Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beteiligungen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 13 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bezüglich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Beteiligung an einer Personengesellschaft" ist auf Ebene der beteiligten Vereine zu entscheiden, ob ein Zweckbetrieb oder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt (AEAO Nr. 3 zu § 64 AO, Anhang 2). Schließen sich z. B. mehrere gemeinnützige Vereine zu einer GbR zusamme...mehr

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§ 23 Steuerrecht / a) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich nicht

Rz. 14 Bis zur Erbauseinandersetzung des Nachlasses steht dieser der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu. Eine Ausnahmen gilt lediglich bei der Zugehörigkeit von Anteilen an Personengesellschaften zum Nachlass. Gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO sind aus diesem Vermögen resultierende Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen. Die Erbengemeinschaft wird...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 64 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Fortsetzungsklausel

Rz. 73 Wie im Kapitel zum Gesellschaftsrecht beschrieben, wird die Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (siehe § 18 Rdn 64) oder im Falle der nicht rechtsfähigen BGB-Gesellschaft aufgelöst (siehe § 18 Rdn 5). Soweit die Fortsetzung sich nicht bereits aus der gesetzlichen Regelung ergibt, kann sie d...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Überschusseinkünfte

Rz. 17 Soweit zum Nachlass Ertrag bringendes Privatvermögen, wie z.B. Kapital- oder Immobilienvermögen, gehört, fließen nach dem Erbfall die aus diesem Vermögen resultierenden Erträge den Erben gemeinsam zu. Es ergeben sich gemeinschaftliche Einkünfte gem. §§ 20 oder 21 EStG, die wie bei den Gewinneinkünften gem. §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO gesondert festzustel...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) Bei Vermächtnissen

Rz. 20 Soweit eine Einkunftsquelle durch Sachvermächtnis übertragen wird, bleibt die Erbengemeinschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung Bezieher der Erträge aus der Einkunftsquelle, bis die Übertragung tatsächlich durchgeführt ist. Eine Rückwirkung lässt die Finanzverwaltung nicht zu.[31] Der im BMF-Schreiben vom 14.3.2006 genannte Ausnahmefall[32] ist ein Sonderfall, de...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (2) Nachlass besteht aus Privatvermögen

Rz. 23 Da für Wirtschaftsgüter im Privatvermögen keine Buchwerte geführt werden, stellt sich bei der Schenkung eines Erbteils bestehend aus Privatvermögen die Frage nach der vom Beschenkten fortzuführenden AfA-Bemessungsgrundlage. Diese bestimmt sich nach § 11d Abs. 1 EStDV, mit der Folge, dass der Beschenkte das zum Vermögensübergang bestehende Rest-AfA-Volumen des Schenker...mehr

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§ 23 Steuerrecht / II. Gewerbesteuer

Rz. 81 Grundsätzlich führt die Erbengemeinschaft die im Nachlass befindlichen Einkunftsquellen fort. Die Erben werden Mitunternehmer, soweit es sich um eine Gewinneinkunftsquelle (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft) handelt.[100] Rz. 82 Konnte der Erblasser jedoch mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbebetrieb und selbstständige Tätigkeit neb...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (1) Nachlass mit Betriebsvermögen

Rz. 25 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der auf Seiten des Veräußerers zu einem Veräußerungserlös gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und auf Seiten des Erwerbers zu Anschaffungskosten führt.[36] Beispiel 19 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Der Nachlass besteht allein aus einem Einzelunternehmen. Das Kapitalkonto betrug 600.000 ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (1) Durch Vereinbarung der Miterben

Rz. 18 Erfolgt eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall, müssen die Einkünfte nicht einheitlich und gesondert festgestellt werden, sondern können direkt einem Miterben zugeordnet werden, wenn die Einkunftsquelle von diesem Miterben übernommen wird und die Miterben bei der Auseinandersetzung vereinbaren, dass die Einkünfte aus...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 2. Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehegatten

Rz. 95 Die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten bei Zusammenveranlagung werden gem. § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasst, sodass nur ein Bescheidschriftstück für beide Bescheide ergeht. Es handelt sich inhaltlich weiterhin um zwei einzelne Steuerbescheide.[122] Verstirbt ein Ehegatte, richtet sich der zusammengefasste Bescheid zum einen an den überlebenden Ehegatten und zum...mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 43 Setzt sich die Erbengemeinschaft über einen Mischnachlass auseinander, ohne dass eine Abfindungszahlung an einen der Miterben erfolgt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Die Auseinandersetzung erfolgt ohne ertragsteuerliche Auswirkung.[52] Rz. 44 Sollte bei der Auseinandersetzung allerdings alles wesentliche Betriebsvermögen in das Privatvermög...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 40 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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§ 23 Steuerrecht / a) Auseinandersetzung ohne Abfindung

Rz. 35 Da ertragsteuerlich regelmäßig unterschiedliche Folgen an eine entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensübertragung geknüpft werden und die Auseinandersetzung des Nachlasses nach Rechtsprechung des Großen Senats des BFH v. 5.7.1990[44] zu einer Vermögensübertragung von der Gesamthand auf den einzelnen Miterben führt, ist die Unterscheidung nach dem Vorliegen oder Nic...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 52 Wie bereits beim Vorliegen von Betriebsvermögen stellt die Erbauseinandersetzung unter Zahlung einer Abfindung als Spitzenausgleich insoweit einen entgeltlichen Vorgang dar. Der zahlende Miterbe hat in Höhe der Abfindung Anschaffungskosten[67] und der Zahlungsempfänger einen Veräußerungserlös. Führt der Veräußerungserlös zu einem Gewinn, ist dieser abweichend von der ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (2) § 23 EStG

Rz. 54 Eine Steuerbarkeit gem. § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) tritt ein, wenn der Veräußerer den Gegenstand bei Grundstücken noch nicht zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr gehalten hatte. Maßgeblich ist der Zeitraum seit Anschaffung des Wirtschaftsguts, wobei bei unentgeltlicher Übertragung die Haltezeit des Rechtsvorgängers zu ber...mehr

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§ 23 Steuerrecht / a) Entnahmen

Rz. 63 Zusätzlich kann es aber zu Entnahmegewinnen kommen, wenn Wirtschaftsgüter aus einem zum Nachlass gehörenden und von der Erbengemeinschaft weiter betriebenen Betriebsvermögen an einen Miterben in dessen Privatvermögen übertragen werden. Der Entnahmegewinn entsteht als Teil des Gesamtgewinns der Mitunternehmerschaft und ist daher den Miterben nach ihrem Anteil am Nachla...mehr

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§ 23 Steuerrecht / I. Einkommensteuer

Rz. 13 Soweit der Erblasser am Erwerbsleben teilgenommen hatte, stellt sich die Frage, wie sich unter einkommensteuerlicher Sicht die Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB auswirkt. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Zeit des Bestehens der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung. Die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Positionen ist wiedergegeben ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Gewinneinkünfte

Rz. 15 Die Erben werden Mitunternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, soweit zum Nachlass ein gewerbliches, freiberufliches oder land- und forstwirtschaftliches Einzel-Unternehmen gehört.[24] Gehören zum Nachlass freiberufliche und gewerbliche Unternehmen, findet § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärberegelung) keine Anwendung.[25] Rz. 16 Gehört zum Nachlass ein freiberufliches Unt...mehr

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§ 23 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 77 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 18 Rdn 147). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 1. Bestimmtheit von Steuerbescheiden an die Erbengemeinschaft

Rz. 94 Gemäß § 119 Abs. 1 AO muss ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Ein nicht ausreichend bestimmter Steuerbescheid ist unwirksam. Probleme im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften ergeben sich insbesondere bei der Angabe des Bescheidadressaten. Ein Bescheid an die Erben ist nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt und damit wirksam, wenn er sich an die ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Teilungsanordnung

Rz. 71 Die Teilungsanordnung ändert grundsätzlich nicht die Erwerbsreihenfolge der Nachlassgegenstände aus steuerlicher Sicht. Die Gegenstände gelangen auch bei Vorliegen einer Teilungsanordnung zunächst in das Gesamthandeigentum der Erbengemeinschaft und bei Ausführung der Teilungsanordnung in das Eigentum des jeweils begünstigten Miterben. Allerdings kann das Ergebnis der ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / cc) Eintrittsklausel

Rz. 75 Auch hinsichtlich der Eintrittsklausel wird zunächst auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 18 Rdn 157). Wesen der Eintrittsklausel ist der fehlende Automatismus des Erwerbs des Gesellschaftsanteils durch den Erben. Steuerlich wird dieser Sachverhalt nachvollzogen. Der Geschäftsanteil, der erst aufgrund Eintrittsklausel auf die Erben übergeht, bewirkt...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (2) Nachlass mit Privatvermögen

Rz. 26 Die entgeltliche Veräußerung eines Erbteils mit Privatvermögen führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten, nach denen sich die AfA gem § 7 EStG bemisst.[37] Die übrigen Miterben führen hingegen die AfA des Erblassers gem. § 11d Abs. 1 EStDV fort. Beispiel 20 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 E wird von seinen Söhnen A, B und C zu je ⅓ beerbt. Zum Nachlass gehört nur ein ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / 3. Grundlagenbescheide

Rz. 97 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Die Einkünfte der Erbengemeinschaft sind durch Bescheide zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 36 Besteht der Nachlass nur aus Betriebsvermögen, stellt die Auseinandersetzung durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter den Miterben und die Fortführung des Betriebes ohne Abfindung eine Realteilung und damit einen unentgeltlichen Vorgang dar. Mangels Entgeltlichkeit entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[45] Rz. 37 Setzen sich die Erben derart a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Satzungsmäßige Erfordernisse

Tz. 51 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) enthält keine Aussage darüber, ob die Möglichkeit der Bildung freier Rücklagen in die Satzung der steuerbegünstigten Körperschaft aufzunehmen ist. Im Hinblick darauf, dass die Rücklagenbildung eine Maßnahme auf Dauer und eine Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anha...mehr

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§ 23 Steuerrecht / III. Umsatzsteuer

Rz. 84 Im Rahmen der Umsatzsteuer kommt es nicht zu einer Fortführung des umsatzsteuerlichen Unternehmens durch die Erbengemeinschaft.[105] Unternehmer gem. § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Die Erbengemeinschaft tut dies erst dann, wenn sie tatsächlich das Unternehmen des Erblassers fortführt.[106] Führt nur ein Erbe das Unte...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Auseinandersetzung mit Abfindung

Rz. 48 Die Erbauseinandersetzung mit Abfindung, d.h. mit einem durch einen Miterben gezahlten Spitzen- oder Wertausgleich, stellt insoweit einen entgeltlichen Vorgang dar. Keine Abfindung ist die Übernahme von Verbindlichkeiten eines Miterben über seine Erbquote hinaus.[60] Rz. 49 Hinsichtlich der Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus ist die Rechtsprechung...mehr

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§ 23 Steuerrecht / aa) Betriebsvermögen

Rz. 50 Betrifft die Erbauseinandersetzung Betriebsvermögen, entstehen dem zahlenden Miterben Anschaffungskosten und beim Miterben, der die Zahlung erhält, liegt ein Veräußerungserlös vor. Gelangen die bei der Erbauseinandersetzung erworbenen Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen des Miterben, ist der Verkaufserlös nicht gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt, sondern lauf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Von Organschaft spricht man bei steuerrechtlicher Eingliederung einer rechtlich selbständigen > Juristische Person in ein anderes Unternehmen. Für die Ertragsteuer bestimmen §§ 14ff KStG, ob eine Organschaft besteht; zur USt vgl § 2 Abs 2 Nr 2 UStG; zur GewSt vgl § 2 Abs 2 Satz 2 GewStG. Zur Haftung der Organgesellschaft vgl § 73 AO. Rz. 2 Sta...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (1) § 17 EStG

Rz. 53 Hiernach kann ein Veräußerungsgewinn steuerbar sein, wenn es sich um die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften handelt, an denen der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war. Bezüglich der Erbengemeinschaft wird nach der Bruchteilsbetrachtung davon ausgegangen, dass jedem Miterben der seinem Erbteil entsprechende Anteil a...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (3) § 21 UmwStG

Rz. 55 Bei § 21 UmwStG kommt es zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an Anteilen von Kapitalgesellschaften, die steuerverhaftet sind. Diese Verhaftung resultiert aus der Entstehung des Anteils. Regelmäßig werden solche Anteile im Wege der Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung mittels eingebrachten Betriebsvermögens ohne Aufdeckung der stillen Reserven geschaffen (ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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§ 23 Steuerrecht / a) Vermächtnis

Rz. 65 Ein Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Er erhält, soweit es sich um ein Sachvermächtnis handelt, den Vermögensgegenstand nicht vom Erblasser, sondern von den Erben, denen der Gegenstand zunächst steuerlich zuzurechnen ist. Rz. 66 Erhalten die Erben vom Erblasser einen Betrieb und werden sie verpflichtet, einen Gegenstand des Betriebsvermögens a...mehr

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§ 23 Steuerrecht / ee) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 79 Die qualifizierte Nachfolgeklausel wird aus zivilrechtlicher Sicht im Kapitel zum Gesellschaftsrecht dargestellt (siehe § 18 Rdn 151). Aufgrund der auf den qualifizierten Erben beschränkten Sondererbfolge an dem Gesellschaftsanteil werden die übrigen Erben nicht Mitunternehmer. Die qualifizierte Nachfolgeklausel ist als eine mit dem Erbfall vollzogene Teilungsanordnung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Höhe der freien Rücklage

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der freien Rücklage kann jährlich ein Drittel des Gesamt-Überschusses aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zugeführt werden. Aus den Tätigkeitsbereichen Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kann die jährliche Zuführung mit 10 % der Überschüsse/Gewinne vorgenommen werden. Die Zuführung aus dem ideellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / IV. Grunderwerbsteuer

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft ist grunderwerbsteuerlich eine selbstständige Rechtsperson.[110] Dies ergibt sich bereits aus § 6 GrEStG, denn nur wenn die Gesamthand als Rechtsperson angesehen wird, kann ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang zwischen ihr und ihren Mitgliedern überhaupt entstehen. Die Erbengemeinschaft ist Gesamthand. Rz. 88 Grundstücksübertragungen zur T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 118 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 56 Abfindungszahlungen bei der Auseinandersetzung von Mischnachlässen führen zu Anschaffungskosten bei zahlenden Miterben und ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlösen beim übertragenden Miterben. Am besten verdeutlicht Beispiel 18 des BMF-Erlasses[71] die Folgen des Zusammenfallens beider Vermögensarten: Beispiel 18 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erben sind A und B zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätzlich ist es mö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergibt. Führt der Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen in einem Jahr zu einem negativen Ergebnis, so kann für dieses Jahr keine freie Rücklage gebildet werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 30 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[41] (siehe Rdn 22) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südafrika (Hauptstadt: Pretoria = Regierungssitz, Kapstadt = Parlament; Bloemfontein = Oberstes Berufungsgericht; Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und mehrere Regionalsprachen) ist der südlichste Staat Afrikas. Südafrika grenzt an > Namibia, > Botsuana und > Simbabwe im Norden, an > Mosambik und Eswatini (> Swasiland) im Nordost...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.7 Optierende Personengesellschaften

Rz. 30a Die Aufzählung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG wurde seit Vz 2021 für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj (§ 34 Abs. 1a KStG) um optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG erweitert. Rechtsfolge der wirksamen Option ist, dass die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt und wie eine solche besteuert wird.[1] Sie selbst ist körperschaft- und gewerbesteuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 [Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42]

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024 (estb 2024, Heft 11, S. 406)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2024 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr