Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Verlustnutzung nach Anwachsung

Der bei einer KG nach § 15a Abs. 4 EStG für eine Kommanditisten-GmbH zum Beendigungszeitpunkt festgestellte Verlust geht nach Anwachsung auf diese (als letztverbleibende GmbH) über und kann mit künftigen Gewinnen des gesamten Unternehmens der GmbH verrechnet werden. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG auf den Beendigungszeitpunkt der KG ist im Hinblick au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.1 Gegenstand der Besteuerung

Rz. 72 Realsteuern (Objektsteuern) sind Steuern, die nach rein objektiven Merkmalen auf einer Sache oder einem Sachinbegriff lasten und die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. unberücksichtigt lassen.[1] Nach § 3 Abs. 2 AO sind Realsteuern die GrSt und die GewSt. Die GewSt hat sich zwar durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Besteuerung des Gewerbekapitals von einer...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Körperschaftsteuer / 11 Körperschaftsteuertarif

Der aktuelle Körperschaftsteuertarif beträgt 15 %. Zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag liegt die Gesamtbelastung an Ertragsteuern i. d. R. unter 30 %.mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.2 Ausgestaltung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 55 Im Ertragsteuerinformationsbericht soll eine Aufschlüsselung erfolgen nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (§ 342i HGB). Zunächst sind nach § 342h Abs. 1 HGB anzugeben: Name des unverbundenen Unternehmens bzw. des obersten Mutterunternehmens; Berichtszeitraum; die dem Bericht zugrundeliegende...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.3 Umsetzung des Country-by-Country Reporting in der EU und in Deutschland

Rz. 46 Im Zuge des sog. Anti Tax Avoidance Packages hat die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung von Unternehmenssteuervermeidung initiiert, die sicherstellen sollen, dass Steuern dort bezahlt werden, wo die Gewinne generiert werden. Neben der Arbeit an der Gewährleistung eines automatischen Austauschs von Informationen über Steuerentscheidungen h...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.2 Country-by-Country Reporting gemäß OECD

Rz. 45 Art. 4 Abs. 1 Nr. i-ii BEPS-Maßnahme 13 zur Verrechnungspreisdokumentation und zum Country-by-Country Reporting sieht hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung die Einreichung eines länderbezogenen Zahlungsberichts bei den Finanzbehörden durch Mutterunternehmen mit 750 Mio. EUR Konzernumsatz (oder mehr) mit folgenden Mindestinhalten vor: Ort (Steueransässigkei...mehr

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Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited (zu § 2 UStG)

Kommentar Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") haben sich diverse Fragen der steuerlichen Behandlung einer britischen Limited [1] nach dem 31.12.2020 ergeben. Die Finanzverwaltung hat in einem umfassenden Schreiben, das im Wesentlichen auf zivil- und ertragsteuerrechtliche Konsequenzen ausgerichtet ist, auch auf die umsatzsteuer...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.3 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 23 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern zu verstehen, sofern sich diese auf 100.000 EUR oder mehr belaufen. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist entsprechend unerheblic...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 1 Das bedeutet Fusion

Die Fusion (Verschmelzung) steht im Mittelpunkt des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Das Umwandlungsgesetz regelt neben der Fusion weitere Fälle von Umstrukturierungen, wie den Formwechsel und die Spaltung. Charakteristisch für eine Umwandlung und damit auch für eine Verschmelzung ist der Übergang von allen Rechten und Pflichten auf die Zielgesellschaft, wobei bei der Fusion der ...mehr

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Betriebsaufspaltung / Ertragsteuer

1 Begründung einer Betriebsaufspaltung 1.1 Echte Betriebsaufspaltung Bei der sog. "echten" Betriebsaufspaltung wird ein bisher einheitliches Unternehmen kraft Willensentscheidung seiner Unternehmer in 2 rechtlich selbstständige Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) aufgespalten. Das Besitzunternehmen hat meist die Rechtsform einer Personengesellschaft, das Betriebsunte...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.4 Mittelbare Beherrschung

4.4.1 Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH Eine Beherrschung der Betriebs-GmbH besteht auch, wenn diejenigen Personen, die der Betriebsgesellschaft un­mittelbar wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung über­lassen, an der Betriebs-GmbH zwar nicht unmittelbar be­teiligt sind, diese aber über die Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft, also mittelbar beherrsche...mehr

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Betriebsaufspaltung / 3 Sachliche Verflechtung

