Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.5 Anrechnung von Vorausempfängen auf die Ausgleichsforderung

Hat ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Zuwendungen erhalten, sind diese bei der Ermittlung der Ausgleichsforderung anzurechnen, sofern sie den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen (§ 1380 BGB). Die Anrechnung geschieht, indem zum einen die Zuwendung dem Zugewinn des Schenkers (Erblassers) hinzugerechnet und gleichzeitig beim anderen Ehegatten vom Zugewinn abgerechnet w...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.1 Allgemeines

Will der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht Erbe sein, muss er die Erbschaft form- und auch fristgerecht ausschlagen. Wurde ein gesetzlicher Erbe testamentarisch bedacht, dann hat er die Möglichkeit, die testamentarische Erbeinsetzung auszuschlagen und diese als gesetzlicher Erbe anzunehmen.[1] Grund dafür kann sein, dass sich die gesetzliche Erbfolge für den Erben ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.4 Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihren bisherigen Güterstand (durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag) aufgehoben und rückwirkend den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, dass als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsschlusses gilt. Wichtig Keine rückwirkende Anerkennung Das Erbschaft...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.12 Mehrere Erbteile

Ist ein Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, dann kann er den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht.[1] Mehrere Erbteile Mehrere Erbteile können z. B. gegeben sein beim Ehegatten. Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, dann erbt er nach § 1934 BGB zugleich auc...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.10 Ausschlagung und Pflichtteilsrecht

Wird vom Erben die Erbschaft ausgeschlagen, so verliert dieser auch grundsätzlich sein Pflichtteilsrecht.[1] Es sei denn, die folgenden Bestimmungen kommen in Betracht: Schlägt ein überlebender Ehegatte seine Erbschaft aus, so bleibt ihm nach § 1371 Abs. 3 BGB sein Pflichtteilsrecht erhalten. Praxis-Beispiel Pflichtteil bei Ausschlagung Die Ehegatten EM und EF leben im gesetzli...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.2 Scheidung

Neben dem Tod eines Ehegatten ist die Scheidung der häufigste Grund für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Lassen sich die Ehegatten scheiden, entsteht für den Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn ein Anspruch auf eine Zugewinnausgleichsforderung.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / Zusammenfassung

Überblick Der zwischen Ehegatten am häufigsten gewählte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser kann entweder durch Vertrag vereinbart werden oder dadurch, dass die Ehegatten nichts vereinbaren, dann tritt er automatisch ein. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinnausgl...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.4 Zugewinnausgleichsforderung

Übersteigt nun der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten, steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB). Die Zugewinnausgleichsforderung ist eine Geldforderung. Wichtig Entstehungszeitpunkt der Zugewinnausgleichsforderung Diese kommt mit der Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft zur...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.1 Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft können die Scheidung sein, der Tod eines Ehegatten oder auch der Wunsch der Ehegatten, einen anderen Güterstand (z. B. Gütertrennung oder auch die Gütergemeinschaft) zu begründen. Auch ist es möglich, dass die Ehegatten nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft anschließend wieder in diesen Güterstand zurückwechseln (siehe 3.4).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.3 Anderer Grund

Ein weiterer Grund für die Ehegatten kann der Wechsel des Güterstands sein. Die Ehegatten können z. B. vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütergemeinschaft oder in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Möglich ist aber auch, dass die Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendigen und anschließend wieder neu begründen.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.3 Zugewinn

Nach § 1373 BGB ist Zugewinn der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen des Ehegatten übersteigt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zugewinns Zum Zeitpunkt der Eheschließung hat der Ehemann EM ein Anfangsvermögen in Höhe von 400.000 EUR und die Ehefrau EF ein Anfangsvermögen in Höhe von 100.000 EUR. Das Endvermögen beträgt bei EM 1.000.000 EUR und bei ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.4.1 Auswirkung der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteil

Mit der Hilfe des Güterstands kann auch ein Einfluss auf den Pflichtteil genommen werden. Dies gilt insbesondere für das Pflichtteilsrecht von Kindern. Praxis-Beispiel Güterstandseinflussnahme auf den Pflichtteil Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütertrennung. Sie haben zwei gemeinsame Töchter T1 und T2. Der Ehemann EM verstirbt und hinterlässt ein Vermögen in H...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (si...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum güterrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.2 Abs. 4 ErbStR 2011).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.2 Zugewinngemeinschaft

Auch eingetragene Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart haben (§ 6 Satz 1 LPartG). In diesem Fall gelten die für Ehegatten entsprechenden Bestimmungen (§ 6 Satz 2 LPartG i. V. m. § 1363 Abs. 2 BGB sowie § 1364 BGB – § 1390 BGB). Es kann daher auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (Punkt 1.1 und 1.2). Praxis-Beisp...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6.1 Überblick

