Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Das Wahlrecht gem. § 34 EStG

Streitanfällig dürfte bei der Unternehmensbewertung zudem das bereits genannte Wahlrecht zwischen den zwei Methoden der Berechnung der Ertragsteuer gem. § 34 EStG sein, also die Frage, ob man die Fünftel-Methode anwendet oder nicht. Der Ausgleichspflichtige wird im Zweifel die für ihn steuerrechtlich ungünstigere Berechnung zugrunde legen wollen, um auf diese Weise einen hoh...mehr

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hat in seiner vorliegenden Entscheidung in Anlehnung an die BGH-Rspr. zu Recht betont, dass eine hilfebedürftige Partei im VKH-Bewilligungsverfahren, die zuvor über ausreichende Mittel zur Prozessführung verfügte, diese aber ohne Rücksicht in Ansehung eines bevorstehenden Rechtsstreits für andere, nicht lebensnotwendige Zwecke ausgibt, ihre Bedürftigkeit ...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Internationales

EuGH, Urt. v. 12.5.2022 – C-644/20 Art. 3 HUnthP, das mit dem Beschluss 2009/941/EG des Rates vom 30.11.2009 im Namen der Europäischen Gemeinschaft gebilligt wurde, ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des Rechts, das auf den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes anzuwenden ist, das von einem Elternteil in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbracht wur...mehr

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 543]

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 811]

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F / Fragerecht, Allgemeines [Rdn 1872]

Rdn 1873 Literaturhinweise: Gaede, Der neue Minimalismus bei der Achtung des Konfrontationsrechts – von tatsächlichen Einschränkungen und vermeintlichen Hintertüren Zugleich eine Besprechung zu BGH, Beschl. v. 26.4.2017 – 1 StR 32/17 und BGH, Urt. v. 4.5.2017 – 3 StR 323/16, StV 2018, 175 Gerst, Wiederholungsfragen in der Hauptverhandlung – Alltägliches Prozessgeschehen im Br...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am 25.1.2018 verstorben. Sie errichtete am 17.8.1965 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag, in dem die Ehegatten unter Ziffer II. folgende Anordnungen trafen: "Im Wege des Erbvertrages vereinbaren wir in einseitig unwiderruflicher Weise: Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Erbe des Längstlebenden ...mehr

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B / Beschlagnahme, Beweisverwertungsverbote [Rdn 987]

Rdn 988 Literaturhinweise: Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtlichen Rechtsprechung, StraFo 2005, 140 Cordes/Panneborg, Strafprozessaule und verfassungsrechtliche Grenzen im Umgang mit Zufallsfunden, NJW 2019, 2973 Dallmeyer, Wiedergeburt der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege"?, HRRS 2009, 429 Elisath, Der geplante "Zufallsfund",...mehr

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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B / Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1015]

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Weilbach, GrEStG Einführung / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnung der vergl...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Schon in den früheren deutschen Bundesstaaten wurde eine Abgabe auf Grundstücksübertragungen erhoben, teils in Form der sog. Grundwechselabgabe, teils in Form des Urkundenstempels. Mit dem Gesetz zur Änderung des Reichsstempelgesetzes (RStempG) vom 15.7.1909 (RGBl 1909, 717) wurde erstmals in das RStempG v. 1.7.1881 (RGBl 1881, 185) i. d. F. der Bekanntmachung v. 3.6.1...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 1 Aufzeichnungspflichten für Großverdiener

Beträgt die Summe der positiven Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften mehr als 500.000 EUR, müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahrt werden. Im Fall der Zusammenveranlagung sind für die Feststellung des Überschreitens des Betrags von...mehr

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Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.6 Ehegatten-Grundstücke

In der Praxis treten sehr oft Umsatz- bzw. Vorsteuerprobleme bei der unternehmerischen Nutzung von bebauten Grundstücken auf, die im Eigentum des Ehegatten eines Unternehmers oder im Mit- bzw. Gesamthandseigentum der Ehegatten stehen. Zumeist geht es um den Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen für Gebäude, die einer der Ehegatten, der nicht der Eigentümer oder nur Miteigentümer i...mehr

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Zulässigkeit der Klage im Fall der Zusammenveranlagung

Leitsatz Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilun...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 8. Weitere wichtige Entscheidungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3.3 Aufteilung des Wohnförderkontos zur Scheidungsfolgenregelung (§ 92a Abs. 2a EStG)

Rz. 37 § 92a Abs. 2a EStG regelt das Schicksal des Wohnförderkontos bei teilweiser oder vollständiger Übertragung des Eigentums an einer nach § 92a EStG geförderten Wohnung oder Dauerwohnrechts im Rahmen einer Scheidungsfolgenregelung. Die Regelung gilt ab dem Vz 2010. Rz. 38 Da die nachgelagerte Besteuerung des in dem Wohnobjekt investierten geförderten Kapitals ihre Rechtfe...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 6. Verfahren/Veranlagung

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4.2 Ausnahmen zur Auflösung des Wohnförderkontos

Rz. 50 § 92a Abs. 3 S. 9 EStG ordnet an, dass die in den S. 5 bis 7 und § 20 EStG angeordneten Rechtsfolgen in bestimmten Fällen nicht eingreifen. Danach ist das Wohnförderkonto nicht aufzulösen, wenn der Zulageberechtigte einen dem Stand des Wohnförderkontos entsprechenden Betrag für eine weitere begünstigte Wohnung innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren – zwei Kj. vor und f...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Letztwillige Verfügungen

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Antrag auf Aussetzung der Selbstnutzungsverpflichtung (§ 92a Abs. 4 EStG)

Rz. 53 Nach § 92a Abs. 4 EStG sind auf Antrag des Stpfl. – damit ist der Zulageberechtigte oder der an seine Stelle getretene (Gesamt-)Rechtsnachfolger gemeint – die Regelungen des Abs. 3 über die schädliche Verwendung und § 20 EStG nicht anzuwenden, wenn er die Wohnung aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflichen bedingten Abwesenheit nicht selbst ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erweiterung der laufenden Einkünfte und Verlustvorträge des zusammenveranlagten Ehegatten in die Verlustverrechnung (§ 3a Abs 3a EStG)

Rn. 42 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit dem JStG 2019 v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) führt der Gesetzgeber als Neuregelung den § 3a Abs 3a EStG ein, um die ohnehin von der FinVerw vertretene Auffassung im Gesetz zu verankern (BT-Drucks 19/13436, 211). Nach der...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche Vermutung dahingehend, dass keine Wechselbezüglichkeit bei Erbeinsetzung der Kinder direkt durch beide Ehegatten vorliegt

Leitsatz 1. Bei einer wechselbezüglichen Verfügung soll nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen. 2. Setzen die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament das gemeinsame Kind jeweils direkt zu ihrem Erben ein, besteht die tatsächliche Vermutung, dass die jeweilige Erbeinsetzung nicht wechselbezüglich verfügt ist. Dies gilt, solange ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Ehegatten- oder Familiengesellschaften

Tz. 61 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie die Einpersonengesellschaft ist auch die ausschl aus Familienmitgliedern bestehende Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl als selbständiges KSt-Subjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG anzusehen. Die Rspr hat jedoch betont, dass bei derartigen Gesellschaften besondere Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag und sonstige Vereinbarungen zu...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / III. Unterhaltsrechtsverhältnis von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten

Beim Ehegattenunterhalt hat die Rechtsprechung nachfolgende Problemlagen behandelt, die u.a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Gegenstand hatten, aber auch in anderen Rechtsfragen Klärung, Fortentwicklung und Anstöße gebracht haben. 1. Erwerbsobliegenheit in Zeiten der Corona-Pandemie Die Erwerbsobliegenheit eines getrenntlebenden Ehegatten, der Kinder im schulpflichtig...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.12.2020, in dem sich das Nachlassgericht zutreffend mit den Argumenten der Beschwerdebegründung auseinandergesetzt hat, keinen Erfolg. Der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugniss...mehr

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zfs 12/2021, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

[5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch nach Ziff. 3 des Tenors des im Vorprozess ergangenen Urteils zu. Danach habe die Beklagte der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der bei der von den Eheleuten gewählten Zusammenveranlagung auf die Nettoentschädigung tatsächlich entfalle. Entgegen der Rechtsprechung des Sena...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 3 Anmerkung

Es steht sicherlich außer Frage, dass der Gesetzgeber mit der Möglichkeit wechselbezüglicher Verfügungen ein wichtiges Gestaltungsmittel geschaffen hat. Die sehr ausführlichen Diskussionen der 1. und 2. Kommission belegen, wie schwer sich der historische Gesetzgeber mit dem gemeinschaftlichen Testament und wechselbezüglichen Verfügungen getan hat (MatK ErbR/Horn,§ 2265 BGB R...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 7. Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b BGB

Stehen – vorrangig zu prüfende – Verwirkungstatbestände der Inanspruchnahme auf Nachscheidungsunterhalt nicht entgegen, kann der unterhaltspflichtige Ehegatte den Einwand nach § 1578b BGB geltend machen, im gerichtlichen Verfahren etwa durch den Hinweis auf die Notwendigkeit der Prüfung des § 1578b BGB wegen Fehlens ehebedingter Nachteile. Ob solche vorliegen, ist im Anwendu...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / Leitsatz

1. Bei einer wechselbezüglichen Verfügung soll nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen. 2. Setzen die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament das gemeinsame Kind jeweils direkt zu ihrem Erben ein, besteht die tatsächliche Vermutung, dass die jeweilige Erbeinsetzung nicht wechselbezüglich verfügt ist. Dies gilt, solange keine sons...mehr

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FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / II. Musterformulierungen

Gerade in strukturstarken Regionen mit prognostisch hohen Nachlässen steigt das Bedürfnis der Erblasser nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Soll diese im Rahmen eines Behindertentestaments umgesetzt werden, kollidiert das Interesse nach einem Vermögensschutz vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig mit erbschaftsteuerlichen Erwägungen. Das in...mehr

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FF 12/2021, FF 12/2021 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – XII ZB 359/19 Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) vom 18.4.2002 in der Fassung der 16. Satzungsänderung vom 10.10.2018 (Amtsblatt der EKD 2019, 105) i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung ("EZVKPlus Tarif 2017") enthaltene Regelung über die int...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / a) Erbeinsetzung

Die h.M. macht geltend, dass es dem Erblasser unbenommen sein muss, den überlebenden Ehegatten durch Enterbung auf den güterrechtlichen Ausgleich festzulegen.[5] Diese Situation ist aber in den Fällen des § 2306 BGB gerade nicht gegeben. Der testierende Ehepartner hat in den Fällen des § 2306 Abs. 1 BGB den Überlebenden zum Erben eingesetzt. Damit stellt sich die Frage inwie...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / II. Kombinationslösung

Vorgeschlagen wird auch, jedenfalls im Rahmen von gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, das Vermächtnis- und Vor- und Nacherbenmodell miteinander zu kombinieren.[40] Dabei folgt das Modell beim ersten Erbfall der reinen Vermächtnislösung und sieht erst für den zweiten Erbfall die Vor- und Nacherbenlösung vor. Vorteilhaft...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / F. Ergebnis des Vergleichs

Zugewinnausgleich und Nebengüterrecht weisen viele Gemeinsamkeiten auf, und wo dies nicht der Fall ist, hat dies seinen Grund in der Struktur des Nebengüterrechts, insbesondere darin, dass der dort geregelte Fall ein besonderer Ausnahmefall ist und daher der Billigkeitskontrolle unterliegt. Unterschiede zwischen Innengesellschaft und sui-generis-Vertrag haben mit den histori...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 2. § 2306 BGB

Ein solches Wahlrecht besteht in den Fällen des § 2306 BGB nach h.M. nicht. Der überlebende Ehegatte ist danach auf die Alternative beschränkt, die Erbschaft mit den in § 2306 BGB enthaltenen Beschränkungen und Beschwerungen anzunehmen oder sie auszuschlagen mit der Folge, dass er den Ausgleich des effektiven Zugewinns und nur den kleinen Pflichtteil erhält.[4]mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 1371 Abs. 3 BGB

Der überlebende Ehegatte kann nach dieser Regelung unabhängig von §§ 2306, 2307 BGB den Pflichtteil verlangen und zwar auch gerade dann, wenn ihm dieses Recht nach den erbrechtlichen Bestimmungen nicht zustünde. Als erbrechtliche Bestimmung eröffnet § 2306 BGB aber gerade diese Möglichkeit und ordnet als Rechtsfolge der Ausschlagung an, dass der Ausschlagende den Pflichtteil...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / I. Die "historischen" höchstrichterlichen Urteile (Leitentscheidungen)

Sachverhalt: M, Arzt, war Inhaber eines medizinischen Instituts, welches aus gemeinsamen Mitteln, also auch aus Mitteln von F, errichtet und mithilfe der Mitarbeit von F während der gesamten Ehe betrieben wurde. Entscheidung: Bei Überschreitung des Pflichtenkreises des § 1356 BGB (überobligationsmäßiger Einsatz eines zugunsten d...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1

Die auch steuerlich orientierte Nachfolgeberatung tendiert in intakten Ehen dazu, erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern unter Lebenden auszugleichen. So können Freibeträge der Kinder besser genutzt und die Höhe der steuerpflichtigen Erwerbe, mit den damit verbundenen Steuersätzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG reduziert werden. Erprobte Mittel der Beratungspraxi...mehr