Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.6 Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Mit dem Tod des überlebenden Ehegatten wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet (§ 1494 Abs. 1 BGB). Verheiratet sich der überlebende Ehegatte oder begründet er eine Lebenspartnerschaft, so führt dies ebenso zur Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 1493 BGB). Nach Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft kommt es zur Auseinandersetzung über das Gesam...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.5 Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Zivilrechtlich gehört beim Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings der Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (siehe Tz. 2.1.5). Davon abweichend sieht das Erbschaftsteuerrecht dagegen vor, dass der Anteil zu seinem Nachlass gehört (§ 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Dies hat zur Folge, dass der Erwerber seinen Erwerb der Erbschaftsteuer zu unterwerfen hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.7.1 Allgemeines

Die Gütergemeinschaft wird aus den folgenden Gründen beendet: Die Ehegatten heben den Güterstand der Gütergemeinschaft durch Ehevertrag auf (§ 1408 BGB). Dieser bedarf dann wieder der notariellen Form (§ 1410 BGB). Die Ehegatten lassen sich scheiden bzw. die Ehe wird aufgehoben. Ein Ehegatte verstirbt (siehe aber nachfolgend Tz. 2 zur fortgesetzten Gütergemeinschaft).mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.2 Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Nach § 1485 Abs. 1 BGB setzt sich das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft wie folgt zusammen: aus dem ehelichen Gesamtgut; aus dem Vermögen, welches der überlebende Ehegatte aus dem Nachlass des verstorbenen Erblassers erwirbt; aus dem Vermögen, welches der überlebende Ehegatte nach Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirbt. Für die gemeinschaftlichen Abkömm...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.5 Tod eines Abkömmlings

Verstirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, dann gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (§ 1490 Satz 1 BGB). Des Weiteren ist wie folgt zu unterscheiden: Der anteilsberechtigte Abkömmling hinterlässt ebenfalls Abkömmlinge, die anteilsberechtigt wären, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte. In diesem Fall treten diese anteilsberechtigten ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.2 Vorbehaltsgut und Sondergut

Hinterlässt der verstorbene Ehegatte auch noch Vorbehaltsgut und Sondergut, kommen hier wieder die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Gesamtgut und Vorbehaltsgut Die Ehegatten EM und EF leben seit ihrer Eheschließung im Güterstand der Gütergemeinschaft. Sie haben einen gemeinsamen Sohn S. Die Ehefrau EF verstirbt. Das Gesamtgut der Ehegatte...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.3 Behandlung der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch Auseinandersetzung beendet, führt das zu keiner erbschaftsteuerlichen Konsequenz; sofern sich die Ehegatten an die Auseinanderstzungsvereinbarung halten. Ist das nicht der Fall, können sich freigebige Zuwendungen ergeben.[1] Verstirbt der überlebende Ehegatte und wird dadurch die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet, so unterlie...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.6 Vorempfänge

Hat ein Abkömmling Vorempfänge erhalten, so sind diese nach § 1503 Abs. 2 BGB i. V. m. § 2050 BGB auszugleichen. Die Ausgleichung ist aber erst bei Beendigung und nicht bei Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft vorzunehmen. Dagegen werden Vorempfänge bei der Erbschaftsteuer, in Abweichung vom Zivilrecht, schon bei der Besteuerung nach § 4 Abs. 1 ErbStG berücksichtigt.[...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.4.1 Allgemeines

Die Verwaltung des Gesamtguts kann zum einen von beiden Ehegatten, d. h. gemeinschaftlich verwaltet werden. Des Weiteren können die Ehegatten auch festlegen, dass das Gesamtgut entweder durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet wird. Dies soll im Ehevertrag bestimmt werden (§ 1421 Satz 1 BGB). Wurde über die Verwaltung keine Bestimmung getroffen, verwalten die Ehegatten d...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.4 Verzicht auf den Anteil durch einen Abkömmling

Verzichtet ein Abkömmling auf seinen Anteil am Gesamtgut, nachdem die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist, so hat dies die folgenden steuerlichen Auswirkungen: Wird der Verzicht unentgeltlich vorgenommen, so liegt eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung an die Person vor, welche den Anteil (des Verzichtenden) am Gesamtgut erhält. Dies sind regelmäßig die anderen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.7 Steuerschuldnerschaft bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge Steuerschuldner; dieses im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile (§ 20 Abs. 2 ErbStG). Des Weiteren bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG, dass der überlebende Ehegatte für die gesamte Erbschaftsteuer Steuerschuldner ist. Damit sollen die Zugriffsmöglichskeiten auf das Gesamtgut sichergestellt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.7 Verzicht eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Für den anteilsberechtigten Abkömmling besteht auch die Möglichkeit, auf seinen Anteil am Gesamtgut zu verzichten (§ 1491 BGB). Der verzichtende Abkömmling hat den Verzicht durch Erklärung gegenüber dem Gericht vorzunehmen, das für den Nachlass des Verstorbenen zuständig ist (§ 1491 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei ist die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Darüber...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / Zusammenfassung