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZugewGemAbk FR).[1] Grundsätzlich entspricht die Wahlzugewinngemeinschaft auch der deutschen Zugewinngemeinscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 3. Geschiedener Ehegatte

Nach der Scheidung soll die Versorgungsgemeinschaft der Ehe endgültig beendet sein. Jedem Ehegatten obliegt es ab dem Ausspruch der Scheidung, zukünftig für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Nur wenn ein Ehegatte dazu außerstande ist, stehen ihm die in den §§ 1569 ff. BGB enumerativ aufgelisteten Unterhaltsansprüche zu. Diese beinhalten keinen expliziten Anspruch auf einen V...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Getrennt lebender Ehegatte

Nach der Trennung erfolgt die Aufhebung der Versorgungsgemeinschaft der Ehe und die wirtschaftliche Entflechtung. Der Anspruch für den getrennt lebenden Ehegatten ergibt sich durch § 1361 Abs. 4 BGB in einer gesetzlich normierten analogen Anwendung von § 1360a Abs. 4 BGB.mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 1. Nicht getrennt lebender Ehegatte

Der Anspruch auf Erhalt eines Verfahrenskostenvorschusses für den nicht getrennt lebenden Ehegatten ergibt sich explizit aus § 1360a Abs. 4 BGB. Die Pflicht zur Zahlung von Kosten, welche zur Führung von Prozessen und Verfahren erforderlich sind, ist unmittelbarer Ausfluss der Pflicht zum Familienunterhalt und ist vor allem vorrangig vor staatlicher Hilfe.[5]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 1606 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 9 S 3 EStG sieht eine Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern vor. So ist zunächst der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag je zur Hälfte also iHv EUR 1 000 bei jedem Ehegatten/Lebenspartner abzuziehen. Sind die KapErtr eines Ehegatten/Lebenspartners niedriger als EUR 1 000, so ist der anteilige Sparer-Pauschbe...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.6 Miteigentum bei Ehegatten

Eine der Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Eingangsleistung in die unternehmerische Sphäre erfolgen muss. Eine Photovoltaikanlage gilt an denjenigen als geliefert, der schuldrechtlicher Vertragspartner des Lieferanten ist.[1] Dies verursacht in der Praxis oftmals Probleme und kann zum völligen oder teilweisen Verlust des Vorsteuerabzugs führen, insbesondere ...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / I. Die Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen zwischen Ehegatten

Mit seiner Entscheidung vom 11.1.1972[11] führte der Bundesgerichtshof, auf eine berühmte Arbeit von Lieb aufbauend,[12] die Grundsätze zum familienrechtlichen Vertrag sui generis ein. Dies zunächst nur in der Ausprägung des Vertrages über eine ehebezogene Zuwendung, da über den Ausgleich von Arbeitsleistungen (noch) nicht zu entscheiden war. Ein solcher Fall kam am 8.7.1982[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 1605 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird nach § 20 Abs 9 S 2 EStG ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 2 000 gewährt. Diese Regelung gilt entsprechend für Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG). Werden Ehegatten/Lebenspartner nicht nach §§ 26, 26b EStG zusammen, sondern besonders oder getrennt veranlagt, so kann jeder einen Sparer-...mehr

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ZErb 02/2024, Umfang der Fr... / 1 Gründe

I. Die seit dem … 1982 verwitwete Erblasserin ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt2 verstorben. Bei der Beteiligten zu 1) und dem wegen einer Behinderung unter gesetzlicher Betreuung stehenden Beteiligten zu 2) handelt es sich um die einzigen Abkömmlinge der Eheleute. Folgende letztwillige Verfügungen der Erblasserin liegen vor: Gemeinschaftliches, von ihr...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) AfA-Berechtigung des Erbauers

Rn. 182m Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aufwandstragung des Nutzenden: Entscheidend für die Berechtigung zum ergebniswirksamen Abzug von AK/HK (gestreckt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des WG) als BA ist ausweislich der BFH-Rspr in letzter Konsequenz nicht die Zurechnung des WG, sondern dass der StPfl die Aufwendungen im eigenen betrieblichen Interesse selbst trägt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Wertersatzanspruch des Nutzungsberechtigten in Höhe des Verkehrswerts

Rn. 182g Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Ist das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht verbraucht, ist der Nutzungsberechtigte auch dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (zB BFH v 18.07.2001, X R 15/01, BStBl II 2002, 278; BFH v 18.07.2001...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / e. Ehegattenerbrecht

