Sächsische Steuerfahndung im Jahr 2015

Die sächsischen Steuerfahnder haben im vergangenen Jahr einen Steuerschaden i. H. v. 58,6 Mio. EUR aufgedeckt. In etwa 31 Mio. EUR und damit mehr als die Hälfte davon entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit etwa 15 Mio. EUR ist der Einkommensteuer zuzurechnen.

Der Anteil der hinterzogenen Körperschaftsteuer beträgt 1,5 Mio. EUR, während verkürzte Gewerbesteuer mit 5,3 Mio. EUR und Lohnsteuer mit 2,8 Mio. EUR zu Buche schlagen. Die meisten hinterzogenen Steuern konnten im Raum Leipzig aufgespürt werden.

Rd. 105 Fahnderinnen und Fahnder waren im Jahr 2015 für die 3 sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt knapp 1.300 Fahndungsprüfungen durch, die sich in ihrer Anzahl annähernd gleich auf die 3 Finanzämter mit Steuerfahndungsstellen verteilen. Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt mehr als 800 Amts- und Rechtshilfeersuchen ermittelt.

440 Strafverfahren im Jahr 2015 eingeleitet

Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2015 insgesamt über 440 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt. In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen wurden im Jahr 2015 Freiheitsstrafen von insgesamt rd. 75 Jahren sowie Geldstrafen und Geldauflagen i. H. v. mehr als 1 Mio. EUR rechtskräftig verhängt.

Sächsisches FinMin v. 13.4.2016


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