Unternehmer sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, soweit es das Gesetz selbst oder die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Sozialversicherung: Die Versicherung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner ist kraft Gesetzes in § 2 SGB VII, kraft Satzung in § 3 SGB VII und für die freiwillige Versicherung in § 6 SGB VII geregelt.
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