Erbberechtigter Ehegatte ist der überlebende Ehegatte, sofern er nicht geschieden ist und gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil über die Trennung von Tisch und Bett existiert ("séparation de corps et de lit") gem. Art. 732 CC. Dies gilt seit dem Gesetz Nr. 2013-104 vom 17.5.2013, in Kraft seit 18.5.2013, auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, nicht aber für gePACSte Paare....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / c. Mietrecht

§ 563 BGB besagt: (1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. In Abs. 2 wird das auf alle Haushaltsgenossen erweitert. Nach Abs. 3 kann der automatisch Eingetretene dem Eintritt widersprechen und nach Abs. 4 kann der Vermieter dem Eingetretenen nur aus wichtigem Grund kündi...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 5 Versorgungsausgleich

KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 21/23 1. Die Regelung des Versorgungsausgleichs unterliegt, soweit nicht ausnahmsweise die EuGüVO anwendbar ist, dem nach Art. 17 Abs. 4 EGBGB berufenem Recht, und nach der danach berufenen Rechtsordnung beurteilt sich auch die Inhalts- und Ausübungskontrolle gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG in Bezug auf eine von den Ehegatten abgeschlossene Vereinb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 2 Hausrat

KG, Beschl. v. 9.8.2023 – 16 UF 37/23 1.a) Zwar kann in grenzüberschreitenden Hausrats- oder Ehewohnungssachen die EuGüVO in sachlicher Hinsicht anwendbar sein. Aber in zeitlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich der Verordnung nur eröffnet, soweit die Ehegatten am oder nach dem 29.1.2019 die Ehe eingegangen sind oder eine entsprechende Rechtswahl getroffen haben. b) Soweit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Miteigentümer (§ 10f Abs 4 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 10f Abs 4 S 1 EStG steht ein Miteigentumsanteil an einem Gebäude bei der Anwendung des Abs 3 (Objektbeschränkung) dem Gebäude gleich. Jeder Miteigentumsanteil stellt somit ein eigenständiges, förderfähiges Objekt dar, so dass eine Objektbeschränkung eintritt, wenn für ihn ein Sonderausgabenabzug nach § 10f Abs 1 oder 2 EStG in Anspruc...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / a) Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, Arbeitsleistung als Zuwendung und damit auch einer Schenkung fähig anzusehen.[31] Der Bundesgerichtshof will darüber hinaus die analoge Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf andere als die in der Vorschrift enumerativ genannten nicht nur grundsätzlich, sondern kategorisch[32] ablehnen: Zitat "Zwar wird im Schrifttum vereinzelt die Auffassung ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, BFH versus BFH?, BB 1996, 1487; Kusterer, Handelsrechtliche Bilanzierung von Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1996, 438; Eisgruber, Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1997, 522; Stephan, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, DB 1997, 1049; Neufang, Gebäude auf fremdem Grund und Boden aus der Sicht der Steuerbilanz und der Wohnungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bilanzierungshilfen

Rn. 603 Stand: EL 121 – ET: 04/2017 Von den WG sind sog Bilanzierungshilfen zu unterscheiden. Die "normalen" handelsrechtlichen Bilanzierungshilfen (§ 269 HGB aF: Ingangsetzungskosten, § 274 Abs 2 HGB aF) sind steuerlich nicht aktivierbar. Anders die Sonderfälle in der DM-EB zum 01.07.1990: Sonderverlustkonto gemäß § 17 Abs 4 iVm § 50 DM-BilG sowie das Beteiligungsentwertungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / I. Rangverhältnis

Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe werden nur gewährt, wenn der Mandant die Kosten für eine anwaltliche Vertretung oder eine Prozessführung aus eigenem Einkommen nicht zahlen kann und wenn er kein Vermögen hat bzw. der Einsatz seines Vermögens ihm nicht zugemutet werden kann, s. § 1 BerHG für die Beratungshilfe, §§ 76, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 Abs. 1, 115 A...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / Einführung

Für den Anwalt besteht nach § 16 Abs. 1 BORA und § 49a BRAO die Pflicht, den Mandanten auf die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Die Verletzung dieser Nebenpflicht kann einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB begründen.[1] Diese Hinweispflicht ist aber nur dann gegeben, wenn sich dem Anwalt aus den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herkunft der Aufwendungen

Rn. 1643 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es kommt auch nicht darauf an, wie der StPfl die Aufwendungen finanziert hat oder woher die Mittel hierzu kommen (BFH BStBl II 2001, 785; BFH/NV 2006, 418). Es ist daher unerheblich, ob er die finanziellen Mittel aus eigener Tasche nimmt, sie entgeltlich erhalten hat (Darlehen) oder unentgeltlich (Schenkung, Erbschaft). Gleiches gilt, wenn die...mehr