Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4.1 Vermutungswirkung

Gemäß Art. 69 Abs. 2 EuErbVO besteht eine Vermutung bezüglich der Richtigkeit des Sachverhalts und der erbrechtlichen Berechtigung der genannten Personen (Richtigkeitsvermutung). Ferner besteht die Vermutung auf Vollständigkeit des Zeugnisses dahingehend, dass die Rechte oder Befugnisse keinen anderen als den im Zeugnis aufgeführten Bedingungen und/oder Beschränkungen unterl...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7 Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ist in Kapitel IV und dort in den Art. 39–58 EuErbVO geregelt. Achtung Keine Vollstreckbarkeit von Erbscheinen Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht auf Erbscheine eines anderen Mitgliedstaats bezieht, da Erbscheine zum einen ohnehin nicht vollstreckbar s...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld. Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder. Am x.x.2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Be...mehr

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ZErb 07/2019, Zu Art und Um... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde führt in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG zur Aufhebung der Abhilfeentscheidung und Zurückverweisung an das Amtsgericht insoweit, als sich dieses nicht mit dem Beschwerdevorbringen des Beteiligten zu 2 in Bezug auf die von dem Beschwerdeführer angegriffenen Kostenentscheidung in Ziffer 3 des Beschlusses vom 18.1.2019 Beschlusse in der geb...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Aus den Gründen

B. Die Beschwerde hat insgesamt keinen Erfolg. Die Beteiligten zu 7) bis 10) sind durch die angefochtene Entscheidung nicht in ihren Rechten beeintrachtigt, weshalb ihr Rechtsmittel bereits unzulassig ist. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) ist zwar zulassig, in der Sache jedoch unbegrundet. I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 7) bis 10) ist unzulassig. Sie sind nicht besc...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Aus den Gründen

I. Die Berufung, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu ihr Einverständnis erklärt haben, §§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). 2. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte zur Bewi...mehr

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Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen

Leitsatz 1. Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt mit dem Tode des Stifters. 2. Eine Ausdehnung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB auf die in § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG angeordnete Steuerbefreiung kommt ohne eigenständige steuerrechtliche Anordnung der Rückwirkung nicht in Betracht. Normenkette § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 59, § 60 Abs. 2, § 61 Abs. 1 AO, § 83, § 84, ...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / I. Begriff

Die transmortale Vollmacht wird unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt. Anders als die normale Vollmacht erlischt sie nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers.[1] Die transmortale Vollmacht wirkt über den Tod hinaus, ohne dass der Bevollmächtigte dies in besonderer Weise nachweisen müsste. Er benötigt neben der ihn ausweisenden Vollmachtsurkunde weder einen Erbschein ...mehr

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ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Sachverhalt

Die Beschwerdefuhrer, die Enkel des Erblassers (nachfolgend nur: die Enkelkinder), wenden sich mit ihrer statthaften und auch im Ubrigen zulassigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde, die zunachst von der fur sie bestellten Erganzungspflegerin mit Schriftsatz vom 7.12.2017 (Bl. 139 dA) und sodann von ihrem Verfahrensbevollmachtigten mit Schriftsatz v...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr

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ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Aus den Gründen

Der Senat teilt diese Ausfuhrungen des Nachlassgerichts zur Testamentsauslegung, die sich mit der Auffassung der Beteiligten zu 1 decken, weitestgehend (vgl. nachfolgend unter 1.). Soweit das Nachlassgericht jedoch dargelegt hat, das Testament begrunde inhaltlich keine Bedenken, es sei vielmehr ein legitimes Interesse des Erblassers gewesen, seine Enkelkinder regelmaßig zu s...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Enkelkinder des am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblassers T, geboren am ... . ... .1924. Der Erblasser war verheiratet mit T2, geboren am ... . ... .1920. Die Ehefrau ist am ... . ... . 1989 vorverstorben. Aus der Ehe ist der Sohn T3, der Vater der Antragsteller, als einziges Kind hervorgegangen. Der Antragsteller zu 1. ist am ... . .....mehr

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ZErb 05/2019, Benennung des... / Sachverhalt

