Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 1. Die Vor- und Nacherbschaft im Verhältnis zur EuErbVO

a) Rechtsunsicherheit wg. Verfügungsbeschränkungen des Vorerben Rz. 36 Die Vor- und Nacherbfolge wird in der EuErbVO an keiner Stelle erwähnt. Die EuErbVO schafft im Hinblick auf die Vor- und Nacherbschaft neue Probleme, weil nicht alle Mitgliedstaaten die Vor- und Nacherbschaft kennen. Der Vorerbe kann nicht ohne Weiteres über die Vorerbschaft verfügen. Solche Verfügungsbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Die Rechtswirkungen des Nacherbenvermerks

Rz. 52 Durch den Nacherbenvermerk werden der Nacherbe und dessen Erben vor Verfügungen des Vorerben geschützt, die ihm gegenüber unwirksam sind. Er ist keine Grundbuchsperre, Verfügungen des Vorerben werden eingetragen, da ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist, solange der Nacherbenvermerk eingetragen bleibt. Rz. 53 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / V. Nacherbschaft und Handelsregister

Rz. 57 Der Vorerbe ist als Rechtsnachfolger des Erblassers im Handelsregister einzutragen. Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (§ 51 GBO) kennt das Handelsregisterrecht den Nacherbenvermerk nicht. Nach Eintritt des Nacherbfalls wird der Nacherbe Unternehmensinhaber. Seine Eintragung ist vom Vorerben, bzw. nach seinem Tod von den Erben des Vorerben und dem Nacherben, in letzterem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / IV. Unwirksamwerden der Nacherbschaft durch Zeitablauf

Rz. 19 Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist, § 2109 BGB. Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Zuständigkeiten für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 40 Deshalb sind in diesem Zusammenhang Zuständigkeitsfragen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere sind von Bedeutung die Zuständigkeitsregeln für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Das Nachlassgericht eines Mitgliedstaates, der die Vor- und Nacherbschaft kennt, wird die Vor- und Nacherbschaft in das ENZ aufnehmen, nicht aber das Nachlassgerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Grundsatz

Rz. 102 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[99] Eine Zwangsvollstreckung im Sinne des § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Erbteilung

Rz. 95 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[88] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Auseinandersetzung der Vorerbengemeinschaft verlangen. Einer Mitwirkung des Nacherben bedarf es hierfür nur, wenn zum Vollzug der Auseinandersetzung Verfügungen notwendig sind, die unter die Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und Nacherbschaft / a) Rechtsunsicherheit wg. Verfügungsbeschränkungen des Vorerben

Rz. 36 Die Vor- und Nacherbfolge wird in der EuErbVO an keiner Stelle erwähnt. Die EuErbVO schafft im Hinblick auf die Vor- und Nacherbschaft neue Probleme, weil nicht alle Mitgliedstaaten die Vor- und Nacherbschaft kennen. Der Vorerbe kann nicht ohne Weiteres über die Vorerbschaft verfügen. Solche Verfügungsbeschränkungen kennen nicht alle Rechtsordnungen. Die Vor- und Nache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2020, Testamentswid... / 2 Gründe:

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Die vom Nachlassgericht in dem angegriffenen Beschluss angenommene Erbfolge ist eingetreten. 1. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / e) Gütergemeinschaft und Immobilienerwerb

Rz. 29 Der Erwerb von Immobilien durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft setzt grds. die Mitwirkung des anderen Ehegatten voraus. Es wird vermutet, dass der Erwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen erfolgt. Nach Art. 37 § 1 Nr. 1 FVGB ist der entgeltliche Immobilienerwerb zum gemeinschaftlichen Vermögen zustimmungsbedürftig. Fehlt die Zustimmung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Geschäftswert... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG gebotene Festsetzung des Geschäftswerts nach dem Wert des Gesamtnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass für die Berechnung lediglich der Wert des Immobilie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Vertretung de... / I. Begriff und Funktion

Die transmortale Vollmacht wird unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt. Anders als die normale Vollmacht erlischt sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.[1] Die transmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, ohne dass der Bevollmächtigte dies in besonderer Weise nachweisen müsste. Er benötigt neben der ihn ausweisenden Vollmachtsurkunde weder einen Erbschein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Geschäftswert... / Leitsatz

Der Verzicht des Gesetzgebers im Rahmen der Regelung des GNotKG auf eine Beschränkung des Geschäftswerts im Erbscheinserteilungsverfahren auf den Wert des mit dem Erbschein verfolgten Verwendungszwecks (hier: Grundbuchberichtigung im Zuge der Erbfolge) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. OLG München, Beschl. v. 6.8.2020 – 31 Wx 450/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Europäische Erbrechtsverord... / 1.2 Europäisches Nachlasszeugnis

