Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 2.2 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.6.2024 – 4 UF 5/24

1. Steht eine über gemeinsam aufgenommene Bankdarlehen finanzierte Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten, trifft diese auch nach ihrer Scheidung gem. §§ 745 Abs. 2 und 1353 Abs. 1, 242 BGB die Pflicht, an einer durch eine Umschuldung möglichen Reduzierung der Darlehensbelastung und damit auch der monatlichen Ratenzahlungen mitzuwirken. 2. Bedient der nach der Trennung in de...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / I. Die Auskunft zum Stichtag der Trennung; Umkehr der Beweislast

Ob sich der Gesetzgeber der Güterrechtsnovelle 2009 mit dem Anspruch auf Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung wirklich ein Gefallen getan hat, ist nicht ausgemacht. Kogel bezeichnet die einschlägigen Vorschriften (§ 1379 Abs. 2 und 1375 Abs. 2 BGB) als das wahre Kuckucksei der Güterrechtsnovelle. [1] Die Praxis ist mit diesen Vorschriften nicht sehr glücklich; es stellen sich ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / II. DAV moniert vertane Chance zur Gleichstellung

1. Das Festhalten an der 2-Elternschaft und den bisherigen klassischen Elternkategorien Vater und Mutter ist jedoch – entgegen den Plänen der vormaligen Bundesregierung – nicht auf der Höhe der Zeit. Es berücksichtigt vor allem nicht die gelebten Realitäten und Familienkonstellationen unter Einschluss der vielfältigen reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten. Die gesamte Pro...mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.4.3 Verfahrensrechtliche Möglichkeiten des Pflichtigen

Auch der Ehemann, der sich der Tortur des Verbundverfahrens nicht länger unterziehen will, hätte die Möglichkeit, sich daraus zu lösen – nämlich über § 1386 BGB. Danach kann jeder Ehegatte unter den Voraussetzungen von § 1385 BGB den Antrag auf Beendigung des Güterstandes stellen. Nach ganz überwiegender Meinung, der sich jetzt auch der BGH[25] angeschlossen hat, bedarf es f...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.1.1 Strategische Überlegungen:

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 3. Neue Ansätze für die Berechnung des familienrechtlichen Anspruchs

Es widerspricht nicht der rechtlichen Logik, wenn aus einer Regelung der sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf eine gegenüber dem Empfänger von Sozialhilfeleistungen unterhaltspflichtige Person, Beschränkungen für das Bestehen oder den Umfang des Unterhaltsanspruchs hergeleitet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Sozialhilferecht für den Fall des Verzichts ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / I. Versicherungsrecht: Versicherungsverträge und § 1357 BGB – der Bick über den Tellerrand

In der familienrechtlichen Praxis spielt § 1357 BGB keine entscheidende Rolle, regelmäßig stehen Fragen des Unterhalts und der Auseinandersetzung des Vermögens im Vordergrund. Welche Praxisrelevanz soll in diesem Zusammenhang eine Vorschrift haben, die sich mit Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs befasst und die nicht gilt, wenn die Ehegatten getrennt leben (§ 1357 Abs....mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / I. Situation in der Zeit vom Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zu den Entscheidungen des BGH

Bis zu den aktuellen Entscheidungen des BGH ist die überwiegende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Sinn und Zweck der Änderungen des Angehörigenentlastungsgesetzes auch beim Elternunterhalt zu beachten sei und insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des Mindestselbstbehalts haben müsse. So hat die Düsseldorfer Tabelle seit 2021 keinen Min...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Urt. v. 22.7.2024 – VI ZR 217/23

1. Bei der Eingehung der Ehe und den damit verbundenen Feierlichkeiten handelt es sich um familiäre Angelegenheiten, die als "privat" einzustufen sind, auch wenn das Ergebnis der Eheschließung, die Ehe samt deren rechtlichen Folgen (z.B. der Wechsel des Personenstandes), die Sozialsphäre betreffen kann. 2. Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wortberichterstattung über de...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 1.3 KG, Beschl. v. 31.7.2025 – 1 W 303/24

Ein vor einer ermächtigten Trauungsperson geschlossener Vertrag, mit dem Ehegatten ihre im Inland (nicht vor einem Ermächtigten oder dem Standesbeamten) erklärte Eheschließung rückwirkend bestätigen oder heilen, unterfällt nicht Art. 13 Abs. 4 S. 2 EGBGB (hier zur sog. Urfi-Ehe ägyptischen Rechts).mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.4.1 Teilbeschluss möglich?

