Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 36 Ermächtigungen

V. Ermächtigungs- und Schlussvorschriften Rz. 1 [Autor/Stand] Zum Erlass von Rechtsverordnungen bedarf es von Verfassungs wegen einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm, die ihrerseits Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss (Art. 80 Abs. 1 Sätze 1, 2 GG). § 36 ErbStG ist eine solche Vorschrift. Die Bundesregierung hat von ihr Gebrauch ge...mehr

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zerb 6/2018, Entgeltlichkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 4 ist aufgrund testamentarischer Erbfolge im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Das Grundstück ist bebaut mit einem voll unterkellerten Ferienhaus mit Erdgeschoss und nicht ausbaubarem Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 75 m². In Abteilung II unter lfd. Nr. 3 ist ein Nacherbenvermerk eingetragen wie folgt: Zitat Nacherbfolge ist ange...mehr

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zerb 6/2018, Münchener Prozessformularbuch Erbrecht

Bernhard F. Klinger (Hrsg.) C.H. Beck, 4. Auflage 2018, 1.316 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-70389-8 Was mir neulich eine Freundin über ihre Erlebnisse mit einem Fußfetischisten erzählte, möchte ich hier nicht wiedergeben. Einräumen kann ich aber, dass mein Hang zur Strukturierung von schriftlichen Werken schon als "Gliederungsfetischismus" bezeichnet wurde. Während ich dem ein...mehr

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zerb 6/2018, Anspruch auf N... / Aus den Gründen

Der beim Senat angebrachte Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 15.8.2017, mit dem er um Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das seiner Prozessbevollmächtigten am 18.7.2017 zugestellte Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.7.2017 nachsucht, hat keinen Erfolg. Gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persön...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. nach Erbfällen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Mitteilungspflichten der Nachlassgerichte [2] gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern korrespondieren mit ihren Aufgaben nach Erbfällen (§§ 342 ff. FamFG; § 3 Nr. 2 Buchst. c, § 16 RPflG). Wenn sie letztwillige Verfügungen eröffnen (§§ 348 ff. FamFG), Erbscheine oder Europäische Nachlasszeugnisse erteilen (§§ 2353 bis 2370 BGB, Art. 62 ff...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist zwischen dem 27. und 31.10.2015 in Deutschland verstorben und hat kein Testament errichtet. Er war in der Türkei geborener türkischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er war mit der Beteiligten, ebenfalls türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, verheiratet. Die Ehe war am 15.7....mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

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zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 1 Sachverhalt

Das Nachlassgericht hatte u.a. die aufgrund des Antrags des Beschwerdegegners zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet und angekündigt, einen Erbschein entsprechend diesem Antrag erteilen zu wollen. Danach sollte Frau A als Alleinerbin ausgewiesen werden. Der Senat hat die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beschwerdefüh...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ist nach den § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch i.Ü. zulässig, so insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 Abs. 1 ZPO. Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der Senat als Beschwerdegericht nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig. Über sie entscheidet nach §...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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zerb 3/2018, Versterben des... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist noch der am 7.9.2016 verstorbene Erblasser H.K. als Eigentümer (...) eingetragen. Dessen Ehefrau R.K. beantragte beim Grundbuchamt unter Bezugnahme auf ein an das Nachlassgericht gerichtetes und von dort an das Grundbuchamt gemäß § 83 GBO zur Kenntnisnahme übersandtes Schreiben vom 16.10.2016, in dem die Annahme der Erbschaft sowie die Entbehrlichkeit eines E...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren bei stattgebendem Urteil

Leitsatz Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sonde...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Aus den Gründen

Gegen die nach § 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung ist die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft und vom Notar gemäß § 73 GBO, § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FamFG zulässig eingelegt. 1. Der Senat geht davon aus, dass das Grundbuchamt die – dem Inhalt nach unzulässige – Zwischenverfügung vom 27.6.2017 (vgl. BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Leitsatz

Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sondern dass ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Sachverhalt

Der Beteiligte ist einer der Söhne von Herrn K. Dieser war mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümer zu ½ eingetragen. Die Ehegatten hatten nach den Feststellungen des Landgerichts im rechtskräftigen Urteil vom 11.8.2016, ergangen zwischen dem Beteiligten und Frau H., der Schwester von Frau K., am 7.1.1975 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Herr K. setzte da...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist als Beschwerde gegen die antragszurückweisende Entscheidung auszulegen und als solche nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft. (...) 2. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin von Grundbesitz und deren Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 2 GBO ein...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist als Eigentümerin eines Grundstücks die ... und ... GbR, bestehend aus A – dem Beteiligten – und B eingetragen. B ist verstorben. Dessen Alleinerbe ist nach dem Inhalt des erteilten Erbscheins der Beteiligte. Zu unterschriftsbeglaubigter Urkunde vom 3.8.2016 erklärte der Beteiligte: Der Gesellschafter B ist ... verstorben. Sein Alleinerbe bin ich, Herr A, gewor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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§ 6 Legitimation im Rechtsv... / 1. Zwingende Vorlage eines Erbscheins

