Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Sachverhalt

1. Der Erblasser, der deutscher Staatsangehöriger war, verstarb am 6.5.2015. Er war in einziger Ehe verheiratet mit der Mutter der Beteiligten zu 2 (geb. 12.3.1997) und 3 (geb. 12.8.1991). Darüber hinaus hatte er eine Tochter (= Beteiligte zu 4, geb. 22.1.2005) mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 1. 2. Der Erblasser errichtete am 19.11.2009 ein handschriftliches Te...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von der Beschwerdeführerin erstrebte Erteilung eines Erbscheins deswegen nicht vorliegen, da sie von den Beschränkungen der Vorerbschaft im Sinne des § 2136 BGB nicht befreit ist. 1. Die Anordnung einer Befreiung im Sinne des § 21...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 1. Das Problem

Der Erblasser will manchmal nicht nur seinen Erben einsetzen, sondern auch, dass nach dem Tod des Erben sein Nachlass an eine weitere Person fällt. Juristisch beraten setzt er den B zum Vorerben ein und den C (ab dem Tod es Vorerben, vgl. § 2106 BGB) zum Nacherben. Darüber aufgeklärt, dass ein Vorerbe zum Schutz des Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterliegt (§§ 2113 ff...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / d) Legitimation des Erben und Anerkennung ausländischer Erbnachweise

Schweizer Banken treffen beim Versterben ihres Kunden gem. Art. 398 Abs. 2 OR gegenüber dessen Rechtsnachfolger/n besondere Sorgfalts- und Treuepflichten.[13] Aus diesem Grund müssen sie sich von der Legitimation des Erben überzeugen, bevor sie vermeintlichen Rechtsnachfolgern Auskünfte erteilen. Schweizer Banken besitzen im Hinblick auf den Erbfall für ihre im Ausland ansäss...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist deshalb aufzuheben, weil de...mehr

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ZErb 12/2018, Zeugnisverwei... / Aus den Gründen

1. Gemäß § 387 Abs. 1 ZPO ist über die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Zeugen, auszusagen, im Zwischenstreit zu entscheiden. Die Entscheidung ergeht vorliegend im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO, da die Parteien ihr Einverständnis hiermit erteilt haben. 2. Dem Antragsgegner und Zeugen steht kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / I. Sachverhalt

Die 95-jährige und an Demenz erkrankte Bet. zu 1 hatte, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht versehenen Bevollmächtigten W. P. vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – O (als Rechtshilfegericht)[10] einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin des Erblassers, ihres Ehemannes, ausweis...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 GBO zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat auch in der Sache Erfolg. Die von dem Grundbuchamt in der angegriffenen Entscheidung aufgezeigten Eintragungshindernisse liegen nicht vor. Zu Recht lässt die Rechtspflegerin zunächst die begehrte Eintragung der Grundschuld nicht am Nachweis der Vollmacht scheitern. Ist der Bevollmächtigte im Besitz der Voll...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 1

Nach § 352 Abs. 3 FamFG, der weitestgehend § 2356 BGB aF[1] entspricht, muss der Antragsteller im Erbscheinsverfahren die im Erbscheinsantrag gemachten Angaben nachweisen. Dazu sieht § 352 Abs. 3 S. 1 FamFG in den Fällen des Absatzes 1 S. 1 Nr. 1 und 3 sowie S. 2 die Vorlage öffentlicher Urkunden (v. a. der Sterbeurkunde, Eheurkunde und Geburtsurkunde)[2] sowie – im Fall gew...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2 ist der Ehemann der Erblasserin. Deren Tochter aus erster Ehe, C. (vormals D.), ist am 12. Januar 2014 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 war der Lebensgefährte von C. Am 19. Juni 1985 verfassten die Eheleute gemeinsam ein Testament, wobei jeder Ehegatte die seinen Nachlass betreffenden Verfügungen eigenhändig niederschrieb. Der vom Beteiligten zu 2 geschr...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.4 Vererbbarkeit des Insolvenzgeldanspruchs (Abs. 4)

Rz. 35 Nach Abs. 4 hat auch der Erbe des Arbeitnehmers Anspruch auf Insolvenzgeld. Entsprechend der bedarfsunabhängigen Lohnersatzfunktion des Insolvenzgeldes kann dieses auch von den Erben beansprucht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer vor dem Insolvenzereignis verstorben ist. Der Erbe hat für die Antragstellung die Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 zu beachten. Anspr...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

I. Der Vater der Antragstellerin verstarb 1976 und wurde ausweislich des erteilten Erbscheins von ihr und ihrer Mutter zu gleichen Teilen beerbt. Der Erteilung des Erbscheins, demzufolge die Antragstellerin als Vorerbin und für den Fall ihres kinderlosen Versterbens die "Familie" des Erblassers als Nacherbin eingesetzt worden war, lag ein Testament vom 17. Oktober 1973 zu Gr...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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FoVo 11/2018, Wann ist eine... / 1. Klauselerteilung aufgrund offenkundiger Tatsachen

