Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Laufende Besteuerung der Stiftung

Ist eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt, sind damit Steuervergünstigungen im Bereich der Ertragsteuern verbunden. So ist eine gemeinnützige Stiftung insb. von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Auch erfolgt kein Steuerabzug bei Kapitalerträgen (§ 43a Abs. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Spendenhöhe und Spendenzeitpunkt

Während die Spendenhöhe bei einer Geldzuwendung eindeutig ist, ist die Höhe einer Sachzuwendung für Zwecke des Spendenabzugs durch Bewertung zu ermitteln. Erhält die gemeinnützige Stiftung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, korrespondiert hiermit eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter. Entsprechend ist der steuerliche Entnahmewert (zzgl. Umsatzsteuer) als...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 3. Spendenbescheinigung (§ 50 EStDV)

Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass der Stifter von der gemeinnützigen Stiftung eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erhält (§ 50 EStDV). Eine Spendenbescheinigung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen (§ 50 Abs. 1 EStDV). Die Finanzverwaltung hat verbindliche Muster für Geld- und Sachzuwendungen an inländische Stiftunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rn. 410 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Veräußerungsgewinn setzt sich aus drei Bestimmungsgrößen in der Weise zusammen, dass vom Veräußerungspreis (s Rn 451ff) zunächst die Veräußerungskosten (s Rn 651ff) und dann der (anteilige) Buchwert des BV (s Rn 701ff) abgezogen werden: Veräußerungspreis ./. Veräußerungskosten ./. Buchwert = Veräußerungsgewinn Analog errechnet sich der Aufga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkende Beendigung der Erbengemeinschaft

Rn. 3011 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem Grundsatz der Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) gibt es grds keine Rückwirkung im Steuerrecht, sofern diese nicht gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist (zB § 20 Abs 8 UmwStG). Um den besonderen Umständen des Erbfalls und seinen unter Umständen nicht beabsichtigten Rechtsfolgen Rechnung zu tragen, lässt die FinVerw jedoch im Bil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 3.3 Überblick über Anschaffungskosten bei Gebäuden

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der Anschaffungskosten (keine abschließende Aufzählung): Kaufpreis Grunderwerbsteuer Notargebühren für Auflassung und Kaufvertrag Maklergebühren Architektenhonorar (für Begutachtung) Besichtigungskosten (Fahrtkosten etc.) Grundbucheintrag (ohne Eintragung einer Grundschuld) Wertermittlungsgutachten Anliegerbeiträge Erschließungsgebühren Kanalan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.1 Ermittlung des Grundstückswerts

Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene Berechnungsverfahren in Betracht.[1...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.5 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Das vereinfachte Ertragswertverfahren eröffnet eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand eine sachgerechte Wertermittlung durchzuführen.[1] Danach gilt: Für die Ermittlung des zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrags ist der in der V...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Der Gesetzgeber hatte 2009 erstmalig ein vereinfachtes Ertragswertverfahren in § 199 bis § 203 BewG vorgesehen, auf das ausdrücklich in § 11 Abs. 2 BewG hingewiesen wird. Darüber hinaus wird auch noch einmal ausdrücklich in § 199 Abs. 1 und Abs. 2 BewG der Anwendungsbereich dieses vereinfachten Ertragswertverfahrens bestätigt. Danach kann dieses Verfahren in den folgenden Fä...mehr

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Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer- und Schenkungsteuerrecht: Bestandsaufnahme, Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten (Teil II) (ErbStB 2023, Heft 5, S. 149)

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzu...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 1.–5.

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Genossenschaften und deren ... / III. Körperschaftsteuerrechtliche Grundlagen

1.–5. [...] 6. Vermietungsgenossenschaften, § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG Durch die gezielte Errichtung von Vermietungsgenossenschaften können grundsätzlich auch zur dauerhaften generationenübergreifenden Grundbesitzerhaltung und -übertragung errichtete Familiengenossenschaften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Diese Typenwahl steht jedoch, ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) Rechtsprechung zu Genossenschaftsanteilen i.R.d § 17 EStG

Der Vollständigkeit halber soll noch auf folgende Urteile Bezug genommen werden, welche die Behandlung von Genossenschaftsanteilen i.R.d. §§ 17 und 20 EStG zum Gegenstand haben. aa) BFH v. 14.1.2020 – IX R 5/18 Der BFH nahm hier (BFH v. 14.1.2020 – IX R 5/18, EStB 2020,332 [Aweh] = DStRE 2020, 844, m. Anm. Holzner = DStRK 2020, 202; Vorinstanz: FG Thüringen v. 22.11.2017 – 4 K...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Analogieschlüsse aus § 17 Abs. 7 EStG

Auch aus § 17 Abs. 7 EStG, der die Veräußerung von eigentlich dem Privatvermögen zugehörigen Anteilen an Kapitalgesellschaften qua fictione legis gewerblich einstuft, kann versucht werden, legislative Rückschlüsse auf die Qualifizierung von Anteilen an einer Genossenschaft anzustellen. a) Gesetzessystematik des § 17 EStG Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften au...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Fundstellen in Verwaltungsanweisungen

Seitens der Finanzverwaltung werden Genossenschaftsanteile an mehreren Stellen explizit erwähnt, wobei sich diese Ausführungen nicht rein auf erbschaft-/schenkungsteuerliche Auslegungsfragen beschränken, aber dennoch bisweilen Rückschlüsse auf die Bewertung ebendieser zulassen. a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erlä...mehr

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Genossenschaften und deren ... / d) Zusatzoption: Weitergehende Gewerbesteuerbefreiung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

aa) Grundsätzliche Voraussetzungen Soweit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG nicht begünstigte Tätigkeiten vorliegen, kann dennoch auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder EFH/ZFH/ETW errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG werden in der Wohnungswirtschaft tätige Genossenschaften (und Vereine), soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese ihren Mitgliedern aufgrund miet- oder genossenschaftsvertraglicher Grundlage überlassen (lit. a) und die in diesem Zusammenhang notwendige Herstellung oder der Erwerb von Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtung...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Umfangreiche Erläuterungen im BMF-Schreiben v. 22.11.1991

Zur weiteren eingehenden Befassung wird auf das immer noch geltende o.g. BMF v. 22.11.1991 – IV B 7 - S 2730 – 24/91, BStBl. I 1991, 1014, verwiesen, welches insb. noch folgende Erläuterungen gibt: Der Mietvertrag muss mit demjenigen abgeschlossen werden, dem die Wohnung zum Gebrauch überlassen wird, wobei der Mieter oder sein Ehegatte Mitglied der Genossenschaft sein muss, R...mehr

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Genossenschaften und deren ... / aa) Grundsätzliche Voraussetzungen

Soweit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG nicht begünstigte Tätigkeiten vorliegen, kann dennoch auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder EFH/ZFH/ETW errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Ve...mehr

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Genossenschaften und deren ... / d) Hinweis auf § 6 AStG

Zur Vervollständigung ist darauf hinzuweisen, dass Genossenschaftsanteile ebenfalls der Wegzugbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG unterliegen, da diese Vorschrift explizit auf Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG verweist und insoweit § 17 Abs. 7 EStG einbezogen ist, vgl. auch Kraft in Kraft, AStG, 2. Aufl. 2019, § 6 Rz. 271. Service: BFH v. 14.1.2020 – IX R 5/18; BFH v...mehr

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Genossenschaften und deren ... / IV. Die erbschaft-/schenkungsteuerliche Behandlung von Anteilen an Genossenschaften

Der zweite Hauptteil dieses Beitrags soll sich mit der Behandlung von Genossenschaftsanteilen i.R.d. erbschaft-/schenkungsteuerlichen Grundkategorisierung, Bewertung und Verschonungsregeln befassen. Dabei wird sich herausstellen, dass der Gesetzgeber und insb. die Finanzverwaltung in ihren veröffentlichten Auslegungen das auf sie zukommende Problem der von Steuerpflichtigen ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / bb) FG Köln v. 26.11.2014 – 7 K 4141/09

Das FG entschied, dass, wenn i.R. eines Zusammenschlusses von Molkereigenossenschaften (MolGen) vereinbart wird, dass sich eine MolGen auflöst, ihre Mitglieder die Mitgliedschaft in die andere MolGen beantragen und i.R.d. Auflösung entspr. ihrer Milchlieferungsmenge Mitgliederscheine bei der aufnehmenden Genossenschaft erhalten, die Anschaffungskosten für die Mitgliedscheine...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Reguläre Gewinnauskehrung an Genossen und deren Besteuerung

Außerhalb der vGA oder der genossenschaftlichen Rückvergütung sind an die Mitglieder ausgeschüttete Beträge als reine (nicht abziehbare) Gewinnausschüttungen wie Dividenden zu behandeln, so dass bei den Mitgliedern diese bei Privatvermögenszugehörigkeit der Anteile nach Einbehalt der Abgeltungssteuer (25 % KapESt, 5,5 % hierauf ggf. SolZ sowie ggf. KiSt) auszuzahlen sind. Is...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 6. Vermietungsgenossenschaften, § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG

Durch die gezielte Errichtung von Vermietungsgenossenschaften können grundsätzlich auch zur dauerhaften generationenübergreifenden Grundbesitzerhaltung und -übertragung errichtete Familiengenossenschaften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Diese Typenwahl steht jedoch, wie sich zeigen wird, nur zur Verfügung, wenn eine mindestens 90%ige Überlassung an (F...mehr

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Genossenschaften und deren ... / aa) BFH v. 14.1.2020 – IX R 5/18

Der BFH nahm hier (BFH v. 14.1.2020 – IX R 5/18, EStB 2020,332 [Aweh] = DStRE 2020, 844, m. Anm. Holzner = DStRK 2020, 202; Vorinstanz: FG Thüringen v. 22.11.2017 – 4 K 791/16) zu Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft i.S.d. Rechts der DDR (LPG) entstanden ist und die eine Eröff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Ausschluss der Vermietung an (nur) investierende Mitglieder

Gemäß dem ab VZ 2020 geltenden § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 5 KStG sind investierende Mitglieder i.S.d. § 8 Abs. 2 GenG keine Mitglieder i.S.d. Satzes 1, so dass Geschäfte von Genossenschaften mit diesen von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen und bei der Bemessung der Einnahmengrenze nach Satz 2 den anderen Tätigkeiten zuzuordnen sind, so auch Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl. 2...mehr

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Genossenschaften und deren ... / dd) Zusammenfassung im Kontext

Im Gesamtzusammenhang dieses Beitrags betrachtet ist festzuhalten, dass die erweiterte Grundstückskürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei als Vehikel von Grundbesitz angedachten (insb. Familien-)Genossenschaften für den nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG befreiten maximalen 10 %-Anteil zumindest bei der Gewerbesteuer greifen kann. Sollte eine Überschreitung dieses Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / bb) Erfassung von Veräußerungsgewinnen

Die sog. erweiterte Grundstückskürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG -welche grundsätzlich sogar über die reine Vermietung hinaus Veräußerungsgewinne erfasst- erfordert jedoch in zeitlicher Hinsicht, dass die Grundstücksgenossenschaft ihrer ausschließlichen Begünstigungstätigkeit durchgängig während des gesamten Erhebungszeitraums nachgeht, vgl. Gosch in Brandis/Heuermann, ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 8. Vermögenstransfer in die Genossenschaft

Der sechste Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) trägt explizit die Überschrift "Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch", so dass für Vermögensübertragungen in Genossenschaften insoweit grundsätzlich keine Besonderheiten gelten. Für etwaige Einbringungen von begünstigtem Betriebsvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG in e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) R B 151.6 ErbStR 2019 zur gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften (im Betriebsvermögen)

Die sechs Sätze der R B 151.6 ErbStR 2019 sind eigens der gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften gewidmet und führen aus: "1Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Genossenschaftsanteilen gilt grundsätzlich das Folgende: 2Diese sind im Rahmen der Ermittlung des Substanzwerts als Kapitalforderungen nach § 12 BewG mit dem Nennwert zu bewerten. 3Im verei...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 9. Ergänzung: Grunderwerbsteuer

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 %der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsgesc...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 1. Fehlende Legaldefinition und erforderliche Grunddifferenzierung

Der Gesetzgeber hat es zunächst und bis dato (konstitutiv und deklaratorisch) unterlassen, Anteile an Genossenschaften im ErbStG selbst einer konkreten Vermögenseinordnung zu unterziehen. Vereinfacht dargestellt richtet sich die für Zwecke der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer vorzunehmende Bewertung und wesensimmanent damit auch die vermögensspezifische Einordnung übertr...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Gesetzessystematik des § 17 EStG

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, wobei § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG als Anteile an einer Kapitalgesellschaft Aktien, GmbH-...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

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Genossenschaften und deren ... / cc) Schädliche Überlassung an Gewerbebetrieb eines Genossen

Die Kürzung entfällt jedoch in Gänze, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient, § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG. Der Umfang der Beteiligung ist unerheblich, vgl. BFH v. 7.4.2005 – IV R 34/03, BStBl. II 2005, 576, so dass auch eine Bagatellbeteiligung von 1 % eines Gesellschafters oder Genossen schädlich ist, BFH v. 7.8.2008...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert

R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erläuterung und Auslegung der Verwaltungsmeinung zum grundsätzlichen Ansatz und der Bewertung von Wirtschaftsgütern i.R.d. Substanzwerts, der gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG immer dann als Mindestwert anzusetzen ist, wenn er den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG als simplifizierte Grundermittlung der erbschaft-...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Herbeiziehung von tatsächlichen Verkaufspreisen?

Die ertragsteuerliche Rspr. zeigt, dass sie nicht unumstößlich am Nennwert bei der Bewertung von Genossenschaftsanteilen festhalten will, zusätzlich behält sich der Gesetzgeber offen, dass ertragsteuerliche Wertgewinne von Genossenschaftsanteilen zu versteuern sind, und zwar nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei veräußerungsgleichen Vorgängen i.S.d. § 17 EStG. Es wäre daher...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 In den von Deutschland abgeschlossenen DBA wird die GewSt regelmäßig erfasst. Die Einbeziehung der GewSt ist konsequent, weil sie der Sache nach nur eine andere Form der Ertragsbesteuerung darstellt. Auch wenn es sich bei der GewSt um eine Steuer auf den Ertrag handelt, wird sie jedoch nicht in allen von Deutschland abgeschlossenen DBA wie andere Ertragsteuern berücksi...mehr