Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Der am 23.12.2015 durch Suizid verstorbene Erblasser war seit dem 8.10.2015 mit der Beteiligten 1 im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Beteiligten Ziff. 2 bis 6 sind Abkömmlinge des Erblassers aus früheren Beziehungen, wobei die Beteiligte Ziff. 7 die Mutter der Beteiligten Ziff. 3 bis 6 ist, während der Beteiligte Ziff. 2 aus einer noch früheren Beziehung...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begrundet. 1. Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17. August 2015 verstorben ist, sind das Burgerliche Gesetzbuch und das FamFG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden (Art. 229 § 36 EGBGB). 2. Der Bevollmachtigte der Beteiligten ist berechtigt, die Richtigkeit der zur Begrundung des Erbschein...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Anmerkung

I. 1. Die Ehefrau des Klägers – die spätere Erblasserin – erwarb mit notariellem Vertrag am 16. 3. 2007 von einem Bauträger eine noch zu errichtende Eigentumswohnung zum Preis von rund 4 Millionen Euro. In diesem Vertrag erklärten die beiden Parteien auch die Auflassung des Wohnungseigentums an die Erblasserin und am 28. 1. 2008 wurde für sie eine Auflassungsvormerkung im Gru...mehr

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zerb 7/2018, Keine Befreiun... / Sachverhalt

Die verstorbene Ehefrau (Erblasserin) des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 16. März 2007 von einem Bauträgerunternehmen eine noch zu errichtende Eigentumswohnung und vier Tiefgaragenstellplätze. Der Kaufpreis betrug 3.671.000 EUR zuzüglich 1.147.480 EUR für Sonderwünsche. Die Vertragsparteien erklärten zugleich die Auflassun...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / b) Der Fall Brauer

Als sich eine 1948 in der ehemaligen DDR nichtehelich geborene Beschwerdeführerin im Jahr 2003 erneut an das BVerfG wandte, weil ihr die Erteilung eines Erbscheins nach ihrem Vater, der die Vaterschaft wenige Monate nach ihrer Geburt anerkannt und mit seiner Tochter regelmäßigen (brieflichen) Kontakt gehabt hatte, deshalb verwehrt wurde, weil dieser im maßgeblichen Zeitpunkt...mehr

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zerb 6/2018, Ernennung eine... / Sachverhalt

Die Erblasserin hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann die gemeinschaftlichen Testamente vom 15.1.1982 und vom 12.7.1989 errichtet. In dem zweiten Testament erklärten die Eheleute, frühere Verfügungen zu widerrufen, und setzten sich wechselseitig zu Alleinerben ein; als Schlusserben benannten sie den Beteiligten zu 3, ihren Sohn. Weiter verfügten sie, dass der jeweils überl...mehr

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AGS 6/2018, Verfahren auf G... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Wert des Verfahrens auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung für die Veräußerung (Kauf und Auflassung) eines Grundstücks nebst Bestellung einer Grundschuld durch die minderjährige Betroffene und Beschwerdeführerin, deren Bruder und die Mutter als gemeinschaftliche Eigentümer mit dem vollen Grundstückswert (290.000,00 EUR) festgesetzt. Mit ihrer ...mehr

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zerb 6/2018, Anspruch auf N... / Aus den Gründen

Der beim Senat angebrachte Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 15.8.2017, mit dem er um Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das seiner Prozessbevollmächtigten am 18.7.2017 zugestellte Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.7.2017 nachsucht, hat keinen Erfolg. Gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persön...mehr

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zerb 6/2018, Münchener Prozessformularbuch Erbrecht

Bernhard F. Klinger (Hrsg.) C.H. Beck, 4. Auflage 2018, 1.316 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-70389-8 Was mir neulich eine Freundin über ihre Erlebnisse mit einem Fußfetischisten erzählte, möchte ich hier nicht wiedergeben. Einräumen kann ich aber, dass mein Hang zur Strukturierung von schriftlichen Werken schon als "Gliederungsfetischismus" bezeichnet wurde. Während ich dem ein...mehr

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zerb 6/2018, Entgeltlichkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 4 ist aufgrund testamentarischer Erbfolge im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Das Grundstück ist bebaut mit einem voll unterkellerten Ferienhaus mit Erdgeschoss und nicht ausbaubarem Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 75 m². In Abteilung II unter lfd. Nr. 3 ist ein Nacherbenvermerk eingetragen wie folgt: Zitat Nacherbfolge ist ange...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist zwischen dem 27. und 31.10.2015 in Deutschland verstorben und hat kein Testament errichtet. Er war in der Türkei geborener türkischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er war mit der Beteiligten, ebenfalls türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, verheiratet. Die Ehe war am 15.7....mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

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zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 1 Sachverhalt

Das Nachlassgericht hatte u.a. die aufgrund des Antrags des Beschwerdegegners zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet und angekündigt, einen Erbschein entsprechend diesem Antrag erteilen zu wollen. Danach sollte Frau A als Alleinerbin ausgewiesen werden. Der Senat hat die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beschwerdefüh...mehr

