Das Nachlassgericht ist im Rahmen des Verfahrens auf Einziehung eines alten und Erteilung eines neuen Erbscheins dann nicht an ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, wenn an dem Rechtsstreit nicht alle im Erbscheinsverfahren beteiligten Personen ebenfalls beteiligt sind.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2019 – 21 W 42/19

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