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Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2025 im Vergleich zum Vorjahr dar. Vordrucke, die aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert wurden, werden näher erläutert.




Tipp 6: Lieber mittwochs als montags wiedereinsteigen.
Tipp 6: Lieber mittwochs als montags wiedereinsteigen.
Praxis-Tipp

Monatsbezogene Kürzung der Opfergrenze

Soweit keine Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person besteht, sind im Rahmen der Opfergrenzenberechnung Aufwendungen für den Unterhalt insoweit als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, als sie einen bestimmten Anteil des verfügbaren Nettoneinkommens nicht übersteigen (1 % je volle 500 EUR, höchstens 50 %). Dieser Betrag ist um je 5 % für den Ehegatten und für jedes Kind (mit Kindergeldanspruch) zu kürzen, höchstens um 25 %. Besteht der Kindergeldanspruch nicht das ganze Kalenderjahr, stellt sich die Frage, ob die Pauschale monatsbezogen zu kürzen ist. 


Vorurteile im Recruiting Geschlecht
Vorurteile im Recruiting Geschlecht
Praxis-Tipp

Erwerbsobliegenheitspflicht der unterstützten Personen

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Ob die Erwerbsobliegenheit grundsätzlich immer zu prüfen ist, wird in der Finanzverwaltung und in der Rechtsprechung teilweise unterschiedlich gesehen.





Wegweiser Bundesverfassungsgericht vor blauem Himmel
Wegweiser Bundesverfassungsgericht vor blauem Himmel
Praxis-Tipp

Beschränkter Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Durch das BürgEntlG wurde geregelt, dass die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 1.10.2010 in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Negative Auswirkung dieser Neuregelung ist jedoch, dass sich sonstige Vorsorgeaufwendungen nur noch ganz selten steuerlich auswirken. Obwohl der BFH entschieden hat, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist, ist der Streit noch nicht beendet.





Kursverlust
Kursverlust
BFH Pressemitteilung

Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften

Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. des EStG ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Dies gilt zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung kommt.