Der Verfahrensbevollmächtigte der Ehefrau hätte vor Ablauf der dreijährigen Trennungszeit darauf hinwirken können, dass das Familiengericht einen Teilbeschluss über den Zugewinnausgleich erlässt – denn der Zugewinn war in Höhe 1 Million unstreitig. Aber: Der Ausgleichsanspruch nach § 1378 Abs. 1 BGB ist zwar ein Geldanspruch, der auch grundsätzlich teilbar ist, ergibt sich a...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 1.2 OLG Stuttgart, Beschl. v. 6.6.2025 – 17 UF 96/23

1. Nimmt der seitens der griechisch-orthodoxen Kirche ordnungsgemäß ermächtigte Geistliche wesentliche Teile der Trauungszeremonie nach griechisch-orthodoxem Ritus in Deutschland nicht in eigener Person vor, sondern überlässt die wesentlichen Schritte der Zeremonie einem anderen nicht ermächtigten Priester der griechisch-orthodoxen Kirche, liegt gleichwohl eine rechtsgültig ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / E. Der entgeltliche Pflichtteilsverzicht und sein Kausalgeschäft

Der Pflichtteilsverzicht kann sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich vereinbart werden. Von einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht wird gesprochen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen Zahlung einer Abfindung, häufig in Form einer Geldleistung, mitunter auch durch Übertragung einzelner Vermögensgegenstände auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet.[36] Rechtlich ist beim ...mehr

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / IV. Der Zugewinn als Folgesache

Anlässlich des 10jährigen Geburtstags der Güterrechtsnovelle 2009 hat sich Kogel [18] kritisch zu einigen gesetzgeberischen Innovationen geäußert und in diesem Zusammenhang beklagt, wie wenig bisher die anwaltliche Praxis "die immensen Möglichkeiten" des vorzeitigen Ausgleichs nutzt – und damit unsäglichen Schaden anrichtet, was er an einem Fall aus der Praxis sozusagen ad oc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 8. Analphabetischer Ehegatte

Rz. 14 Ist einer der Ehegatten minderjährig[26] oder vermag er nicht zu lesen, können die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament nicht als eigenhändiges Testament errichten, § 2247 Abs. 4 BGB. Solchen Ehegatten verbleibt nur die Möglichkeit eines öffentlichen gemeinschaftlichen Testaments.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Überlebender Ehegatte schlägt aus

Rz. 8 Schlägt der überlebende Ehegatte nach § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB das ihm vom Erstversterbenden Zugewendete aus, so hätte dies nach § 2270 Abs. 1 BGB bei wörtlicher Anwendung die Unwirksamkeit der wechselbezüglichen Ersatzerbeinsetzung zur Folge. Da dieses Ergebnis regelmäßig vom Erstversterbenden nicht gewollt sein wird, wird man hier durch Ergänzung der Auslegung i....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ehegatte/Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner des Erblassers

Rz. 19 Auch der überlebende Ehegatte zählt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[74] Zu den gültigen Ehen in diesem Sinne zählen auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[75] sowie die durch Fern- und Nottrauungen geschlossenen Ehen.[76] War die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 9. Ein Ehegatte unterschreibt nicht

Rz. 15 Kommt ein formwirksames gemeinschaftliches eigenhändiges Testament i.S.d. § 2267 BGB nicht zustande, weil die Unterschrift des beitretenden Ehegatten nicht erfolgt, so liegt nur der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments vor. Darin kann ein formwirksames einseitiges Testament des Ehegatten, der die gemeinschaftliche Erklärung vollständig niedergeschrieben und unt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung des Ehegatten des Erben bei der Gütergemeinschaft

Rz. 2 Die Regelung des § 2008 BGB ist nicht bzw. wenig verständlich, wenn die Haftungssituation der Ehegatten, die im vertraglichen Güterstand der Gütergemeinschaft leben, im Erbfall nicht gegenwärtig ist. Es soll deshalb ein kurzer Überblick gegeben werden. Anders bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, hat die Erbenstellung des einen E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Besonderheiten beim Zugewinn-Ehegatten

Rz. 15 Beim Zugewinn-Ehegatten, dem ein (geringer) Erbteil hinterlassen ist, bestimmt sich der gesetzliche Pflichtteil auf der Grundlage des gem. § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Erbteils.[53] Der Ehegatte kann also die Differenz zwischen dem ihm Hinterlassenen und seinem großen Pflichtteil gem. § 2305 BGB als Pflichtteilsrestanspruch geltend machen. Ein Anspruch auf Durchführung ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Kein Zwang zur Benutzung der Nottestamentsform für beide Ehegatten

Rz. 2 Die Ehegatten können, müssen sich aber nicht der Form des Nottestaments bedienen. Möglich ist auch, dass sich zur Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments nur ein Ehegatte der Form des Nottestaments bedient und der andere ein privatschriftliches oder öffentliches Testament errichtet.[4] Dabei gilt allerdings die Einschränkung, dass der Ehegatte, bei dem die Vorauss...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Durch den nicht erbenden Ehegatten errichtetes Inventar

