Managementbeteiligung als Betriebsvermögen bei freiberuflicher Tätigkeit Gehört die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit, führt der aus der Veräußerung erzielte Erlös nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG (BFH v. 1.12.2020 – VIII R 21/17). GmbH-StB 2021, 239
Steuerliches Einlagekonto und vGA Wird eine an sich aus dem Einlagekonto zu finanzierende vGA nachträglich festgestellt, ist die gesetzliche Fiktion des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG anwendbar mit der Folge, dass eine insoweit zu niedrig festgestellte Minderung des steuerlichen Einlagekontos nicht mehr korrigiert werden darf (BFH v. 19.1.2021 – I B 3/20). GmbH-StB 2021, 234
Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 S. 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes Hat der Steuerpflichtige sein Wahlrecht nach § 34 Abs. 7 S. 8 Nr. 2 S. 1 KStG 2002 i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes wirksam und ohne inhaltliche Einschränkungen ausgeübt, so kann er seine entsprechende Willenserklärung nicht nach § 119 Abs. 1 BGB nachträglich anfechten und ihm steht auch kein Anspruch auf erneute Wahlrechtsausübung zu (BFH v. 16.12.2020 – I R 23/18). GmbH-StB 2021, 298
Vorsätzliche Tatbegehung bei Abzugsverbot von Bestechungsgeldern erforderlich Der BFH hat entschieden, dass Voraussetzung dafür, dass die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 1 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, ist, dass die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Insofern muss auch der subjektive Tatbestand des Strafgesetzes erfüllt sein. Zudem ging es auch um Fragen der Feststellungslast in diesem Zusammenhang sowie des Zusammenspiels mit dem Abzugsverbot nach § 160 AO (BFH v. 15.4.2021 – IV R 25/18). GmbH-StB 2021, 342
Pflicht zur Einreichung einer E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 EUR § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß. Eine "unbillige Härte" i.S.d. § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind; vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten unverhältnismäßig sind. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand i.S.d. § 150 Abs. 8 S. 2 Halbs. 1 AO vor (BFH v. 21.4.2021 – XI R 29/20). GmbH-StB 2021, 344
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens voraussichtlich nicht eintreten wird (BFH v. 19.8.2020 – XI R 32/18). GmbH-StB 2021, 72
Fremdüblichkeit einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten Für die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses kommt es wesentlich darauf an, ob Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann (BFH v. 28.10.2020 – X R 1/19). GmbH-StB 2021, 109
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat (BFH v. 10.12.2019 – I R 58/17). GmbH-StB 2021, 73
Feststellung des Einlagekontos eines Betriebs gewerblicher Art Bei der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gilt eine sachlich-abstrakte Betrachtungsweise; insbesondere ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 lit. b EStG gebunden (BFH v. 30.9.2020 – I R 12/17). GmbH-StB 2021, 110
Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs-BgA führen, wenn die Objekte eine "Einrichtung" (funktionelle Einheit) i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 KStG bilden (BFH v. 13.4.2021 – I R 2/19). GmbH-StB 2021, 337

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