Der Gläubiger wird in der Praxis prüfen müssen, ob die Rechtsnachfolge nicht auf Offenkundigkeit in Form der gerichtsbekannten Generalakte gestützt werden kann. Es entfällt dann nach dem eindeutigen Wortlaut von § 750 Abs. 2 ZPO das Erfordernis der Zustellung von Urkunden. Generalakte begründet Offenkundigkeit Die gerichtliche Kenntnis der Urkunde durch die Anlage einer Genera...mehr

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ZErb 11/2018, Ergänzungspfl... / Sachverhalt

Die drei minderjährigen Kinder wenden sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22. Februar 2018, mit dem für sie der beteiligte Ergänzungspfleger zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte in einem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren bestellt worden ist. Die ergangene Entscheidung ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: Am 22. Mai 2007 verstarb der in M wohnhaft...mehr

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FoVo 11/2018, Wann ist eine... / 2. Exkurs: Die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel

Verbindung aller Urkunden Sofern die Rechtsnachfolgeklausel auf der Grundlage der Offenkundigkeit erteilt wird, erledigt sich die Zustellungsproblematik. Es bedarf ausschließlich der Zustellung des umgeschriebenen Vollstreckungstitels. Eine weitergehende Zustellung von Urkunden wird entbehrlich. Ansonsten gilt, dass das zuzustellende Schriftstück – Titel nebst Rechtsnachfolge...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Sachverhalt

(...) Die Beteiligten streiten darum, ob das notarielle Testament der Erblasserin vom ... mit dem sie den Beteiligten zu 5) zum Alleinerben eingesetzt hat, wirksam ist oder aber die Erblasserin zur Zeit der Errichtung dieses Testamentes bereits testierunfähig war, so dass das frühere Testament vom ... Geltung beansprucht. Zum Sachverhalt im Einzelnen wird zunächst auf die Dar...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die mit beiden je einen Erbvertrag geschlossen hatte. Zunächst hatte sie mit dem Beteiligten zu 2 am 22.2.2008 einen Erbvertrag geschlossen und ihn als Alleinerben eingesetzt. Mit anschließendem Erbvertrag vom 9.5.2008 mit der Beteiligten zu 1 hatte sie die Beteiligten zu 1 und zu 2 zu gleichen Teilen zu ihren Erben berufen und ...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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AGS 10/2018, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2, 352 FamFG statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 hat in der Sache insoweit Erfolg, als die Kosten der Beweisaufnahme und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. I.Ü. ist die Beschwerde zurückzuweisen. Eine nach § 81 Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Anlaufhemmung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 170 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 170 Abs. 5 AO getroffenen Sonderregelungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpfen an den nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO festzustellenden Beginn der Festsetzungsfrist an, ohne diese zu verdrängen. Solange also der Anlauf der Frist für die Festsetzung der Schenkungsteuer nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO gehemmt ist, kann § ...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Nicht zu berücksichtigende Passiva

Nicht sämtliche Passiva sind im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nachlassmindernd zu berücksichtigen. Zum einen kommen Passiva des Erblassers, die nicht vererblich oder die einredebehaftet, insbesondere verjährt sind, bei der Pflichtteilsberechnung keine nachlassmindernde Wirkung zu.[15] Vor diesem Hintergrund sind zu Passiva, die der Erbe passivieren möchte, etwa auch dere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.1 Zivilrechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 5 Wer Erbe geworden ist, wird nach Zivilrecht, einschließlich des internationalen Privatrechts, festgestellt. Eine etwaige Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I ist dabei irrelevant, da diese nur Leistungen i. S. d. § 11 SGB I erfasst (Mrozynski, SGB I, 3. Aufl. 2003, § 56 Rz. 2). Ist deutsches Zivilrecht anwendbar, sind der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft (§ 1968 BGB) b...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkeit deutscher Gerichte zur Erteilung eines Erbscheins bei letztem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Leitsatz Auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Mitgliedsstaat hatte, steht Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 der Zuständigkeit eines Gerichts zur Erteilung eines nationalen Nachlasszeugnisses nicht entgegen, sofern Nachlassvermögen im das Zeugnis ausstellenden Mitgliedsstaat vorhanden ist oder der Er...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / V. Kritik und Stellungnahme

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs überzeugt nicht;[13] vor allem aber erscheint das Ergebnis wenig sachgerecht. Im Ausgangsfall Oberle hat das Urteil zur Folge, dass ein französisches Gericht einen deutschen Erbschein erteilen muss. Wie soll das funktionieren?mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Rechtslage seit 2015

Für alle Erbfälle seit dem 17.8.2015 ist vorrangig die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Diese enthält u. a. auch Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit. Art. 4 EuErbVO regelt die allgemeine Zuständigkeit wie folgt: "Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Ze...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlassze...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Bei (feststehendem) Aufenthalt des Erblassers im Ausland

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Oberle dürfte weitreichende Folgen haben, die sich derzeit noch gar nicht vollständig absehen lassen. In den Fällen, in denen (wie im Ausgangsfall Oberle) feststeht, dass der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte, sind nach der allgemeinen Zuständigkeitsregel (Art. 4 EuErbVO) allein die Ge...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Kammergericht Berlin

Das Kammergericht Berlin teilte grundsätzlich die Auffassung der Erben. Die Zuständigkeitsvorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung gelten nur für das Europäische Nachlasszeugnis. Die Zuständigkeit für die Erteilung nationaler Erbscheine (wie hier dem deutschen Erbschein) richte sich dagegen unverändert nach nationalem Recht. Der Europäische Gesetzgeber habe die Zust...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / I. Sachverhalt

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs lag (vereinfacht) ein deutsch-französischer Erbfall zu Grunde. Der Erblasser, Herr Adrien Théodore Oberle, ein französischer Staatsangehöriger ist am 28.11.2015 (d. h. nach dem 17.8.2015) mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Mangels einer erbrechtlichen Recht...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 6

Auf einen Blick Der Europäische Gerichtshof hat die Spielregeln für internationale Erbfälle einmal mehr auf den Kopf gestellt. Nach den Rechtsachen Kubicka und Mahnkopf ging es in dem Fall Oberle um die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte. Der Anwendungsvorrang der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt auch für die nicht streitigen Verfahren der freiw...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 3. Zwischenergebnis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird in vielen Fällen dazu führen, dass die Erteilung nationaler Erbzeugnisse in Erbfällen mit Auslandsberührung faktisch nicht mehr in Betracht kommt. Es führt dann kein Weg an dem (komplizierten und aufwändigen) Europäischen Nachlasszeugnis[15] mehr vorbei. Das Urteil stärkt somit das Europäische Nachlasszeugnis und schwächt d...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1

Mit Urteil vom 21.6.2018 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Oberle entschieden, dass die Zuständigkeitsvorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung auch für die Erteilung von deutschen Erbscheinen gelten. Die deutschen Vorschriften über die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte gelten demnach nur noch nachrangig.mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Bei (zweifelhaftem) Aufenthalt des Erblassers im Ausland

In der Praxis dürfte (anders als im Ausgangsfall Oberle) der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers keineswegs immer zweifelsfrei feststehen. Der europäische Verordnungsgeber geht selbst davon aus, dass sich die Ermittlung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts als "komplex" erweisen kann (siehe Erwägungsgrund Nr. 24). Maßgebend ist stets eine Gesamtbetrachtung aller Ums...mehr

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zerb 9/2018, Unzuständigkei... / Aus den Gründen

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob Art. 4 der Verordnung Nr. 650/2012 dahin auszulegen ist, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die vorsieht, dass, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in diesem Mitgliedstaat hatte, dessen Geri...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 1. Amtsgericht Schöneberg in Berlin

In dem deutsch-französischen Ausgangsfall Oberle wäre das Amtsgericht Schöneberg (zumindest nach Auffassung des deutschen Gesetzgebers) für die Erteilung des beantragten Erbscheins international an sich zuständig gewesen (§ 343 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. FamFG). Das Amtsgericht Schöneberg hat sich gleichwohl für unzuständig erklärt. Die Zuständigkeitsvorschriften des deutschen R...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / D. Fazit

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Oberle ist aus Sicht der Praxis wenig überzeugend. In Erbfällen mit Auslandsbezug richtet sich die internationale Zuständigkeit der Nachlassgerichte künftig nicht mehr nur nach den deutschen Vorschriften des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (§§ 105, 343 ff FamFG), sondern vorrangig nach den Bestim...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / A. Einführung

Für alle Erbfälle mit Auslandsbezug gilt seit dem 17.8.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Ursprünglich war erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Europäische Gerichtshof über deren Auslegung entscheiden wird. Nunmehr ging es jedoch überraschend schnell. Innerhalb von nicht einmal drei Jahren sind bereits drei Grundsatzentsc...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 hat, soweit sie auf die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses gerichtet ist, in der Sache Erfolg. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 entspricht nicht der tatsächlich eingetretenen Erbfolge. Der angegriffene Beschluss des Nachlassgerich...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / IV. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof ist der Auffassung des Kammergerichts Berlin indes nicht gefolgt. Vielmehr hat sich der Europäische Gerichtshof erneut für eine umfassende Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung ausgesprochen. Der amtliche Leitsatz der Entscheidung lautet wie folgt: "Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Ju...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Feststellung der unmittelbaren Erbenstellung des Klagers nach dem Ableben seiner Großmutter, ... (nachfolgend Erblasserin). Ferner macht der Klager gegen die Beklagte Leistung von Schadens- bzw. Wertersatz geltend. (...) Am 5.11.1968 schlossen die Erblasserin und ihr Ehemann, Herr ..., als Inhaber der Firma B ein sog. "geschaftliches" handschriftli...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Sachverhalt

Die 95-jahrige an Demenz erkrankte Beteiligte zu 1 hat, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht (vgl. Bl. 8 ff dA) versehenen Bevollmachtigten W. P. am 6. Marz 2018 vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Ottweiler (als Rechtshilfegericht) einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin d...mehr