Einkommensteuerberechnung für Senioren
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2016 ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.
Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Alterseinkünfte-Rechner starten
- Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
- Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
- Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
- Steuerliche Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5645
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.683
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.021
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9886
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
902
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
785
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6432
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
505
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
484
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
477
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
-
Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026