Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS

60. Aktualisierung Die 60. Ergänzungslieferung (Juni 2026) umfasst folgende Inhalte: Teil A: Kapitel XII Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil B: IAS 12 Ertragsteuern (Income Taxes)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. "Nutzungs- und Funktionszusammenhang" nicht maßgebend

Rz. 110 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Beurteilung des Begriffs Grundvermögen ist allein die Vorschrift des § 176 BewG maßgebend. Die ertragsteuerliche Betrachtung hierzu ist an diese Vorschrift nicht gebunden. Dementsprechend kommen die Entscheidungen des Großen Senats des BFH zum Ertragsteuerrecht und die anschließende Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Überleitungsrechnungen von disaggregierten Angaben auf Segmentebene auf aggregierte Angaben auf Unternehmensebene

Tz. 108 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Die für jedes Segment ausgewiesenen Ergebnis-, Ertrags-, Vermögenswert- und Schuldengrößen sind jeweils über sämtliche berichtspflichtige Segmente hinweg aufzuaddieren. Die Summen dieser Größen, ohne Einbezug des Sammelsegments "alle sonstigen Segmente" und sonstiger Teilbereiche des Unternehmens, die keine Geschäftssegmente darstellen (Verw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entsprechensklausel

Rz. 24 [Autor/Stand] Nach Abs. 1 Satz 1 muss die ausländische Steuer der deutschen Steuer entsprechen. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, dass sich die Besteuerung auf den gleichen Besteuerungsgegenstand bezieht.[2] Unerheblich ist, ob der Nachlass als solcher der Besteuerung unterliegt oder der Erbanfall, also die Bereicherung, bei den einzelnen Erben erfasst wird.[3] Übe...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / B. Begriff des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens

Rz. 60 Bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist einkommensteuerlich eine Begünstigung nur dann gegeben, wenn der Betrieb als Sachgesamtheit übertragen wird. Fragen stellen sich hinsichtlich von Teilbetrieben wie z.B. Forst und der Möglichkeit eines Flächenrückbehaltes. Für Zwecke der Ertragsteuer (Einkommensteuer, G...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt, sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu differenzieren. Rz. 26 DBA im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Grundsätze bis einschließlich VZ 2023

Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertragsteuersatz des Sitzstaates) unterliegen. H...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. Erzielt eine ausländische Gesellschaft Einkünfte aus passivem Erwerb aus ver­schiedenen Quellen, so sind d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Maßgebende Steuern

Ertragsteuern i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG sind alle Steuern des Sitzstaates vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens sowie der Steuern von Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind derartige Steuern auch dann, wenn sie nach § 34c EStG oder § 26 KStG nicht angerechnet wer...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 6 Das Zivilrecht kennt wesentliche Bestandteile [1] und sog. einfache Bestandteile [2] an einem Grundstück. Die wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks[3] werden vom Eigentum am Grundstück mit umfasst und sind besonderen Verkehrsvorgängen nicht zugänglich. Die einfachen Bestandteile können Gegenstand besonderer Rechte sein und teilen i. d. R. das Schicksal der Hauptsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 7 Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Einsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. Diese Vorschrift dient der Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getr...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 und 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwischen europä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Seminar C: Grenzüberschreitende Verlustnutzung, IStR 2013, 611; Schnitger, EuGH in der Rechtssache Timac Agro zu finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten – War es das bei der Freistellungsmethode?, IStR 2016, 72; Eugh, Timac Agro: Verluste der österreichischen Betriebsstätte einer deutschen KapGes – Timac Agro Deutschland GmbH/FA Sankt Augustin, mit Anmerkung Sc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Berücksichtigung von Ertragsteuerwirkungen durch den Sonderprüfer

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung einer Unterbewertung in der HB hat grds. keine Auswirkungen auf die StB, wenn dort etwa unter Berücksichtigung besonderer steuerlicher Vorschriften keine Unterbewertung vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit (vgl. § 5 Abs. 1 EStG) die Unrichtigkeit der HB in der StB fortsetzt; dann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgebe...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1 Tatsächliche Ertragsteuern

4.2.1.1 Ermittlung Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind i...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2 Latente Ertragsteuern

4.2.2.1 Ansatz Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.3 Sonstige Angaben zu den Ertragsteuern

Rz. 174 Zu den weiteren Offenlegungspflichten für Ertragsteuern nach IAS 12, welche den Ertragsteueraufwand betreffen, zählen insbesondere: ertragsteuerliche Konsequenzen aus Dividenden Betrag der ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen, die vor Freigabe des Abschlusses beschlossen, aber nicht als Schulden angesetzt wurden (IAS 12.81 i), und potenzielle ertragst...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (8.6M–8.6N) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden zu ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.3 Ertragsteuerinformationsbericht

Rz. 121a Im Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) hat eine Berichterstattung über Ertragsteuern und Ertragsteuer-relevante Informationen aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragsstaaten des EWR sowie nach weiteren sog. "nicht kooperativen" Steuerhoheitsgebieten,[1] in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, zu erfolgen. Mit dem EIB "...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr