Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Konkretisierung der länderbezogenen Pflichtangaben (Abs. 3)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Abs. 3 enthält Konkretisierungen der länderbezogenen Pflichtangaben nach Abs. 2 Nr. 2 bis 6. Zu den Erläuterungen wird auf die folgenden Randziffern verwiesen: zur Zahl der Arbeitnehmer nach Abs. 2 Nr. 2 vgl. Rz. 26; zu Erträgen nach Abs. 2 Nr. 3 vgl. Rz. 30; zum Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern im Berichtszeitraum nach Abs. 2 Nr. 4 vgl. Rz. 36; zur z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Formblatt (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der Ertragsteuerinformationsbericht ist gem. Abs. 1 zwingend unter Verwendung des Formblatts zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 2 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Cordes/Leonhardt, FR 2023, 46; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 3; Kirsch in BilR eKommentar, § 342l HGB Rz. 11 [7/2023]; Kit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammenfassung der Angaben (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Satz 3 schreibt vor, dass, falls mehrere verbundene Unternehmen in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen, die Angaben, die dem Steuerhoheitsgebiet nach Satz 1 und 2 jeweils zuzuordnen sind, zusammengefasst auszuweisen sind (Merk/Poll in BeckOK HGB45, § 342i Rz. 6; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342i Rz. 14). Dabei ist es unbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerlich transparente Gesellschaften

