Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 6 Pauschale Krankenversicherung mit 13 %

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist – zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen. Minijobs werden unterschiedlich abge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2 Unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen

Rz. 7 § 278 Abs. 2 AO setzt die Zuwendung von Vermögensgegenständen voraus. Der Begriff des Vermögensgegenstands ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur aktive Wirtschaftsgüter wie Sachen, Forderungen und andere Rechte, sondern kann auch in der Befreiung von einer Verbindlichkeit[1] oder in dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 2 BGB [...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.2 Hauptbeschäftigung und Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit ab 1.1.2024 538,01 EUR) darf nur ein Minijob ausgeübt werden. Jeder weitere Minijob wird mit der sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit zusammengerechnet und unterliegt dann der Sozialversicherungspflicht (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung). Der Minijob, den der Arbeitnehmer zuerst aufgenommen hat, wird pausch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.1 Nach dem Aufteilungsstichtag geleistete Zahlungen

Rz. 14 Für Zahlungen vor dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt ist es – abgesehen von den Fällen des § 276 Abs. 3 AO – bedeutungslos, von wem oder auf wessen Rechnung sie geleistet wurden.[1] Deshalb hat ein Gesamtschuldner, der vor dem maßgebenden Zeitpunkt Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet hat, die den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, insow...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.5 Gemeiner Wert der unentgeltlichen Zuwendung

Rz. 11 Die über den Aufteilungsbetrag hinausgehende Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers kann "bis zur Höhe des gemeinen Werts" der Zuwendung erfolgen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Für bestimmte Arten von W...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.1 Familienversicherung

Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.3 Zeitpunkt der Zuwendung und zeitliche Grenze der Inanspruchnahme

Rz. 9 Die Zuwendungen müssen in oder nach dem Veranlagungszeitraum vorgenommen worden sein, für den noch Steuerrückstände bestehen. Früher erfolgte Zuwendungen begründen keine Vollstreckungserweiterung. Wird eine Kapitallebensversicherung nach dem Tod eines Ehegatten an den anderen Ehegatten ausgezahlt, stellt nicht schon die Einräumung des widerruflichen Bezugsrechts, sonde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2024 einen monatlichen Arbeitslohn von 538 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Einbeziehung von Steuerabzugsbeträgen und getrennt festgesetzten Vorauszahlungen (Abs. 3)

Rz. 8 Steuerabzugsbeträge (LSt, KapESt) und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind nach § 276 Abs. 3 AO in die Aufteilung einzubeziehen. Für die getrennte Festsetzung ist dabei allein der formale Akt maßgebend. Sie ist z. B. dann gegeben, wenn die Festsetzung der Vorauszahlungen im Zusammenhang mit einer Einzelveranlagung eines der beiden zusammenveranlagten Ehegatten er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.5 Ausübung von Wahl- und Gestaltungsrechten

Rz. 14 Die Steuergesetze räumen den Stpfl. Wahl- und Gestaltungsrechte unterschiedlicher Art ein, die sich auf die Rechtsfolgen aus dem verwirklichten Tatbestand auswirken und diese damit rückwirkend beeinflussen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für das Wahl- oder sonstige Gestaltungsrecht im Entstehungszeitpunkt des Steueranspruc...mehr

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Erwerbsminderung / 2.7 Rentenhöhe

Die Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den bis zum Eintritt der jeweiligen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Nach diesem Zeitpunkt zurückgelegte Zeiten oder danach gezahlte freiwillige Beiträge können für die entsprechende Rente grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Die Rente wegen voller Erwerbsminde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.2 Steuerabzugsbeträge, getrennt festgesetzte Vorauszahlungen

Rz. 15 Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen (vgl. dazu Rz. 8-10), die vor der Stellung des Aufteilungsantrags entrichtet worden sind, werden nach § 276 Abs. 6 S. 1 AO angerechnet. Das Gesetz hat sie wegen des Zwangs zur Entrichtung, der nur gegenüber einem der Gesamtschuldner ausgeübt worden ist, den Zahlungen nach dem Aufteilungszeitpunkt gleichgest...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 7.3 Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. Die Merkmale für den Lohnsteuerabzug muss der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Nachteil: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn in seine Einkommensteuererklärung einbeziehen. Die H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7 Günstigerprüfung durch die Finanzverwaltung, § 32d Abs. 6 EStG

Rz. 81 § 32d Abs. 6 EStG sieht vor, dass der Stpfl. für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG eine Steuerfestsetzung zum progressiven Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG beantragen kann, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt als die Anwendung des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Bei der in § 32d Abs. 6 EStG geregelten Günstigerprüf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.3 Drittaufwand

Werden Ausgaben nicht vom selbstständig tätigen "Heilberufler", sondern von dritter Seite übernommen, können sie grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe des "Heilberuflers "geltend gemacht werden. Es handelt sich um sog. "Drittaufwand".[1] Dies gilt z. B. für Zinsen für Betriebsdarlehen, die der "Heilberufler-Ehegatte" aufgenommen hat, um die Tätigkeit des "Heilberuflers "zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 268–280

Rz. 1 Die Vorschriften dieses Unterabschnittes im Zweiten Abschnitt zur Vollstreckung wegen Geldforderungen eröffnen die Möglichkeit, in den Fällen der Zusammenveranlagung zur ESt und zur VSt die hierdurch gem. § 44 Abs. 1 S. 1 AO entstehende Gesamtschuld für Zwecke der Vollstreckung aufzuteilen. Wie bereits die Stellung der Vorschrift im 6. Teil der AO zeigt und die Rechtsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Vertreterverschulden

Rz. 40 Nach § 152 Abs. 1 S. 3 AO steht das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen dem eigenen Verschulden des Stpfl. gleich.[1] Der Stpfl. muss sich dessen Verschulden zurechnen lassen. Hierbei besteht im Gegensatz zu anderen Regelungen in der AO keine Exkulpationsmöglichkeit.[2] Zusammen veranlagte Ehegatten (s. auch Rz. 37) haben sich beide d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Schuldenzuordnung (Nr. 3)

Rz. 6 Nr. 3 regelt die Zurechnung von Schulden, die nicht mit bestimmten, einem Gesamtschuldner zugerechneten Vermögensgegenständen in Zusammenhang stehen. Schulden, bei denen ein solcher Zusammenhang besteht, werden von der Vorschrift nicht erfasst, sondern sind von vornherein dem Gesamtschuldner zuzuordnen, dem auch die Vermögensgegenstände zugerechnet werden.[1] Hat z. B....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der rückständigen Steuer (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 270 S. 1 AO ist die rückständige Steuer im Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG ergeben würden. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Besteuerungsgrundlagen (zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) hätte bei der – durch einen progressiven Tarifverlauf gekennzeichneten – ESt den Ehegatten mit dem niedriger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Antrag

Rz. 8 Die Aufteilung setzt den Antrag eines Gesamtschuldners voraus. Eine Aufteilung von Amts wegen ist nicht zulässig.[1] Im Ergebnis kann die Finanzbehörde jedoch das gleiche Ergebnis herbeiführen, indem sie jeden der Gesamtschuldner nur in Höhe des Betrags in Anspruch nimmt, der sich bei einer Aufteilung ergeben würde.[2] Der Antrag kann von jedem Gesamtschuldner gestellt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Berichtigung in der Zuordnung (Nr. 2)

Rz. 5 Nr. 2 durchbricht die sich aus Nr. 1 ergebende Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für den Fall, dass Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners bei der Zusammenveranlagung als land- oder forstwirtschaftliches Vermögen oder als Betriebsvermögen dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet worden sind. Dies ist möglich, weil die Zurechnung mehrere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtswirkungen der Aufteilung

