Rz. 26

Der Notar macht über den Empfang eines notariellen Testaments und eines gegenseitigen Testaments von Ehegatten eine Eintragung im Erbregister.[21] Das Erbregister ist ein staatliches elektronisches Register im Verwaltungsbereich des Justizministeriums, das von der estnischen Notarkammer verwaltet wird und in dem u.A. die folgenden vorgelegten Dokumente und Ereignisse registriert werden:

notarielle Testamente (Name des Erblassers, Datum des Testaments, Notar, Aufbewahrungsort des Testaments);
Erbverträge (Person des Erblassers, Datum des Vertrages, Notar, Aufbewahrungsort des Vertrages);
gegenseitige Testamente von Ehegatten (Personen der Erblasser, Datum des Testaments, Notar, Aufbewahrungsort des Testaments);
Aufhebung und Rücktritt von Testamenten (Person des Erblassers, Datum, Notar);
häusliche Testamente (sofern sie dem Register bekanntgegeben werden: (Person des Testators, Datum des Testaments, Aufbewahrungsort des Testaments);
Eröffnung eines Nachlassverfahrens (Person des Erblassers, Datum der Eröffnung des Verfahrens, Notar);
ausgehändigte Erbscheine (Person des Erblassers, Todesdatum des Erblassers, Person(en) des oder der Erben, Notar).
 

Rz. 27

Die Einträge des Registers werden bis zum Erbfall vertraulich behandelt. Nach dem Erbfall sind die Angaben über die im Erbregister eingetragenen Fakten und Personen (die Person des Erblassers und seine Erben) für Personen mit einer estnischen ID-Karte öffentlich zugänglich, nicht jedoch der weitere Inhalt der Dokumente. Personen, die keine estnische ID-Karte besitzen, können über jeden estnischen Notar Einsicht erhalten.

[21] Das Erbregister ist im 7. Kapitel des ErbG (§§ 176–179) geregelt. Zusätzlich gilt die Verfügung Nr. 38 des Justizministers "Die Ordnung zum Erstellen des Erbregisters, zu Einträgen ins Erbregister und zur Herausgabe von Informationen aus dem Erbregister" vom 3.12.2013 (Pärimisregistri pidamise, pärimisregistrisse kannete tegemise ja pärimisregistrist teabe väljastamise kord, RT I 6.12.2013, 4; in Kraft getreten am 9.12.2013, zuletzt geändert am 9.3.2015).

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