Rückwirkende Verteilung von im Voraus geleisteten Erbbauzinsen Die rückwirkende Änderung des Abflussprinzips durch § 11 Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 30 EStG i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) verstößt teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfG v. 25.3.2021 – 2 BvL 1/11). EStB 2021, 240
>Fremdüblichkeit einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten Für die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses kommt es wesentlich darauf an, ob Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann (BFH v. 28.10.2020 – X R 1/19). EStB 2021, 99
Aufwendungen für einen Schulhund als WK Der BFH hat entschieden, dass ein Schulhund (Therapiehund) zwar kein Arbeitsmittel i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG ist, wenn er vom Halter (einer Lehrerin) in nicht unwesentlichem Umfang auch privat genutzt wird. Allerdings können Aufwendungen im Zusammenhang mit der Haltung bis zu 50 % als WK geltend gemacht werden, wenn der Hund arbeitstäglich bei einer fünftägigen Unterrichtswoche in der Schule eingesetzt wird. Hingegen sind die Kosten für die Ausbildung des Hundes als Therapiehund vollumfänglich als WK absetzbar (BFH v. 14.1.2021 – VI R 15/19). EStB 2021, 149
Nachsteuer i.S.d. § 34a Abs. 4 S. 2 EStG als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für den SolZ Die Nachsteuer erhöht die festzusetzende ESt und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (BFH v. 10.11.2020 – IX R 34/18). EStB 2021, 102
Begünstigungen nach § 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG erfordern unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt Der BFH verneint die Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Reinigung einer öffentlichen Straße vor dem Anwesen des Steuerpflichtigen als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2 EStG). Ebenfalls versagt er für Arbeiten eines Handwerkers, die dieser in seiner Werkstatt an dem Hoftor des Anwesens des Steuerpflichtigen ausgeführt hat, die Begünstigung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (BFH v. 13.5.2020 – VI R 4/18). EStB 2021, 67
Erschließung einer öffentlichen Straße keine begünstigte Handwerkerleistung i.S.d. § 35a EStG Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird (BFH v. 28.4.2020 – VI R 50/17). EStB 2021, 462 (in dieser Ausgabe)
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der ESt-Erklärung (I) und (II) Die Verpflichtung zur Abgabe der ESt-Erklärung durch Datenfernübertragung gem. § 25 Abs. 4 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S.d. § 150 Abs. 8 AO, wenn der finanzielle Aufwand in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 EStG steht (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 29/17 und BFH v. 16.6.2020 – VIII R 29/19) EStB 2021, 22
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2-8 EStG Auch wenn ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als 410 EUR erzielt, ist er nicht zur Übermittlung der ESt-Erklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2-8 EStG erfüllt sind (BFH v. 28.10.2020 – X R 36/19). EStB 2021, 157

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