Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 04/2022, Zur Aussetzun... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die vollständige Zahlung einer an die Beklagte ausgekehrten Versicherungsleistung. Der Kläger behauptet, alleiniger Erbe seiner am 19.12.2020 verstorbenen … zu sein. Die Erblasserin schloss vor ihrem Tod eine Sterbegeldversicherung zugunsten der Beklagten ab. Die Versicherungssumme wurde nach dem Versterben von … in Höhe von 20.575,37 EUR an die Beklagte ...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Als erstes OLG erkennt das KG nunmehr explizit die Wirksamkeit und Verwendbarkeit einer dem Alleinerben erteilten transmortalen Vollmacht an. Die Entscheidung zeigt, dass eine notarielle post- oder transmortale Vollmacht im Grundbuchverkehr genügen kann, um Verfügungen über Nachlassgrundstücke vorzunehmen. Dies kann einen teuren Erbschein ersetzen.[7] Die transmortale Vollma...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 23.7.1987 vor einem staatlichen Notariat zusammen mit seiner Ehefrau H.M. ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des Längstlebenden sollte der Antragsteller Eigentümer ihres Hausgrundstückes in B., das sie im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR erworben hatten, werden. Genauere...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Gegenstand der Entscheidung des Kammergerichts ist eine Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 S. 1 GBO des Grundbuchamts. Dem Grundbuchamt lag ein Antrag auf Eintragung einer Erwerbsvormerkung zugunsten der Erwerber eines Grundstücks vor. Als Eigentümer des Grundstücks war der bereits im Jahre 2014 verstorbene Erblasser eingetragen. Eine Grundbuchberichtigung war nicht erfolgt....mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der zur prononcierteren Darstellung des Praxisproblems stark vereinfachte Sachverhalt lautete wie folgt: Der Erblasser setzte mit seiner Ehegattin ein gemeinschaftliches Testament auf, in dem sich beide Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Nach dem Tod des Erblassers erklärte die Witwe und eines von zwei Kindern die Ausschlagung der Erbschaft. Die Ehefrau gab dabei ...mehr

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ZErb 04/2022, Bindung des T... / 1 Gründe

I. Eingetragene Eigentümer sind die Beteiligte zu 1) zu ½ sowie die Beteiligte zu 1) und M … in Erbengemeinschaft zu 1/2. Grundlage der letztgenannten Eintragung ist ein (auf einem privatschriftlichen Testament beruhender) Erbschein, ausweislich dessen der 2017 verstorbene J … von der Beteiligten zu 1) zu 2/3 und von M … zu 1/3 beerbt worden ist. Weiter heißt es, M … sei nur ...mehr

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ZErb 04/2022, Zum Beginn de... / 1 Gründe

Die Beschwerde, mit der das beteiligte Land sich gegen die Feststellung des Fiskuserbrechts wendet, ist unbegründet. Der Senat kann nicht feststellen, dass andere Erben als das Land Niedersachsen vorhanden sind, nämlich die Beteiligten zu 1 und 2 als Kinder des am 10.9.2020 verstorebenen Erblassers. Die rechtliche Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Erblasser errichteten handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. folgende Regelung trafen: Zitat Erbteil P./I. fällt an eine Erbengemeinschaft auf 5 befreundeten Familien, da … [die Ehefrau] außer ihrem Ehemann keine Erben hat … Namen und Adressen für das Erbteil Italia sind im PC-Ausdruck angehängt und persönlich unterschrieben. …“ Dem Testament war e...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist die Mutter der Beteiligten zu 1) bis 3). Sie verstarb am … 2020. Ihr Ehemann, der Vater der Beteiligten zu 1) bis 3), ist … 2016 vorverstorben. 1. Am 27.7.2020 hat das Amtsgericht – Nachlassgericht – ein durch den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) geöffnet abgeliefertes eigenhändiges, mit dem Namen der Erblasserin unterschriebenes Testamen...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / Leitsatz

1. Der Erbscheinsantrag kann nicht mit prozessualer Bindungswirkung für das Nachlassgericht auf einen konkreten Berufungsgrund beschränkt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erbschaft ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund von allen Erben angenommen wurde bzw. von keinem mehr ausgeschlagen werden kann. 2. Der Berufungsgrund ist bis auf den Ausnahmefall der mehrfachen B...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Dem mitgeteilten Sachverhalt steht es förmlich auf die Stirn geschrieben: Sittenwidrigkeit.[54] Und so lässt die Entscheidung des Gerichts den Betrachter mit dem wohligen Gefühl zurück, dass hier der Gerechtigkeit Genüge getan wurde, das Gericht mutig gegen das ungebührliche Verhalten der beiden (scheinbaren) Erben vorgegangen ist und der Erblasser einen ausreichenden "Schut...mehr

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ZErb 03/2022, Erbscheinsert... / 1 Gründe