Rz. 8 Beide Ehegatten sind berechtigt, ohne Mitwirkung des anderen ein Inventar über eine jedem von beiden angefallene Erbschaft zu errichten, die nicht in das Sonder- oder Vorbehaltsgut des anderen fällt (§ 1455 Nr. 3 BGB). Dieses Inventar kommt dem jeweils anderen Ehegatten zustatten, ohne dass dieser nach § 2004 BGB Bezug nehmen müsste.[17] Beide Ehegatten können das Inve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Voraussetzungen der Ehegatten-Innengesellschaft

Rz. 27 Kommt es zu einer eigentumsmäßigen Zuordnung von Vermögen bei einem Ehegatten, die über ein übliches Maß hinausgeht und die sich im Hinblick auf finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen des anderen Ehegatten begründet, so ist zu prüfen, inwieweit die Beteiligten davon ausgegangen sind, an dem Vermögenszuwachs zu partizipieren. Eine Ehegatten-Innengesellschaft ist da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Zugang beim Ehegatten

Rz. 5 Der Widerruf als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung muss durch Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten erfolgen (§ 2296 Abs. 2 S. 1 BGB), ansonsten entfaltet sie keine Wirksamkeit. Dadurch ist sichergestellt, dass der Ehegatte, dem gegenüber wechselbezügliche Verfügungen widerrufen werden, von diesem Widerruf erfährt und er dann seinerseits darauf reagier...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Besonderheiten beim überlebenden Zugewinn-Ehegatten

Rz. 35 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ebenfalls zu einer Verschiebung der Erbquoten und folglich zu einer Veränderung der Pflichtteilsquoten führen. Dies hat seine Ursache in den besonderen Regelungen zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten einer Zugewinn-Ehe.[157] Sedes materiae ist § 1371 BGB. Grundsätzlich sieht § 1371 Abs. 1 BGB eine pauschale A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[40] Die Forderung ist auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die eine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Besonderheiten bei Zuwendung des Pflichtteils an den Ehegatten

Rz. 23 Mit besonderen, zusätzlichen Schwierigkeiten ist die Pflichtteilszuwendung an den überlebenden Zugewinn-Ehegatten verbunden. Denn diesem kann sowohl der "große" als auch der "kleine" Pflichtteil zustehen. Der große Pflichtteil kommt gem. § 1371 Abs. 1 und 2 BGB nur in Betracht, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist.[58] Aus di...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Unterschrift beider Ehegatten

Rz. 5 Nicht zulässig ist es, dass ein Ehegatte vorweg, ohne den Text der gemeinschaftlichen Verfügungen zu kennen, eine Blankounterschrift leistet. Eine solche kann den Inhalt der getroffenen Verfügungen nicht decken.[8] Unter Beachtung dieser Prämisse ist die Reihenfolge der Unterschriften der Ehegatten gleichgültig. So kann auch derjenige Ehegatte, der die Verfügungen eige...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Anrechnung beim Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Rz. 16 Die Anrechnung gem. § 2315 BGB steht bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Rahmen der güterrechtlichen Lösung nach § 1371 Abs. 2 BGB in einem Konkurrenzverhältnis zu § 1380 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift muss sich der Ehegatte eine Zuwendung des anderen Ehegatten auf den Zugewinnanspruch anrechnen lassen, wenn dies bei de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 4 Für die Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments gelten die §§ 2229 ff. BGB; berechtigt sind nur Ehegatten, § 2265 BGB und Lebenspartner, § 10 Abs. 4 LPartG. Dagegen kann der Erbvertrag auch von anderen Personen geschlossen werden (vgl. auch die Ausführungen Vor §§ 2274 ff. BGB), so dass nicht gefordert werden kann, dass die Ehegatten bereits zum Zeitpunkt der Erri...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches zur Erbquote des Ehegatten

Rz. 34 Der Umfang des Erbteils des überlebenden Ehegatten hängt bekanntlich von dem Güterstand ab, in dem die Eheleute bis zum Tod des Erblassers verheiratet waren; teilweise spielt auch die Zahl der Abkömmlinge eine Rolle. Dies ist umso bedeutsamer, als der Umfang des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten den Teil des Nachlasses bestimmt, der für eine (gleichmäßi...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Taktisches Vorgehen des Ehegatten

Rz. 64 Wie gesagt, hat der (nicht völlig von der Erbfolge ausgeschlossene) überlebende Zugewinn-Ehegatte stets ein Wahlrecht, das Hinterlassene anzunehmen oder auszuschlagen. Wirtschaftlich orientiert sich diese Entscheidung vor allem an der Höhe des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs im Verhältnis zum Gesamtnachlass. Einen weiteren wesentlichen Faktor bildet die Frage, n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Widerrufserklärung gegenüber einem in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten oder geschäftsunfähigen Ehegatten

