Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / 2. Abfindung aus nachinsolvenzlicher Zeit

Rz. 20 Wird jedoch eine solche Abfindung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart, ist sie durch eine Handlung des Insolvenzverwalters ausgelöst worden und wird dann als Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO behandelt (siehe § 1 Rdn 274).mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Abfindung aus vorinsolvenzlicher Zeit

Rz. 18 Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG stellen für den Fall, dass sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart oder ausgeurteilt werden, keine bevorrechtigten Forderungen dar, auch wenn die Kündigung erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgt:[5]mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Begrenzung der Abfindung für "rentennahe Arbeitnehmer"

Rz. 253 Oft werden dabei für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozialplanleistungen vorgesehen. Das verstößt, wie das BAG[227] früher mehrfach entschieden hat, nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Rz. 254 Das LAG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob eine solche Sozialplanklausel auch dem Allgemein...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Abfindungen

1. Abfindung aus vorinsolvenzlicher Zeit Rz. 18 Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG stellen für den Fall, dass sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart oder ausgeurteilt werden, keine bevorrechtigten Forderungen dar, auch wenn die Kündigung erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgt:[5]mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 4. Kürzung/Ausschluss der Abfindung bei Ablehnung zumutbarer Beschäftigungsangebote

Rz. 256 Ebenso können die Betriebsparteien in Sozialplänen bei Abfindungen differenzieren zwischen Arbeitnehmern, denen kein zumutbares Angebot einer Weiterbeschäftigung gemacht wird und denjenigen, die ein solches Angebot ablehnen.[231] Zwar erfolgt dadurch eine Gruppenbildung. Diese ist aber ausgehend von dem mit einem Sozialplan verfolgten Zweck sachlich gerechtfertigt. R...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Kein Rücktritt von einem vorinsolvenzlich vereinbarten Beendigungsvergleich

Rz. 220 Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem mit dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, liegt regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag vor. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht i.d.R. im Gegenseitigkeitsverhältnis zu de...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Ein weiteres wesentliches Instrument sind Transfersozialpläne. Darin wird z.B. vereinbart, dass betroffene Arbeitnehmer vor der Entlassung für Eingliederungsprojekte freigestellt und durch eine Transferagentur betreut werden, damit sie sich optimal auf die Übernahme einer neuen Beschäftigung vorbereiten können. Rz. 72 Transfersozialpläne regeln also nicht nur Abfindung...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Besonderheiten in der Insolvenz

Rz. 48 Gemäß § 113 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 BetrVG kann ein Arbeitnehmer vom Unternehmer die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach § 111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Geltungsbereich des Sozialplanes

Rz. 219 Welchen persönlichen Geltungsbereich der Sozialplan haben soll, ist grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aufgrund der Zweckbestimmung für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Vorrangig werden vom Sozialplan nämlich diejenigen Arbeitnehmergruppen erfasst, die aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausscheiden. Unerheblic...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 439 Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wartet auf den Arbeitnehmer häufig Arbeitslosigkeit. Rz. 440 Um diesen Zustand sozial abzufedern, erhält der Arbeitnehmer im Allgemeinen: Rz. 441 Sozialr...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Transfermaßnahmen

Rz. 477 Bei dem Einsatz von Transfergesellschaften/Auffanggesellschaften/Qualifizierungsgesellschaften handelt es sich um ein relativ neues Instrument, das demgemäß Vermittlungsprobleme gegenüber dem Betriebsrat und der Belegschaft bedingt. Die Vorteile dieser Konstruktion sind nicht immer leicht darzustellen. Dabei spricht für eine Transfergesellschaft, dass das identifizie...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Voraussetzungen und Berechnung des Nachteilsausgleichs

Rz. 38 Der Arbeitgeber kann eine Betriebsänderung sanktionslos erst durchführen, wenn alle in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Verfahrensschritte durchlaufen sind. Er muss, falls eine Einigung mit dem Betriebsrat nicht zustande kommt, zur Vermeidung von Nachteilsausgleichsansprüchen (§ 113 Abs. 3 BetrVG) im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessena...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Arbeitsverdienst des Schuldners