I. 1. Zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 17.12.2020 und dem 21.12.2020 verstarb der am xx.xx.1979 geborene ledige Erblasser. Die Eltern und der einzige Bruder des Erblassers sind vorverstorben, leibliche Abkömmlinge existieren nicht. Hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses der Beteiligten zu 1) und 4) – 9) zum Erblasser wird auf die Feststellungen der Rechtspfl...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24.4.2017 verstorbenen Erblassers geworden sind. Die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) erstellten unter dem 10.3.2011 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, das von beiden unterzeichnet wurde. ...mehr

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ZErb 02/2022, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nachlassgericht – entgegen dem Erbscheinsantrag der Antragsteller vom 13.7.2020 – eine Fiskuserbschaft zu ½ festgestellt hat. Der Erblasser war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge; er hat kein Testament errichtet. Seine Eltern sind vorverstorben und hatten keine Abkömmlinge neben dem Erblasser. Die Antragsteller – die ...mehr

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ZErb 02/2022, Einrichtung e... / 1 Gründe

I. Die vor Jahren verstorbene Erblasserin ist in Erbengemeinschaft mit den beiden Beteiligten und zwei weiteren Miterben als Eigentümerin des Grundstücks … in Dormagen eingetragen, wo sie zur Zeit ihres Todes gelebt hatte. Sie ist nach dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Neuss vom 28.6.2001 beerbt worden von ihren acht (sechs davon sind nachverstorben) Geschwiste...mehr

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Digitale Transformation in ... / 2 Bürgerorientierte Service-Erbringung am Beispiel "Neuer Reisepass"

E-Government als Weg zur bürgerorientierten Service-Erbringung E-Government haben wir als Bürger und Einwohner wenig nachgefragt und wenig angeboten erhalten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen für ein E-Government oder gar ein Smart Government sind noch nicht vollständig geschaffen. Dies attestieren Fromm und andere in ihrer Studie mit den Worten: ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe des Berufungsgrunds im Erbschein

Leitsatz Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. BGH, Beschl. v. 8.9.2021 – IV ZB 17/20 1 Tatbestand I. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin; ein weiterer Sohn verstarb 2013 kinderlos. Mit notariellem gemeinschaftlichen Testament vom 20.10.1982 hatten sich die Erblasserin und ihr Ehemann, der 1984 verstarb, ge...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / 2 Gründe

II. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ErbR 2020, 571 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Nachlassgericht habe zu Recht offengelassen, ob es die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen aufgrund des Testaments vom 20.10.1982 oder aufgrund des Testaments vom 17.12.2015 für festgestel...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / Leitsatz

Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. BGH, Beschl. v. 8.9.2021 – IV ZB 17/20mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin; ein weiterer Sohn verstarb 2013 kinderlos. Mit notariellem gemeinschaftlichen Testament vom 20.10.1982 hatten sich die Erblasserin und ihr Ehemann, der 1984 verstarb, gegenseitig als Alleinerben sowie die Beteiligten als Erben zu gleichen Teilen nach dem Überlebenden eingesetzt. Sie hatten außerdem angeordnet, dass der Überleb...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Erbscheine, Testamentsvollstreckerzeugnisse und sonstige vom Nachlassgericht zur erteilende Zeugnisse (§ 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG)

Rz. 134 Für Verfahren über den Antrag auf Erteilung von Erbscheinen und anderen Zeugnissen des Nachlassgerichts entstehen im erstinstanzlichen Verfahren Gebühren nach Nr. 12210–12212 KV. Nach Vorbem. 1.2.2 Abs. 1 KV gilt dieser Abschnitt für Verfahren über den Antrag auf Erteilungmehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments sowie die Wirksamkeit der Beschwerdeeinlegung. Der verwitwete Erblasser war der Vater des Beschwerdeführers und der Beteiligten zu 3. sowie der Großvater des Antragstellers, des Neffen des Beschwerdeführers. Mit privatschriftlichem Testament vom 30.12.2019 (Bl. 7 d.BA 4 IV 442/20) setzte der ...mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Gegenstandsgleichheit

Rz. 133 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[286] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[287]mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn sie ist nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden. a) Der am 26.7.2021 per Post eingegangene Schriftsatz ist nicht fristgemäß eingegangen. Nachdem der angegriffene Beschluss dem Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 22.6.2021 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt ...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Durch das europäische Nachlasszeugnis[33] kann der Erbe sein Erbrecht in mehreren EU-Staaten nachweisen. Er muss so nicht in jedem EU-Staat seine Anerkennung als Erbe beantragen. Zu beachten ist, dass das europäische Nachlasszeugnis nur eine sechsmonatige Gültigkeit hat. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Erbe eine neue Abschrift des europäischen Nachlasszeugnisses beantragen. E...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Österreich

