Einkommensteuerberechnung für Senioren

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2016 ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.
Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Alterseinkünfte-Rechner starten
- Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
- Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
- Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
- Steuerliche Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.979
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.690
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1736
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.168
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.835
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.398
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.836
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.401
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.13945
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
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Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
15.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
08.04.2025
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Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
07.04.2025
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Großangelegte Kontrollaktion beim Action Day gegen Schattenbanken
07.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
07.04.2025
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
04.04.2025