Die kinderlos verstorbene Erblasserin war mit dem am 23.1.1994 vorverstorbenen X2 verheiratet. Die Eltern der Erblasserin sind vorverstorben. Neben der Erblasserin hatten die Eltern vier weitere Kinder: Die Erblasserin hat eine letztwillige Ve...mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff FamFG zulässig, sie ist insbesondere form- und fristgemäß eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel – derzeit nur zum Teil – Erfolg und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang. 1. Die Erbfolge nach dem am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblasser folgt aus dem am 17.3.2008 errichtet...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / E. Europäisches Nachlasszeugnis

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein bezeugt ist.[37] Für die deutschen Finanzbehörden ist der Nachweis der Rechtsnachfolge von Todes wegen neben dem Erbschein auch durch das Europäische Nachlasszeugnis verbindlich (europaweit gültige Urkunde; Art. 62 EU-ErbVO).[38] ME gelten die zur Beweiskraft und Verbindlichke...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 3. Dezember 2016 verstorbenen Heidrun H. (im Folgenden: Erblasserin) sowie über Anordnung und Umfang einer Testamentsvollstreckung. Die Erblasserin war mit dem am 24. Juli 2004 vorverstorbenen Paul Heinrich H. verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Söhne, die Beteiligten zu 1 und 2, hervorgegangen. Der Beteiligte zu 2 ist Vate...mehr

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ZErb 04/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet mit E... D..., geb. F..., die am 8.3.2015 vorverstorben ist. Aus der ersten Ehe des Erblassers stammen der Beteiligte zu 2. und dessen Schwester, Frau R... K... Aus der ersten Ehe der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers entstammen die Beteiligten zu 1. und 3. Mit gemeinschaftlichem handschriftlichen Testament vom 30. Dezember 1...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist Trägerin eines Krankenhauses, das sie als Zweckbetrieb im Sinne des § 67 der Abgabenordnung betreibt. Gemäß der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 21.7.2017 (Bl. 389 dA) ist hinsichtlich der Steuerpflicht Folgendes festgestellt: "Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf...mehr

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsbeschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, das Testament der Erblasserin vom 21. November 2006 sei wirksam. Gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten. Der Beteiligte zu 5 habe gemäß § 1944 BGB nicht wirksam ausgeschlagen. Maßgebliche Personen, auf deren Kenntnis es ankomme, seien der Beteiligte zu 2 und dessen ...mehr

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ZErb 03/2019, Testamentsaus... / Sachverhalt

Der in zweiter Ehe verheirate Erblasser ist am 30.12.2016 verstorben. Die erste Ehe endete durch Scheidung, aus dieser Ehe gingen die Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführerin) und der am Beschwerdeverfahren nicht beteiligte Sohn F.H. hervor. Die Beteiligte zu 1 ist die zweite Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 3 deren Sohn. Der Erblasser errichtete am 19.10.2015 ein Test...mehr

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ZErb 03/2019, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Beschwerde vom 4.1.2018 ist zulässig, soweit Verfahrensgegenstand die Entscheidung des Nachlassgerichts ist, den Erbschein vom 26.5.2017 nicht einzuziehen. Die Beschwerde ist auch begründet. Im Gegensatz zum Nachlassgericht ist der Senat der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins gemäß § 2361 ...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / VI. Lösungsansätze für die Praxis

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist zu begrüßen. Es klärt bislang offene elementare Rechtsfragen hinsichtlich des generellen Umgangs mit digitalen Inhalten eines Nachlasses und begründet so eine einheitliche und klare Rechtsprechung. Provider werden in Zukunft möglicherweise versuchen, die Vererbbarkeit der bei ihnen gespeicherten Daten auszuschließen. Hier könnte der Ges...mehr

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ZErb 03/2019, Begründung me... / Aus den Gründen

I. Es liegen zwei selbständige Beschwerdeverfahren vor, da sich sowohl der Beteiligte zu 12 als auch die Beteiligte zu 11 gegen den Beschluss des Nachlassgerichts wenden (vgl. OLG Köln BeckRS 2018, 28413 Tz 8). Diese hat der Senat zur gemeinsamen Entscheidung zusammengefasst. II. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 12 (= 31 Wx 5/19) ist unzulässig, da sie nicht fristgemäß im...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / III. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wie sind nun solche Daten im Erbfall zu behandeln? Wer kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Zunächst einmal hat derjenige, der die Passwörter besitzt, Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Dann stellt sich als Nächstes die Frage, ob der Erbe diese Zugangsdaten auch benutzen darf. Da der Erbe als Gesamtrechtsnachfol...mehr

