Als Zwischenergebnis kann somit festgehalten werden, dass der Abzug der latenten Steuerlast mit erheblichem Aufwand (beim Anfangs- wie Endvermögen) verbunden ist,[75] dass dabei auch der Tax Amortisation Benefit einzukalkulieren wäre und dass es folglich viel Streitpotenzial sowie Spielräume für taktische Erwägungen gibt. Überdies käme man zur Vermeidung von Unstimmigkeiten im Einzelfall an einer Anwendung von § 1381 BGB wohl nicht vorbei. Diese Aspekte mögen indes noch nicht schwer genug wiegen, um die BGH-Thesen grundsätzlich abzulehnen. Für den Steuerabzug spricht – unterschwellig – vielleicht auch das Anliegen, bestehende Unternehmen vor zu großen Ausgleichsforderungen zu schützen. Ein Unternehmer, der den halben Unternehmenswert auszahlen müsste, wäre damit nicht selten in seiner beruflichen Existenz bedroht. Daher ist es verständlich, dass man hier mit (fiktiven) Abzügen aller Art helfen will.

[75] So auch Kohlenberg, NZFam 2022, 163 (164); a.A. allerdings BGH NJW 2022, 1177.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge