Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.2.3 Veräußerung gegen variablen Kaufpreis

Vielfach werden Betriebe nicht zu einem fixen Kaufpreis veräußert, sondern es werden gewinn- oder umsatzabhängige Komponenten bei der Kaufpreisermittlung mit herangezogen. Ist das Entgelt ausschließlich von solchen Variablen abhängig, ist das den Buchwert und die Veräußerungskosten übersteigende Entgelt als laufende nachträgliche Betriebseinnahme zu erfassen. § 34 EStG ist n...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.1 Freibetrag

Von einem Veräußerungsgewinn kann ein steuerlicher Freibetrag abgezogen werden.[1] Damit bleiben vor allem kleinere Veräußerungsgewinne völlig von der Versteuerung freigestellt. Der Freibetrag wird gewährt, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig geworden ist. Er beträgt 45.000 EUR und wird nur einmal im Leben gewährt. Bei höheren Veräu...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.3 Rücklage

Alternativ können die aufgedeckten stillen Reserven auch auf Reinvestitionen übertragen und damit die Versteuerung durch die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG aufgeschoben werden. Dann entfällt jedoch die Fünftelregelung bzw. ein ermäßigter Steuersatz.[1] Soweit der Veräußerungsgewinn jedoch auf einen mitveräußerten Anteil an einer Kapitalgesellschaft entfällt, kann hier...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.5 Keine Gewerbesteuer

Soweit die Veräußerung den Gewerbebetrieb einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft betrifft, zählt der entstehende Veräußerungsgewinn nicht zum Gewerbeertrag i. S. d. § 7 GewStG. Es fällt damit insoweit keine Gewerbesteuer an. Dies gilt nicht für die Betriebsveräußerung durch eine Kapitalgesellschaft.[1] Auch soweit eine Kapitalgesellschaft an einer Mitunterne...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.2.2 Ermäßigter Steuersatz

Abweichend von der Fünftelregelung kann auf Antrag der Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden.[1] Dieser beträgt 56 % des sich ergebenden und sonst maßgebenden durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14 %-Punkte. Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat bzw. sozialversicherungsrechtlich...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.3 Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

Mit der Veräußerung geht einher, dass der bisherige Betriebsinhaber seine mit dem veräußerten Betrieb verbundene Tätigkeit beendet.[1] Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb an eine Personengesellschaft veräußert, an der er weiterhin selbst beteiligt ist.[2] Allerdings gilt der Veräußerungserlös insoweit als laufender Gewinn, wie der ...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.6 Unentgeltliche Übertragung

Private Gründe werden erst recht für die voll unentgeltliche Übertragung ausschlaggebend sein. Diese Form der Übertragung des Betriebs ist regelmäßig nur unter nahe stehenden Personen, insbesondere bei der Generationennachfolge anzutreffen. Der Betrieb wird im Rahmen einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Der Übergeber erzielt keinen Gewinn, der Übe...mehr

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Betriebsveräußerung / 3 Gleichgestellte ­Vorgänge

Einer Betriebsveräußerung wird gleichgestellt: Die Veräußerung eines Teilbetriebs. Dies ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs i. S. d. EStG aufweist und für sich lebensfähig ist.[1] Zwar ist keine völlig selbstständige Organisation mit eigener Buchführu...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.5 Teilentgeltliche Veräußerung

Statt des vollen wirtschaftlich möglichen Veräußerungserlöses wird nur ein Teilbetrag berechnet. Eine solche Veräußerung unter dem Verkehrswert des Betriebs kommt regelmäßig nur aus privaten Gründen vor. Liegt das Entgelt unter dem wirklichen Wert (gemischte Schenkung oder teilentgeltliche Veräußerung), ist dieser Vorgang nicht in ein entgeltliches und ein unentgeltliches Ge...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.2.1 Fünftelregelung

Hierbei wird für den Teil der Einkommensteuer, der auf den Veräußerungsgewinn entfällt, eine besondere Berechnung angestellt.[1] Dabei werden 2 Beträge herangezogen: das laufende zu versteuernde Einkommen zuzüglich 1/5 des tatsächlichen Veräußerungsgewinns, nur das laufende zu versteuernde Einkommen ohne den Veräußerungsgewinn. Für beide Werte wird die Einkommensteuer ermittelt ...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.7 Übergang im Erbwege

