Eine Stadt darf Investoren nicht zur Auflage machen, dass sie nach dem Abriss von Mietshäusern zum Ausgleich neue Wohnungen in gleicher Lage bauen müssen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat eine Popularklage von München gegen das Zweckentfremdungsgesetz abgewiesen.mehr
Unkonventionelle Urlaubsunterkünfte gepaart mit individuellen Entdeckungen – damit hat Airbnb den Nerv der Zeit getroffen. Auch in New York City. Ein neues Gesetz mit scharfen Regeln könnte nun das Aus für Tausende der beliebten Touristen-Wohnungen bedeuten.mehr
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Bußgelder in Höhe von rund zwei Millionen Euro hat die Stadt Frankfurt am Main seit März 2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt. Damals trat die Ferienwohnungssatzung in Kraft. Mehr als 1.050 illegal vermietete Apartments hat die Bauaufsicht seitdem aufgespürt.mehr
Die Zweckentfremdung von Mietwohnungen als Ferienunterkünfte ist europaweit ein Problem. In vielen Städten gibt es Registrierpflichten zur besseren Kontrolle. Der EU-Kommission geht das nicht weit genug: Online-Anbieter wie Airbnb sollen künftig ihre Daten mit den Behörden teilen müssen.mehr
Die Vermietung von Privatwohnungen als Ferienunterkunft ist vor allem in Berliner Szenevierteln hip – gerne über Airbnb. Damit das nicht ausgenutzt wird, brauchen Anbieter eine Registriernummer vom Bezirk. Airbnb kündigte nun an, dass die ab März 2023 in allen Inseraten sichtbar sein muss.mehr
Regierung und Opposition in Schleswig-Holstein sind sich einig: Mieter sollen besser vor Zweckentfremdung und verwahrlosten Wohnungen geschützt werden – der Entwurf für ein entsprechendes Gesetz wurde jetzt im Landtag debattiert. Damit sollen Kommunen aktiv gegen Missstände vorgehen können.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene OVG-Vorlagen zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Berliner Gesetzes zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für unzulässig erklärt. Die Entscheidung hat Bedeutung über das Land Berlin hinaus.mehr
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte Zweifel, ob das Berliner Zweckentfremdungsgesetz verfassungskonform ist, und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das war vor fünf Jahren. Die Frage bleibt aber weiter ungeklärt. Das höchste deutsche Gericht hält die Vorlagen für unzulässig.mehr
Die Nutzung von Garagen ist landesrechtlich geregelt, ob gemietet oder im Eigentum. Viel Spielraum gibt es nicht. Abgestellt werden dürfen grundsätzlich nur Autos & Co. – alles andere könnte Zweckentfremdung sein. Und die kann richtig teuer werden.mehr
AirBnB, Booking.com & Co. erfreuen sich großer Beliebtheit – zum Leidwesen der Wohnungsmärkte. Der Münchener VGH hat eine für Wohnungseigentümer positive Entscheidung getroffen. Danach kann während beruflicher oder sonstiger Abwesenheitszeiten die ansonsten selbst genutzte Wohnung ausnahmsweise vermietet werden.mehr
Neubau ist von der Mietpreisbremse explizit ausgenommen. München hat es über eine Klausel in der Zweckentfremdungssatzung trotzdem versucht: Nach dem Abriss eines Mietshauses sind die Mieten für die neuen Wohnungen reguliert. Das überschreitet die gesetzlichen Kompetenzen, entschied der VGH Bayern.mehr
Wer eine Wohnung über Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte bald Ärger mit deutschen Finanzämtern bekommen. Steuerfahnder im ganzen Land werten Daten von Vermietern aus, die sie gerichtlich in Irland, dem Firmensitz des US-Vermittlers von Ferienwohnungen, erzwungen haben.mehr
33.000 Euro Geldbuße muss der Mieter einer Wohnung in München zahlen, weil er die Wohnung verbotenerweise an Medizintouristen weitervermietet hat.mehr
In Berlin sind mehrere Klagen gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen in erster Instanz gescheitert. Vermieter von Ferienwohnungen waren vor das Verwaltungsgericht gezogen.mehr
Freiburg darf Hausbesitzer per Satzung zur Vermietung von leerstehenden Wohnungen zwingen, sofern diese grundlos leer stehen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und den Antrag eines Wohnungseigentümers zurückgewiesen, der das sogenannte Zweckentfremdungsverbot für unwirksam zu erklären lassen wollte.mehr
Wohnungen und Häuser dürfen in Stuttgart künftig nicht mehr ohne triftigen Grund dauerhaft leer stehen. Im Kampf gegen die Wohnungsnot hat der Gemeinderat ein so genanntes Zweckentfremdungsverbot beschlossen, das zum 1.1.2016 in Kraft tritt.mehr
Werden Wohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet als Ferienwohnungen genutzt, kann dies gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen und behördlich untersagt werden.mehr