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ZErb 03/2019, Begründung me... / Leitsatz

Legen mehrere Beteiligte an einem (Erbscheins)Verfahren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts ein, so begründet jeder Antrag ein selbständiges Beschwerdeverfahren, in dessen Rahmen sowohl eine gesonderte Kostenentscheidung als auch die Festsetzung des Geschäftswertes gesondert erfolgt. OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2019 – 31 Wx 216/17, 31 Wx 5/19mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / D. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben: gerichtliche Genehmigung

Rz. 239 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 Miterben sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, einen Kredit aufzunehmen, um den anstehenden kostspieligen Neuanstrich des Hauses zu bewältigen. Ferner soll ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Verpflichtungsgeschäft der Miterbengemeinschaft

Rz. 232 Bei ordnungsgemäßen Verpflichtungsgeschäften hat die Mehrheit der Miterben bei der Abstimmung kraft Gesetzes die Vertretungsmacht, für die überstimmten oder von der Abstimmung ausgeschlossenen Miterben zu handeln.[16] Dies wird mit § 2038 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1. BGB begründet: Es besteht die Notwendigkeit, dem Mehrheitsbeschluss gemäß zu handeln.[17] Würde also der Bes...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 27 Der Schutz des Geschäftsgegners bei Rechtsgeschäften, die die Erbenmehrheit beschließt

Rz. 251 Zu nicht-ordnungsgemäßen Maßnahmen bedarf es der Zustimmung aller Miterben, was sich als Umkehrschluss aus § 2038 Abs. 1 BGB ergibt. Walter Krug [48] hat nun eingewandt: Woher weiß der Geschäftsgegner, dass es sich um eine ordnungsgemäße und nicht um eine nicht-ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme handelt, für die die Zustimmung aller Miterben erforderlich ist? Er forde...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer) sind die Abkömmlinge der Erblasserin und deren im Jahr 2008 vorverstorbenen Ehemanns. Es liegt ein (undatiertes) gemeinschaftliches Testament vor, das u. a. folgende letztwillige Verfügungen enthält: Zitat 1. Wir (...) setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Schlusserben bei Tod des Überlebenden von un...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Sachverhalt

Die ursprünglich eingetragene Eigentümerin verstarb am 21. April 2004 und wurde durch ihren am 12. März 2007 nachverstorbenen Sohn (im Folgenden: Erblasser) als Alleinerben beerbt (Erbschein des Amtsgerichts Linz am Rhein vom xx.xx. 2009 – x VI xx/08). Die Erben des Erblassers sind inzwischen auf Anweisung des Senats im Verfahren 1 W 219/13 in Erbengemeinschaft in Abt. I des...mehr

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ZErb 02/2019, Kein Eingreif... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben zu je 1/2 der Erblasserin sind. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Ziffer 2 des gemeinschaftlichen Testaments angeordnete Pflichtteilsklausel vorliegend nicht greift und insofern nicht den ...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von der Beschwerdeführerin erstrebte Erteilung eines Erbscheins deswegen nicht vorliegen, da sie von den Beschränkungen der Vorerbschaft im Sinne des § 2136 BGB nicht befreit ist. 1. Die Anordnung einer Befreiung im Sinne des § 21...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Sachverhalt

1. Der Erblasser, der deutscher Staatsangehöriger war, verstarb am 6.5.2015. Er war in einziger Ehe verheiratet mit der Mutter der Beteiligten zu 2 (geb. 12.3.1997) und 3 (geb. 12.8.1991). Darüber hinaus hatte er eine Tochter (= Beteiligte zu 4, geb. 22.1.2005) mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 1. 2. Der Erblasser errichtete am 19.11.2009 ein handschriftliches Te...mehr

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ZErb 02/2019, Die Erbeinset... / 1. Das Problem

Der Erblasser will manchmal nicht nur seinen Erben einsetzen, sondern auch, dass nach dem Tod des Erben sein Nachlass an eine weitere Person fällt. Juristisch beraten setzt er den B zum Vorerben ein und den C (ab dem Tod es Vorerben, vgl. § 2106 BGB) zum Nacherben. Darüber aufgeklärt, dass ein Vorerbe zum Schutz des Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterliegt (§§ 2113 ff...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Der "digitale Nachlass" bereitet in der Praxis Probleme, weil es dazu (noch) keine eigenen gesetzlichen Regeln gibt. Wenn der Unternehmer stirbt, hinterlässt er Spu...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetze...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Unterbrechung des Verfahrens wegen des Todes einer Partei, § 239 ZPO

Rz. 438 Ist eine Partei nicht anwaltlich vertreten, so tritt im Falle des Todes der Partei eine Unterbrechung des Verfahrens kraft Gesetzes nach § 239 ZPO ein, bis der Rechtsnachfolger das Verfahren aufnimmt. Rz. 439 Stirbt die Partei, so wird dies dem Gericht nicht von Amts wegen bekannt. Der Bevollmächtigte ist deshalb gehalten, den Erbfall dem Gericht mitzuteilen.[294] Rz....mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / c) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO

Rz. 499 Verstirbt eine Partei des Rechtsstreits, verliert sie ihre Prozessfähigkeit oder stirbt der gesetzliche Vertreter der Partei oder verliert dieser seine Vertretungsbefugnis, wird die Nachlassverwaltung angeordnet oder tritt die Nacherbfolge ein, so führt dies nach §§ 239, 241, 242 ZPO zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Partei keinen Prozessbevollmächtigten hat...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / a) Neues Vorbringen ist möglich

Rz. 91 Die sofortige Beschwerde kann nach § 571 Abs. 2 S. 1 ZPO auch auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden.[65] Dabei ist unerheblich, ob es sich um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handelt, die im Ausgangsverfahren schon hätten geltend gemacht werden können, oder ob sie erst nach dem Erlass der anzufechtenden Entscheidung entstanden sind. Rz. 92 Beisp...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / d) Legitimation des Erben und Anerkennung ausländischer Erbnachweise

Schweizer Banken treffen beim Versterben ihres Kunden gem. Art. 398 Abs. 2 OR gegenüber dessen Rechtsnachfolger/n besondere Sorgfalts- und Treuepflichten.[13] Aus diesem Grund müssen sie sich von der Legitimation des Erben überzeugen, bevor sie vermeintlichen Rechtsnachfolgern Auskünfte erteilen. Schweizer Banken besitzen im Hinblick auf den Erbfall für ihre im Ausland ansäss...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / XXVI. Muster: Isolierter Antrag auf Vorbehalt der Erbenhaftung nach dem Erbfall während des Erkenntnisverfahrens

Rz. 320 Muster 6.26: Isolierter Antrag auf Vorbehalt der Erbenhaftung nach dem Erbfall während des Erkenntnisverfahrens Muster 6.26: Isolierter Antrag auf Vorbehalt der Erbenhaftung nach dem Erbfall während des Erkenntnisverfahrens An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ zeigt der Unterzeich...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXXX. Muster: Anzeige der Aufnahme des Rechtsstreits gem. § 246 Abs. 2 ZPO

Rz. 703 Muster 13.80: Anzeige der Aufnahme des Rechtsstreits gem. § 246 Abs. 2 ZPO Muster 13.80: Anzeige der Aufnahme des Rechtsstreits gem. § 246 Abs. 2 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird auf den Aussetzungsbeschluss vom _________________________ mitgeteilt, ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / b) Die Beweiskraft von Urkunden

Rz. 505 Öffentliche Urkunden, die über eine von der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung errichtet sind, begründen nach § 415 ZPO vollen Beweis für den beurkundeten Vorgang. Rz. 506 Zu diesen Urkunden gehören insbesondere:mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 2. Die Grundzüge der Beweislastverteilung

Rz. 14 Mit der Grundregel, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu substantiieren hat, korrespondiert dann grundsätzlich auch die Beweislastverteilung. Es gilt also auch hier der Grundsatz, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen zu beweisen hat, soweit der Prozessgegner diese bestritten hat und sie für die Entscheidung des Rech...mehr