Wird ein Betrieb durch Erbfolge übertragen, ist dies keine Veräußerung i. S. d. § 16 EStG. Mit dem Tod des Erblassers geht der ganze Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Beim Erblasser entsteht kein Gewinn, der Erbe führt den Betrieb mit den bisherigen Buchwerten weiter. Handelt es sich um mehrere Erben, begründen diese damit ei...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung des ganzen Betriebs

Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die tatsächliche Fortführung nicht zwingend ist.[2] Dem ganzen Betrieb ist ein Te...mehr

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Harmonisierungsbedarf bei E... / b) Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Country-by-Country-Reporting: Der im Jahr 2016 eingeführte § 138a AO bildet die Rechtsgrundlage für das sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) und umfasst die Verpflichtung zur Erstellung von länderbezogenen Berichten für grenzüberschreitend tätige Konzerne ab einer bestimmten Größe. Erfasst werden sämtliche zum Konzern gehörenden ausländischen Unternehmen. Ging man zunäch...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 3.2 Eigenstromverbrauch im EEG-Recht

Nach § 61 EEG musste seit 2014 auch auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Die Begründung dafür war, dass der Erzeuger gleichzeitig auch der Endverbraucher des Stroms ist und deswegen die Umlage fällig wird. Auch Eigenversorger mussten daher seit 2014 die EEG-Umlage entrichten, wenn ihre PV-Anlage bestimmte Leistungswerte überschritt: Bis z...mehr

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PV-Anlage: Besteuerung und ... / 1 Umsatzsteuer

Wer bis 2022 an seinem Haus eine PV-Anlage installieren ließ, stand bei der umsatzsteuerlichen Behandlung vor einer Wahl: Kleinunternehmerregelung Man konnte sich durch die sog. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) von der Zahlung von Umsatzsteuern befreien lassen, verzichtete damit aber auf die Erstattung der beim Kauf der Anlage gezahlten Umsatzsteuer und war an diese Regelu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 7. Keine Dritt-Anfechtung des Einlagekontos

BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 = Ablehnung der Drittanfechtung: Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19, GmbHR 2023, 461 [Binnewies]= GmbH-StB 2023, 100 [Herkens]) die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im eigenen Namen den Bescheid über die Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG anfechten können, abgelehnt. In der Praxis ist die Feststel...mehr

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Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer- und Schenkungsteuerrecht: Bestandsaufnahme, Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten (Teil III) (ErbStB 2023, Heft 6, S. 187)

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzu...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 1.–3.

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Genossenschaften und deren ... / IV. Die erbschaft-/schenkungsteuerliche Behandlung von Anteilen an Genossenschaften

1.–3. [...] 4. Durch § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG auftretende Inkonsistenz der Bewertung a) Grundsätzlicher Regelungszweck Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar b...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 4. Durch § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG auftretende Inkonsistenz der Bewertung

a) Grundsätzlicher Regelungszweck Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer ande...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Mögliche Ansatzpunkte für zukünftige Änderungen des ErbStG oder der ErbStR

a) Finales Zusammenwirken der Genossen Um einem Genossenschaftsanteil somit (i.R.d. erbschaft-/schenkungsteuerlichen Bewertung) die hinter der Genossenschaft stehende Ertrags- oder Vermögenskraft zuzuordnen, muss gleichsam feststehen, dass die Genossen im Zusammenwirken das Vermögen bzw. die ertragsbringenden Werte der Genossenschaft sich selbst zuweisen und nicht mehr aus de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 4. Analoge Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG?

Wirtschaftlich betrachtet denkbar, aber gesellschafts- und körperschaftsteuerrechtlich höchst fragwürdig, erscheint eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, wonach beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden (nicht unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden) Personengesellschaft den Gesellschaftern die einzelnen Wirtschaftsgüter und sonstig...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Finales Zusammenwirken der Genossen

Um einem Genossenschaftsanteil somit (i.R.d. erbschaft-/schenkungsteuerlichen Bewertung) die hinter der Genossenschaft stehende Ertrags- oder Vermögenskraft zuzuordnen, muss gleichsam feststehen, dass die Genossen im Zusammenwirken das Vermögen bzw. die ertragsbringenden Werte der Genossenschaft sich selbst zuweisen und nicht mehr aus der Hand geben wollen und aller Voraussi...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Fehlende erbschaft-/schenkungsteuerliche Verschonung von Genossenschaftsanteilen

Durch die Kategorisierung als reine Kapitalforderungen sind im Privatvermögen gehaltene Genossenschaftsanteile auch bei einer Mindestbeteiligungsquote von 25 % kein begünstigungsfähiges Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, da sie keine Anteile an Kapitalgesellschaften darstellen. Sollten sich Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen befinden, werden sie auch dort als ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 6. Zwischenfazit zur erbschaft-/schenkungsteuerliche Vermögenszugehörigkeit und Bewertung von Genossenschaftsanteilen

Nach allen bisher getätigten Versuchen der grammatikalischen und teleologischen Auslegung sowie möglicher Analogieschlüsse zum Ertragsteuerrecht ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Anteile an Genossenschaften "grundsätzlich" mit dem Nennwert der Beteiligung als Kapitalforderung i.S.d. § 12 Abs. 1 BewG und nicht mit dem (anteiligen) Ertragswert oder Substanzwert der Genoss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 1. Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkung des Vermögenszugriffs durch die Genossen/Mitglieder

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft wird es dabei aber erforderlich sein, nachzuweisen, dass im Einzelfall eine Genossenschaft wegen eindeutiger gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen aller Mitglieder faktisch und wirtschaftlich wie eine (beherrschte) Personen- oder Kapitalgesellschaft zu betrachten ist. Hierzu sei statt aller auf Beuthien...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 3. Folgerungen und Gesetzeserlaubnis aus § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG?

Sollten sich Verwaltung oder Gesetzgeber unter o.a. Voraussetzungen zur Abkehr von der Nennwertbewertung betroffener Genossenschaftsanteile entschließen, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass alle Wirtschaftsgüter von "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" explizit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG einen Gewerbebetrieb bilden, wobei die eingezahlten Geschäftsguthab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / VI. Resümee

Wie sich im Verlauf des (notwendigerweise sehr umfangreichen) Beitrags zeigt, ist es aus der Sicht des steuerlichen Beraters momentan völlig unklar, ob er seinem Mandanten zur Einbringung von umfangreichem Privatvermögen oder Betriebsvermögen in Gestalt von schädlichem Verwaltungsvermögen in eine neu zu gründende Genossenschaft raten soll, wenngleich es bereits gegenwärtig u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / V. Vorausblick auf Reaktionen von Verwaltung und Gesetzgeber

Grundsätzlich kann es weder des Gesetzgebers noch der Verwaltung Ziel sein, bei den millionenfach vorkommenden Kleinstanteilen von Mitgliedern an Genossenschaftsbanken oder Wohnungsbaugenossenschaften eine Ertrags- oder Substanzbewertung zur Anwendung kommen zu lassen. Bei diesen Genossenschaften sind ohnehin (s. genauer Abschn. V. 1.) die Vermögenszugriffrechte der einzelne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / c) Behandlung von Umwandlungsfällen?

Noch größere Verwunderung dürfte E 7.5 Abs. 2 Satz 6 und 7 ErbStR 2019 auslösen, wo es expressis verbis heißt: "Erwirbt ein Gesellschafter im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Einlage, die den Wert der Anteile übersteigt, kommt regelmäßig die Annahme einer steuerbaren Zuwendung im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG an die üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Bestimmung schädlicher in die Genossenschaft eingebrachter Vermögensarten

Eine weitere Fokussierung könnte neben dem Zusammenwirken der Genossen auf das in die Genossenschaft eingebrachte Vermögen erfolgen. Hier wird die Konzentration auf Genossenschaften mit hohen eingebrachten Vermögenswerten, insb. Grundstücken, Wertpapieren, sonstigen Finanzmitteln oder auch Kunstgegenständen liegen müssen, da insoweit die Genossenschaft die Besteuerung von ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 5. Bewertung von eingebrachten Genossenschaftsanteilen i.R.d. §§ 21, 22 UmwStG

Ein weiterer bedeutsamer und gleichsam zu berücksichtigender Bewertungsansatz von Genossenschaftsanteilen ist aus § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG herzuleiten, wonach eingebrachte Anteile an einer Genossenschaft bei der übernehmenden Gesellschaft in deren Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Es besteht insoweit auch ein Wahlrecht zum Buchwertansatz nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / d) Umgehung durch Bestimmung der genossenschaftlichen Beteiligungsquote?

An folgendem Beispiel kann die faktische gestalterische Umgehung der Konsequenzen des § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG aufgezeigt werden, wenngleich der Verfasser explizit darauf hinweist, dass auf Grund der unklaren Rechtslage nicht eindeutig gesagt werden kann, wie FA und Gerichte einen derartigen Fall beurteilen würden, schlimmstenfalls unter Verweis auf möglichen steuerlichen Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Widersprüchliche Bewertung bei Genossenschaften

Bei genauerer Betrachtung sowohl von § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG als auch der Ausführungen in R E 7.5 ErbStR 2019 tritt ein unlösbarer Widerspruch zu Tage: Werden Genossenschaftsanteile direkt übertragen, erfolgt die Nennwertbewertung (bspw. mit 2.500 EUR für 25 % der Anteile) als Kapitalforderung unabhängig vom tatsächlichen gemeinen Wert des Vermögens der Genossenschaft. Führt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 8. Momentane ultima ratio zur haftungssicheren Beratung: Die verbindliche Auskunft?

Da sich in Ermangelung belastbarer Rspr. und Verwaltungsanweisungen und der substantiellen Widersprüchlichkeit nicht zuletzt der durch § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG aufgeworfenen Rechtslage (s. Abschn. IV. 4.) der steuerliche Berater nicht auf den "billigen" Nennwertansatz verlassen sollte, kann diesbezüglich eine verbindliche Auskunft i.S.d. § 89 Abs. 2 AO beim für die Erbschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätzlicher Regelungszweck

Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / II. Ertragsteuern

1. Spendenabzugsoptionen Bei dem Stifter sind die Zuwendungen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung als Spenden bei der Einkommensteuer[22] (ESt), Körperschaftsteuer[23] (KSt) und Gewerbesteuer[24] (GewSt) zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ESt), 20 % des Einkommens (KSt) und 20 % des Gewinns (GewSt) oder alternativ zu vier Promille der Summe der Umsätze und der i...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Steuern

Tz. 51 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von Ertragsteuern in kombinierten Abschlüssen wird immer dann komplex, wenn nicht vollständige Steuersubjekte (steuerpflichtige Gesellschaften, Organträger bei Organschaften), sondern nur ein Teil dieser, wie zB ein Ausschnitt aus einer steuerlichen Organschaft, im Kombinierungskreis abgebildet wird. In diesen Fällen ist eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berichtigung des Anteilswerts

Rz. 519 [Autor/Stand] Seit 1.1.2009 wird der gemeine Wert einer Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft gebildet durch Summierung der gemeinen Werte des Gesellschaftsanteils des betroffenen Gesellschafters, d.h. seines Anteils am betrieblichen Gesamthandsvermögen, und seines Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 bis Nr. 3 BewG). Der gemeine Wert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Rückwirkender Wegfall eines Veräußerungsgewinns, BFH-Beschlüsse v 19.07.1993, GrS 1 und 2/92, FR 1994, 555; Sagasser/Schüppen, Änderungen im Ertragsteuerrecht durch das Mißbrauchsbekämpfungs- u SteuerbereinigungsG, DStR 1994, 265; Schiffers, Änderung der §§ 16 EStG u 24 UmwStG durch das Mißbrauchsbekämpfungs- u SteuerbereinigungsG, BB 1994, 1469; Schultz, GewStPfl bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Spendenabzugsoptionen

Bei dem Stifter sind die Zuwendungen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung als Spenden bei der Einkommensteuer[22] (ESt), Körperschaftsteuer[23] (KSt) und Gewerbesteuer[24] (GewSt) zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ESt), 20 % des Einkommens (KSt) und 20 % des Gewinns (GewSt) oder alternativ zu vier Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Laufende Besteuerung der Stiftung

Ist eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt, sind damit Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern verbunden. So ist eine gemeinnützige Stiftung insb. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Auch erfolgt kein Steuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 43a Abs. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Spendenhöhe und Spendenzeitpunkt

Während die Spendenhöhe bei einer Geldzuwendung eindeutig ist, ist die Höhe einer Sachzuwendung für Zwecke des Spendenabzugs durch Bewertung zu ermitteln. Erhält die gemeinnützige Stiftung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, korrespondiert hiermit eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter. Entsprechend ist der steuerliche Entnahmewert (zzgl. Umsatzsteuer) als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr