Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anteiliges Jahresergebnis

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei Anwendung der Equity-Methode werden die anteiligen Jahresüberschüsse der assoziierten Unternehmen in der Periode ihrer Entstehung unabhängig von ihrer Ausschüttung im gesonderten Posten "Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (Rz. 224 ff.) in das Konzernergebnis übernommen, so dass im Konzernabschluss die vom assoziierten Unternehme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. 9. 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. 9. 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965 (zitiert "Aktiengesetz"); Kohlstruck, Ertragsteuern im Konzernabschluß nach dem AktG 1965, DB 1966, 949; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 42. § 10 AStG

Rn. 68 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Einkünfte aus KapVerm können auch über vermögensverwaltende PersGes in gesamthänderischer Verbundenheit (s seit 01.01.2024 § 39 Abs 2 Nr 2 S 2 AO mit einer Fiktion ua der Gesamthand für Zwecke der Ertragsteuern) mit anderen Gesellschaftern erzielt werden (s dazu etwa die gesetzliche Regelung in § 20 Abs 2 S 3 EStG; Koss in Korn, § 32d EStG R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982; Hille, Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, 1982; Becker, Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konzernrechnungslegung, DB 1991, 1737; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Latente Steuern (§ 274)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Neben der Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern nach § 306 erfolgt zusätzlich eine latente Steuerabgrenzung nach § 274, wenn sich temporäre Ergebnisdifferenzen aus der Handelsbilanz I und aus der Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aus der Handelsbilanz II ergeben (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 524). Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe im Konzernanhang

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zum Wahlrecht, Vorgänge von besonderer Bedeutung entweder in Konzernbilanz und Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben, vgl. Rz. 93. Rz. 122 [Autor/Zitation] Entscheidet sich das MU für eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung im Konzernanhang, so muss die Angabe inhaltlich einer Berücksichtigung dieser Vorgänge in Konzer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Latente Steuerabgrenzungen bei der Equity-Methode

Rz. 141 [Autor/Zitation] Ob die Steuerabgrenzung bei der Bewertung at-equity im HGB-Konzernabschluss aus § 274 iVm. § 298 Abs. 1 oder aufgrund von § 306 folgt, wurde in der Kommentierung bis zum BilRUG unterschiedlich gesehen. Da in § 306 explizit auf den Vierten Titel des Zweiten Unterabschnitts im Dritten Buch verwiesen wird und die Regelungen der Equity-Methode im Siebente...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tätigkeitsbereich der Zweckbetriebe

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei einem Zweckbetrieb handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b), der steuerbefreit ist. Ein Zweckbetrieb kann nur von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung betrieben werden kann. Während die Einzelsteuergesetze schließen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zunächst die Steuerbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Einfluss der globalen Mindestbesteuerung auf die Bilanzierung von latenten Steuern nach HGB (Satz 5)

Rz. 166 [Autor/Zitation] Das Konzept der latenten Steuern ist essenziell für die Berechnung des effektiven Mindeststeuersatzes im Rahmen der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (sog. Pillar II der OECD-Regelungen), weil an den handelsrechtlichen Gewinn und den effektiven Steueraufwand aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung angeknüpft werden soll. Zur Berechnung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Überleitung zum Gesamtergebnis ("statement of comprehensive income")

Rn. 169 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hat sich ein UN für die zweite Alternative, nämlich die getrennte Aufstellung von gesonderter GuV und einer Überleitung (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 159ff.), entschieden, dann ist neben der GuV (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 160ff.) zusätzlich eine Überleitung zum Gesamtergebnis vorzunehmen. Ausgangspunkt dieser Überleitung ist das Periodenergeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts (Abs. 3b)

Rn. 185 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem am 22.06.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen werden UN mit UE von in zwei aufeinander folgenden Stichtagen über 750 Mio. EUR verpflichtet, einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und im UN-Register offenzulegen. Gesetzeszie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Ergebnis nach Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 15)

Rn. 97a Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Vor Geltung des BilRUG wurden in der GuV sowohl das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" als auch das "a.o. Ergebnis" (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 14, 17 (a. F.)) als Zwischensumme vor dem "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen. Im Zuge des BilRUG wurden diese beiden Zwischensummen gestrichen und durch das "Ergebnis nach Steuern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rn. 101 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 277 Abs. 3 Satz 2 genannten Ergebnisse aus UN-Verträgen sind nach dieser Vorschrift "jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen." Aus dieser Formulierung folgt, dass bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten vier Fälle jeweils zusätzliche (und entsprechend bezeichnete) Posten in das gesetzliche Gliederungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erträge aus dem Abgang von (bzw. Zuschreibungen zu) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erträge aus dem Abgang entstehen durch das Ausscheiden (i. d. R. den Verkauf) von VG des AV, wenn und soweit der Veräußerungserlös über dem Buchwert liegt (bei Verlusten erfolgt ein Ausweis unter Posten Nr. 8 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Aktivierte Anlagegegenstände (Sachanlagen, Finanzanlagen, immaterielle VG) müssen also aus d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative Zinsen" (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.2 Verzicht des ausländischen Staates auf sein Besteuerungsrecht

Rz. 68 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn der ausländische Staat auf das ihm zugewiesene Besteuerungsrecht verzichtet, hat der Steuerpflichtige Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Verzicht ergibt. Es kann sich hierbei um einen Verzicht gegenüber Einzelpersonen, bestimmten Personengruppen oder um einen generellen Verzicht handeln (z. B. Erlass, Steuerbefreiung, genereller ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Onlinehandel: Steuerliche B... / 5 Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen über Onlineplattformen

Kommt es zu einer Meldung der Einnahmen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, bedeutet das aber noch nicht, dass die Umsätze aus den Transaktionen auch zwingend einkommen- und umsatzsteuerpflichtig sind. Nur die wenigsten Onlinehändler wissen, dass die Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerpflicht und die Einkommensteuerpflicht voneinander abweichen. Demnach ist e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung latenter Ertragsteuern bei der Güterstandsschaukel durch ehevertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

1 Die Güterstandsschaukel ist ein häufig eingesetztes Instrument, um Vermögen schenkungsteuerfrei auf den ausgleichberechtigten Ehegatten zu transferieren. Der durch die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft ausgelöste Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1378 Abs. 1 BGB ist dabei grundsätzlich auf eine Geldleistung gerichtet. Überträgt der ausgleichspflichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / II. Ertragsteuer

In der Literatur wird vorgeschlagen, die Problematik dadurch zu lösen, dass die Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung durch einen Vermögensgegenstand nicht erst in dem Ehevertrag vereinbart wird, mit dem die Zugewinngemeinschaft beendet wird, sondern bereits bevor ein Ehevertrag geschlossen wird, mit dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unter Ausnutzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 6

Auf einen Blick Die Güterstandsschaukel eröffnet die Möglichkeit, durch Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung Vermögen nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfei zu überragen. Werden statt Finanzmitteln Gegenstände übertragen, so stellt dies eine Leistung an Erfüllung statt dar, die Ertragsteuer auslösen kann. Dies kann dadurch vermieden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / 1

Die Güterstandsschaukel ist ein häufig eingesetztes Instrument, um Vermögen schenkungsteuerfrei auf den ausgleichberechtigten Ehegatten zu transferieren. Der durch die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft ausgelöste Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1378 Abs. 1 BGB ist dabei grundsätzlich auf eine Geldleistung gerichtet. Überträgt der ausgleichspflichtige ...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / IV. Grunderwerbsteuer

Wird der Anspruch auf Zugewinnausgleich an Erfüllungs statt durch die Übertragung von Anteilen an einer über Grundvermögen verfügenden Gesellschaft erfüllt, dann stellt sich dieser Vorgang als Grundstücksübertragung aufgrund eines nachfolgenden Rechtsgeschäfts dar.[43] Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG greift daher nicht ein, da die Finanzverwaltung die Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermeidung la... / III. Erbschaftsteuer

Leben die Eheleute allerdings im Güterstand der Gütertrennung, ist eine Güterstandsschaukel nur möglich, wenn die Eheleute zuvor vom Güterstand der Gütertrennung in den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft wechseln. Wird in diesem Fall der Güterstand der Gütertrennung für die Zukunft aufgehoben, ist im Hinblick auf die mit der Güterstandsschaukel verfolgten Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Allgemeines/Personenunternehmen

Rz. 192 Gemäß § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG darf der Erwerber dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (fünf bzw. sieben Jahre) nur in eingeschränktem Maße über die erwirtschafteten Erträge hinaus Vermögen entziehen. Denn soweit nach dem Ender der Behaltensfrist Überentnahmen festzustellen sind, gilt deren Wert (rückwirkend) als nicht begünstigtes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / bb) Kürzungen

Rz. 283 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / j) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 293 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[442] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[443] Die Anschaffun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.5 Steuereffekte

Der hypothetische Fremdvergleich bedingt als Investitionsrechnung eine Nachsteuer-Betrachtung, auch wenn dies dem tatsächlichen Fremdpreis widerspricht, wonach Ausgangspunkt Lieferpreise, d. h. Preise vor Steuern sind. Dabei bleibt allerdings unklar, welche Steuern abgezogen werden müssen. Insbesondere ist zu entscheiden, ob nur die Steuer des Unternehmens oder zusätzlich au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.5.2 Steuerrecht

Rz. 16 Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden.[1] Für die zu den Finanzanlagen gehörenden Ausleihungen besteht daher bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in der Steuerbilanz ein Wahlrecht, diese Wirtschaftsgüter auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Die Voraussetzung "voraussichtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 3.2 Wirtschaftsjahr

In der Branche existieren häufig Außenlager z. B. von Baustoffen. Hier gestaltet sich die Inventur im Winter bei Schnee schwierig. Liegt ein sachlich nachvollziehbarer Grund vor (z. B. Inventur, Abschlüsse der Geschäftsfreunde), kann bei buchführenden Betrieben auch ein vom Kalenderjahr abweichender Bilanzstichtag gewählt werden.[1] Sofern hierfür von einem kalenderjahrgleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.2 Werden diese Unterstützungszahlungen bereits bei der Festsetzung der Ertragsteuer-Vorauszahlung berücksichtigt?

Nein, die ausgezahlten Unterstützungsleistungen werden unabhängig von eventuellen Regelungen in den jeweiligen Förderrichtlinien steuerlich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen auf die vorgenannten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für einen Ertrag, der sich aus Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung mit vorwegg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Keine Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsatzsteuer

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besonderheiten der Umsatzsteuer verdeutlicht am ehesten ein Vergleich der Umsatzsteuer mit der i. d. R. wesentlich geläufigeren Einkommensteuer/Lohnsteuer (Weimann, GStB 2012, 269): Praxis-Beispiel In Dortmund arbeitet ein Türke (T), dessen Familie in Ankara wohnt. Monat für Monat schickt der Mann einen Großteil seines Geldes in die Türkei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Grundsätzlich keine Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Immer wieder verursachen (Natur-)Katastrophen beträchtliche Schäden, die Solidarmaßnahmen erfordern. Diese unterstützt die Bundesrepublik Deutschland durch flankierende steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahmen betreffen v. a. die Ertragsteuern sowie das Verfahrensrecht und gelten bis zum 28.02.2006. Das EU-Umsatzsteuerrecht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Vorsteuerabzug kommt innerhalb des seit 1967 geltenden USt-Systems in der Form des Allphasennettosystems eine wesentliche Bedeutung zu. Dadurch, dass die Unternehmer die ihnen von anderen Unternehmern berechnete USt als Vorsteuer in Abzug bringen können, ist der unternehmerische Leistungsaustausch frei von USt, sofern die Leistungsempfänge...mehr