Ein Europäisches Nachlasszeugnis erleichtert die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU. Das Europäische Nachlasszeugnis ähnelt in Inhalt und Wirkung dem deutschen Erbschein (§§ 2353 ff. BGB). Es gibt insbesondere Auskunft über das anwendbare Recht, Art und Weise der Berufung, Person des Erben, die Erbquoten und die dem Nachlassberechtigten zustehend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.1 Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Zeugnis ist zur Verwendung durch Erben, durch Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und durch Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat auf ihre Rechtsstellung berufen oder ihre Rechte als Erben oder Vermächtnisnehmer oder ihre Befugnisse als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausüben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Europäische Erbrechtsverord... / 2.8 Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Mit der Erbrechtsverordnung wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, das zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (Art. 62 Europäische Erbrechtsverordnung) . Die Verwendung des Zeugnisses ist nicht verpflichtend. Wichtig Das europäische Nachlasszeugnis ersetzt zunächst nicht innerstaatliche Schriftstücke, die in den Mitgliedstaaten zu ähnlic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob Einkommensteuerschulden infolge einer von den Erben erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind. Sachverhalt Die Kläger sind ausweislich des Erbscheins gesetzliche Erben des 2016 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser war Inhaber eines (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / III. Der Vorbehaltserbschein

Neben der Reformierung des Erbenhaftungsrechts[23] ist daher die Einführung einer neuen Art Erbenlegitimation zu erwägen, die lediglich zur Beschaffung von Informationen über den Nachlass, nicht jedoch zu Rechtsgeschäften damit ermächtigen würde. Der Vorteil eines solchen Vorbehaltserbscheines wäre, da er nicht zu Geschäften mit Nachlassgegenständen berechtigen und ihm daher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Zur Grundbuch... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist in Abt.’I mit 8 Gesellschaftern gebucht. Hierzu befindet sich in den Grundakten ein zwischen den eingetragenen Gesellschaftern zu f) bis h) am 7.3.2001 geschlossener Gesellschaftsvertrag in dem es u.a. heißt: 8. Tod eines Gesellschafters Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Sie w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / II. Das Dilemma des Vorbehaltserben: Ohne Annahme keine Auskunft

Diese vorschnellen Ausschlagungen, als "Flucht in die Ausschlagung", wären bei ausreichender Kenntnis vom Nachlassbestand nicht erklärt worden. Sie sind (auch) auf das Dilemma des vorläufigen Erben zurückzuführen, das in der Informationsbeschaffung liegt: Nach geltendem Recht hat der Erbe nur beschränkte Möglichkeiten, Informationen über die Beschaffenheit des Nachlasses einz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Wegfall der a... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes. Er hat am 7.2.2019 einen Erbschein als Alleinerbe der Erblasserin beantragt. Die Eltern des Beteiligten zu 1 hatten am 12.8.1997 einen notariellen Erbvertrag geschlossen und sich darin gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben eingesetzt (Ziff. 2). Zu’Erben des Letztversterbenden h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Nacherbenvermerk im Erbschein nach Veräußerung der Nacherbenrechte an den Vorerben

Leitsatz 1. Ein Nacherbenanwartschaftsrecht ist grundsätzlich übertragbar und vererblich; ob ein entgegenstehender Wille des Erblassers vorgelegen hat und er eine Ersatznacherbschaft angeordnet hat, ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung nach den allgemeinen Auslegungsregeln zu ermitteln, namentlich durch die erläuternde Auslegung, hilfsweise durch die ergänzende Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Aus den Gründen

I. Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich. Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat. Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21.8.1989 (Bl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Leitsatz

1. Ein Nacherbenanwartschaftsrecht ist grundsätzlich übertragbar und vererblich; ob ein entgegenstehender Wille des Erblassers vorgelegen hat und er eine Ersatznacherbschaft angeordnet hat, ist durch Auslegung der letztwilligen Verfügung nach den allgemeinen Auslegungsregeln zu ermitteln, namentlich durch die erläuternde Auslegung, hilfsweise durch die ergänzende Auslegung (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Feststellung ... / Aus den Gründen

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 22.6.2017 in D. verstorben. Er errichtete am 8.7.2011 zwei im Wesentlichen gleichlautende Testamente. Ein Exemplar verblieb beim Erblasser, ein Exemplar gab er der Beteiligten zu1, seiner Cousine. Die Verfügungen haben folgenden Wortlaut:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorrang der E... / Aus den Gründen

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens. II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht erfüllt. Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unzulässig ist. 1. Die Verfassungsbeschwerde wahrt bereits nicht den in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