Überblick In der Regel werden Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Gütergemeinschaft zu wählen. Des Weiteren können die Ehegatten auch vereinbaren, dass beim Tod eines Ehegatten die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht kommen für die G...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.1 Allgemeines

Neben der Zugewinngemeinschaft als dem gesetzlichen Güterstand und der Gütertrennung kennt das Bürgerliche Gesetzbuch die Gütergemeinschaft als den dritten Güterstand. Während die Zugewinngemeinschaft automatisch mit Eheschließung begründet wird, tritt der Güterstand der Gütergemeinschaft nur dann ein, wenn die Eheleute dieses durch notariellen Vertrag vereinbaren. Neben den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.4 Formularhinweise

Wurde von den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so muss dieses in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) angegeben werden. Hierfür dient die Zeile 7. Hierbei ist der Erbschaftsteuererklärung auch der Vertrag beizufügen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.8 Steuerklärungspflicht

Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft kann das Finanzamt eine Erbschaftsteuerklärung allein von dem überlebenden Ehegatten oder vom eingetragenen Lebenspartner verlangen (vgl. auch § 31 Abs. 3 ErbStG). Das Finanzamt kann aber – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung von den steuerpflichtigen Abkömmlingen verlangen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.2 Begründung der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag vereinbart (§ 1415 BGB). Dies kann mit der Eheschließung geschehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. während der Ehe. Für den Ehevertrag gilt die Formvorschrift des § 1410 BGB, wonach dieser notariell beurkundet sein muss. Die Gütergemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft. Sie besteht auf die Lebenszeit de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.10 Formularhinweise

Erbschaftsteuererklärung Bei einer fortgesetzten Gütergemeinschaft müssen auch Angaben in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser an an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt war (Zeile 13). Weiterhin müssen in der Zeile 14 die folgenden Angaben gemacht werden: Name, Sterbetag und letzter Wohnsitz des vorver...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen

Durch die Begründung und Beendigung der Gütergemeinschaft können auch noch andere Steuerarten berührt sein. Dies gilt es ebenfalls zu beachten. a) Einkommensteuer[1] Es können sich steuerpflichtige Gewinnrealisierungen ergeben. Dies gilt sowohl, wenn sich im Gesamtgut Privatvermögen befindet wie auch Betriebsvermögen. b) Grunderwerbsteuer Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteue...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.3 Unterhaltspflicht oder Ausbildung des Ehegatten

a) Unterhaltspflicht des Ehegatten Hat der Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf das ihm Zugewendete, so ist von keiner objektiven Bereicherung auszugehen. Infolgedessen entsteht auch keine Schenkungsteuerpflicht. Nach § 1360 BGB besteht für die Ehegatten die Pflicht, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Unter anderem zählen zu dies...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.4 Besonderheiten

Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, so ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen.[1] Praxis-Beispiel Keine Zusammenrechnung bei Familienheim Der vermögende Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF ein Grundstück (gemeiner W...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.10 Hausrat

Wendet ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Hausrat zu, bleibt die Zuwendung bis zu einem Betrag von 41.000 EUR steuerfrei.[1] Praxis-Beispiel Zuwendung von Hausrat Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF kurz nach der Eheschließung wertvolle Möbel im Wert von 30.000 EUR. Lösung: Die Zuwendung der Möbel bleibt für den Ehegatten aufgrund des Freibetrags[2] steuerfrei. Hausratsgegenstän...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.1 Vereinbarte Beschränkungen beachten

Vielfach wird der Kreis der möglichen Stimmrechtsvertreter durch Vereinbarung – insbesondere in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – beschränkt. Insoweit finden sich häufig Regelungen, wonach zur Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung und somit auch zur Ausübung seines Stimmrechts nur andere Wohnungseigentümer, der Verwalter oder der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst.[1] Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Mitgliedsstaaten der E...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / Zusammenfassung

Überblick Werden von den Ehegatten Zuwendungen an den anderen Ehegatten geleistet, so können diese als Schenkungen zu qualifizieren sein, welche der Schenkungsteuer unterliegen. Erbringt ein Ehegatte sogenannte unbenannte Zuwendungen bzw. eine ehebedingte Zuwendung, so unterliegen diese ebenfalls der Schenkungsteuer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelun...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.11 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.5 Gelegenheitsgeschenke

Nicht von der Schenkungsteuer erfasst werden übliche Gelegenheitsgeschenke. Diese sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Wendet daher ein Ehegatte dem anderen Ehegatten einen Vermögensgegenstand zu, der als übliches Gelegenheitsgeschenk anzusehen ist, so ist dies dementsprechend ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat den Vorteil, dass der persönliche Freibetrag in Hö...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht:[1] Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder von Todes wegen) die frühe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.6 Darlehen