Rz. 204 Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.[222] Dies betrifft insbesondere den pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens i.S.v. § 850c ZPO des Schuldners. Der Arbeitnehmer ist trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen insoweit klage­befugt. Rz. 205 Bei der Berechnung des ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Alphabetische Übersicht der insolvenzgeldbegründenden Arbeitsentgeltansprüche

Rz. 251 Abfindungen: Enthält eine sog. Abfindung verdeckte Arbeitsentgeltzahlungen, kann sie insoweit bei der Berechnung des Insolvenzgeldes berücksichtigt werden. Wird die Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt, ist sie beim Insolvenzgeldanspruch nicht zu berücksichtigen. Rz. 252 Altersteilzeitentgelt: Altersteilzeitentgelt ist berücksichtigungsfähig...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Übliche Gestaltungsinhalte, Dotierung und Verteilungskriterien

Rz. 236 Üblicherweise enthält der Sozialplan Abfindungsregelungen für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der fraglichen Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren.[213] Rz. 237 Bei der Berechnung der Abfindung[214] wird in der Praxis häufig nach der Formel ver­fahren: Rz. 238 Eine Berechnung der Sozialplanleistungen nicht auf der Grundlage der letzten Vergütungsbeträge der ein...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / XVI. Abfindungsmöglichkeit

Rz. 102 Aufgrund der Neufassung des § 3 Abs. 1 S. 4 BetrAVG kann dem Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung bei vollständiger Betriebseinstellung und Liquidation des Unternehmens für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdienten Anwartschaften eine einmalige Abfindung gewährt werden. Rz. 103 Dieses Recht steht dem Insolvenzverwalter selbst dann zu, wenn es sich nicht bloß...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 5. Tarifliche Abfindungsansprüche

Rz. 17 Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist nach der Auffassung des BAG der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.[16]mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / 3. Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG in der Insolvenz

Rz. 21 Für die insolvenzrechtliche Behandlung von Abfindungsansprüchen nach § 1a KSchG kommt es auf den Zeitpunkt ihres Entstehens an. Nach Stiller [10] ergibt sich dabei die folgende Einordnung:mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Klagen gegen den Insolvenzverwalter nach § 61 InsO

Rz. 132 Nach § 61 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter einem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, nicht voll erfüllt werden kann. Die Haftung nach § 61 S. 1 InsO gilt jedoch nicht für die sog. Altmassegläubiger, sondern beschränkt sich auf die sog. Neumasseg...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Absolute Obergrenze gem. § 123 Abs. 1 InsO

Rz. 271 Wie bereits im früher geltenden Recht ist auch in § 123 Abs. 1 InsO eine (absolute) Obergrenze für die Sozialplandotierung in der Insolvenz geregelt. Danach kann in einem Sozialplan, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, für den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänder...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / VIII. Bedeutung des § 123 InsO für Abfindungstarifverträge

Rz. 278 Nachdem das BAG die grundsätzliche Zulässigkeit,[255] aber auch die Erstreikbarkeit[256] von sog. Abfindungstarifverträgen (auch als "Sozialtarifverträge" oder "Tarifsozialpläne" bezeichnet)[257] anerkannt hat, stellt sich die Frage, ob die Begrenzungen des § 123 Abs. 1 und Abs. 2 InsO für Sozialplanforderungen entsprechend auch für nachinsolvenzlich abgeschlossene A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Kündigungsfristen und Beseitigung von Kündigungseinschränkungen

Rz. 307 § 113 Abs. 1 InsO verweist nicht mehr – wie dies früher in der KO der Fall war – auf die "gesetzlichen" Kündigungsfristen, sondern trifft eine eigene Regelung, nach der die Kündigungsfrist allgemein auf drei Monate zum Monatsende festgesetzt wird, falls keine kürzere Frist maßgeblich ist.[317] Das gilt nicht nur für verlängerte vertragliche oder gesetzliche Kündigung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Fortsetzungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber

Rz. 543 Die Wirksamkeit einer Kündigung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Sachlage. Allerdings kann sich nach der Rechtsprechung des BAG nach Ausspruch einer wirksamen Kündigung durch den Arbeitgeber ein Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ergeben, wen...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 6. Sonstige Regelungen

