Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Anwendung der Abkommen im bilateralen Verhältnis

Rz. 212 Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler) Ein iranischer Maschinenhändler verstirbt mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in München. Er hat keine Verfügung von Todes wegen errichtet und keine Rechtswahl getroffen. Er hinterlässt bewegliches und unbewegliches Vermögen in Deutschland wie auch im Iran. Rz. 213 Gemäß Art. 4 EuErbVO sind im vorliegenden Fall die deutschen Ge...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 15 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen Erb(folge)statut und Eröffnungsstatut:mehr

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Estland / 4. Das Erbregister

Rz. 26 Der Notar macht über den Empfang eines notariellen Testaments und eines gegenseitigen Testaments von Ehegatten eine Eintragung im Erbregister.[21] Das Erbregister ist ein staatliches elektronisches Register im Verwaltungsbereich des Justizministeriums, das von der estnischen Notarkammer verwaltet wird und in dem u.A. die folgenden vorgelegten Dokumente und Ereignisse ...mehr

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Deutschland / I. Besonderheiten im Hinblick auf Grundstücke

Rz. 174 Materiell-rechtliche Besonderheiten, die die Vererbung von Grundstücken betreffen, existieren nicht. Insofern verbleibt es bei den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Es gibt in Deutschland auch keine Regelungen, die den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer beschränken. Rz. 175 Allerdings sind verfahrensrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Da der Erbe G...mehr

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Estland / 1. Gesellschaftsrecht

Rz. 43 Anteile und Aktien von Gesellschaften unterliegen in der Regel dem gewöhnlichen Erbrecht. Das Gesellschaftsgesetzbuch,[28] regelt in wenigen Fällen mögliche Ausnahmen. So kann z.B. in der Satzung einer osaühing (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach estnischem Recht) festgelegt sein, dass mögliche Erben eines Gesellschafters seinen Anteil an der GmbH nicht erben k...mehr

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Lettland / I. Zuständigkeit des Notars

Rz. 46 Nach lettischem Recht ist für die rechtlich ordnungsgemäße Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ausschließlich der Notar zuständig. Nach einer Kabinettsverordnung,[5] die auf Art. 64 des Notargesetzes beruht, führt der Notar sämtliche rechtlichen Abwicklungsvorgänge im Zusammenhang mit einer angefallenen Erbschaft durch. Dazu zählen neben der Erklärung über die An...mehr

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Griechenland / I. Notwendigkeit eines Nachlassverfahrens im Inland

Rz. 79 Ein gerichtliches Nachlassverfahren ist im Falle der Erbfolge durch Testament notwendig. Es handelt sich um das Verfahren der Testamentseröffnung (siehe Rdn 80 f.). Im Fall der gesetzlichen Erbfolge ist ein gerichtliches Nachlassverfahren nicht zwingend durchzuführen, dennoch ist die Ausstellung eines Erbscheins anzuraten. Ferner ist ein Nachlassverfahren in bestimmte...mehr

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Polen / IV. Durchführung des Nachlassverfahrens

Rz. 102 Das Verfahren in den Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts gehört zu den Amtsgerichten. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lässt sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Polen nicht feststellen, so entscheidet das Amtsgericht des Ortes, an dem sich das Vermögen des Erblassers oder ein Teil davon be...mehr

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Russische Föderation / VII. Sonstige Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung, insb. Errichtung einer Nachlassstiftung

Rz. 63 Insbesondere wenn es um die Nachlassplanung von größeren Vermögen in Russland geht, wurde in der Vergangenheit häufig auf Möglichkeiten, die z.B. Stiftungsmodelle im Ausland bieten, zurückgegriffen (siehe Rdn 5). Weiterhin gibt es im russischen Recht keine Möglichkeit, den Erbteil reduzierende Schenkungen oder sonstige Vermögensdispositionen zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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Liechtenstein / C. Erbverfahrensrecht

Rz. 22 Ebenso wie in Österreich ist auch in Liechtenstein ein Verlassenschaftsverfahren zur Einantwortung des Nachlasses erforderlich. Das Verfahren ist in Art. 143 ff. AussStrG geregelt. Die internationale Zuständigkeit der liechtensteinischen Verlassenschaftsgerichte ist in der Jurisdiktionsnorm (JN) geregelt.[29] Insoweit gelten die Grundsätze des österreichischen Verlass...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / Literaturtipps