Das österreichische Erbrecht wurde im Rahmen einer umfassenden Erbrechtsmodernisierung[18] zum 1.1.2017 erheblich geändert.[19] Bedeutsame Unterschiede zum deutschen Erbrecht gibt es insbesondere im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht und bei Erbverträgen. In Österreich gibt es kein Pflichtteilsrecht der Eltern. Im Hinblick auf das Pflichtteilsergänzungsrecht ist zu beachten, d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 135 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[295] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[296]mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Spanien

Hat der deutsche Erblasser vor seinem Tod in Spanien in seiner Immobilie seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt, so ist auf den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht anzuwenden, sofern testamentarisch keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen wurde.[13] Zunächst ist zu beachten, dass Spanien ein Mehrrechtsstaat ist, da einzelne autonome Gemeinschaften ein eigen...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am 25.1.2018 verstorben. Sie errichtete am 17.8.1965 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag, in dem die Ehegatten unter Ziffer II. folgende Anordnungen trafen: "Im Wege des Erbvertrages vereinbaren wir in einseitig unwiderruflicher Weise: Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Erbe des Längstlebenden ...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt im Ergebnis die Auffassung des Nachlassgerichts, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 26.10.2015 bestimmt und nicht nach dem von der Erblasserin und ihrem vorverstorbenen Ehemann niedergelegten Erbvertrag vom 17.8.1965. Letzterer enthält für die hier inmitten stehende Erbfolge nach der Erbla...mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde neu gefasst mit Wirkung vom 1.1.2021 durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229).mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 9. Die Auslagen

Rz. 370 Beim Inkassovertrag nach §§ 675, 611 BGB hat der Rechtsdienstleister nach §§ 675, 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz seiner eigenen Auslagen wie der von ihm gezahlten Drittauslagen. Die Auslagen sind damit Teil des Schadens des Gläubigers, den er ersetzt verlangen kann. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung des Gläubigers mit dem Inkassodienstleister, dass das RVG z...mehr

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Singapur / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 99 Anteile an einer Pte. Ltd. sind frei vererblich. Detaillierte gesellschaftsrechtliche Gesetzesregelungen bestehen nicht, es gelten grundsätzlich die erbrechtlichen Vorschriften. Im Companies Act ist lediglich geregelt, dass nur der Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter nach erfolgtem Nachweis seiner Berechtigung als rechtmäßiger Inhaber der Anteile des verstor...mehr

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Türkei / 2. Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Erbschaft und güterrechtliche Auseinandersetzung

Rz. 159 Im Fall der Vererbung von Gesellschaftsanteilen ist eine Zustimmung der Gesellschafter zur Anteilsübertragung nicht nötig, falls in der Satzung nichts anderes bestimmt ist. Die Generalversammlung hat innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den neuen Eigentümer abzulehnen (Art. 596 Abs. 2 HGB), vorausgesetzt, sie stellt eine dritte Person, die zum Erwerb bereit is...mehr

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Kanada / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 51 Gesellschaftsanteile gehen nach dem auf den Erbfall maßgeblichen Recht als Bestandteil des Nachlasses auf den bzw. die Erben über. Zum Nachweis seiner Berechtigung muss der Erbe gem. Sect. 51 (7) CBCA einen Erbschein ("probate") bzw. ein Nachlassverwalter seine Ernennungsurkunde ("Letter of Administration") sowie eine Versicherung ("Affidavit") vorlegen, aus der sich ...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Abgrenzung zwischen Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 338 Nach englischem Erbrecht geht der Anteil an einer Ltd. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (sog. transmission). Grundsätzlich ist aus erbrechtlicher Sicht zunächst zu beachten, dass der Nachlass nicht unmittelbar auf die Gesamtrechtsnachfolger übergeht, sondern auf Treuhänder (sog. personal representative), die die Nachlassangelegenheiten zu...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 85 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtlich bedingte Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften ausschließen oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Im Fall des Ausschlusses eines Erbgangs muss die Gesellschaft innerhalb von 90 Tagen nach Kenntnis des Todes den Anteil des versto...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bindung an den Erbschein

Rz. 78 [Autor/Stand] Der Erbschein ist ein Zeugnis für das Erbrecht. Er begründet nach § 2365 BGB die Vermutung, dass demjenigen, der in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das im Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Ein Gegenbeweis kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Nach ...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: Nachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen Testament nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis

Leitsatz 1. Bei einem privatschriftlichen Testament ist die Erbfolge gemäß § 35 GBO mit einem Erbschein nachzuweisen. Eine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht hat auf diese Regelungen keinen Einfluss. 2. Öffentliche Urkunden sind gemäß § 415 ZPO Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben vers...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorerben im Beschwerdeverfahren bei Versagung der’Erteilung eines Vorerben-Erbscheins

Leitsatz 1. Verstirbt der Vorerbe während des von ihm geführten Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung der Erteilung eines Vorerben-Erbscheins, so ist die Vorerbschaft beendet, das Begehren eines Ausweises der gegenwärtigen Rechtslage gegenstandslos geworden und tritt Erledigung der Hauptsache ein, mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren unzulässig wird, sofern der Be...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr