Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Mario Filtzinger
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 91

Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich findet, bei einer unbeschränkten Steuerpflicht i.S.d. ErbStG, für den gesamten Vermögensanfall eine Besteuerung statt (Weltvermögensprinzip).[221]

 

Rz. 92

 

Beispiel

Der Erblasser lebt im Ausland, der Erbe in Deutschland. In Deutschland unterliegt der Vorgang der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, da der Erbe Inländer ist. Unterstellt man dem Ausland dieselbe Norm, unterliegt dieser Vorgang auch im Ausland der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, weil der Erblasser dort lebte. Letztlich wird derselbe Vorgang zweimal vollständig besteuert. Es liegt eine Doppelbesteuerung vor.

 

Rz. 93

Es ist aber auch denkbar, dass ein und dieselbe Person ein die unbeschränkte Steuerpflicht begründendes Merkmal in mehreren Staaten erfüllt, indem er z.B. neben seinem Wohnsitz in einem Staat noch ein Feriendomizil in einem anderen Staat besitzt oder sein Heimatstaat auf das Weltvermögen seiner Staatsangehörigen zugreift.[222]

 

Rz. 94

Werden in Deutschland steuerpflichtige Erwerbe auch im Ausland einer Besteuerung unterworfen, räumt Deutschland durch § 21 ErbStG die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuer ein.[223] § 21 ErbStG setzt die unbeschränkte Steuerpflicht sowie eine Entsprechung der ausländischen Steuer gegenüber der deutschen Erbschaftsteuer voraus. Weiterhin wird die ausländische Erbschaftsteuer nur innerhalb von fünf Jahren seit dem Entstehungszeitpunkt und nur bis zur Höhe der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.017
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    805
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    752
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    703
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    703
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    653
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
  • Jubiläumszuwendung
    628
  • Jubiläumsgeld
    623
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    609
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    578
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    577
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    541
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    527
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    506
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    486
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    479
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    479
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    470
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    468
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Top-Themen

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren