Kurzzeitvermietung über Airbnb & Co.: Neue Daten-Regeln
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 22.4.2026 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) beschlossen. Das soll eine am 20.5.2024 in Kraft getretene EU-Verordnung innerhalb eines Jahres in nationales Recht umsetzen. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer zentralen digitalen Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur.
Buchungsdaten: Kontrolle, Transparenz, Austausch
In den Ländern der Europäischen Union (EU) machen solche Angebote zirka ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus, mit steigender Tendenz. Die Frage ist: Sind die Vermieter in den Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen alle Angaben?
Um das zu kontrollieren, soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Geltungsbeginn der EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung am 20.5.2026 zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter können die gesammelten Daten abrufen.
Die BNetzA soll die Regeln und Pflichten aus der Verordnung durchsetzen dürfen.
EuGH: Großstädte dürfen Airbnb-Vermietungen verbieten
Im September 2020 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Furore: Die kurzzeitige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen wie Airbnb darf demnach verboten werden. Das sei gerechtfertigt, verhältnismäßig und ein "zwingender Grund des Allgemeininteresses", wo Wohnraum knapp und teuer ist, entschied der EuGH in zwei Fällen.
Die gesetzliche Genehmigungspflicht – wie sie in Frankreich in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern und im Großraum Paris gilt – verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, erklärten die Luxemburger Richter in dem Grundsatzurteil vom 22.9.2020.
Berliner Urteil: Airbnb muss Daten der Vermieter rausrücken
VGH Bayern: Zweckentfremdungsverbot gestattet keine Mietpreisklausel
EU-Maßnahmen zu Kurzzeitmieten: Chronologie
Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, um für mehr Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu sorgen und Behörden bei der Förderung eines nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.
Parlament und Rat erzielten im November 2023 eine Einigung über den Vorschlag. Zu den Maßnahmen gehören:
- Registrierung von Gastgebern: Die Einigung sieht einen einfachen Online-Registrierungsprozess für Kurzzeitmietobjekte in EU-Mitgliedstaaten vor, in denen das erforderlich ist. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Gastgeber eine Registrierungsnummer, mit der sie die Immobilie vermieten können. Das erleichtert die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Angaben durch die Behörden.
- Mehr Sicherheit für Nutzer: Online-Plattformen werden verpflichtet, die Richtigkeit von Immobilienangaben zu überprüfen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Bei Bedarf können die Behörden Registrierungen stoppen, nicht konforme Einträge entfernen oder Bußgelder gegen Plattformen verhängen.
- Datenaustausch: Um Daten von Plattformen über Gastgeberaktivitäten zu erhalten, werden die Mitgliedstaaten einen einzigen digitalen Zugangspunkt einrichten, um lokalen Behörden dabei zu helfen, Mietaktivitäten zu verstehen und den Tourismus zu verbessern. Für Kleinst- und Kleinplattformen mit durchschnittlich bis zu 4.250 Einträgen wird jedoch ein einfacheres System für den Datenaustausch eingeführt.
Das Parlament verabschiedete die neuen Regeln für Kurzzeitmieten im Februar 2024; der Rat folgte im März 2024. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten am 20.5.2024 anwendbar sein.
Das könnte Sie auch interessieren:
Zweckentfremdung: Neues Gesetz in Schleswig-Holstein
Berliner Zweckentfremdungsverbot gilt auch rückwirkend
Neues Gesetz: In New York City hat Airbnb nichts zu lachen
Airbnb haut in Rom auf den Putz: Ärger um "Gladiator"-Event
Illegale Ferienwohnungen: Regeln und Bußgelder in Frankfurt
Airbnb in Berlin zwingt zur Registriernummer in allen Inseraten
Airbnb: Deutsche Steuerfahnder werten Daten von Vermietern aus
-
Hitzewelle und Mietminderung: relevante Urteile
1.621
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.1956
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5632
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
465
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
398
-
Neuer Widerrufsbutton: Was Immobilienmakler wissen müssen
345
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3401
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
3087
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
2901
-
Neubauförderung EH55-Plus: Frist wird verlängert
2711
-
Heizungstausch 2026: BEG-Förderung mit neuen Regeln
09.07.2026
-
Gebäudetyp E: Rechtsgutachten konkretisiert Weg zum Gesetz
08.07.2026
-
DIN-Normen reformieren: Weniger Regeln, mehr Wirkung
08.07.2026
-
Wärmepumpe & Co.: Bund kürzt Heizungsförderung
07.07.20261
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
07.07.20261
-
Linke will neues Heizungsgesetz noch stoppen
03.07.2026
-
Hecken ohne Höhenlimit – wenn der Abstand stimmt
03.07.20261
-
Berlin bekommt als erstes Bundesland ein Mietenkataster
03.07.2026
-
Reformpaket: Was das für Wohnen & Immobilien bedeutet
02.07.20261
-
München bekommt seine umstrittene Skyline
01.07.2026