Rz. 10 Bei beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten[25] richtet sich die Wirksamkeit des Widerrufs nach der Regel des § 131 Abs. 2 BGB.[26] Liegt nach § 131 Abs. 2 S. 2 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vor, so genügt der Zugang des Widerrufs bei dem beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten. Gegenüber einem Ehegatten, der zwar in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 11. Zuwendungen unter Ehegatten in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 45 Wird das Vermögen in einem gemeinschaftlichen Testament dergestalt verteilt, dass der gemeinsame Besitz mit Benennung einer gemeinsamen Eigentumswohnung sowie sämtliches Inventar beim überlebenden Ehegatten verbleiben soll, während für den zweiten Erbfall nicht nur Anordnungen hinsichtlich der Wohnung getroffen werden, sondern verschiedene Bankguthaben beider Erblasse...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Nachträgliche Teilungsanordnungen des überlebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder Vertragserben

Rz. 40 Die Teilungsanordnung kann nicht wechselbezüglich oder vertragsmäßig bindend vereinbart werden (siehe Rdn 3). Der BGH hat zum gemeinschaftlichen Testament[140] und zum Erbvertrag[141] entschieden, dass – auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt im Testament oder Erbvertrag – der Vertragserbe bzw. überlebende Ehegatte nicht gehindert ist, Teilungsanordnungen nachträglich zu ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten

I. Allgemeines: Beschränkung auf Ehegatten Rz. 1 Ein gemeinschaftliches Testament kann wirksam nur von Ehegatten errichtet werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit des jeweiligen gemeinschaftlichen Testaments ist das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung. Die Eheschließung kann nicht nur durch öffentliche Urkunden belegt werden, sondern auch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 2 § 2280 BGB spricht ausdrücklich nur vom Erbvertrag der Ehegatten oder Lebenspartner. Allerdings ist die Vorschrift vor dem Hintergrund, dass den Erbvertrag auch andere Personen in dieser Weise schließen können, auch auf solche Verträge anwendbar, wobei zwischen den Vertragschließenden ein ähnlich starkes Vertrauensverhältnis bestehen muss wie zwischen den Ehegatten ode...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Umfang des Anspruchs bei Abwicklung der Ehegatten-Innengesellschaft

Rz. 29 Der Anspruch, der sich aus der Beendigung einer Ehegatten-Innengesellschaft ergibt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Zahlungsanspruchs i.H.d. Auseinandersetzungsguthabens.[83] Endet die Ehegatten-Innengesellschaft mit dem Tod des Erblassers, so ist als Stichtag für die Festlegung der Höhe des Ausgleichsanspruchs der Eintritt des Erbfalls maßgebend. Zu diese...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2265 Errichtung durch Ehegatten

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. A. Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten I. Allgemeines: Beschränkung auf Ehegatten Rz. 1 Ein gemeinschaftliches Testament kann wirksam nur von Ehegatten errichtet werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit des jeweiligen gemeinschaftlichen Testaments ist das Bestehen einer rechtsgültigen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 1932 Voraus des Ehegatten

Gesetzestext (1) 1Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm außer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als Voraus. 2Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Wirkung der Anfechtung auf die Verfügungen des anfechtenden Ehegatten

Rz. 98 Bei wirksamer Anfechtung entfallen nicht nur die angefochtenen Verfügungen, sondern auch diejenigen Verfügungen des anderen Ehegatten, die hierzu wechselbezüglich getroffen wurden.[221]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines: Beschränkung auf Ehegatten

Rz. 1 Ein gemeinschaftliches Testament kann wirksam nur von Ehegatten errichtet werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit des jeweiligen gemeinschaftlichen Testaments ist das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung. Die Eheschließung kann nicht nur durch öffentliche Urkunden belegt werden, sondern auch durch alle sonst zulässigen Beweismittel....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Voraus des Ehegatten/Dreißigster

Rz. 16 Gem. § 1932 BGB stehen dem Ehegatten, sofern er gesetzlicher Erbe ist, gewisse Gegenstände als Voraus zu (vgl. § 1932 Rdn 13 ff.) Dieses Recht auf den Voraus kann durch letztwillige Verfügung entzogen werden.[18] Gleiches gilt für den sog. Dreißigsten i.S.d. § 1969 BGB.[19]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Ehegatten und Verlobte

Rz. 5 Abs. 2 u. 3 sahen bis zu ihrer Aufhebung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen am 22.7.2017 für beschränkt geschäftsfähige Ehegatten die Möglichkeit vor, bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Erbvertrag zu schließen. Da gleichgeschlechtliche Partner nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 LPartG a.F. volljährig sein mussten, galt für sie die Ausnahme nicht. Vor dem 2...mehr