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Spanien: Gemeinspanisches R... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die nachfolgende Abhandlung hat – dem Konzept des Gesamtwerkes folgend – die Darstellung der spanischen Erbrechtssituation zum Gegenstand. Die spanische Rechtslage wird zunehmend für Nachlässe nach deutschen Staatsangehörigen relevant, soweit für Erbfälle, die ab dem 17.8.2015 eingetreten sind, in Ermangelung einer Rechtswahl gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO [2] das Recht de...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / I. Aufbau und System der Zuständigkeitsvorschriften

Rz. 5 Art. 4 ff. EuErbVO regeln die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten für "Entscheidungen in Erbsachen". Die Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO unterscheiden dabei nicht zwischen streitigen und nichtstreitigen Verfahren, sondern sind in beiden Verfahrensarten gleichermaßen anwendbar. Der Begriff der Erbsache wird in Art. 3 EuErbVO nicht legald...mehr

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Litauen / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 62 Für den Eintritt der Erbfolge muss der Erbe gem. Art. 5.50 lit. BGB die Erbschaft annehmen. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 5.50.1 lit. BGB nicht möglich. Der Erbe ist berechtigt, zur Annahme bzw. Ausschlagung eine Person zu bevollmächtigen oder einen Vertretungsvertrag abzuschließen. Rz. 63 Die Annahme...mehr

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Rumänien / I. Annahme der Erbschaft

Rz. 50 Die Verwaltung und der Besitz des Nachlasses setzen die Einweisung voraus ("seisin"), Art. 1125 CCN. Die Abkömmlinge des Erblassers, die Eltern und – nach dem neuen CCN – auch der Ehegatte erlangen den Besitz an den Nachlassgegenständen ipso iure mit Eintritt des Erbfalles (Art. 1126 CCN). Alle anderen Personen bedürfen einer sog. "Einweisung in den Besitz". Diese erf...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorzeitige Beendigung

Rz. 143 Bei vorzeitiger Erledigung sind in Nr. 3101 VV RVG drei verschiedene Gebührentatbestände geregelt:mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 227 Noch komplizierter werden die Fälle, wenn der Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EuErbVO verstorben ist. Rz. 228 Abwandlung von Beispiel 1 (Rdn 212) Der iranische Staatsangehörige verstirbt mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Toulouse. Er hinterlässt Vermögen in Deutschland, in Frankreich und im Iran. Rz. 229 Gemäß Art. ...mehr

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Katalonien / 1. Rechtssystematik, Voraussetzungen und Wirkungen

Rz. 78 Das katalanische System der Erbannahme ist anders als das deutsche, was gewöhnlich zu Problemen und Fehlern in der internationalen Praxis führt. In Katalonien muss der Erbe die Erbschaft ausdrücklich oder stillschweigend annehmen oder ausschlagen. Eine Frist hierzu besteht nicht (Art. 461–12.1 CCCat).[24] Es existiert keine automatische Annahme der Erbschaft durch den...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Praktische Bedeutung

Rz. 88 Für die Nachlassgestaltung ist die Rechtswahl vor allem aus folgenden Gründen von Bedeutung:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[381] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[382] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

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Irland / 2. Nachlassverfahren bei der Vererbung von in Irland belegenem Nachlassvermögen bei einem zuletzt in Deutschland lebenden Erblasser

Rz. 197 Nach Art. 4 EuErbVO sind die deutschen Gerichte für Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Die Zuständigkeit erstreckt sich nach der Europäischen Erbrechtsverordnung auf den gesamten Nachlass (allgemeine Zuständigkeit). Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Selbstveranlagung und Veranlagung von Amts wegen

Rz. 280 Als weiteren Grundsatz kennt das spanische Steuerrecht das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación) und eher als Ausnahme das System der Veranlagung von Amts wegen (sistema de liquidación administrativa u oficial, Art. 101 LGT). Rz. 281 Wer als Erbe in absehbarer Zeit über das spanische Erblasserbankkonto verfügen oder ein dortiges Immobilienobjekt verkaufen wi...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / IV. Testamentsvollstreckerzeugnis trotz fehlender Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung

Vor allem gegenüber Banken und Versicherungen kann der Testamentsvollstrecker sich erst mit dem Zeugnis ausreichend legitimieren. Ab Eröffnung des Testaments kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker in den Fällen des § 2200 BGB ernennen,[27] der seinen Antrag zum Testamentsvollstreckerzeugnis ab Amtsannahme stellen kann,[28] der Testamentsvollstrecker kann sein ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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zfs 11/2019, Versicherter G... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung der Kl. hat in der Sache Erfolg." 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Freistellung von den mit dem Klageantrag zu 1. konkret bezeichneten Forderungen der bei dem Verkehrsunfall vom 22.2.2013 geschädigten Firmen A … und der Streithelferin, dem Kaskoversicherer der Firma T, aus § 100 VVG, A.1.1.1 AKB i.V.m. § 1922 BGB. a) Die Kl. ist als A...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

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ZErb 10/2019, Überschuldung... / Sachverhalt

Am 2.3.2017 beantragte der Antragsteller, einen Erbschein nach der Erblasserin zu erteilen, nach dem er selbst zu einem Drittel, ein weiterer Sohn der Erblasserin, Herr H... K..., ebenfalls zu einem Drittel und zwei Urenkel der Erblasserin zu je einem Sechstel Erben geworden sind. Ihm war hierbei bekannt, dass zuvor zahlreiche potentielle weitere (gesetzliche) Erben das Erbe...mehr

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ZErb 10/2019, Erste Konsequ... / 2. Auswirkung der Nachlassspaltung auf die Erteilung von Nachlasszeugnissen

Aufgrund der Nachlassspaltung sind zwei Erbscheine zu erteilen: Ein sog. Fremdrechtserbschein auf der Grundlage der Erbfolge nach dem türkischen Erbrecht für den beweglichen Nachlass und ein sog. Eigenrechtserbschein auf der Basis der Erbquoten des BGB für das in Deutschland belegene unbewegliche Vermögen. Häufig wird das Gericht beide Erbscheine in einer Urkunde zusammenfas...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig. Der Senat legt die ohne Kostenausspruch getroffene Entscheidung des Nachlassgerichts über den Erbschein vom 11.12.2017 und die mit Beschluss vom 3.4.2019 getroffene isolierte Kostenentscheidung als jeweils mit der Beschwerde nach § 58 FamFG angreifbare Teilbeschlüsse aus (vgl. hierzu Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § ...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Sachverhalt

Die am 9.12.2016 verstorbene Erblasserin war in zweiter Ehe mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet, der Beteiligte zu 2 ist ihr Sohn aus erster Ehe. Die Erblasserin errichtete am 14.2.2016 mit dem Beteiligten zu 1 ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Der Beteiligte zu 2 wurde zu dem Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 vom ... 2017 angehört. Mit Sc...mehr

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ZErb 10/2019, Rückwirkung d... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 26. April 2017 verstorbenen Frau Tania W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Erblasserin hat zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen, einen notariellen Erbvertrag vom 6. Oktober 1998 und ein notarielles Testament vom 25. April 2016. Ersteren hatte sie zusammen mit dem Beteiligten zu 1, einem seit 1986 in Deutschland wohnha...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (1) und begründet (2); der von den Beteiligten begehrten Eintragung dürfte aber dennoch ein Hindernis im Sinne des § 18 GBO entgegenstehen, das nicht Gegenstand der angegriffenen Zwischenverfügungen gewesen ist und damit auch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist (3). 1. Die gegen die Zwischenverfügungen gerichtete Beschwerde ist stattha...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

I. Die kinderlose Erblasserin starb am 5. Juli 2016; ihr Ehemann war am 10. März 2015 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Cousine der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 bis 5 sind Nichte und Neffen des Ehemannes der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 1. Dezember 2002 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegense...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Sachverhalt

Die Beteiligten möchten mittels eines "Vermächtniserfüllungsvertrages" eine Grundbuchberichtigung herbeiführen, das Grundbuchamt hält einen Erbschein für erforderlich. 1. Die Beteiligte zu 1. ist die Stieftochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2. dessen Nichte – die Tochter seiner Schwester. Der Erblasser übernahm mit dem Übergabe-, Altenteils- und Abfindungsvertrag vom 20...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Leitsatz