Rz. 10 Die Aufteilung hat zur Folge, “dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich bei der Aufteilung ergibt …”. Das Gesetz geht somit nicht von einer Aufteilung der Gesamtschuld in Teilschulden aus[1], sondern lässt die Gesamtschuld grundsätzlich unberührt.[2] Deshalb bedarf es nach der Aufteilung keiner unterschiedlichen Zinsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bezugnahme auf die sich "bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes" ergebenden Beträge beschränkt den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 270 AO auf die ESt. Die sich aus § 270 AO ergebenden Aufteilungsgrundsätze galten aber auch für die Aufteilung der bis 1996 erhobenen VSt, weil § 271 AO keinen davon abweichenden Aufteilungsmaßsta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung

Rz. 7 Nach § 268 AO aufteilbar ist nur die Gesamtschuld [1] aus der Zusammenveranlagung zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer. Das Wesen der Zusammenveranlagung besteht darin, dass die Besteuerungsgrundlagen von zwei oder mehr Personen zusammengefasst werden und die Steuer auf dieser Grundlage festgesetzt wird.[2] Im Fall der ESt werden Ehegatten und ihnen nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 273 AO legt in Abs. 1 einen besonderen Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen fest, die sich aus der Änderung einer Steuerfestsetzung oder ihrer Berichtigung ergeben. Abs. 2 bestimmt, dass dieser besondere Aufteilungsmaßstab nicht anzuwenden ist, wenn die bisher festgesetzte Steuer noch nicht getilgt ist. Die Sonderregelung des § 273 Abs. 1 AO wird damit begründ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Maßgeblichkeit der Steuerfestsetzung (Satz 2)

Rz. 6 Für die Ermittlung der fiktiven Steuerbeträge, nach deren Verhältnis die rückständige Steuer aufzuteilen ist, sind nach S. 2 der Vorschrift die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgebend, die bei der Zusammenveranlagung zugrunde gelegt worden sind. Diese Grundlagen sind für die fiktive Steuerbetragsermittlung ohne Veränderung zu übernehmen, auch wenn sie sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Entgegen seiner Überschrift legt § 271 AO keinen besonderen – von § 270 AO abweichenden – Aufteilungsmaßstab fest, sondern trifft nur nähere ­Bestimmungen darüber, wie die nach § 270 AO ins Verhältnis zu setzenden Steuerbeträge für die einzelnen Gesamtschuldner zu ermitteln sind. Dies war deshalb erforderlich, weil die VSt kein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Die Voraussetzungen, unter denen eine Zusammenveranlagung mehrerer Personen erfolgt, die zu einer nach § 268 AO aufteilbaren Gesamtschuld führt, richten sich nach den Vorschriften des materiellen Steuerrechts. Zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden Ehegatten und ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner, wenn sie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1...mehr

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Ausbildung / 3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten

§ 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.6 Beispiele für Gutscheine und Geschenkkarten als Sachbezug laut BMF

Mögliche Gutscheine und Geldkarten sind gem. Rz. 11 ff. des vorgenannten BMF-Schreiben u. a.: wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel shop-in-shop-Lösungen mit Hauskarte Tankgutscheine von einzelnen Tankstellenbetreibern Tankgutscheine einer bestimmten Tankstellenkette Karten eines Online-Händlers zum Bezug von Waren/Dienstleistungen aus seiner Produktpalette Centergu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO)

Rz. 28 § 850d ZPO schränkt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen für den Fall ein, dass die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. Deshalb hat diese Norm für das Vollstreckungsverfahren nach der AO allenfalls mittelbare Bedeutung. Sie kommt nur zum Tragen, wenn Pfändungen nach der AO mit Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen zusammentre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.9.2 Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 44 Bei einer Lohnverschleierung gem. § 850h Abs. 2 ZPO leistet der Schuldner für einen Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste, die üblicherweise vergütet werden, erhält jedoch keine oder eine auffallend niedrige Vergütung hierfür.[1] Typische Fälle sind diejenigen, in denen ein Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten oder Kinder im Betrieb der Elte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 850e Nr. 2 ZPO)