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei steuerlich transparenten Gesellschaften sollte darauf abgestellt werden, ob diese in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen können; eine alternative Zuordnung zu den Gebieten, in denen die in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehenden Gesellschafter der Ertragsteuer unterliegen können, ist nicht sachgerecht (Kliem/Rimmelsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342h ist insofern die Kernvorschrift der Regelungen zum Ertragsteuerinformationsbericht, als dort die zu machenden Angaben enthalten sind. Die Vorschrift definiert mithin, welche Angaben durch den Ertragsteuerinformationsbericht öffentlich einsehbar werden. Die Basisangaben (zu zahlende Ertragsteuer und gezahlte Ertragsteuer) bilden den Kern des Ertra...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342h beinhaltet die Pflichtangaben des Ertragsteuerinformationsberichts und regelt diese in fünf Absätzen. Da es sich ausdrücklich um Pflichtangaben handelt, kommt ein Weglassen von Angaben nur unter den Voraussetzungen des § 342k in Betracht. Abs. 1 enthält grundsätzliche Angaben zu Berichtszeitraum (Nr. 2), Währung (Nr. 3) und zum Kreis der berichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erträge (Abs. 2 Nr. 3 iVm. Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Erträge im Berichtszeitraum sind nach Abs. 2 Nr. 3 anzugeben. Sie haben explizit auch Erträge aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu enthalten. Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 2, wobei Abs. 3 Nr. 2 danach differenziert, nach welchen Rechnungslegungsvorschriften die JA der in den E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Oswald, Aufwendungen für Gästehäuser bei den Ertragsteuern, DStZ/A 1965, 300; Söffing, Betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke, Gästehäuser uÄ die Lebensführung berührende Zwecke, INF 1968, 143; oV, Bewirtungen in Gästehäuser, DB 1976, 1260. Verwaltungsanweisungen: R 4.10 Abs 10 und 11 EStR 2012; H 4.10 Abs 10 und 11 EStH 2021.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nr. 1 bestimmt, dass der Ausweis der Angaben für jeden EU-Mitgliedstaat und EWR-Vertragsstaat separat erfolgt (Kitzig in BeckOGK HGB, § 342i Rz. 3 [9/2024]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342i HGB Rz. 4). Falls in einem solchen Staat mehrere Steuerhoheitsgebiete existieren, sollen diese Angaben zusammengefasst erfolgen (Kitzig in BeckOGK HGB, § 342i Rz. 3 [9/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse, BB 2009,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerhoheitsgebiet (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Steuerhoheitsgebiete sind nach § 342a Nr. 4 Staaten oder nichtstaatliche Rechtsräume, die in Bezug auf die Ertragsteuer über Fiskalautonomie verfügen. Der Begriff entspricht dem in Art. 48a Abs. 1 Nr. 3 RL 2013/34/EU idF der RL (EU) 2021/2101 (Merk/Poll in BeckOK HGB45, § 342a Rz. 6; Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342a HGB Rz. 5 [7/2023]). Rz. 24 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342 regelt den persönlichen Anwendungsbereich des Vierten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 342 HGB Rz. 1; Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342 HGB Rz. 1 [7/2023]; Müller/Müller in BKT, Bilanzrecht, § 342 HGB Rz. 11 [1/2025]). Dieser neu eingeführte Unterabschnitt setzt die R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erklärungs- und Begründungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Werden Angaben auf der Grundlage von § 342k Abs. 1 Satz 1 nicht in den Ertragsteuerinformationsbericht aufgenommen, muss dies gem. § 342k Abs. 2 Satz 1 im Bericht angegeben und gebührend begründet werden. Die Begründung soll hinreichend aussagekräftig, konkret und nachvollziehbar sein (BT-Drucks. 20/5653, 63). Diese Anforderungen dürfen indes nicht zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 342l wurde mit dem EStOffRLUG (BGBl. 2023 I Nr. 154) eingeführt. Die Europäische Kommission hat mittels Durchführungsrechtsakt – nach dem Prüfverfahren – Formblatt und Format festzulegen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 2–4). Diese Festlegungen sind mit Veröffentlichung der DVO (EU) 2024/2952 erfolgt (s. Rz. 1). Der Rechtsausschu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Arbeitnehmer (Abs. 2 Nr. 2 iVm. Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Länderbezogen anzugeben ist außerdem die Zahl der Arbeitnehmer im Berichtszeitraum. Konkretisiert wird die Angabepflicht durch Abs. 3 Nr. 1, der eine Angabe der Zahl der Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten vorsieht. Eine rein "kopfbezogene" Angabe ist somit unzulässig (BT-Drucks. 20/5653, 59). Durch die länderbezogene Angabe der Arbeitnehmerzahl solle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Einbezogene Tochterunternehmen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Für die Fälle oberster MU mit Sitz im Inland (§ 342c), TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittsaat (§ 342d) und inländischer Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (§ 342f) sind die Namen bestimmter in den KA des obersten MU einbezogener Unternehmen im Berichtszeitraum anzugeben. Keine Angabepflicht best...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zufügung eines erheblichen Nachteils (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Gemäß § 342k Abs. 1 Satz 1 müssen die Angaben nach § 342h Abs. 1 und 2 nicht in den Ertragsteuerinformationsbericht aufgenommen werden, wenn ihre Offenlegung den Unternehmen, auf die sie sich beziehen, einen erheblichen Nachteil zufügen würde. Ob die Voraussetzungen für ein Weglassen erfüllt sind, ist für jede Angabe gem. § 342h Abs. 1 und 2 gesondert z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3 Begriff (Abs. 2)

Rz. 4 Im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens kommen die beteiligten Staaten oder Hoheitsgebiete zu einer gemeinsamen Einschätzung der steuerlichen Risiken bereits verwirklichter Sachverhalte in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren.[1] Das Risikobewertungsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das Elemente der Außenprüfung und des zwischenstaatliche...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Praktische Bedeutung

Die Anrechnungsmethode greift für ausländische Gewinnanteile, wenn die Betriebsstätte passive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG – mit Ausnahme der Ziffer 5a – erzielt und wenn die Einkünfte der Betriebsstätte im Ausland einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Dabei sind Einkünfte niedrig besteuert, wenn sie einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 % unterlieg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

Gem. § 90 Abs. 3 AO haben Stpfl. über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen Aufzeichnungen zu erstellen. Einzelheiten zu den zu erstellenden Aufzeichnungen werden – auf Basis der Ermächtigung des § 90 Abs. 5 AO – in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) geregelt. Verrechnungspreisdokumentation und Vorlagepflichten bis 31.12.2024 § 90 Abs. 3 AO best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Diskriminierungsverbot (DBA... / 1 Systematische Einordnung