Das Grundbuchamt hat in öffentlichen Urkunden enthaltene und eröffnete Verfügungen von Todes wegen selbst rechtlich zu beurteilen, ohne dass es hierfür eines Erbscheins bedarf. Ein zum Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls als Hof im Sinne der Höfeordnung zu qualifizierender landwirtschaftlicher Besitz ist auch zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls nach den Regelung...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, das nunmehr durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird. Mit ihrer Klage haben die Kläger – soweit noch von Interesse – u. a. ihren Pflichtteil ...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. a) Auch wenn das Nachlassgericht dies nicht ausdrücklich erklärt hat, ist dem Beschluss bei verständiger Auslegung zu entnehmen, dass das Gericht nicht nur den Erbscheinsantrag zurückgewiesen, sondern die hiermit zugleich wieder aufgenommene Anregung auf Einziehung des bereits erteilten, anderslautenden Erbsch...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Sachverhalt

Der am XX.XX.2006 verstorbene, zuletzt in Stadt 1 wohnhafte Erblasser war in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 3) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) und 4) hervor. Bei der am XX.XX.1951 geborenen Beteiligten zu 2) handelt es sich um ein außereheliches Kind des Erblassers. Eine letztwillige Verfügung hinterließ der Erblasser nich...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / b) Entscheidung des OLG München vom 6.12.2018 und 7.4.2011

In einem aktuellen Beschluss vom 6.12.2018[12] hat das OLG München dennoch den Antrag auf Einziehung eines Alleinerbscheins durch einen Abkömmling nicht als "Pflichtteilsverlangen" mit der Folge der Enterbung des Abkömmlings für den zweiten Erbfall angesehen. Zuvor war es in seiner Entscheidung vom 7.4.2011[13] davon ausgegangen, dass das Fordern des gesetzlichen Erbteils ei...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht letztwillig verfügt hatte, hinterließ seine Ehefrau, die Mutter der Beteiligten, sowie zwei Kinder, die Beteiligte und deren Bruder, ferner als Geschwister einen Bruder. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 9. August 2016 schlugen die Beteiligte und ihr Bruder – für sich selbst sowie jeweils, gemeinsam mit ihrem Ehepartner, für ihren Sohn – die E...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Sachverhalt

Vormals waren nach Erbauseinandersetzung vom 14.4.1978 die Brüder L. und J.G. als Eigentümer von Grundbesitz zu je % im Grundbuch eingetragen. Sie hatten sich gegenseitig ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt, das vererblich aber sonst nicht übertragbar sein sollte. In Abteilung II wurde daher am 2.10.1978 unter lfd. Nr. 4 ein Vorkaufsrecht für alle ...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Leitsatz

Das Nachlassgericht ist im Rahmen des Verfahrens auf Einziehung eines alten und Erteilung eines neuen Erbscheins dann nicht an ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, wenn an dem Rechtsstreit nicht alle im Erbscheinsverfahren beteiligten Personen ebenfalls beteiligt sind. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2019 – 21 W 42/19mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / d) Stellungnahme

Für die Fälle des Angriffs der Erbenposition des überlebenden Ehepartners gilt es zu beachten, dass einerseits der Fall eintreten kann, dass der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Begehren scheitert. Dann bleibt der überlebende Ehepartner alleiniger Erbe und wird auch nicht mit einer Zahlungsaufforderung überzogen, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte macht den Pflichtte...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) ist statthaft (§ 71 Abs. 1, § 73 GBO). Die Vertretungsbefugnis des Notars im Beschwerdeverfahren folgt schon aus dem Umstand, dass er die maßgeblichen Grundbucherklärungen beurkundet oder beglaubigt hat (§ 15 Abs. 2 GBO). Er hat bei Beschwerdeeinlegung alle Beteiligten vertreten; in seinem Beschwerdeschreiben ha...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Aus den Gründen

Die gegen den Feststellungsbeschluss (§ 352 e Abs. 2 FamFG) statthaften (§ 58 FamFG) und auch sonst zulässigen Beschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Nachlassgericht die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins in der zuletzt beantragten Form für festgestellt erachtet. Aufgrund des auf 1.7.2012 datierten Testaments ist die Beteiligte zu 3) Erb...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.3 Deutsches Ausführungsgesetz

Seit 17.8.2015 ist das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29. Juni 2015 (BGBl. 2015 I, 1042 ff.) in Kraft. Es beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften, damit die EU-Erbrechtsverordnung in der deutsche...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.2.1 Antragsberechtigung

Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag hin erteilt, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Antragsberechtigt sind Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Nicht antragsberechtigt ist jedoch ein Nachlassgläubiger. Achtung Gemeinschaftliche Antragstellung durch alle Miterben Noch ungeklärt in diesem Zusammenhang ist die Frage,...mehr