Rz. 45 In § 22 Abs. 1 S. 2 SGB IV nimmt der Gesetzgeber auch eine ausdrückliche Regelung zur Beitragsfälligkeit der in den als Geldkonten geführten Kurzzeitarbeitskonten angesammelten Guthaben auf. Maßgeblich ist danach das Zuflussprinzip, d.h., dass auch diese Arbeitszeitkonten erst bei Auszahlung als Arbeitsentgelt an den Beschäftigten verbeitragt werden. Rz. 46 Die Beschlu...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Inhalt der Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 873 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen nunmehr die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang unterrichten übermehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 12. Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 935 Das BAG hat schon vor der gesetzlichen Regelung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB die Auffassung vertreten, der Widerspruch führe (rückwirkend) zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Betriebsveräußerer.[922] Vor Einführung des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB konnte der Arbeitnehmer grundsätzlich bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs widersprechen; er musste ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 15 Besonders bedeutend ist in der Insolvenz das Mitbestimmungsrecht bei sog. Betriebsänderungen. Betriebsänderungen sind in § 111 BetrVG definiert, sie können aber nach § 112a BetrVG auch allein in einer Massenentlassung bestehen, wenn die Zahl der zu entlassenden Arbeitnehmer – bezogen auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl – die dort genannten Grenzen überschreitet.[9] ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Ansprüche auf Arbeitsentgelt wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für eine Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 309 Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren, dass beim Ausscheiden des Arbeitnehmers das Arbeitsentgelt erhöht wird. Dies hätte dann auch eine Erhöhung des Anspruchs auf Insolvenzgeld zur Folge. Um dies zu verhindern, sind Arbeitsentgeltansprüche, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ohne Wirkun...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Aufhebungsverträge und § 613a BGB

Rz. 769 Letztlich noch nicht abschließend entschieden ist die Frage der Anwendbarkeit des § 613a BGB bei Abschluss von Aufhebungsverträgen mit dem bisherigen Betriebsinhaber und Abschluss von neuen Arbeitsverträgen mit dem neuen Betriebsinhaber zum Zweck der Sanierung.[771] Rz. 770 Allerdings hat das BAG bereits entschieden, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei gl...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / a) Gestaltung des Übergangs in eine Transfergesellschaft

Rz. 35 Der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Beschäftigungsgesellschaft erfolgt im Zuge eines dreiseitigen Vertrages; dieser beinhaltet die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu dem bisherigen Arbeitgeber und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu der Beschäftigungsgesellschaft. Die Arbeitsbedingungen müssen dem Zweck des Arbeitsvertrages ang...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / IX. Insolvenzrang der Sozialplanforderungen

Rz. 282 In der InsO sind die Sozialplanforderungen aus nachinsolvenzlich abgeschlossenen Sozialplänen nicht mehr als bevorrechtigte Insolvenzforderungen eingestuft, sondern als Masseforderungen (§ 123 Abs. 2 S. 1 InsO).[260] Sie sind nach § 53 InsO vorweg zu befriedigen. Das gilt auch dann, wenn sie auf eine noch vor der Insolvenzeröffnung geplante Betriebsänderung zurückgeh...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 2. Erzwingbarkeit eines Transfersozialplans durch Streik

Rz. 82 Die Gewerkschaften können mit dem Streik auch sehr weitgehende Tarifforderungen verfolgen. Der Umfang einer Streikforderung, die auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist, unterliegt wegen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit einer Gewerkschaft und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie keiner gerichtlichen Kon...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Konsultations- und Anzeigepflicht

Rz. 1042 Bei bevorstehenden Massenentlassungen muss der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter in der Rolle des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigungen den Betriebsrat konsultieren und der örtlichen Arbeitsagentur unter Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrates diese Massenentlassung schriftlich anzeigen (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG).[1037] Die Mindestinhalte der Ko...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XII. Passivlegitimation im Rahmen des Kündigungsschutzes in Betriebsübergangsfällen

Rz. 977 Ob bei einer Kündigung vor Betriebsübergang der Betriebsveräußerer, in der Insolvenz also der Insolvenzverwalter – so das BAG –, oder der Erwerber – so Teile der Literatur – der richtige Beklagte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist, ist streitig.[976] Rz. 978 Nach Auffassung des BAG bleibt der (kündigende) bisherige Arbeitgeber auch nach dem Betriebsübergang pas...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Zur Zusammenarbeit vgl. allgemein § 86 SGB X. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. "Eng" ist das Gegenstück zu "lose" und deutet auf eine dichte Vernetzung der Aktivitäten hin, durch die die Agent...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 48 (Teil-)Nachlassauseinandersetzung durch Übertragung von Erbanteilen