Rz. 33 § 850e Nr. 2 ZPO bestimmt, dass für die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens mehrere Arbeitseinkommen, die aus einem oder mehreren Arbeits- oder Dienstverhältnissen bei einem oder mehreren Arbeitgebern stammen, zusammenzurechnen sind. Nicht berücksichtigt werden allerdings Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.9.1 Lohnschiebung (§ 850h Abs. 1 ZPO)

Rz. 43 Bei einer sog. Lohnschiebung verpflichtet sich der Arbeitgeber, einen Teil des dem Schuldner zustehenden Lohns an einen Dritten auszuzahlen. Bei einem nach der damaligen Pfändungsfreigrenze sog. 1.500 DM-Vertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber typischerweise, dasjenige Arbeitsentgelt, das über der Pfändungsfreigrenze liegt, an den Ehegatten oder die Kinder des Schul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.5 Pfändung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen des Schenkers und Zugewinnausgleich (§ 852 ZPO)

Rz. 56 § 852 ZPO bewirkt einen gewissen Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche, Herausgabeansprüche des Schenkers und Ansprüche auf Zugewinnausgleich des Ehegatten.[1] Diese Ansprüche sind nur dann pfändbar, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig gemacht worden sind. Ohne diese Regelung wären diese Ansprüche ohne Einschränkung pfändbar. Unter Pflichtteilsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 2 Versicherung kraft Satzung

Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung auf Unternehmer auszudehnen, die nicht kraft Gesetzes pflichtversichert sind. In die Versicherung einbezogen werden können auch die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner der kraft Satzung versicherten Unternehmer. Die Satzung der Berufsgenossenschaft muss die Voraussetzunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 3 Freiwillige Versicherung

Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner können der Unfallversicherung freiwillig beitreten, soweit sie weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung unfallversichert sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Unternehmer sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, soweit es das Gesetz selbst oder die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Kraft Gesetzes gegen Unfall versichert sind Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister, landwirtschaftliche Unternehmer und Küstenschiffer und Küstenfischer einschließlich der im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner[1], die nicht bereits selbst als Beschäftigte versichert sind, sowie Unternehmer im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege (z. B. Altenpfleger, K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Bekanntgabe von Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheiden an Ehegatten, Lebenspartner und Eltern, Abs. 4

Rz. 35 Betreffen Feststellungsbescheide über den Einheitswert Ehegatten oder Eltern und Kinder, enthält Abs. 4 eine Bekanntgabeerleichterung. Durch Gesetz v. 18.7.2014[1] ist die Vorschrift auf Lebenspartner und Lebenspartner mit Kindern ausgedehnt worden. Durch Gesetz v. 26.11.2019[2] ist die Vorschrift ab 1.1.2022 auf Grundsteuerwertbescheide ausgedehnt und ab 1.1.2025 die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / a) Letztwillige Verfügungen

Letztwilligen Verfügungen werden häufig zur erbschaftsteuerlichen Optimierung eingesetzt. Das sog. Supervermächtnis oder Zuwendung von Privatvermögen an eine andere Person als den designierten Unternehmensnachfolger sind bekannte steuerlich motivierte Klauseln. Ob der Gesetzgeber bereits die Errichtung einer letztwilligen Verfügung oder erst deren Rechtsfolgen im Todesfall de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 98 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV verpflichtet. Rz. 4 Nach § 281c Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 5 SGB IV hat der selbständig tätige Ehegatte dem mitarbeitenden Ehegatten den Inhalt der jeweiligen Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV schriftlich mitzuteilen. Nach § 281c Satz 2 gelten im Übrigen § 28b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift gelten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 28d ff. SGB IV). Der mitarbeitende Ehegatte ist für die Beitragszahlung als Beschäftigter anzusehen; gemäß Satz 2 der Vorschrift gilt der selbständig Tätige als Arbeitgeber.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet unterlagen der Versicherungspflicht (anders als in den alten Bundesländern) unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausübten. Waren sie am 31.12.1991 versicherungspflichtig, blieben sie nach § 229a weiter versicherungspflichtig. Rz. 4 Abzustellen ist auf säm...mehr