Leitsatz 1. Der Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein ist nur bis zur Erteilung des Erbscheins möglich. 2. Notarielle Urkunden sind nicht schon vor Leistung der Unterschriften zu heften. Es genügt, wenn dies nach Abschluss der Niederschrift erfolgt. OLG München, Beschl. v. 10.4.2020 – 31 Wx 354/17 1 Gründe I. Der Erblasser ist am 22.3.2016 im Alter von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Widerruf des ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 22.3.2016 im Alter von 66 Jahren verstorben. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger, die Beteiligte zu 1, seine zweite Ehefrau, ist russische Staatsangehörige. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Töchter aus erster Ehe. Am 9.9.2016 versicherten die Beteiligten zu 1 bis 3 in notarieller Urkunde an Eides statt, dass der Erblasser weder einen Erbv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Widerruf des ... / Leitsatz

1. Der Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein ist nur bis zur Erteilung des Erbscheins möglich. 2. Notarielle Urkunden sind nicht schon vor Leistung der Unterschriften zu heften. Es genügt, wenn dies nach Abschluss der Niederschrift erfolgt. OLG München, Beschl. v. 10.4.2020 – 31 Wx 354/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Zur Vertretun... / 1 Gründe

I. Die Antragsteller haben die Eintragung einer Grundschuld sowie – die Antragsteller zu 1–5) – die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt. Mit notariellem Kaufvertrag vom … 10.2019 haben die Antragsteller zu 1–4) ein in Bremerhaven gelegenes Grundstück erworben. Die Antragstellerin zu 5) war am … 3.2019 verstorben, d.h. sie lebte im Zeitpunkt der Beurkundung des Kau...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. 2. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besond...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Zur Testament... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1.–3. sind die Kinder der im April 2010 vorverstorbenen Schwester des Erblassers U … Die bereits im Jahr 2003 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 5. war eine Schwester der Beteiligten zu 1.–3., die Mutter der Beteiligten zu 4. war eine Halbschwester des Erblassers. Der 2018 verstorbene Erblasser war kinderlos und verwitwet. Er hat zwei letztwillige Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Beginn der Fri... / 2 Aus den Gründen

1. Der Beschwerde, über die der Senat gem. § 83 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 81 Abs. 6 GNotKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat, ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG zwar statthaft. Ihr bleibt der Erfolg jedoch versagt, da sie bereits unzulässig ist. Denn die angefochtene Entscheidung ist dem Beschwerdeführer am 30.1.2018 zugestellt worden, die Beschwerdeschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Beginn der Fri... / Leitsatz

Bedarf die Entscheidung über einen Erbscheinsantrag gem. § 352e Abs. 1 S. 4 FamFG keiner Bekanntgabe, beginnt die Frist des § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG regemäßig mit dem Erlass des beantragten Erbscheins. Im Fall einer eklatant fehlerhaften, aber rechtskräftigen Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinsverfahren ist eine anteilige Nichterhebung von Gerichtskosten nach § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2020, Beginn der Fri... / 1 Sachverhalt

Die Erblasserin war verheiratet, hinterließ aber keine Kinder. Nach dem Tod des Erblassers schlugen zahlreiche Verwandte der Erblasserin die Erbschaft aus. Allein der Antragsteller beantragte am 12.5.2017 einen Alleinerbschein zu seinen Gunsten, den das Nachlassgericht, da niemand widersprach, am gleichen Tag auf der Grundlage eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Vergütungsans... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin war ausweislich des Erbscheins des staatlichen Notariats A. vom 1.12.1966 zu 1/5 Miterbin nach ihrem Vater B. Zu dessen Nachlass gehörte Ackerland in A. mit einer Gesamtfläche von 5.480 qm zu 0,62 EUR je qm, demzufolge Gesamtwert von 3.397,60 EUR und Anteil der Erblasserin 679,52 EUR. Weiteres Vermögen der Erblasserin ist nicht bekannt. Auf Antrag des Pächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Vermögensverz... / 1 Gründe

I. Der am 20.4.1987 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Von den Kindern aus erster Ehe sind zwei verstorben. Am Verfahren beteiligt sind daher drei Kinder aus erster Ehe (Beteiligte zu 2, 6 und 7) und drei Kinder aus der zweiten Ehe (Beteiligte 3 bis 5). Mit seiner Ehefrau errichtete der Erblasser am 28.6.1962 einen Ehe- und Erbvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 2. bis 10. sind die Geschwister der Erblasserin bzw. Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister. Der Beteiligte zu 1. ist der Patensohn des Ehemannes der Erblasserin; verwandtschaftliche Beziehungen zu der Erblasserin und ihrem 2011 vorverstorbenen Ehemann, die beide kinderlos waren, bestanden nicht. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 22.1.1992 hands...mehr