Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / I. Allgemeines

Rz. 30 Bei dem Europäischen Nachlasszeugnis (nachfolgend: ENZ) handelt es sich um einen Rechtsnachweis sui generis, der in den meisten Mitgliedstaaten der Union einheitliche Rechtswirkungen entfaltet (Art. 62–73 EuErbVO). Darin, dass fast alle Mitgliedstaaten das ENZ als Nachweis der Stellung des Erben oder des Vermächtnisnehmers bzw. der Befugnisse als Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger

Rz. 94 Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger Muster 8.32: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftra...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / XI. Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 53 Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist wie ein Erbschein einzuziehen,[57] § 2368 S. 2 i.V.m. § 2361 BGB, wenn es die Rechtslage nicht, jedenfalls nicht in vollem Umfang richtig wiedergibt.[58] Eine Berichtigung oder Ergänzung ist grundsätzlich nicht möglich. Allenfalls offenkundige Unrichtigkeiten können gemäß § 42 FamFG berichtigt werden. Der Zusatz in einem Testament...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 11. Rechtsmittel

Rz. 60 Gegen die Entscheidungen des Nachlassgerichts in Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft, § 43 IntErbRVG. Für das Beschwerdeverfahren gelten die Vorschriften des FamFG. Jedoch ist § 61 FamFG ausdrücklich nicht anzuwenden, d.h. es ist hier keine Wertgrenze zu beachten. Einzulegen ist die Beschwerde entsprechend der Regelu...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / VI. Ausschluss und Ablehnung von Richtern und Rechtspflegern

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist direkt auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines R...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung nach § 357 Abs. 2 FamFG

Rz. 12 Muster 8.2: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung nach § 357 Abs. 2 FamFG Muster 8.2: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung nach § 357 Abs. 2 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / c) Grad der Überzeugung

Rz. 76 Das Gericht muss nicht von der Unrichtigkeit des Erbscheins überzeugt sein; ausreichend ist vielmehr, dass seine Überzeugung erschüttert ist.[43] Hingegen reichen bloße Zweifel an der Richtigkeit für die Einziehung nicht aus.[44]mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Wirkung

1. Vermutungswirkung Rz. 2 Entsprechend einer Grundbucheintragung kommt auch dem erteilten Erbschein eine Vermutungswirkung nach § 2365 BGB zu: Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Als Beschränkungen kommen...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / A. Nachlasssachen

Rz. 1 Über die Nachlasssachen, insbesondere über die Erteilung eines Erbscheins, wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden. Insoweit waren früher primär die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) vom 17.5.1898 maßgeblich. Daneben sind noch die Vorschriften des Rechtspflegergesetzes, des Beurkundungsgeset...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Voraussetzungen der Einziehung

1. Zuständigkeit Rz. 67 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[36] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein ö...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 5. Antrag

Rz. 37 Für den Antrag auf Ausstellung des ENZ verweist § 36 Abs. 1 IntErbRVG auf Art. 65 EuErbVO. Auch hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben zur Ausstellung des ENZ entgegensteht, § 36 Abs. 2 IntErbRVG. Das Nachlassgericht kann dem Antragsteller die Versicherung erl...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum nachlassgerichtlichen Verfahren

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 80. Auflage 2022 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Bd. 5, 4. Auflage 2020 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht (BeckOGK) beck-online. Kommentar FamFG (BeckOK FamFG) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Brox/W...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG

a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG Rz. 86 Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG Muster 8.28: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / d) Ausschluss der Beschwerde

Rz. 104 Einige Entscheidungen sind kraft Gesetzes von der Beschwerde ausgeschlossen, wie z.B. die Kraftloserklärung eines Erbscheins nach § 353 Abs. 1 S. 4 FamFG.mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Beschwerde, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 FamFG

Rz. 93 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den "allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften" zulässig ist, § 11 Abs. 1 RPflG. Das bedeutet, dass in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Verfügungen des Rechtspflegers grundsätzlich mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar sind. Lehnt (z.B. bei gesetzlicher Erbfolge) ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Muster: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge)

Rz. 50 Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 30 Die Verfahrensgebühr entsteht grundsätzlich in Höhe von 1,3 nach VV 3100 RVG. Soweit in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt oder eine Entscheidung entgegengenommen wird, beträgt die Gebühr nach VV 3101 RVG lediglich 0,8. Demnach würde für die bloße Beantragung eines Erbscheins die reduzierte Verfahrensgebühr anfallen. Ist mit dem E...mehr

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Vorwort

Das FamFG, in dem auch die nachlassgerichtlichen Verfahren geregelt sind, feierte am 1.9.2022 seinen 13. Geburtstag. Nach elf Jahren war es nunmehr an der Zeit, zwischenzeitliche Änderungen und Ergänzungen in eine Neuauflage aufzunehmen. Gerade die Europäische Erbrechtsverordnung und die damit einhergehende Reform des nationalen Erbscheinsverfahrens aus dem Jahr 2015, z.B. d...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Internationale Erbrecht beschäftigt sich mit Erbfällen mit Auslandsbezug.[1] Geschätzt 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle mit einem geschätzten Vermögen von mehr als 120 Mrd. EUR fallen allen EU-weit jährlich an. Gründe hierfür sind die gestiegene Mobilität der Menschen wie des Kapitals. Es gibt immer mehr Ehen mit einem ausländischen Ehepartner, Familienmitglie...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Kostenvorschusspflicht

Rz. 95 Kostenvorschüsse sollen in Nachlasssachen nur dann gefordert werden, wenn dies zur Sicherung des Eingangs der Kosten angebracht erscheint. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn die Mittellosigkeit des Kostenschuldners z.B. aus einem anderen Verfahren bekannt ist oder wenn ungewöhnlich hohe Kosten anfallen. Rz. 96 Muster 1.21: Beschwerde gegen die Anordnung der V...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Zuständiges Gericht

Rz. 5 Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 2353 BGB, § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 343 FamFG . Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts unterliegt in vollem Umfang der Überprüfung ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Muster: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge)

Rz. 48 Muster 8.16: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge) Muster 8.16: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht z...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers)

Rz. 52 Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 5. Definition des Beteiligtenbegriffs im FamFG

Rz. 32 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[31] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Rz. 33 Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehenmehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers)

Rz. 55 Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) Muster 8.19: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Großeltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige...mehr

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Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.2 Personenstandsdaten des Kindes

Rz. 3 Für das Kind sind folgende Daten grundsätzlich nachzuweisen: Vornamen, Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr der Geburt) und Geburtsort. An den Nachweis dieser Daten stellt das Gesetz konkrete Anforderungen. Er ist durch Vorlage einer Personenstandsurkunde oder einer sonstigen öffentlichen Urkunde zu führen. Rz. 4 Personenstandsurkunden, durch die sowohl Vorname, Geburtsdatum und ...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erbschein

Rz. 102 Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das dem Erben den Nachweis seiner Position als Erbe ermöglicht und das auf seinen Antrag hin vom Nachlassgericht ausgestellt wird.[1] Der Erbschein hat aber keine konstitutive Wirkung, d. h. ein unzutreffender Inhalt des Erbscheins ändert nichts an der Erbrechtslage, sondern ermöglicht es nur einem Nichterben (Erbscheinserben)...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erbengemeinschaft

Rz. 119 In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt die Erbfolge nicht nur an einen Erben, sondern an eine Mehrheit von Erben. In diesem Fall geht der Nachlass als Ganzes ungeteilt auf die Erben über und sie bilden eine Erbengemeinschaft nach Maßgabe der §§ 2032 ff. BGB. Die Erbengemeinschaft ist eine nicht rechtsfähige[1] Gesamthandsgemeinschaft. Träger der Nachlassrechte u...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / III. Berechtigte, § 1872 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB n.F.

Rz. 22 Gemäß § 1872 Abs. 1 BGB n.F. ist in erster Linie der ehemals Betreute Empfänger der Unterlagen. Endet die Betreuung durch Tod des Betreuten, treten seine Erben an seine Stelle, was der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB entspricht. Welche Art Nachweis verlangt werden kann, ist nach den allgemeinen Regelungen zu ermitteln. Einen Gutglaubensschutz gibt der Erbschein,...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / D. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, §§ 7, 34 BtOG

Rz. 16 Nachdem es insbesondere aufgrund der Kommentierung von Demharter [14] und Entscheidungen des OLG Köln[15] zu Irritationen über die Grundbuchtauglichkeit von durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmachten gekommen war, sprach der BGH in einer leider stark verzögert am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung vom 12.11.2020 ein Machtwort...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / II. Notgeschäftsführung

Rz. 15 Über das Vertretungsrecht gem. § 1874 Abs. 1 BGB n.F. hinaus wird der Betreuer nach § 1874 Abs. 2 BGB n.F. zu einer Notgeschäftsführung nach dem Tod verpflichtet. Sie bezieht sich nur auf seinen Aufgabenkreis. Anders als in § 1698b BGB, auf den § 1908i BGB a.F. über § 1893 BGB a.F. verwies, fehlt der Begriff der "Gefahr" und es wird auf "Angelegenheiten, die keinen Au...mehr

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ZErb 09/2022, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Mit notarieller Urkunde vom 27.4.2021 (…) beantragte die Antragstellerin die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie alleinige Erbin des am 30.6.2020 in Merzig verstorbenen Erblassers geworden sei; ein von ihr zuvor unter dem 24.9.2020 eingereichter gleichlautender Erbscheinsantrag (Az. 6 VI 451/20 AG Merzig) war in der Folge zurückgenommen worden. Der Erblasser war zum Zeit...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / Einführung

Montagmorgen, 9 Uhr, erster Termin der Woche. Ich betrete mein Besprechungszimmer, dort wartet bereits ein älteres Ehepaar auf mich. "Was kann ich für Sie beide tun?" Der Ehemann ist Mitglied einer Erbengemeinschaft, erfahre ich. Der Erblasser ist fünf Jahre zuvor verstorben und zwei Rechtsanwälte hatten bereits versucht, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Erfolglos....mehr

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ZErb 09/2022, Zur Anfechtun... / 1 Gründe

I.) Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung am 0.0.2018 verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2) eines seiner Kinder. Alle Abkömmlinge des Erblassers haben durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen, beim Nachlassgericht eingehend am 10.08. und 13.8.201...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 2. Die Vorarbeit in der Verwaltung

Der Umfang dieses Mandats, insbesondere auch die Fülle der Beteiligten, erforderte eine absolut strukturierte Verwaltung der Daten. Als Erstes legten wir mit den Daten des Erbscheins eine Excel-Tabelle an, mit der wir auch den Wert des jeweiligen Erbteils errechnen konnten. Wie befürchtet, waren einige der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Erbscheins betagten Miterben ihrerse...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Wirkung des Eintritts

Rz. 3 Der Erbe wird unmittelbar mit dem Tode des Mieters Vertragspartei. Haben eintrittsberechtigte Personen von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch gemacht, wird das Mietverhältnis mit dem Erben rückwirkend auf den Zeitpunkt des Todes des Mieters fortgesetzt (Schmidt-Futterer/Streyl, § 564 Rn. 2), und zwar im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Soll nur einer von mehreren Erben, die...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

Leitsatz Das fortdauernde Fehlen der gemäß § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Verzichterklärung aller im Erbschein ausgewiesenen Miterben stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der die Einziehung des erteilten Erbscheins nach sich zieht. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.3.2022 – 21 W 175/21 1 Gründe I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus d...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / Leitsatz

Das fortdauernde Fehlen der gemäß § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Verzichterklärung aller im Erbschein ausgewiesenen Miterben stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der die Einziehung des erteilten Erbscheins nach sich zieht. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.3.2022 – 21 W 175/21mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 2. Abwandlung: Erbschein liegt nicht vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Liegt kein Erbschein nach dem verstorbenen Mandanten K vor oder ist die Erbfolge ungeklärt, erstreckt sich die Prozessvollmacht nach dem Tod des K auf dessen unbekannte Erben. Folglich kann Rechtsanwalt A den Kostenfestsetzungsantrag zugunsten der unbekannten Erben des K stellen.[4] Der Umschreibung der Vollstreckungsklausel gem. § 727 ZPO...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall: Erbschein liegt vor

a) Antragsbefugnis des Rechtsanwalts Im Ausgangsfall kann Rechtsanwalt K den Kostenfestsetzungsantrag somit für die Ehefrau E seines verstorbenen Mandanten und für deren beiden Kinder in ungeteilter Erbengemeinschaft stellen. Dem Antrag kann jedoch nur stattgegeben werden, wenn die Vollstreckungsklausel des am 10.6. verkündeten Urteils auf diese drei Erben gem. § 727 ZPO umge...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung eines Erbscheins nach Art. 46 Abs. 3 lit. b) EuErbVO

Leitsatz 1. Ein Erbschein hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, sodass auch eine Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 lit. b) EuErbVO zum Zwecke der Vollstreckbarkeitserklärung nicht ausgestellt werden kann. 2. Die Bescheinigung gem. Art. 46 Abs. 3 lit. b) EuErbVO enthält keine Aussagen zu den Entscheidungswirkungen jenseits des vollstreckbaren Inhalts einer Entscheidung. Die ...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Am 16.9.2020 hat der Rechtspfleger des Nachlassgerichts einen durch am 18.8.2021 erlassenen Beschluss berichtigten gemeinschaftlichen Erbschein nach dem am xx.xx.2020 verstorbenen A B (im Folgenden: Erblasser) nach gesetzlicher Erbfolge erlassen (Bl. 31a f. d. A.). Danach sind Erben des Erblassers die Beteiligten zu 1) bis 4) und die mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in ...mehr

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ZErb 08/2022, Erteilung ein... / Leitsatz

1. Ein Erbschein hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, sodass auch eine Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 lit. b) EuErbVO zum Zwecke der Vollstreckbarkeitserklärung nicht ausgestellt werden kann. 2. Die Bescheinigung gem. Art. 46 Abs. 3 lit. b) EuErbVO enthält keine Aussagen zu den Entscheidungswirkungen jenseits des vollstreckbaren Inhalts einer Entscheidung. Die EuErbVO ...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin erhob als Prozessbevollmächtigte für Herrn A vor dem FG Dessau-Roßlau Klage. Herr A verstarb während des Klageverfahrens. Nachdem sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hatte, erließ das FG am 4.9.2020 einen Kostenbeschluss, nach dem die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auf Klägerseite war im Rubrum dieses Beschlusses der Verstor...mehr