Begriff

Unternehmer sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, soweit es das Gesetz selbst oder die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Versicherung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner ist kraft Gesetzes in § 2 SGB VII, kraft Satzung in § 3 SGB VII und für die freiwillige Versicherung in § 6 SGB VII geregelt.

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