Anstatt einer Schenkung können die Ehegatten auch ein Darlehen vereinbaren. In diesem Fall kommt es naturgemäß zu keiner Schenkungsteuerpflicht. Beachtet werden sollte aber, dass eine schriftliche Vereinbarung von den Ehegatten vorgenommen wird.[1] Wichtig Zinsloses Darlehen Ist das Darlehen zinslos, so ist hinsichtlich der Zinslosigkeit eine Schenkung gegeben.[2] Zur Berechnun...mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.1 Allgemeines

Da unbenannte Zuwendungen der Schenkungsteuerpflicht unterliegen, ist es angesagt, Ausweichstrategien zu finden, die eine schenkungsteuerliche Belastung bei Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten vermeiden. Hierbei kann es wichtig sein, dass die beratende Person auch ein Gespür für potentiell schenkungsteuerlich relevante Sachverhalte zeigt. Denn unter Umständen lassen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb[1] und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der Gütertrennung Die Ehegatten EM und EF leben seit der Ehes...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.7 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 5 Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht wird durch Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung ausgeübt und stellt dabei ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft dar. Zu beachten ist, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme eines Wohnungseigentümers bei der Abstimmung über einen Beschlussantrag nicht mehr widerrufen werden kann, wenn sie dem Versammlungsleiter zugegang...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.4 Pflegeleistungen

Ist ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner gesetzlich zur Pflege verpflichtet, greift der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Dieser beträgt 20.000 EUR. Die Pflegeleistung muss jedoch unentgeltlich oder gegen zu geringem Entgelt im persönlichen oder privaten Bereich erbracht werden oder worden sein. Für entgeltliche Pflegeleistungen kommt er hingegen nicht zur A...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 1 Die Definition im Zivilrecht

Zuwendungen, die zwischen Ehegatten vorgenommen werden, sind i. d. R. nicht als Schenkungen i. S. d. § 516 BGB, sondern als unbenannte Zuwendungen zu qualifizieren. Eine solche liegt vor, wenn der Leistung die Vorstellung oder Erwartung des zuwendenden Ehegatten zugrunde liegt, dass die Ehe Bestand haben werde, oder wenn die Zuwendung (sonst) um der Ehe willen oder als Beitr...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Wiederbegründung

Die Ehegatten können auch die Zugewinngemeinschaft beenden und diesen Güterstand neu begründen. Die dabei entstehende Ausgleichsforderung als freigebige Zuwendung ist nicht schenkungssteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Ehemann EM und die Ehefrau EF leben im Güterstand der Zugewinn...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.6 Stimmrechtsvollmacht

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person auf der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen.[1] Die Wohnungseigentümer können daher eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht bedurfte nach früherer Rechtslage keiner bestimmten Form. Seit Inkrafttreten des WEMoG sieht § 25 Abs. 3 WEG vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.1 Allgemeines

Die Zuwendung eines Familienheims zwischen den Ehegatten stellt die wohl wichtigste Möglichkeit dar, um Vermögen ohne jegliche schenkungsteuerliche Belastung zu übertragen. Denn für die Schenkung eines Familienheims sieht § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG eine vollständige Steuerbefreiung vor. Die Befreiung des Familienheims gilt auch für eingetragene Lebenspartner.[1] Wichtig Nichte...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.1 Grundsätze

Das gesetzliche Kopfstimmrecht Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme – unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Anzahl der Eigentumseinheiten, deren Eigentümer er ist. Praxis-Beispiel Kopfstimmrecht Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 4 Wohnungseigentümern. Wohnungseigentümer A ist Eig...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.12 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt[1]. Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht. Dabei muss es sich...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 3.1 Eigentümer mehrerer Einheiten

Ist ein Wohnungseigentümer Eigentümer mehrerer Sondereigentumseinheiten, hat er bei geltendem Kopfstimmrecht lediglich eine Stimme für sämtliche Einheiten. Veräußert er einzelne Eigentumseinheiten, so erhalten die Erwerber ebenfalls ein Stimmrecht. Praxis-Beispiel Aus 1 mach' 2 Der Wohnungseigentümer ist Eigentümer von 3 Wohnungen. Er hat lediglich eine Stimme in der Eigentüme...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 7 Verstöße und ihre Folgen

Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers missachtet, falsch gewertet oder entzogen, führt dies zur Anfechtbarkeit der verkündeten Beschlüsse wegen eines formellen Mangels der Beschlussfassung. Im Einzelfall kann auch Nichtigkeit des Beschlusses infolge eines formellen Mangels eintreten. Wird das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers bewusst missachtet, beschränkt oder en...mehr