3.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage 3.1.1 Nutzungsüberlassung Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgelt...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4 Personelle Verflechtung

4.1 Beherrschung durch Personengruppe Ist eine sachliche Verflechtung gegeben, meist aufgrund der Überlassung von Grundbesitz, bedarf es für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung noch der sog. personellen Verflechtung. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der ...mehr

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Betriebsaufspaltung / 1 Begründung einer Betriebsaufspaltung

1.1 Echte Betriebsaufspaltung Bei der sog. "echten" Betriebsaufspaltung wird ein bisher einheitliches Unternehmen kraft Willensentscheidung seiner Unternehmer in 2 rechtlich selbstständige Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) aufgespalten. Das Besitzunternehmen hat meist die Rechtsform einer Personengesellschaft, das Betriebsunternehmen einer GmbH. Das bisherige Unte...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.2 Beteiligungsidentität

Für die Annahme einer personellen Verflechtung müssen beide Unternehmen von einer Person oder Personengruppe in der Weise beherrscht werden, dass diese ihren geschäftlichen Betätigungswillen in beiden Unternehmen durchsetzen kann. Dabei wird zwischen der Beteiligungs- und der Beherrschungsidentität unterschieden. Die Beteiligungsidentität ist dabei relativ einfach feststellb...mehr

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Betriebsaufspaltung / 3.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

3.1.1 Nutzungsüberlassung Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Nutzungsüb...mehr

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Betriebsaufspaltung / 2 Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche und personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Einzelperson oder Personengruppe (das Besitzunternehmen) einem gewerblich tätigen Unternehmen (Betriebsunternehmen) mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung über...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.4.1 Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH

Eine Beherrschung der Betriebs-GmbH besteht auch, wenn diejenigen Personen, die der Betriebsgesellschaft un­mittelbar wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung über­lassen, an der Betriebs-GmbH zwar nicht unmittelbar be­teiligt sind, diese aber über die Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft, also mittelbar beherrschen [1]. Eine personelle Verflechtung ist also geg...mehr

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Betriebsaufspaltung / 1.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Bei einer "unechten" Betriebsaufspaltung wird kein einheitliches Unternehmen aufgespalten[1]. Vielmehr werden Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als 2 rechtlich selbständige Unternehmen errichtet, oder zu einer bestehenden Betriebskapitalgesellschaft tritt später ein Besitzunternehmen hinzu. Letzteres ist der Fall, wenn einer bereits bestehenden ...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.1 Beherrschung durch Personengruppe

Ist eine sachliche Verflechtung gegeben, meist aufgrund der Überlassung von Grundbesitz, bedarf es für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung noch der sog. personellen Verflechtung. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der La...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.7 Optierende Personengesellschaften

Rz. 30a Die Aufzählung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG wurde seit Vz 2021 für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj (§ 34 Abs. 1a KStG) um optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG erweitert. Rechtsfolge der wirksamen Option ist, dass die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt und wie eine solche besteuert wird.[1] Sie selbst ist körperschaft- und gewerbesteuerpfl...mehr

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Betriebsaufspaltung / 3.1.1 Nutzungsüberlassung

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Nutzungsüberlassung an eine Betrieb...mehr

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Betriebsaufspaltung / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Bei der sog. "echten" Betriebsaufspaltung wird ein bisher einheitliches Unternehmen kraft Willensentscheidung seiner Unternehmer in 2 rechtlich selbstständige Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) aufgespalten. Das Besitzunternehmen hat meist die Rechtsform einer Personengesellschaft, das Betriebsunternehmen einer GmbH. Das bisherige Unternehmen präsentiert sich nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Betriebsaufspaltung / 5 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] und/oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen (sachliche oder personelle Entflechtung). Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, z. B. wenn das Besitzunternehmen die an die Betriebs-GmbH verpachteten Gestände veräußert (sachliche Entflechtung) oder durch Übertragung der GmbH-Anteile die personellen Voraussetzu...mehr

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Betriebsaufspaltung / 3.2 Als wesentliche Betriebsgrundlagen in Betracht kommende Wirtschaftsgüter

Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen sind anzunehmen, wenn die Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein beson...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.3 Beherrschungsidentität

Eine personelle Verflechtung ist nicht nur bei Identität der Beteiligungen möglich, sondern es reicht eine sog. Beherrschungsidentität aus. Eine personelle Verflechtung setzt also nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen in unterschiedlicher Höhe beteilig...mehr

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Betriebsaufspaltung / 3.3 Gebäudegrundstücke als wesentliche Betriebsgrundlage

Ein an die Betriebskapitalgesellschaft überlassenes Grundstück stellt "insbesondere" dann eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf dieses Grundstück angewiesen ist, weil die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (vor allem bei Einzelhandelsbetrieben), das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.6 Fehlende Rechtsformneutralität

Rz. 137 Das neue Körperschaftsteuersystem mit Teileinkünfteverfahren führt zu einer Steuerbelastung, die von der der Einzelunternehmer bzw. der Gesellschafter von Personengesellschaften deutlich abweicht. Während der Steuerpflichtige bei Investition in einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft sowohl auf thesaurierte als auch auf entnommene Gewinne eine Steuerb...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.4.2 Mittelbare Beherrschung der Besitzpersonengesellschaft

Auf den ersten Blick sollte man eigentlich meinen, dass die gleichen Überlegungen, die der BFH für eine mittelbare Beteili­gung auf der Seite des Betriebsunternehmens ange­stellt hat, auch für die Seite des Besitzunternehmens gelten. Ob eine mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft zur Beurteilung einer personellen Verflechtung...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umw...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / II. Ertragsteuern

1. Ausstattung mit Privatvermögen Der Stifter kann sein Vermögen weitgehend ertragsteuerfrei auf die Stiftung übertragen. Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt jedenfalls zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung beim Stifter. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteili...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Ausstattung mit Privatvermögen

Der Stifter kann sein Vermögen weitgehend ertragsteuerfrei auf die Stiftung übertragen. Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt jedenfalls zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung beim Stifter. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung kann Umsatzsteuer nur dann auslösen, wenn der Stifter Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG ist. Ist dies der Fall und überträgt der Stifter einzelne Wirtschaftsgüter seines Unternehmens unentgeltlich auf die Stiftung, liegt regelmäßig eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, die umsatzsteuerpflichtig ist. Anders verhält es sich, ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Erbfallschulden

Rz. 115 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte, hingegen nicht die Kosten für die Grabpflege.[95] Ebenso zu den Erbfallschulden g...mehr

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Vermögensoptimierung durch ... / 1. Bestehen nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung?

Um zu vermeiden, dass die Vertragsparteien die Höhe der AfA – und damit der Ertragssteuer – bestimmen können, muss zudem geprüft werden, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung bestehen. Dazu muss die vertragliche Vereinbarung durch weitere Umstände – insbesondere die objektiv am Markt erzielbaren Preise bzw. Verkehrswerte – verifiziert werden. Wesentliche Dis...mehr

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Betriebsveräußerung / Ertragsteuer

1 Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung 1.1 Übertragung des ganzen Betriebs Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die...mehr

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Betriebsveräußerung / 1 Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung

1.1 Übertragung des ganzen Betriebs Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die tatsächliche Fortführung nicht zwingend is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.2.1 Entgeltliche Veräußerung gegen Einmalzahlung

Hierbei wird der Betrieb an den künftigen Betriebsinhaber veräußert, welcher den vereinbarten Kaufpreis in einer Summe zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten hat. Leistung und Gegenleistung stehen sich gleichwertig gegenüber.[1]mehr

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Betriebsveräußerung / 2.2 Steuertarif

Unabhängig von den Voraussetzungen des Freibetrags zählen Veräußerungsgewinne zu den außerordentlichen Einkünften i. S. d. § 34 EStG. Deshalb kann für diese ein besonderer Steuertarif gewährt werden. 2.2.1 Fünftelregelung Hierbei wird für den Teil der Einkommensteuer, der auf den Veräußerungsgewinn entfällt, eine besondere Berechnung angestellt.[1] Dabei werden 2 Beträge herang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 2.4 Steuererlass

Im Einzelfall kann es ermessensgerecht sein, dass die auf den Veräußerungsgewinn anfallende Einkommensteuer nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen wird. Dies kommt aber nur in extrem gelagerten Einzelfällen in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 2 Steuerliche ­Vergünstigungen

Durch den regelmäßig in einer Summe zufließenden Veräußerungserlös bzw. den damit zu versteuernden Veräußerungsgewinn würden steuerlich erhebliche Belastungen auf den Veräußerer zukommen. Wirtschaftlich ist der Veräußerungsgewinn aber meist über sehr lange Zeit hinweg angewachsen, indem sich die stillen Reserven einschließlich eines Geschäfts- oder Firmenwerts Jahr für Jahr ...mehr