beschrieben, wird die Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (siehe § 18 Rdn 64) oder im Falle der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft aufgelöst (siehe § 18 Rdn 5). Soweit die Fortsetzung sich nicht bereits aus der gesetzlichen Rege...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 23 Steuerrecht / V. Verfahrensrecht

1. Bestimmtheit von Steuerbescheiden an die Erbengemeinschaft Rz. 94 Gemäß § 119 Abs. 1 AO muss ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Ein nicht ausreichend bestimmter Steuerbescheid ist unwirksam. Probleme im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften ergeben sich insbesondere bei der Angabe des Bescheidadressaten. Ein Bescheid an die Erben ist nur dann inhaltlich...mehr

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§ 23 Steuerrecht / c) Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses

Rz. 58 Durch die Veräußerung des gesamten Nachlasses reduzieren die Miterben das aufzuteilende Vermögen auf jederzeit teilbare liquide Mittel. Hinsichtlich der Berichtigung der Nachlassschulden wird die Liquidation des Nachlasses durch § 2046 Abs. 3 BGB vorgesehen. aa) Nachlass enthält nur Betriebsvermögen Rz. 59 Die Veräußerung des Betriebes stellt eine Veräußerung gem. § 16 ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 4. Teilerbauseinandersetzung

Rz. 62 Grundsätzlich ist die teilweise Erbauseinandersetzung bei Fortbestehen der Erbengemeinschaft entsprechend der Regeln zur vollständigen Erbauseinandersetzung zu behandeln.[73] a) Entnahmen Rz. 63 Zusätzlich kann es aber zu Entnahmegewinnen kommen, wenn Wirtschaftsgüter aus einem zum Nachlass gehörenden und von der Erbengemeinschaft weiter betriebenen Betriebsvermögen an ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Nachlass enthält nur Privatvermögen

Rz. 60 Gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, ist dessen Veräußerung einkommensteuerrechtlich nur dann relevant, wenn die besonderen Sachverhalte der §§ 17, 23 EStG oder § 21 UmwStG vorliegen. Diese sind oben näher erläutert (siehe Rdn 52).mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Auflösungsklausel

Rz. 74 Verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung zur nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft (siehe § 18 Rdn 5), wird die Gesellschaft mit dem Tode eines Gesellschafters aufgelöst. Für den Erblasser und die verbleibenden Gesellschafter ergibt sich eine gem. §§ 16, 34 EStG begünstigte Betriebsaufgabe.[89]mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) Nachlass mit Mischvermögen

Rz. 29 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Mischnachlass enthaltenden Erbteils liegt die Schwierigkeit in der Aufteilung des Entgelts. Der Verkaufserlös ist in diesem Fall nach dem Verhältnis der Verkehrswerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, allerdings folgt die Finanzverwaltung auch einer von den Parteien vorgenommenen Aufteilung, soweit keine unangemessene ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Unentgeltliche Übertragung eines Erbteils

(1) Nachlass besteht aus Betriebsvermögen Rz. 22 Die unentgeltliche Übertragung eines Erbteils, z.B. durch Schenkung, löst keine Veräußerung aus und führt beim Erwerber auch nicht zu Anschaffungskosten. Vielmehr muss der Erwerber gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte des Betriebsvermögens fortführen.[34] (2) Nachlass besteht aus Privatvermögen Rz. 23 Da für Wirtschaftsgüter im Pri...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 2. Nach der Erbauseinandersetzung

Rz. 33 Sobald der Nachlass geteilt ist, besteht keine Notwendigkeit mehr, die Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen, denn die Vermögensgegenstände und die daraus resultierenden Einkünfte werden den Erben direkt zugeordnet.mehr