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Schwunghafter Handel mit Flensburgpunkten


Schwunghafter Handel mit Flensburgpunkten

Eine erstaunliche Geschäftsidee hat sich im Internet ausgebreitet: Punkte-Makler vermitteln Strohmänner, die gegen Entgelt Punkte für Verkehrssünder in Flensburg übernehmen. Die Behörden sind machtlos.

8 Punkte in Flensburg führen zum Verlust des Führerscheins. Wer bereits kurz vor dieser Marke steht und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der Handynutzung am Steuer oder bei einem Rotlichtverstoß erwischt wird, für den kann es eng werden. Da lässt man es sich schon mal was kosten, wenn findige Geschäftemacher einen Ausweg aus dem Dilemma anbieten.

Punktehandel ist verbreitete Online-Geschäftsmasche

Ob unter dem Titel „Punkte-Handel-Flensburg“ oder „Punkte loswerden“ - im Internet lässt sich eine ganze Reihe von gewerblichen Anbietern finden, die gegen Bezahlung Punkte in Flensburg und auch Fahrverbote übernehmen. Diese Punkte-Makler vermitteln Strohmänner, die gegenüber der Straßenverkehrsbehörde erklären, zum Übertretungszeitpunkt selbst am Steuer gesessen zu haben. Das Erstaunliche: Das Geschäft wird ganz offen angeboten. Die Behörden müssen dem Gebaren ziemlich machtlos zusehen.

Betrügerische Abzocker gibt es auch

Für die einzelnen Anbieter existieren inzwischen sogar Bewertungsportale im Netz. Zum Teil handelt es sich bei den Angeboten um betrügerische Abzocke. In einigen Fällen haben User bereits Zahlungen an die Anbieter geleistet, ohne dass die versprochene Leistung erbracht wurde. In den Bewertungsportalen existieren aber auch Dankeshymnen an erfolgreiche Vermittler. Ein unter dem Pseudonym „René Meier“ agierender Händler hat kürzlich gegenüber dem WDR geplaudert. Nach einem Bericht des Senders vom 11.3.2026 verfügt der Punktehändler Meier nach eigenen Angaben bundesweit über ca. 1.000 Strohmänner und wickelt fast täglich erfolgreich ein Geschäft ab. Kritische Rückfragen von Behörden gebe es so gut wie nie.

Punkte-Handel in rechtlicher Grauzone

Die Punktehändler bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und nutzen bei ihrem Tun eine Gesetzeslücke. Ein Strohmann, der im Bußgeldverfahren im Anhörungsbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit fälschlicherweise angibt, der Fahrer zu sein, macht sich nicht strafbar, denn eine falsche Selbstbezichtigung steht in Deutschland – zumindest im Ordnungswidrigkeitenrecht – nicht unter Strafe. Füllt der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen allerdings selbst aus und gibt seinerseits den Strohmann als Fahrer an, so macht er sich der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB strafbar.

Willkommene Einnahmequelle für Rentner und Studenten

Die Behörden können an dieser unerwünschten Praxis wenig ändern. Existiert ein sogenanntes „Blitzer-Foto“, so kann die Straßenverkehrsbehörde zwar einen Abgleich von Geschlecht, Alter usw. vornehmen. Sieht der Strohmann dem Fahrer auf dem Foto einigermaßen ähnlich, so ist die Behörde relativ machtlos. Für die Punktehändler ist die Herstellung der Ähnlichkeit oft kein Problem, denn sie verfügen häufig über mehrere Hundert potentielle Strohmänner. Studenten und Rentner, die selbst wenig fahren oder keine Punkteeinträge haben, sind gegen ein zünftiges Entgelt nur allzu gerne bereit, den einen oder anderen Punkt gegen sich eintragen zu lassen und gegebenenfalls auch mal ein einmonatiges Fahrverbot in Kauf zu nehmen.

Sanktionsvermeidung durch unbelehrbare Verkehrssünder

Inzwischen hat der Gesetzgeber die Gesetzeslücke erkannt. Verkehrsrechtler dringen auf ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. Die Praxis des Punktehandels führe dazu, dass renitente Verkehrssünder sich von Sanktionen wie Fahrverboten bis hin zum Führerscheinentzug freikaufen können und damit einen Freibrief für weitere Verkehrsübertretungen haben. Oft handle es sich hierbei um permanent rücksichtslose Autofahrer, die eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Das Ende des Punktehandels könnte bevorstehen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig den unerwünschten Handel mit Punkten in Flensburg unterbinden. Ein neuer § 23 StVG-E sieht eine harte Sanktionierung der Händler und Strohmänner vor. 30.000 EUR soll der gewerbsmäßige Handel mit Punkten künftig kosten. Allerdings wird auch schon Kritik laut, weil der Entwurf nur den gewerbsmäßigen Handel erfasst und somit eine empfindliche Lücke – z. B. für den Punktehandel als Gefälligkeit unter Freunden oder Verwandten - bleiben würde. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen und bis zur endgültigen Umsetzung dürften noch einige Strohmann-Geschäfte abgewickelt werden.

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