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AGS 4/2018, Notwendigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ist nach den § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch i.Ü. zulässig, so insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 Abs. 1 ZPO. Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der Senat als Beschwerdegericht nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig. Über sie entscheidet nach §...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die Erteilung des beantragten Erbscheines zu Recht abgelehnt. 1. Die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... ist gemäß §§ 58 ff, 63 Abs. 1 FamFG zulässig. Über sie hat gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden, nachdem das Amtsgericht ihr nicht gemäß § 68...mehr

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zerb 3/2018, Versterben des... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist noch der am 7.9.2016 verstorbene Erblasser H.K. als Eigentümer (...) eingetragen. Dessen Ehefrau R.K. beantragte beim Grundbuchamt unter Bezugnahme auf ein an das Nachlassgericht gerichtetes und von dort an das Grundbuchamt gemäß § 83 GBO zur Kenntnisnahme übersandtes Schreiben vom 16.10.2016, in dem die Annahme der Erbschaft sowie die Entbehrlichkeit eines E...mehr

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zerb 3/2018, Pflichtteilsen... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach ihrer am 16.7.2014 in ... verstorbenen Mutter H. E. R., geb. R., ausweist. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet. Sie hinterließ drei Kinder, darunter die Antragstellerin und den Beteiligten zu 2), ein weiterer Bruder ist nach Angaben der Antragstellerin bereits im Jahr...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren bei stattgebendem Urteil

Leitsatz Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sonde...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Aus den Gründen

Gegen die nach § 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung ist die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft und vom Notar gemäß § 73 GBO, § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FamFG zulässig eingelegt. 1. Der Senat geht davon aus, dass das Grundbuchamt die – dem Inhalt nach unzulässige – Zwischenverfügung vom 27.6.2017 (vgl. BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Leitsatz

Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sondern dass ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Sachverhalt

Der Beteiligte ist einer der Söhne von Herrn K. Dieser war mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümer zu ½ eingetragen. Die Ehegatten hatten nach den Feststellungen des Landgerichts im rechtskräftigen Urteil vom 11.8.2016, ergangen zwischen dem Beteiligten und Frau H., der Schwester von Frau K., am 7.1.1975 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Herr K. setzte da...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist als Beschwerde gegen die antragszurückweisende Entscheidung auszulegen und als solche nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft. (...) 2. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin von Grundbesitz und deren Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 2 GBO ein...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist als Eigentümerin eines Grundstücks die ... und ... GbR, bestehend aus A – dem Beteiligten – und B eingetragen. B ist verstorben. Dessen Alleinerbe ist nach dem Inhalt des erteilten Erbscheins der Beteiligte. Zu unterschriftsbeglaubigter Urkunde vom 3.8.2016 erklärte der Beteiligte: Der Gesellschafter B ist ... verstorben. Sein Alleinerbe bin ich, Herr A, gewor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2; 352 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 hat in der Sache Erfolg. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des FamFG in der vor dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der ...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein einziger Sohn und die Beteiligte zu 3 seine Schwester. Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Am 15.4.2016 erklärte der Beteiligte zu 2, er schlage die Erbschaft aus. Gleichzeitig schlugen er und seine Ehefrau die Erbschaft auch für ihre minderjährige Tochter A aus. Die Beteili...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Sachverhalt

Der Erblasser war mit den Beteiligten zu 1 und 2 befreundet; die Beteiligte zu 3, eine angeheiratete Cousine, war seine Lebensgefährtin. Der Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament vom 24.3.2006, in dem es u. a. heißt: Zitat "Ich, ... berufe zu meinem Erben die Eheleute Frau AA ... Herrn BB ... ersatzweise von dem Überlebenden den von Ihnen und für den Fall das bei...mehr

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zerb 1/2018, Prüfung einer ... / Sachverhalt

Als Eigentümer eines Grundstücks war im Grundbuch der Erblasser als Alleinerbe nach seiner vorverstorbenen Ehefrau eingetragen. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die Kinder des Erblassers. Mit seiner Ehefrau hatte der Erblasser am 20.6.2011 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, nach dem nach seinem Tod die Kinder zu gleichen Teilen seine Erben sein sollten. Zudem hatten b...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nach Nichtabhilfe bei dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 FamFG. Sie ist in der Sache begründet. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des FamFG in der seit dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der Erbfall am 27.3.2016, und damit nach dem nach Art. 229, § 36 EGBGB...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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zerb 12/2017, Methodische G... / III. Rechtskraft – Bindungswirkung – Entscheidungshoheit