Das abkommensrechtliche Diskriminierungsverbot ist in Art. 24 OECD-MA geregelt und lässt sich unterteilen in ein Verbot der Diskriminierung nach der Nationalität[1], ein direktes Diskriminierungsverbot nach der Ansässigkeit[2] und ein Verbot indirekter Diskriminierung nach der Ansässigkeit des Stpfl.[3] Die Regelung gilt für sämtliche Steuerarten und nicht nur für die im DBA...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lizenzschranke – ABC IntStR / 2 Inhalt

§ 4j EStG erfasst die Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. Das Gesetz listet nicht abschließend einige Beispiele für diese Zahlungen auf. Von § 4j EStG erfasst werden Zahlungen an solche Gesellschaften, die im Ausland einer sog. Präferenzregelung unterliegen und es sich hierbei um eine nahestehende Person i. S. v. § 1 Abs. 2 A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steueroasen (nicht kooperie... / 1 Systematische Einordnung

Steueroasen sind Staaten oder Gebiete, die niedrige oder keine Ertragsteuern erheben und damit Stpfl. die Möglichkeit eröffnen, durch Verlagerung von Steuersubstrat die Steuerlast zu minimieren. Durch Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen kann die inländische Steuerbasis gemindert werden. Solche Geschäftsbeziehungen bergen die Gefahr der Steuerhinterziehung und Steuervermeidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Informationen zum Anbieter als natürliche Person (Abs. 2)

Rz. 6 § 14 Abs. 2 PStTG bestimmt die zu meldenden Informationen zu einem Anbieter in Gestalt einer natürlichen Person. § 14 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 PStTG ermöglichen die Identifizierung der Person und erlauben es der Steuerverwaltung, die empfangenen Daten einem Stpfl. zuzuordnen. Die Nrn. 6 bis 11 bestimmen die zu meldenden Angaben in Bezug auf die erbrachten relevanten Tätigke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag[2] (2025: 12.096 EUR (Einzelveranlagung)[3], 24.192 EUR[4] (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2025: 24.500 EUR)[5] überschritten, unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.2 Steuerliche Folgen

Erbschaftsteuer Der Erbengemeinschaft kommt nach dem ErbStG keine partielle Steuerfähigkeit zu. Wer Steuerpflichtiger ist, ist in § 2 ErbStG festgelegt. Die Erbengemeinschaft ist dort nicht genannt. Steuerpflichtige sind vielmehr die an der Erbengemeinschaft Beteiligten. Allerdings lässt es § 31 ErbStG zu, dass die Miterben gemeinsam eine Steuererklärung abgeben dürfen, die al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit findet sich nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht (sog. Steuerfähigkeit). Allerdings kommt dem Begriff in beiden Rechtsgebieten völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Während das Zivilrecht danach fragt, ob die betreffende Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, also danach gefragt wird, wer Rechtssubjekt ist, fragt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sog. Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und die en...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Ertragsteuern

Tz. 27 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zweckbetriebe i. S. von §§ 65, 66 AO (Anhang 1b) genießen in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit. D.h., es wird weder die Zweckbetriebsfreigrenze noch die im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb maßgebende Besteuerungsfreigrenze vom Gesetzgeber als Bedingung gefordert. Die Höhe des Gewinns ist für die Steuerbegünstigung ebenfalls unschädlich.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Bewertung des Ertragsteueraufwands

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da Ertragsteuern Jahressteuern sind, werden sie durch die Finanzbehörden nicht quartalsweise oder halbjährlich festgesetzt. Damit die Quartalsergebnisse nicht ohne Steueraufwand ermittelt bzw. ausgewiesen werden, müssen für Zwecke der Zwischenberichterstattung die auf das Quartalsergebnis entfallenden Ertragsteuern geschätzt werden. Dazu wir...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr