Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Unternehmensnießbrauch

Rz. 91 Möglich ist die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmensnießbrauchs (auch als echter Nießbrauch bezeichnet). Beim Unternehmensnießbrauch führt der Nießbraucher das Unternehmen selbst auf eigene Rechnung und Gefahr.[71] Es handelt sich dabei um einen vollen dinglichen Nießbrauch am Unternehmen mit unmittelbarem Besitz des Nießbrauchers an den Gegenständen des Untern...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 88 Eine gemeinnützige Stiftung ist im Rahmen ihrer laufenden Besteuerung in der Regel von allen wichtigen Steuern befreit, etwa der Körperschaft- und der Gewerbesteuer.[174] Sie muss hierbei aber bestimmte Kriterien erfüllen. Grundsätzlich sind mit Blick auf die Ertragsteuer vier Sphären zu beachten, nämlich der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8a KStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaft dar. Sie ist daher im Ersten Kapitel des Zweiten Teils des Gesetzes zutreffend eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Vorschrift; vielmehr baut sie auf der Regelung für die Zinsschranke in § 4h EStG auf. § 4h EStG ist eine Vorschrift zur Ermittl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Länderbezogene Berichtersta... / 2 Inhalt

Der länderbezogene Bericht soll den Finanzbehörden standardisierte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern der multinationalen Unternehmensgruppe sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe bereitstellen (Tz. 5.16. OECD-Verrechnungspreisleitlinien)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 4h EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des stpfl. Gewinns dar. Sie bestimmt, dass bestimmte Zinsen, die ihrer Natur nach Betriebsausgaben sind, steuerlich bei der Ermittlung des Gewinns nicht abgezogen werden können. Systematisch ähnelt die Vorschrift daher § 4 Abs. 4a, 5 EStG. Nach ihrer Einordnung im Abschnitt über "Gewinn" gilt die Vorschrift nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Übertragung von Aktien i.R.d. Gründung

Gleiche Grundsätze: Hier gelten die gleichen Grundsätze. Die jeweilige Einbringung löst Ertragsteuern aus, AfA-Fragen stellen sich nicht. Ausnahme: Manche Autoren befürworten, dass die Einbringung von Aktien bei gleicher Beteiligungshöhe nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen soll.[17] Dies wird mit dem Sinn und Zweck von §§ 17, 20 EStG und der Leistungsfähigkeit begründet....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.2 Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 352 Abschreibungs- oder Verlustzuweisungsgesellschaften sind Gesellschaften, deren Gründung und Tätigkeit in erster Linie darauf gerichtet ist, ihren Gesellschaftern eine Minderung der Ertragsteuern dadurch zu vermitteln, dass sie ihnen Verlustanteile zuweist, die diese mit anderen positiven Einkünften im Rahmen ihrer Veranlagung zur ESt verrechnen können. Solche Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Gewerbliches Unternehmen oder Gewerbebetrieb

Rz. 17 Was mit dem Begriff "gewerbliches Unternehmen" in Abs. 1 Nr. 1 gemeint ist, ist dem Gesetzeswortlaut unmittelbar nicht zu entnehmen. Erst die Gesamtsystematik des Gesetzes erschließt, dass mit "gewerblichem Unternehmen" das gewerblich tätige Einzelunternehmen, der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers, gemeint ist (Rz. 5). Rz. 18 Dem stellt Abs. 1 Nr. 2 den Gesamtberei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.5 Verhältnis zum Liquidationswert

Rz. 307 Der Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt nach der Bewertungskonzeption des Gesetzgebers keinen Zerschlagungs-, sondern einen Fortführungswert dar. Daraus folgt, dass die gemeinen Werte nicht um Veräußerungskosten oder sonstige Liquidationskosten (z. B. Kosten für Sozialpläne oder Abfindungen, Rekultivierungskosten, Abrisskosten) zu verringern sind. Auch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.2 Gesamtkapitalrentabilität

Rz. 111 Da Unternehmen u. U. Eigenkapital durch Fremdkapital ersetzen, um die Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen (Leverage-Effekt), sollte neben der Eigenkapitalrentabilität unbedingt die Gesamtkapitalrentabilität (GKR) herangezogen werden. Sie wird wie folgt ermittelt: Als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.5.1 Cashflow-Rentabilitäten

Rz. 172 Mit Rentabilitätsanalysen kann die Profitabilität des untersuchten Unternehmens beurteilt werden, d. h., ob und inwieweit die unternehmerische Betätigung als Erfolg oder Misserfolg zu werten ist. Bei der Analyse von Kapitalflussrechnungen wird dazu eine Cashflow-Größe ins Verhältnis zu ihrer Verursachungsgröße gesetzt. In Anlehnung an die Erfolgsanalyse lässt sich en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.1 Eigenkapitalrentabilität

Rz. 109 Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) setzt das Jahresergebnis ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ihre Grundform lautet: Die Eigenkapitalrentabilität, auch Unternehmerrentabilität genannt, gibt an, wie effizient das Unternehmen mit dem von den Unternehmenseignern zur Verf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.3.2 Eigenstromverbrauch im EEG-Recht

Nach § 61 EEG musste seit 2014 auch auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden. Die Begründung dafür war, dass der Erzeuger gleichzeitig auch der Endverbraucher des Stroms ist und deswegen die Umlage fällig wird. Auch Eigenversorger mussten daher seit 2014 die EEG-Umlage entrichten, wenn ihre PV-Anlage bestimmte Leistungswerte überschritt: Bis z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.4 Umfang der Auskunft und Bewertung bei Unternehmensvermögen

Die gemäß § 1379 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunfts- und Belegpflicht über GmbH-Geschäftsanteile ist stets stichtagsbezogen. Kommt es allerdings für die Bewertung der Geschäftsanteile auf die Ertragslage der Gesellschaft an, umfasst der Anspruch auch die Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen mit Anlagen, und zwar über einen mehrjährigen Zeitraum.[1] Hinsichtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zu zahlende Ertragsteuer (Abs. 2 Nr. 5 iVm. Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Anzugeben nach Abs. 2 Nr. 5 sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden Ertragsteuern (Basisangabe, s. BR-Drucks. 20/5653, 57). Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 3. Die zu zahlenden Ertragsteuern sollen danach dem laufenden Steueraufwand auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtszeitraums ents...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Gezahlte Ertragsteuer auf Kassenbasis (Abs. 2 Nr. 6 iVm. Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu § 342h Abs. 2 Nr. 5 sind nach § 342h Abs. 2 Nr. 6 iVm. Abs. 3 Nr. 5 die gezahlten Ertragsteuern auf Kassenbasis anzugeben. Es wird also keine Aufwandsperspektive, sondern eine zahlungsmittelabflussbezogene Perspektive eingenommen. Es kommt hier auch nicht darauf an, für welchen Berichtszeitraum die Steuern gezahlt wurden. Einzig der Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern (Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Angabe des Vorsteuergewinns oder -verlusts regelt § 342h Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3. Danach ist das Vorsteuerergebnis in Anwendung derjenigen Rechnungslegungsgrundsätze des obersten MU zu ermitteln, nach denen der JA für den Berichtszeitraum aufgestellt wird. Dementsprechend ist auf den Jahresüberschuss zzgl. eines etwa enthaltenen Ertragsteuer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Keine doppelte Zuordnung (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach Satz 4 dürfen Angaben zu einer Niederlassung, festen Geschäftseinrichtung oder dauerhaften Geschäftstätigkeit nicht mehr als einem Steuerhoheitsgebiet zugeordnet werden (§ 342i Abs. 2 Satz 4). Bei einer Verlegung von Tätigkeiten oder Arbeitnehmern innerhalb des Berichtszeitraums in ein anderes Steuerhoheitsgebiet wird eine zeitlich entsprechende Z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zusammenfassung der Angaben (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Satz 3 schreibt vor, dass, falls mehrere verbundene Unternehmen in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen, die Angaben, die dem Steuerhoheitsgebiet nach Satz 1 und 2 jeweils zuzuordnen sind, zusammengefasst auszuweisen sind (Merk/Poll in BeckOK HGB45, § 342i Rz. 6; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342i Rz. 14). Dabei ist es unbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Konkretisierung der länderbezogenen Pflichtangaben (Abs. 3)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Abs. 3 enthält Konkretisierungen der länderbezogenen Pflichtangaben nach Abs. 2 Nr. 2 bis 6. Zu den Erläuterungen wird auf die folgenden Randziffern verwiesen: zur Zahl der Arbeitnehmer nach Abs. 2 Nr. 2 vgl. Rz. 26; zu Erträgen nach Abs. 2 Nr. 3 vgl. Rz. 30; zum Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern im Berichtszeitraum nach Abs. 2 Nr. 4 vgl. Rz. 36; zur z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Formblatt (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der Ertragsteuerinformationsbericht ist gem. Abs. 1 zwingend unter Verwendung des Formblatts zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 2 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Cordes/Leonhardt, FR 2023, 46; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 3; Kirsch in BilR eKommentar, § 342l HGB Rz. 11 [7/2023]; Kit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 342h ist insofern die Kernvorschrift der Regelungen zum Ertragsteuerinformationsbericht, als dort die zu machenden Angaben enthalten sind. Die Vorschrift definiert mithin, welche Angaben durch den Ertragsteuerinformationsbericht öffentlich einsehbar werden. Die Basisangaben (zu zahlende Ertragsteuer und gezahlte Ertragsteuer) bilden den Kern des Ertra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342h beinhaltet die Pflichtangaben des Ertragsteuerinformationsberichts und regelt diese in fünf Absätzen. Da es sich ausdrücklich um Pflichtangaben handelt, kommt ein Weglassen von Angaben nur unter den Voraussetzungen des § 342k in Betracht. Abs. 1 enthält grundsätzliche Angaben zu Berichtszeitraum (Nr. 2), Währung (Nr. 3) und zum Kreis der berichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerlich transparente Gesellschaften

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei steuerlich transparenten Gesellschaften sollte darauf abgestellt werden, ob diese in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen können; eine alternative Zuordnung zu den Gebieten, in denen die in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehenden Gesellschafter der Ertragsteuer unterliegen können, ist nicht sachgerecht (Kliem/Rimmelsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Begründung der Einschränkung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 287 [Autor/Zitation] Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 3 zu begründen. Das soll die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks für die Adressaten verbessern (vgl. BT-Drucks. 10/317, 99), also dazu beitragen, dass das Prüfungsergebnis besser verstanden werden kann. Anforderungen an den Inhalt einer solchen Begründung sind im Gesetz nicht formuliert. Implikationen da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erträge (Abs. 2 Nr. 3 iVm. Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Erträge im Berichtszeitraum sind nach Abs. 2 Nr. 3 anzugeben. Sie haben explizit auch Erträge aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu enthalten. Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 2, wobei Abs. 3 Nr. 2 danach differenziert, nach welchen Rechnungslegungsvorschriften die JA der in den E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 342 regelt den persönlichen Anwendungsbereich des Vierten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB (Kliem/Rimmelspacher in Beck BilKomm.14, § 342 HGB Rz. 1; Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342 HGB Rz. 1 [7/2023]; Müller/Müller in BKT, Bilanzrecht, § 342 HGB Rz. 11 [1/2025]). Dieser neu eingeführte Unterabschnitt setzt die R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse, BB 2009,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erklärungs- und Begründungspflicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Werden Angaben auf der Grundlage von § 342k Abs. 1 Satz 1 nicht in den Ertragsteuerinformationsbericht aufgenommen, muss dies gem. § 342k Abs. 2 Satz 1 im Bericht angegeben und gebührend begründet werden. Die Begründung soll hinreichend aussagekräftig, konkret und nachvollziehbar sein (BT-Drucks. 20/5653, 63). Diese Anforderungen dürfen indes nicht zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nr. 1 bestimmt, dass der Ausweis der Angaben für jeden EU-Mitgliedstaat und EWR-Vertragsstaat separat erfolgt (Kitzig in BeckOGK HGB, § 342i Rz. 3 [9/2024]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342i HGB Rz. 4). Falls in einem solchen Staat mehrere Steuerhoheitsgebiete existieren, sollen diese Angaben zusammengefasst erfolgen (Kitzig in BeckOGK HGB, § 342i Rz. 3 [9/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerhoheitsgebiet (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Steuerhoheitsgebiete sind nach § 342a Nr. 4 Staaten oder nichtstaatliche Rechtsräume, die in Bezug auf die Ertragsteuer über Fiskalautonomie verfügen. Der Begriff entspricht dem in Art. 48a Abs. 1 Nr. 3 RL 2013/34/EU idF der RL (EU) 2021/2101 (Merk/Poll in BeckOK HGB45, § 342a Rz. 6; Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342a HGB Rz. 5 [7/2023]). Rz. 24 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Oswald, Aufwendungen für Gästehäuser bei den Ertragsteuern, DStZ/A 1965, 300; Söffing, Betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke, Gästehäuser uÄ die Lebensführung berührende Zwecke, INF 1968, 143; oV, Bewirtungen in Gästehäuser, DB 1976, 1260. Verwaltungsanweisungen: R 4.10 Abs 10 und 11 EStR 2012; H 4.10 Abs 10 und 11 EStH 2021.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 342l wurde mit dem EStOffRLUG (BGBl. 2023 I Nr. 154) eingeführt. Die Europäische Kommission hat mittels Durchführungsrechtsakt – nach dem Prüfverfahren – Formblatt und Format festzulegen (Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 2–4). Diese Festlegungen sind mit Veröffentlichung der DVO (EU) 2024/2952 erfolgt (s. Rz. 1). Der Rechtsausschu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Einbezogene Tochterunternehmen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Für die Fälle oberster MU mit Sitz im Inland (§ 342c), TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittsaat (§ 342d) und inländischer Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (§ 342f) sind die Namen bestimmter in den KA des obersten MU einbezogener Unternehmen im Berichtszeitraum anzugeben. Keine Angabepflicht best...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zufügung eines erheblichen Nachteils (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Gemäß § 342k Abs. 1 Satz 1 müssen die Angaben nach § 342h Abs. 1 und 2 nicht in den Ertragsteuerinformationsbericht aufgenommen werden, wenn ihre Offenlegung den Unternehmen, auf die sie sich beziehen, einen erheblichen Nachteil zufügen würde. Ob die Voraussetzungen für ein Weglassen erfüllt sind, ist für jede Angabe gem. § 342h Abs. 1 und 2 gesondert z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Arbeitnehmer (Abs. 2 Nr. 2 iVm. Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Länderbezogen anzugeben ist außerdem die Zahl der Arbeitnehmer im Berichtszeitraum. Konkretisiert wird die Angabepflicht durch Abs. 3 Nr. 1, der eine Angabe der Zahl der Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten vorsieht. Eine rein "kopfbezogene" Angabe ist somit unzulässig (BT-Drucks. 20/5653, 59). Durch die länderbezogene Angabe der Arbeitnehmerzahl solle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3 Begriff (Abs. 2)

Rz. 4 Im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens kommen die beteiligten Staaten oder Hoheitsgebiete zu einer gemeinsamen Einschätzung der steuerlichen Risiken bereits verwirklichter Sachverhalte in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren.[1] Das Risikobewertungsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das Elemente der Außenprüfung und des zwischenstaatliche...mehr