Buchhalter


Schild Finanzamt
Schild Finanzamt
BFH

Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch eine Buchhaltungsgesellschaft

§ 6 Nr. 4 StBerG ist eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanzbehörde angewandt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn das Verwaltungsverfahren mit einer gemäß § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeit im Zusammenhang steht (hier Antrag auf Erlass im Sinne von § 227 AO im Zusammenhang mit einer Lohnsteuer-Anmeldung).


Laptop, Handy, Mann arbeitet
Laptop, Handy, Mann arbeitet
Praxistipp – Internetauftritt

Homepage optimal auf Kunden zuschneiden: so gelingt es

Unternehmen sind heute auf einen guten Internetauftritt angewiesen. Doch Unternehmens-Homepages werden oftmals nur dazu genutzt zu zeigen, dass es den Betrieb gibt. Neue Kunden werden so eher selten gewonnen. Dazu ist es nötig, die Seiten so zu gestalten, dass die Kunden im Vordergrund stehen und sie sofort erkennen können, welche Problemlösung ihnen ein Unternehmen anbietet. Zeit also, zu prüfen, ob der eigene Internetauftritt gelungen ist und ihn ggf. zu verbessern. Der Beitrag gibt Anregungen, wie das gelingen kann.



Krank: Frau schaut auf Thermometer
Krank: Frau schaut auf Thermometer
Selbständigkeit und Krankheit

Mit Risiken und Existenzängsten gelassener umgehen und negative Folgen begrenzen

Wohl jeder Selbstständige (Bilanzbuchhalter) hat sich schon mal Gedanken darübergemacht, was passiert, wenn er längere Zeit krank wird und ausfällt. Das bedeutet nicht nur, dass keine Einnahmen erzielt werden können und die meisten Kosten weiterlaufen. Es besteht auch das Risiko, dass Kunden abspringen und sich einen anderen Dienstleister suchen. Damit gehen künftige Aufträge und Einnahmen verloren und im Extremfall droht zusätzlich zur Krankheit der wirtschaftliche Ruin. Und oft besteht bei hauptberuflich Selbstständigen auch kein Anspruch auf Krankengeld. Doch es gibt Möglichkeiten, zumindest einen Teil der Sorgen und Probleme zu mildern.