So sichern Verwalter die meisten Zuschüsse vor dem Förderstopp
Förderungen für Heizungen - Was ist der Stand 2026?
2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Damit einher ging eine Veränderung der Förderstruktur der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die Heizungsförderung gilt nicht für Ölheizungen, ist ansonsten aber technologieoffen. Unter anderem sind elektrische Wärmepumpen und Stromdirektheizungen, der Erneuerbare-Anteil von Hybridheizungen und Biomasseheizungen förderfähig.
Heizungsförderung im Überblick:
- Die förderfähigen Kosten betragen künftig 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
- Die Förderkomponenten können bis zu einer Höhe von 80 Prozent kombiniert werden.
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei hier ein EU-Bonus von 15 Prozent für eine in der EU gefertigte Wärmepumpe enthalten ist. Für den Einbau von Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent.
Achtung: Diese Maßnahmen werden reduziert!
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab Februar 2027 halbjährlich schrittweise reduziert.
- Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
- Der Einkommensbonus wird stärker nach dem Einkommen ausgerichtet. Familien mit Kindern werden begünstigt, indem für im Haushalt lebende minderjährige Kinder das anzusetzende Einkommen reduziert wird, so dass sich die Fördersumme erhöht.
Förderung für E-Ladesäulen in Mehrparteienhäusern
Seit April 2026 gibt es vom Bund eine Förderung für E-Ladesäulen in Mehrparteienhäusern, um E-Mobilität attraktiver zu machen. Unterstützt werden die Anschaffung und Einrichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Wohnimmobilien, etwa Wallboxen, einschließlich technischer Ausrüstung, Netzanschluss und erforderlicher Installationen sowie notwendiger Baumaßnahmen. Die Kosten für die Planung werden dagegen nicht unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung für Wallboxen und Ladepunkte?
Das Bundesverkehrsministerium stellt 500 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand gilt zusätzlich ein maximaler Fördersatz von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Welche Förderung ausgezahlt wird, hängt von der Art der Baumaßnahmen ab.
- Wird keine Wallbox installiert, aber die Infrastruktur dafür gelegt, gibt es bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz.
- Wird eine Wallbox eingebaut, sind bis über 1.500 Euro pro Stellplatz möglich.
- Wird ein Ladepunkt mit sogenannter bidirektionaler Ladefähigkeit eingerichtet, wird das mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz unterstützt.
Achtung: Die Antragsfrist läuft aus!
Die Antragstellung ist seit dem 15. April 2026 möglich. Die Fördermittel werden nach Eingangsreihenfolge vergeben: Entscheidend ist ein vollständiger Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Die Fristen und Vergabeverfahren unterscheiden sich je nach Zielgruppe. Anträge von WEGs, KMU und Privateigentümer:innen werden direkt nach Eingang geprüft und bei Bewilligung als Festbetrag ausgezahlt. Die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand können ihren Antrag noch bis zum 15. Oktober 2026 stellen und durchlaufen ein wettbewerbliches Vergabeverfahren. Die Bewilligung erfolgt erst nach dessen Abschluss. Aufgrund der aufwendigen Planung mehrerer Objekte ist auch hier frühes Handeln sinnvoll.
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