Rz. 6 Vor allem in den AGB deutscher Anbieter wie der Telekom, gmx, web.de oder den VZ-Netzwerken finden sich Regelungen, nach denen der Erbe sich durch einen Erbschein als Berechtigter ausweisen und sodann schriftlich Zugang zum Account beantragen muss; er kann dann ein neues Passwort erhalten und entscheiden, ob er das Konto weiterführt oder löscht. Ähnliche Regelungen hat...mehr

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§ 6 Legitimation im Rechtsv... / 2. Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge durch Sterbeurkunde?

Rz. 10 Umgekehrt lassen andere Anbieter die Vorlage einer Sterbeurkunde genügen, um einen Account löschen zu lassen.[21] So wird etwa bei Google zur Löschung der Kontodaten nur das Hochladen einer Kopie der Sterbeurkunde verlangt.[22] Bei Facebook genügen u.a. die Daten des Verstorbenen und nur "optional" kann ein Link zu einer Sterbeurkunde hochgeladen werden, um einen Acco...mehr

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§ 6 Legitimation im Rechtsv... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Treten nach den genannten Grundsätzen die Erben gemäß § 1922 BGB, auch was den digitalen Nachlass angeht, in die Rechtsstellung des Erblassers ein, so gelten für die Frage der Legitimation als Rechtsnachfolger gegenüber dem digitalen Rechtsverkehr die allgemeinen Regeln, soweit keine (wirksamen) abweichenden Regelungen zwischen Provider und Erblasser getroffen wurden. D...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2; 352 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 hat in der Sache Erfolg. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des FamFG in der vor dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der ...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Sachverhalt

Der Erblasser war mit den Beteiligten zu 1 und 2 befreundet; die Beteiligte zu 3, eine angeheiratete Cousine, war seine Lebensgefährtin. Der Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament vom 24.3.2006, in dem es u. a. heißt: Zitat "Ich, ... berufe zu meinem Erben die Eheleute Frau AA ... Herrn BB ... ersatzweise von dem Überlebenden den von Ihnen und für den Fall das bei...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein einziger Sohn und die Beteiligte zu 3 seine Schwester. Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Am 15.4.2016 erklärte der Beteiligte zu 2, er schlage die Erbschaft aus. Gleichzeitig schlugen er und seine Ehefrau die Erbschaft auch für ihre minderjährige Tochter A aus. Die Beteili...mehr

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§ 5 Ausschluss der Gesamtre... / I. Vererblichkeit

Rz. 2 Zum Teil gehen die Provider – wie etwa gmx – dabei explizit von der Vererblichkeit des Accounts aus[4] und sehen in ihren AGB nur besondere Voraussetzungen für die Legitimation der Erben mittels Erbschein oder Sterbeurkunde oder sonstigen Unterlagen vor[5] (ausführlich siehe § 6 Rdn 5 ff.). Solche Regelungen, die den Erben etwa gegen Vorlage eines Erbscheins das Recht ...mehr

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zerb 1/2018, Prüfung einer ... / Sachverhalt

Als Eigentümer eines Grundstücks war im Grundbuch der Erblasser als Alleinerbe nach seiner vorverstorbenen Ehefrau eingetragen. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die Kinder des Erblassers. Mit seiner Ehefrau hatte der Erblasser am 20.6.2011 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, nach dem nach seinem Tod die Kinder zu gleichen Teilen seine Erben sein sollten. Zudem hatten b...mehr

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§ 9 Praktische Maßnahmen / II. Hinterlegung beim Notar

Rz. 15 In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, das Masterpasswort beim Notar zu "hinterlegen" mit entsprechender Hinterlegungsanweisung.[11] Dies kann z.B. dadurch recht kostengünstig geschehen, dass man das Masterpasswort auf einem Blatt Papier notiert, das man unterschreibt und diese Unterschrift dann vom Notar beglaubigen lässt.[12] Hier muss aber sichergestellt werden...mehr

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§ 7 Die gerichtliche Gelten... / A. Einleitung

Rz. 1 Hat der Erblasser keine ausreichende Vorsorge getroffen, um seine Erben in die Lage zu versetzen, sich bei den von ihm genutzten Diensten anzumelden (siehe hierzu noch § 9 und § 10), so müssen die Erben ggf. gerichtlich vorgehen. Das ist aber insbesondere dann schwierig, wenn die Anbieter ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Es stellen sich dann mithin Fragen des Int...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nach Nichtabhilfe bei dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 FamFG. Sie ist in der Sache begründet. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des FamFG in der seit dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der Erbfall am 27.3.2016, und damit nach dem nach Art. 229, § 36 EGBGB...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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zerb 12/2017, Methodische G... / III. Rechtskraft – Bindungswirkung – Entscheidungshoheit

Der nach § 45 FamFG formell rechtskräftige Beschluss gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB ist mit Blick auf § 48 FamFG nicht materiell rechtskräftig im strengen Sinne, gibt aber dem Testamentsvollstrecker Sicherheit: der Beschluss ist rechtsgestaltend und entfaltet (außer bei Nichtigkeit) nicht nur für die Nachlassbeteiligten, sondern auch gegenüber anderen Gerichten, Verwaltungsbeh...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 4. Örtliche und zeitliche Relativität des ordre public

Rz. 240 Der Sachverhalt muss einen erheblichen Inlandsbezug [207] und eine Gegenwartsbeziehung aufweisen. Beispiel Sind sämtliche Beteiligte in Marokko lebende Muslime und beantragen sie nach ihrem in Marrakesch verstorbenen Vater einen Erbschein zur Abwicklung eines hier befindlichen Bankdepots, erscheint es vermessen, die sich bei Anwendung des islamischen Erbrechts ergebend...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Zeitpunkt für die Feststellung der Haftung

Rz. 292 Für die Frage der Feststellung, ob der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Anspruchs bzw. im Falle einer verschärften Haftung nach § 819 BGB auf den früheren Zeitpunkt abzustellen.[459] Rz. 293 Muster 14.10: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB Muster 14.10: Klage auf Pfli...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsquoten

Rz. 218 Die Summe der Pflichtteilsquoten ist nicht, wie im deutschen Recht, auf einen bestimmten Teil des Nachlasses begrenzt. Vielmehr variiert sie je nach Anzahl und verwandtschaftlicher Nähe der Pflichtteilsberechtigten. Auch die Quote des Ehegatten richtet sich danach, mit welchem Grad und welcher Anzahl von Verwandten er zusammentrifft. Rz. 219 Der überlebende Ehegatte u...mehr

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§ 19 Länderübersicht / Literaturtipps

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Pflichtteilsberechtigte im Nachlassverfahren

Rz. 9 Nach § 348 FamFG kann das Nachlassgericht bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten laden. Danach steht allen Personen, die an dem Nachlass bzw. der letztwilligen Verfügung ein rechtliches Interesse haben, auch ein Recht zu, bei der Testamentseröffnung anwesend zu sein (sowie ein Recht auf Akte...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / ee) Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 18 "Krönung" der Erbrechtsverordnung ist die Schaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses in den Art. 62 ff. EUErbVO. Die Verwaltung und Abwicklung von über mehrere Mitgliedstaaten verstreuten Nachlässen wird dadurch erleichtert, dass das im Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ausgestellte Nachlasszeugnis in allen anderen Mitgliedstaaten als Nach...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung des Trusts

Rz. 221 In Art. 1 Abs. 2 lit. j EUErbVO werden die Errichtung, Funktionsweise und Auflösung eines Trusts ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EUErbVO ausgeschlossen. Pflichtteile unterliegen aber gem. Art. 23 lit. h EUErbVO dem Erbstatut. Daher dürfte sich unter der Erbrechtsverordnung an der vorgenannten Problemlage und Lösung wenig ändern. Rz. 222 Für das auf den Trust an...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 51 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[56]mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 55 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 223 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 212), geht die überwiegende Meinung,[311] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3), der für sich eine Stellung als gesetzlicher Miterbe in Anspruch nimmt, ist zulässig und führt unter Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Nachlassgerichts Höxter zur Verweisung des Erbscheinsverfahrens an das örtlich zuständige Amtsgericht Holzminden. Nach dem im vorliegenden Verfahren aufgrund des vor dem 16.8.2015 eingetretenen Erb...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren

Leitsatz Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist auch bei Konkurrenz eines notariellen Erbvertrags mit sowohl früheren als auch späteren privatschriftlichen und notariellen letztwilligen Verfügungen die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn die Erbfolge anhand der gesetzlichen Regelungen zu der Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen eindeutig feststellbar is...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung des Erbscheins bei Erteilung durch unzuständiges Nachlassgericht

Leitsatz Ist der Erbschein durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht erteilt worden, ist dieser nach § 2361 BGB einzuziehen. Aufgrund dessen steht § 65 Abs. 4 FamFG der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts durch das Beschwerdegericht nicht entgegen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 – 15 W 111/17 Sachverhalt Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige B...mehr