Rz. 373

Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) ist eine Gemeindesteuer, die im Gegensatz zu ihrem deutschen Pendant nicht an den tatsächlich erzielten Gewinn, sondern an einen mit verschiedenen objektiven Faktoren ermittelten branchenbezogenen Mindestgewinn geknüpft ist. Sie gehört deshalb nicht zu den Ertragssteuern. Die IAE regelt das Königliche Gesetzgebende Dekret 2/2004 vom 5. März (Ley reguladora de las haciendas locales).[227]

 

Rz. 374

Steuerpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, d.h. auch Freiberufler. Seit 2003 sind alle natürlichen Personen und die juristischen Personen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 1 Mio. EUR von der Gewerbesteuer befreit.[228]

 

Rz. 375

Die IAE hängt im Wesentlichen von der Art der ausgeübten Tätigkeit, der Quadratmeterzahl des Geschäftslokals, der Einwohnerzahl der Gemeinde, in welcher die Tätigkeit ausgeübt wird, und der Lage des Geschäfts innerhalb der Gemeinde ab.

[227] BOE 9.3.04.
[228] Kraft Gesetzes 51/2002, vom 27. Dezember, de reforma de la Ley 39/1988, de 28 de diciembre, reguladora de las haciendas locales, BOE 28.12.02.

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