Rz. 355 Die Übertragung von Erbanteilen kann auch die Nachlassauseinandersetzung – oder zumindest die teilweise Nachlassauseinandersetzung – bezwecken, wenn die Erbanteile auf einen oder mehrere Miterben übertragen werden. Nach diesseitiger Ansicht ist keine Nachlassauseinandersetzung anzunehmen, wenn ein Außenstehender alle Erbteile aufkauft. Wenn sich alle Anteile in der H...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verpflichtung des Minderjährigen zur Leistung des Erbverzichts

Rz. 360 Dem Erbverzichtsvertrag liegt nach heutiger Auffassung regelmäßig ein Verpflichtungsvertrag zugrunde. Sehr häufig ist es ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung des Erbverzichts, der andere Teil zur Leistung einer Abfindung für den Verzicht auf das Erbrecht verpflichtet. Oftmals wird freilich gar kein besonderer Verpflichtungsvertrag abgeschl...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Der Minderjährige verbleibt, ein anderer Miterbe scheidet aufgrund Abschichtungsvertrags aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 328 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: Zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Der Onkel der Kinder soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, er soll abgeschichtet werden. Er soll dafür ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten. Für das Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft wird der Tag der Berichtigung des Grundbuchs durch seine Löschung ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / § 50 Der Minderjährige als Erblasser des Verzichtsvertrags

Rz. 362 Als Erblasser kann der geschäftsunfähige Minderjährige, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, einen Verzicht auf das Erbrecht, z.B. nach seinem Onkel, entgegennehmen (§ 2347 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine Genehmigung des Familiengerichts ist erforderlich (§ 2347 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB). Als Erblasser kann ein geschäftsbeschränkter Minderjähriger einen Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen zur Abgeltung des Versorgungsausgleichs sind keine Werbungskosten

Leitsatz Leistet ein Ehegatte im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung eine Ausgleichszahlung an seinen Ehegatten, um dessen Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich abzugelten, kann er diese Zahlung nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen sonstigen Einkünften abziehen. Das FG Köln entschied, dass ab 2015 der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der ArbG im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fälle gibt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 App, Zur Überprüfung von Konkursanträgen der Sozialversicherungsträger durch die Sozialgerichte, SGb 1991 S. 385. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Dörr/Groß, Ermessen und anderes, DAngV 1995 S. 263. Heinz, Der Begriff des Ermessens im Sozialrecht, SuP 2015 S. 649. Köhler, Ermessen und Ermessensfehler im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, rv 2017...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Abfindungen und Karenzentschädigungen

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Abfindungen bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten, da sich je nach Betrachtung der Rechtsquelle unterschiedliche Ergebnisse ergeben können. Das BMF-Schreiben stellt nur die aktuelle Rechtslage ab 2017 dar. Nachfolgend erfolgt hingegen eine Gesamtschau. Zum einen hat der BFH allgemeine Rechtsprechungs-Grundsätze erlassen (nachfolg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt nunmehr entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Hinweis Entsprechend Tz. 2.7 des OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA soll – soweit keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen – eine für die Auflösung des Arbeitsverhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Laut BFH hat für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden – soweit es sich nicht um Versorgungsbezüge handelt – der Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA Liberia das Besteuerungsrecht, da diese Vergütung kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit darstellt und nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Sonderfall der Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz, Belgien und Niederlande

Das BMF hat für die Schweiz von diesen Grundsätzen abweichende Verständigungsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.[1] Sofern Abfindungen keinen Versorgungscharakter haben, sind sie, wenn es sich dabei um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Diens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.4 Neue Konsultationsvereinbarungen und Absicherung durch Rechtsverordnung

Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen kann von den bislang dargestellten Grundsätzen abweichen, wenn in einem DBA hierzu eine Sonderregelung enthalten ist oder mit dem jeweils betroffenen Vertragsstaat eine Konsultationsvereinbarung bezüglich der Besteuerung von Abfindungen vereinbart wurde. Derzeit existieren Konsultationsvereinbarungen mit Belgien[1], Großbrit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr