Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 3 Steuerbarer Vorgang

Rz. 39 Die Vorschriften des ErbStG beruhen auf der Terminologie des deutschen Rechts. Die Normen des Erbschaftsteuergesetzes verweisen überdies in vielen Fällen auf die des BGB. Die Rechtsprechung bejaht die Steuerbarkeit ausländischer Vorgänge, die sich als unentgeltliche Bereicherung oder Rechtsnachfolge von Todes wegen darstellen (z. B. BFH vom 19.10.1956, BStBl III 1956,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Christoffel, Sachwertverfahren bei Zweifamilienhäusern wegen übergroßer Wohnfläche, DB 1989, 300; Flore, Vorrang des Ertragswertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken, DStR 1994, 276; Koch, Abgrenzung des Bewertungsverfahrens bei zu Bürozwecken genutzten Hochhäusern, DStR 1997, 1317; Leinweber, Abgrenzung der Bewertungsverfahren bei der Einheitsbewertung von Ein- und Zweifamil...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Weitreichende Folgen der Anzeigepflicht

Rz. 2 Der Gesetzgeber vertraut zur Durchführung einer gleichmäßigen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht allein der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen und deren Anzeigepflicht gemäß § 30 ErbStG. Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Herausgeber von Namensaktien und Versicherungsunternehmen sind in bestimmten Fällen, z. B. nach dem Tod eines Kunden, verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. UntStFG v. 20.12.2001

Rz. 8 [Autor/Stand] Änderung 2001. Durch Art. 5 des UntStFG[2] wurde § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 angefügt. Gleichzeitig wurde § 8 Abs. 2 ersatzlos aufgehoben. Beide Änderungen stehen in einem Sachzusammenhang mit den Regelungen in § 8 b Abs. 1 und 2 KStG, durch die Beteiligungserträge und Beteiligungsveräußerungsgewinne einer Körperschaft weitgehend steuerfrei gestellt wurden. Au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Aktuelle Entwicklungen

Rz. 21 Zwei Gewalten (Legislative und Judikative) konkurrieren z. Zt. um die Vorreiter-Rolle zur Reformierung/Korrektur des Erbschaftsteuerrechts, nachdem die Exekutive mit umfangreichen Schreiben in 2019 und 2023 (zuletzt BStBl I 2023, 738) ihre erste Präzisierung vorgenommen hat. Der Druck zur Reform wird auch immer stärker von politischer Seite vorgetragen. Als erste möglic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Zahlungstermine, zu denen die Grundsteuer zu entrichten ist. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Entstehung des Grundsteueranspruchs (vgl. § 9 GrStG), seine Festsetzung durch Grundsteuerbescheid (vgl. § 27 GrStG) und seine Fälligkeit zeitlich nicht zusammenfallen.[2] Der Gesetzgeber hat hierbei, um eine Vereinfachung des Erhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 8 Einkünfte als Zwischengesellschaft Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die sie nicht aus werbender Tätigkeit bezieht, wenn diese Einkünftemehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bereinigung des Ausgangswertes

Rz. 7 Der Ausgangswert (Bilanzgewinn) ist bewertungsrechtlich ggf. noch zu bereinigen, um nur solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zuzulassen, die durch den "gewöhnlichen" Betrieb verursacht werden. Damit wird der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses hinsichtlich solcher Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen korrigiert, die einmalig sind oder ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Abzüge

Rz. 11 Ausführungen zu ausgewählten Abzügen: b) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b BewG Einmalige Veräußerungsgewinne und außerordentliche Erträge sind zu korrigieren. Hierbei sind diese Veräußerungsgewinne von Veräußerungen zu unterscheiden, die im Geschäftsbetrieb immer wieder vorkommen. Sich regelmäßig ereignende Veräußerungen führen nicht zu einer Kürzung (s. Mannek in S/...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Gleichstellung mit Gewerbebetrieb für Zwecke der Bewertung

Rz. 1 Für Zwecke der steuerlichen Bewertung wird das Vermögen, das einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder der Tätigkeit eines nicht gewerblichen Lotterieeinnehmers gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG dient, dem gewerblichen BV i. S. d. § 95 BewG gleichgestellt. Die für die Ertragsteuern relevante Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Täti...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Bewertung des Anfangs- und Endvermögens

Rz. 25 Das Anfangs- und Endvermögen ist nach den zivilrechtlichen Wertmaßstäben, also dem jeweiligen Verkehrswert, zu bewerten (§ 1376 BGB; s. Rn. 5 ff.). Das Anfangsvermögen ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes (§ 1376 Abs. 1 BGB; vgl. R E 5.1 Abs. 3 ErbStR), Hinzurechnungen im Zeitpunkt des Erwerbs, das Endvermögen im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.5 Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht

Rz. 34 Das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht wird allgemein dadurch charakterisiert, dass das Zivilrecht gegenüber dem ErbStR nicht prävalent sei (d. h. keine Vorrangigkeit), sondern dass vielmehr der Grundsatz der Präzedenz (oder Maßgeblichkeit) des Zivilrechts gelte. Dies ist in dem (selbstverständlichen) Sinne gemeint, dass die Lebenssachverhalte, di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Ertragssteuerrechtliche Grundsätze als Maßstab für den Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 1 In § 95 BewG wird der Begriff des BV definiert und dessen Umfang festgelegt. Dazu enthält das Gesetz keine eigenständige Definition, sondern knüpft an den Begriff des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 1 und 2 EStG an. Für Umfang und Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum BV gelten damit die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der Gewinnermittlung, soweit das ErbStG oder das...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.1. Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung (Nr. 1)

Rz. 248 Der Thesaurierungsgedanke, der schon den Erbschaftsteuerreformgesetzgeber 2009 zur Einführung des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG a. F. bewogen hat (schädliche Überentnahme) und mit § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 ErbStG beibehalten wurde, kommt verstärkt bei der Vorwegverschonung zum Tragen. Danach dürfen Entnahmen oder Ausschüttungen höchstens 37,5 % des jeweiligen Gewinnantei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] 2. Gesetzesleitsatz: Zugerechnet werden nur Einkünfte, die im Staat der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 30 v.H. oder weniger unterliegen. Begründung Die Zurechnung setzt nach ihrem Sinn und Zweck voraus, daß die Einkünfte bei der ausländischen Gesellschaft nur einer geringen Besteuerung unterliegen. 3. Gesetzesleitsatz: Die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die niedrig bewertet sind und nicht stammen aus:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsbereich, Voraussetzungen, Rechtsfolgen

Rz. 700 § 7 Abs. 6 ErbStG erfasst nur Schenkungen unter Lebenden, nicht aber Erwerbe von Todes wegen. Gleichfalls sind von der Vorschrift nur Personengesellschaften betroffen, wobei ebenfalls wie bei § 7 Abs. 5 ErbStG hierunter neben den in der Praxis gebräuchlichen Formen der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) auch die GbR, die Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

. . . In die Belastungsberechnung sind Ansprüche einzubeziehen, die der Staat oder das Gebiet der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Gewinnausschüttung der ausländischen Gesellschaft dem unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer anderen Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, gewährt. . . . Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / b. Ausschüttungen einer liechtensteinischen Familienstiftung an deutsche Destinatäre

Die Ausschüttungen einer liechtensteinischen Stiftung führen bei deutschen Destinatären regelmäßig zu Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 EStG und demnach zu einer Besteuerung mit Abgeltungsteuer i.H.v. 26,375 %.[33] Fraglich ist, ob die Ausschüttungen zusätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Erbschaft- und Schenkungsteuer und Ertragsteuern sollen sich nicht von vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 97 BewG Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Dörfler/Spitz, Klärung praxisrelevanter Fragen für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften i. R. d. Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz 17). Rz. 2 Die Ursache der Bilanzierung latenter ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 95 BewG Begriff des Betriebsvermögens

Ausgewählte Literaturhinweise: Bergan/Lätsch, Das Jahressteuergesetz 2024 im Überblick – Teil 2: Die Änderungen außerhalb des Einkommensteuerrechts, DStR 2024, 2849; Bron/Bellgardt, Der Brexit und die Nachfolgeplanung. Erbschaft-, schenkung- und wegzugsteuerliche Implikationen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, ErbStB 2021, 186; Große, Unternehmensbewertung und St...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 103 BewG Schulden und sonstige Abzüge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Die beschränkte Abziehbarkeit von Schulden und Lasten nach § 10 Abs. 6 ErbStG, UVR 2016, 19; Hübner, Erbschaftsteuerliche Unternehmensbewertung und Steuerbilanzwerte, DStR 2000, 1205; Hübner/Friz/Grünwald, Erbschaftsteuerliches Stichtagsprinzip und latente Ertragssteuern auf stille Reserven, ZEV 2019, 390; Koretzkij, Update Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Preisschießen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Preisschießen fallen regelmäßig unter die Geschicklichkeitsspiele. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass der Ausgang des Spieles, d. h. die Entscheidung über das den Gewinn oder Nichtgewinn begründende Ereignis, durch körperliche oder geistige Fähigkeiten der Spieler entschieden wird. Preisschießen stellen bei steuerbefreiten ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.3 Gesamtbewertungsverfahren

Rz. 38 Gesamtbewertungsverfahren ermitteln den gemeinen Wert eines Unternehmens unter der Prämisse, dass es als (wirtschaftliche) Einheit fortgeführt wird. So ist die in Zukunft zu erwartende Ertragslage, und nicht die gemeinen Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, die entscheidende Bewertungsgrundlage. Die Praxis kennt als Gesamtbewertungsverfahren insb.: Rz. 39 Discounted-C...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.2 Herstellungskosten (cost of conversion)

Rz. 54 Der Herstellungskostenbegriff gem. IFRS umfasst sämtliche Kosten, die im Rahmen des Herstellungsvorgangs anfallen. Des Weiteren finden alle sonstigen Kosten Berücksichtigung, die aufgewendet wurden, um den Gegenstand in seinen derzeitigen Zustand und an den derzeitigen Standort zu versetzen.[1] Es kommt zur Ermittlung der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis. Rz. 55...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.2.1 Gliederung

Rz. 37 Ein vollständiger Abschluss nach IFRS beinhaltet auch eine Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive income). Im Ergebnis (IAS 1.81A ff./IFRS 18.12) besteht für die Gesamtergebnisrechnung die Wahl zwischen 2 Formaten: one statement approach: Eine Gesamtergebnisrechnung, in der sowohl die GuV-wirksamen Erträge und Aufwendungen als auch die nicht in der GuV-Rech...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 4 IFRS 18

Rz. 9 Das IASB hat nach langer Diskussion[1] und einer vergleichsweise langen Phase der Ruhe im April 2024 mit IFRS 18 einen neuen Standard und damit verbunden zahlreichen Änderungen an bestehenden Standards vorgelegt, der nichts weniger als IAS 1 ersetzen wird. Dies stellt nach Meinung des Vorsitzenden des IASB die signifikanteste Änderung in der Darstellung der finanzielle...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 7 Notes

Die Anhangangaben zu Steuern sind in IAS 12.79 ff. geregelt. Sie betreffen zu einem großen Teil die GuV. Während der Unterschied zwischen tatsächlichen und latenten Steueransprüchen und Steuerschulden in der Bilanz selbst darzustellen ist, weist die GuV regelmäßig nur einen zusammengefassten Posten Steueraufwand oder Steuerertrag aus. Die Unterscheidung zwischen tatsächliche...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.3 Gliederung der GuV bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) kann nach IFRS 18.12 auf zwei Arten erfüllt werden: Nach dem two statement approach bleibt die GuV ein selbstständiges Rechenwerk, dessen Saldo (Gewinn oder Verlust) in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird. Nach dem one statement approach ist die GuV ein unselbstständiger Teil de...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 2 Kapitalflussrechnung

IFRS 18.10 verlangt von allen Unternehmen die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung. Der Bilanzadressat soll die Fähigkeit des Unternehmens beurteilen können, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Während § 297 Abs. 1 HGB die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nur für den Konzernabschluss fordert, gelten die IFRS-Vorschriften ebenso für den Ein...mehr

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IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Handelsrechtlich bietet der Formwechsel folgende Besonderheiten: Es kommt zu keiner Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers). Es bedarf für beide Gesellschaften weder einer Schlussbilanz noch einer Eröffnungsbilanz. Die Buchwerte sind zwingend fortzuführen. Eine zeitliche Rückbeziehung ist grund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / III. Fazit

Rz. 17 Es zeigt sich, dass bei den Varianten 4 und 5 in dem Zeitraum von 15 Jahren durch das höhere Abschreibungsvolumen und die niedrigere Steuerbelastung eine zusätzliche Liquidität von 32 % (Variante 5 rd. 0,5 Mio. EUR) bis 45 % (Variante 4 rd. 0,7 Mio. EUR) geschaffen werden könnte. Dabei wurde auf die Anpassung von Mietsteigerungen vereinfachend verzichtet. Durch entspr...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / B. Motive für die Beteiligung Minderjähriger in der Nachfolgegestaltung

Rz. 2 Die Beteiligung Minderjähriger bei der Nachfolgegestaltung erfolgt meist aus steuerlichen Motiven. Im Bereich der Ertragsteuern kann der einkommensteuerliche Grundfreibetrag und der Progressionsvorbehalt genutzt werden, da das Einkommen auf mehrere Personen verteilt wird (sog. Familiensplitting). Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann zudem der Sche...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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