1. Personengesellschaften/Umwandlung/Betriebsaufspaltung/§ 17 EStG

 
Kein BW-Ansatz nach § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher MU-Anteilsübertragung und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonder-BV § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonder-BV der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird. Das taggleiche Ausscheiden funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen unter Aufdeckung der in diesen befindlichen stillen Reserven ist für die Anwendung des § 6 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 EStG (nur dann) unschädlich, wenn dies zeitlich vor Übertragung des verbliebenen, verkleinerten Mitunternehmeranteils erfolgt. Für die Frage, ob mehrere Übertragungen in einer zeitlichen Reihenfolge erfolgt sind oder nicht, ist auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) (BFH v. 10.9.2020 – IV R 14/18). EStB 2021, 139
Zur Mitunternehmerinitiative eines stillen Gesellschafters aufgrund Anstellungsvertrages Ist das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters gering ausgeprägt, ist gleichwohl von einer atypisch stillen Gesellschaft auszugehen, wenn die Möglichkeit zur Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Diese Möglichkeit kann sich bei einer GmbH & Still auch aus der Stellung des stillen Gesellschafters als leitender Angestellter oder Prokurist der GmbH ergeben (BFH v. 12.4.2021 – VIII R 46/18). EStB 2021, 326
Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Die freiberufliche Tätigkeit einer Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Unterpersonengesellschaft des Personengesellschaftsverbunds als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird (BFH v. 4.8.2020 – VIII R 24/17). EStB 2021, 4
Schadensersatz aus Prospekthaftung bei einer gewerblich tätigen Fonds-KG Der Schadensersatz eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der ESt. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Zinsen im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung sind Bestandteil derjenigen betrieblichen Einkünfte, die aus dem Schadensersatz selbst erzielt werden (BFH v. 17.3.2021 – IV R 20/18). EStB 2012, 451 (in dieser Ausgabe)
Verfahrensrechtliche Umsetzung des § 6b EStG bei mitunternehmerbezogener Übertragung Das BMF wird aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen, in welcher Weise bei Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG auf anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Personengesellschaft, an der der Veräußerer mitunternehmerisch beteiligt ist, nach den Vorgaben der AO die Entscheidung darüber getroffen werden muss, ob und ggf. wann und in welcher Höhe die Voraussetzungen für eine Bildung der Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG erfüllt sind, und ob und ggf. in welchem Umfang und auf welche Wirtschaftsgüter des BV der Mitunternehmerschaft der in die Rücklage eingestellte Gewinn übertragen werden kann (BFH v. 2.7.2020 – IV R 7/19). EStB 2021, 189
Rückwirkende Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf den Alleingesellschafter Die in § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen Alleingesellschafter verschmolzen wird. Die Einlagefiktion des § 5 Abs. 2 UmwStG 2002 ist auch dann anzuwenden, wenn Anteile an der übertragenden Körperschaft, die unter § 17 EStG fallen, zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem zivilrechtlichen Wirksamwerden der Verschmelzung unentgeltlich übertragen werden (BFH v. 8.9.2020 – X R 36/18). EStB 2021, 94
Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder Sind an einer Betriebskapitalgesellschaft sowohl ein Elternteil als auch dessen minderjähriges Kind beteiligt, werden für die personelle Verflechtung die Stimmen des Kindes dem Elternteil jedenfalls dann nicht zugerechnet, wenn in Bezug auf die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet wurde (BFH v. 14.4.2021 – X R 5/19). EStB 2021, 449 (in dieser Ausgabe)
Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung Hat die mehrheitlich an einer Betriebsgesellschaft beteiligte Komm...

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