Bund und Länder einigen sich auf 450 Mio. Euro für die Justiz
Drei Säulen als Grundstruktur des Pakts
Der neue Pakt für den Rechtsstaat gliedert sich in drei Maßnahmenbereiche. Die sogenannte Personalsäule sieht eine Anschubfinanzierung von 240 Millionen Euro vor, mit der die Länder verpflichtet werden, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen – überwiegend für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Verteilung auf die einzelnen Länder richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Die langfristige Finanzierung der Stellen verbleibt entsprechend der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern.
Die Digitalsäule umfasst Mittel in Höhe von 210 Millionen Euro, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die Mittel sollen für konkrete Digitalisierungsvorhaben eingesetzt werden, darunter die Justizcloud, das Justizportal und das zivilgerichtliche Online-Verfahren. Weitere Projekte der Länder sollen bis Herbst 2026 bestimmt werden.
Modernisierung der Verfahrensordnungen
Die dritte Komponente, die Verfahrenssäule, zielt auf eine Modernisierung der gerichtlichen Verfahrensordnungen ab. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung vorgelegt, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Vorschläge zur Modernisierung des Strafprozessrechts erarbeitet eine Reformkommission; Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Zivilprozessrechts befindet sich in Vorbereitung und baut auf den Ergebnissen der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft" auf.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig erklärte anlässlich des Beschlusses: „Mit dem neuen ‚Pakt für den Rechtsstaat' senden Länder und Bund ein kraftvolles Signal. Wir stärken die Justiz durch mehr Personal, bessere Digitalisierung und schnellere Verfahren. [...] Der ‚Pakt für den Rechtsstaat' ist deshalb auch ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit."
Einordnung: Fortführung früherer Vereinbarungen
Der neue Pakt knüpft an frühere Bund-Länder-Vereinbarungen an. Ein erster Pakt für den Rechtsstaat wurde 2019 geschlossen und sah eine Stärkung der personellen Ausstattung der Justiz mit Bundesmitteln von 220 Millionen Euro vor. 2023 folgte eine Einigung zur Digitalisierungsinitiative für die Justiz mit einem Fördervolumen von bis zu 200 Millionen Euro, die noch bis Ende 2026 läuft. Der nunmehr beschlossene Pakt fasst Personal- und Digitalisierungsförderung erstmals in einem Instrument zusammen und erweitert dieses um die Verfahrensmodernisierung.
Nächste Schritte
Damit die Mittel der Personalsäule ausgezahlt werden können, sind bundesgesetzliche Änderungen erforderlich. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wird eingeleitet, sobald die Länder in einem ersten Zwischenbericht die Erreichung definierter Zwischenziele nachweisen. Für die Digitalprojekte wird derzeit gemeinsam ein Portfolio erarbeitet, um Synergien zwischen den Vorhaben zu nutzen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 25. Juni 2026
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pakt für den Rechtsstaat
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