Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / Ertragsteuer

1 Grundsätze 1.1 Dualität im Steuerrecht Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftste...mehr

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Familiengesellschaft / 2 Steuerrechtliche Anerkennung

2.1 Anforderungen an den Vertragsinhalt Die folgenden Ausführungen betreffen primär den Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Die grundsätzlichen Anforderungen – insbesondere die aus der Fremdüblichkeit abgeleiteten Grundsätze – lassen sich aber auch auf andere vertragliche Regelungen übertragen. 2.1.1 Fremdvergleich Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellscha...mehr

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Familiengesellschaft / 1 Grundsätze

1.1 Dualität im Steuerrecht Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht ste...mehr

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Familiengesellschaft / 2.2.3 Korrektur

Ist eine Gewinnverteilung nach den obigen Grundsätzen unangemessen, wird diese für die Besteuerung nicht herangezogen. Vielmehr wird der Gewinn den Gesellschaftern in einer Weise zugerechnet, dass sich eine angemessene Gewinnverteilung ergibt.[1] Überhöhte und damit unangemessene Gewinnanteile für einen Gesellschafter werden den anderen Gesellschaftern zugeordnet.mehr

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Familiengesellschaft / 2.1 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Die folgenden Ausführungen betreffen primär den Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Die grundsätzlichen Anforderungen – insbesondere die aus der Fremdüblichkeit abgeleiteten Grundsätze – lassen sich aber auch auf andere vertragliche Regelungen übertragen. 2.1.1 Fremdvergleich Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellschaft – steht es frei, unter welcher Gesel...mehr

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Familiengesellschaft / 2.2.2 Geschenkter Anteil

Auch unentgeltlich aufgenommenen Familiengesellschaftern wird neben einer fremdüblichen Tätigkeits- oder Haftungsvergütung eine angemessene Verzinsung der Kapitaleinlage zugebilligt. Konkret wird eine Gewinnverteilung von den Finanzämtern bei einem unentgeltlich übertragenen Gesellschaftsanteil nicht beanstandet, wenn sich nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel ein...mehr

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Familiengesellschaft / 2.2.4 Unterbeteiligung

Relativ genau gefasste Regeln für die "richtige" Gewinnverteilung gibt es für Unterbeteiligungen an Mitunternehmerschaften. Der Gewinnanteil ermittelt sich prozentual aus dem Gewinnanteil der Hauptbeteiligung. Praxis-Beispiel Unterbeteiligung eines Kindes Der Vater hat sein Kind an seiner Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterbeteiligt. Diese Unterb...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.1 Fremdvergleich

Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellschaft – steht es frei, unter welcher Gesellschaftsform die Tätigkeit ausgeübt wird. Da die gesetzlichen Vorschriften zu den Gesellschaftsformen in weitem Umfang dispositiv sind, können die Rahmenbedingungen für die relevanten Normen von den Gesellschaftern durch eigene, maßgeschneiderte Regelungen ersetzt bzw. erg...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam sein muss. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, ...mehr

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Familiengesellschaft / 1.1 Dualität im Steuerrecht

Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht stellt insoweit auf die zivilr...mehr

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Familiengesellschaft / 2.2 Gewinnverteilung

Kann eine Familiengesellschaft als solche nach den bisherigen Ausführungen steuerrechtlich anerkannt werden, stellt sich eine weitere Hürde in den Weg. Die gesellschaftsvertraglich vereinbarte und entsprechend umgesetzte Ergebnisverteilung steht noch auf dem Prüfstand. Hierbei wird insbesondere der jeweilige Gewinnanteil in ein Verhältnis zum Kapitaleinsatz bzw. zum Wert de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.1 Angemessenheit

In welcher Höhe ein Gewinnanteil (noch) angemessen ist, lässt sich nur nach den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. Maßgebend sind dabei insbesondere die Höhe der Kapitaleinlage, der Umfang einer Arbeitsleistung oder eines sonstigen Gesellschafterbeitrags sowie in erheblichem Umfang auch das mit der Gesellschafterstellung verbundene Haftungsrisiko. Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.5 Stille Gesellschaft

Am präzisesten hat sich die Rechtsprechung für den Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters festgelegt.[1] Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartende Rendite auf den Nennwert der stillen Einlage. Kommt es später zu wesentlichen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, z. B. durch einen Gewinnsprung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.3 Tatsächliche Umsetzung

Häufig liegt zwar eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung vor, gerade bei Familiengesellschaften muss dann aber oft festgestellt werden, dass die darin getroffenen Regelungen so nicht oder nur teilweise verwirklicht werden. Es mangelt an der tatsächlichen Umsetzung der Verträge. Dies kann im Extremfall z. B. dazu führen, dass in eine Gesellschaft aufgenommene Familienangeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1.2 Geteilter Gewinn

Typisch für eine Gesellschaft ist nicht nur das geteilte Risiko, sondern dementsprechend auch ein zu teilender Gewinn. Doch gerade dies kann bei einer Familiengesellschaft ganz gezielt steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Meist weisen Familienangehörige, z. B. Kinder oder Großeltern, einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz auf. Damit wird eine Teilung des Gewinns...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.4 Mitunternehmerschaft

Erzielt eine Gesellschaft Gewinneinkünfte, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, tritt ein weiterer Problembereich hinzu – die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerstellung. Zwar ist dies bei jeder Personengesellschaft ein relevanter Punkt, doch gerade bei Familien-Personengesellschaften wird das öfters zum Problem. Dies zeigt sich auch an der sehr umfangreichen Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / c) Vermeidung des Spitzensteuersatzes

Eine Krypto-GmbH bietet die Chance, durch entsprechende Planung die Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz zu vermeiden und dadurch die Steuerlast insgesamt zu senken. Beachten Sie: während die Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag mit aktuell 15,825 % (§ 23 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 S. 1 SolZG) für GmbH unumgänglich ist,[33] ergeben sich bei der Gewerbesteuer Spielräume. W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehe und Erbe / I. Güterstand

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Zum maßgebenden Begriff der > Betriebsstätte (AEAO zu § 12 Nr 10; § 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der > Arbeitnehmer, wenn er hier stpfl ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur > Einkommensteuer veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 33). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. NRW, Erl. v. 17.7.1978 — S 1353 - 1 - VB 2 (betr. Umrechnung ausländischer Ertragsteuern für Zwecke der Belastungsrechnung)

Rz. 7 [Autor/Stand] Für Zwecke der Belastungsrechnung nach § 8 Abs. 3 AStG sind die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Ertragsteuern nach dem Kurs in DM umzurechnen, der auch für die Umrechnung der Zwischeneinkünfte aus passivem Erwerb maßgebend ist. Aus Vereinfachungsgründen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Belastungsrechnung in der Währung des Sitz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. Nds., Erl. v. 13.6.1978 — S 1353 - 332, StEK AStG § 8 Nr. 3 (betr. Zugriffsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG; Umrechnung ausländischer Ertragsteuern für Zwecke der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 3 AStG)

Rz. 6 [Autor/Stand] Für Zwecke der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 3 AStG sind die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Ertragsteuern nach dem Kurs in DM umzurechnen, der auch für die Umrechnung der Einkünfte aus passivem Erwerb maßgebend ist. Aus Vereinfachungsgründen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Belastungsberechnung in der Währung des Sitzland...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.1 Verhältnis zu den Ertragsteuern, zur Umsatzsteuer

Rz. 192 Der größte Anreiz der Gemeinnützigkeit liegt in der (Ertrag-)Steuerbefreiung von Körperschaften und diesen im Anwendungsbereich des KStG gleichgestellten Stiftungen. Für den Bereich der Umsatzsteuer ist auf § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG hinzuweisen, wonach Leistungen von gemeinnützigen Körperschaften mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert werden, wobei diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.3 Verhältnis Schenkungsteuer – Einkommensteuer

Rz. 445 Nachdem sich die FinVerw mit den Erlassen vom 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632), die im R E 7.5 ErbStR übernommen wurden, der Auffassung des BFH angeschlossen hat, ist auch wieder eine klare Abgrenzung zwischen Schenkungsteuer und Ertragsteuer gegeben. Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist keine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Ertragsteuer mehr zu befürchten. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen (Satz 3)

. . . Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt auch dann vor, wenn Ertragsteuern von mindestens 25 Prozent zwar rechtlich geschuldet, jedoch tatsächlich nicht erhoben werden. Rz. 760 [Autor/Stand] Regelungszweck. Eine Niedrigbesteuerung i.S. von § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 soll gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 auch dann vorliegen, wenn ausländische Ertragsteuern von min...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Keine Niedrigbesteuerung bei Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

. . ., ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. . . . Rz. 741 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Q...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 701 [Autor/Stand] Maßgebliche Belastungsgrenze. Nach § 8 Abs. 3 stellt die Niedrigbesteuerung nur auf die Belastung mit Ertragsteuern ab. Dies ist insoweit bedenklich, als das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern im Ausland ein wesentlich anderes als das im Inland sein kann. Auch können sich erhebliche Unterschiede bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 23.5.1980 — IV C 5 - S 1351 - 4/80, BStBl. I 1980, 282 (betr. Berücksichtigungen schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz)

Rz. 10 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Berücksichtigung schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung wie folgt Stellung genommen: Bei schweizerischen Zwischengesellschaften ist bei der Anwendung des §§ 7 bis 14 AStG festzustellen, ob die schweizerischen Steuern zu einer Ertragsteuerbela...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2008)

(3) Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 vom Hundert unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht, . . . Rz. 771 [Autor/Stand] Geringfügige Abweichungen. § 8 Abs. 3 bestand in seiner für die Wirtschaftsj...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249)

Rz. 64 [Autor/Stand] Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Entreicherung, Bereicherung und Unentgeltlichkeit bei Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Disquotale Einlagen in Personen- und Kapitalgesellschaften im Schenkungsteuerrecht, NWB 2020, 3030; Billig, Kann mittelbare vGA zu Schenkung der Gesellschaft an einem Dritten führen?, NWB-EV 2017, 237; Binnewies, Ertragsteuer und Schenkungsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen an Nahestehende, GmbHR 2018, 247; Binnewies, Keine Schenku...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 4.1 § 21 ErbStG

Rz. 49 Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht in § 21 ErbStG grundsätzlich für die Anrechnungsmethode vor, d. h. die ausländische Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Im Ergebnis führt die Anrechnungsmethode zur Anwendung des höheren Steuerniveaus. Übersteigt die ausländische Steuer die inländische Steuer führt dies zu nicht ausgleichsfähigen Anrechnungsüberhäng...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 88 Die Weitergabe der erworbenen Vermögensgegenstände führt zum Erlöschen der ursprünglichen Steuer. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid ungeachtet einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Zu den Rechtsfolgen s. auch Rn. 34. Rz. 89 Zu beachten ist, dass in der Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 13.4.2007 — IV B 4 - S 1300/07/0020 (2007/0158150), BStBl. I 2007, 440

Rz. 15 [Autor/Stand] Niedrige Besteuerung im Sinne des § 8 Abs. 3 AStG in Fällen der Beteiligung an irischen Kapitalgesellschaften Nach Tz. 4 des Schreibens vom 19.3.2001 — IV B 4 - S 1300 - 65/01 — (BStBl. I S. 243) ist die über den Vorzugssteuersatz von 10 vH hinaus gezahlte irische Körperschaftsteuer für Zwecke der Bemessung der Belastungsgrenze nach § 8 Abs. 3 AStG nicht ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuerfestsetzungen erfolgen üblicherweise auf Basis der mittels einer Steuererklärung vom Steuerpflichtigen mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen. Dies ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht anders, jedoch mit gewissen Unterschieden im Verfahrensablauf, da es sich im Unterschied zu den Ertragsteuern nicht um jährlich wiederkehrende Steuerfestsetzungen, sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) — Auszug § 8 AStG

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Beispiel

Rz. 15 Praxis-Beispiel Das folgende Beispiel zeigt die Wirkung der Ertragsteuerkorrekturen bei zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Gewinnzyklen (in Anlehnung an Müller/Woltery, DB 2017, 1465):mehr