Der nach § 45 FamFG formell rechtskräftige Beschluss gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB ist mit Blick auf § 48 FamFG nicht materiell rechtskräftig im strengen Sinne, gibt aber dem Testamentsvollstrecker Sicherheit: der Beschluss ist rechtsgestaltend und entfaltet (außer bei Nichtigkeit) nicht nur für die Nachlassbeteiligten, sondern auch gegenüber anderen Gerichten, Verwaltungsbeh...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführ...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3), der für sich eine Stellung als gesetzlicher Miterbe in Anspruch nimmt, ist zulässig und führt unter Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Nachlassgerichts Höxter zur Verweisung des Erbscheinsverfahrens an das örtlich zuständige Amtsgericht Holzminden. Nach dem im vorliegenden Verfahren aufgrund des vor dem 16.8.2015 eingetretenen Erb...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren

Leitsatz Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist auch bei Konkurrenz eines notariellen Erbvertrags mit sowohl früheren als auch späteren privatschriftlichen und notariellen letztwilligen Verfügungen die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn die Erbfolge anhand der gesetzlichen Regelungen zu der Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen eindeutig feststellbar is...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung des Erbscheins bei Erteilung durch unzuständiges Nachlassgericht

Leitsatz Ist der Erbschein durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht erteilt worden, ist dieser nach § 2361 BGB einzuziehen. Aufgrund dessen steht § 65 Abs. 4 FamFG der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts durch das Beschwerdegericht nicht entgegen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 – 15 W 111/17 Sachverhalt Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige B...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Leitsatz

Ist der Erbschein durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht erteilt worden, ist dieser nach § 2361 BGB einzuziehen. Aufgrund dessen steht § 65 Abs. 4 FamFG der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts durch das Beschwerdegericht nicht entgegen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 – 15 W 111/17mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Leitsatz

Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist auch bei Konkurrenz eines notariellen Erbvertrags mit sowohl früheren als auch späteren privatschriftlichen und notariellen letztwilligen Verfügungen die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn die Erbfolge anhand der gesetzlichen Regelungen zu der Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen eindeutig feststellbar ist und we...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige Betreuer der Erblasserin, den die Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 5.12.2013 (UR-Nr.285/2013 des Notars X in I) auch zu ihrem Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Der Beteiligte zu 2) ist der in dem vorbezeichneten Testament eingesetzte Alleinerbe. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders de...mehr

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zerb 11/2017, Feststellung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 ff GBO zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das Grundbuchamt hat der Beteiligten mit der Zwischenverfügung vom 19.5.2016 zu Recht die Vorlage eines Erbscheins aufgegeben. Für die beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) ist der Nachweis der Erbfolge nach der am 16.12.2015 verstorbenen C in der Form des § 35 Abs. 1 GBO erforderli...mehr

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AGS 11/2017, Geschäftswert ... / 1 Aus den Gründen

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens richtet sich hier gem. § 40 GNotKG nach dem Wert des gesamten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls und nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beschwerdeführerin. Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Geschäftswert gem. § 61 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GNotKG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, begrenzt durch den Geschäfts...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Sachverhalt

I. Die verwitwete Erblasserin verstarb am 11.10.2015 mit letztem Wohnsitz in X. Sie hinterließ keine Kinder. Der Beteiligte zu 2 war ihr letzter Lebensgefährte. Der Beteiligte zu 1 ist ihr Bruder, die Beteiligte zu 4 dessen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte des vorverstorbenen Ehemannes und das Patenkind eines ebenfalls vorverstorbenen, früheren Lebensgefährte...mehr

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Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen. Der Hintergrund: Tod eines Gesellschafters in der Zwei-Personen-GbR Bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GbR, ...mehr

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AGS 10/2017, Kostenerhebung... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2) hatte unter Vorlage eines Kostenfestsetzungsbeschlusses die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins bzw. des Testaments beantragt; in dem Schreiben hieß es weiter: "Ausdrücklich weisen wir darauf hin, das (sic!) wir keine kostenpflichtige Auskunft aus Akten und Büchern hiermit beantragen." Das AG wies darauf hin, dass die gewünschte Auskunf...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen den Ansatz von Kosten für eine Auskunftserteilung durch das Nachlassgericht. Mit Schreiben vom 2.6.2016 wandte sich der Antragsteller als Inkassounternehmer an das Nachlassgericht und beantragte "die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins, bzw. des Testamentes" zum Zwecke der Bescheinigung der Rechtsnachfolge. Dabei wies er a...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / Leitsatz

Erteilt das Nachlassgericht auf den Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbschein bzw. des Testamentes die Auskunft, dass über den betreffenden Nachlass dort kein Verfahren geführt werde, kann dafür gem. §§ 124 JustG NRW, 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 JVKostG KostVerz. eine Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" i.H...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthafte und zulässige weitere Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Auch der Senat ist der Auffassung, dass die Justizkasse im vorliegenden Fall für die erteilte Auskunft zu Recht eine Gebühr gem. § 124 JustG NRW, § 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG i.H.v. 15,00 EUR erhoben hat. Zur Begründung und zu...mehr